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Pressefreiheit bedroht

BND-Staatstrojaner gegen Journalisten: Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht

Reporter ohne Grenzen klagt gegen die Befugnis des BND, Staatstrojaner gegen Journalisten einzusetzen. Die NGO sieht dadurch Grundrechte und Pressefreiheit bedroht. Darüber entschieden wird durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg. (IMAGO/Schöning)

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Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND hat die Befugnis, Handys von Journalisten zu hacken und Spionagesoftware darauf zu installieren. Die NGO „Reporter ohne Grenzen“ klagt nun dagegen, weil sie Grundrechte und die Pressefreiheit bedroht sieht. Entscheiden wird der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

In einem Brief des Gerichts, der der Zeit vorliegt, heißt es, dass die Beschwerde der Organisation zusammen mit einem Fragekatalog der Bundesregierung zugestellt wird. Das Straßburger Gericht erwägt zudem, den Fall zu einem „impact case“ zu machen, ihn also mit Vorrang zu behandeln.

Eine Grundsatzentscheidung darüber, was Geheimdienste in Europa dürfen und was nicht, ist denkbar. Reporter ohne Grenzen sehen im Status quo der deutschen Gesetzgebung eine Verletzung der Privatsphäre, der Meinungsfreiheit und damit der Menschenrechtskonvention. Journalisten könnten sich momentan nicht auf die Sicherheit ihrer Kommunikation verlassen und seien nicht hinreichend vor Überwachung geschützt. Darüber hinaus könnten auch Informanten durch den Einsatz von Staatstrojanern eingeschüchtert werden.

Weil diese Spähsoftware, die Handynachrichten abfängt, bevor sie verschlüsselt werden, auch dann greift, wenn ein Journalist gar nicht selbst ausspioniert wird, sondern nur seine Kontaktperson, befürchten Reporter ohne Grenzen einen Abschreckungseffekt. Auch gegen die mangelhafte Kontrolle des BND durch den Deutschen Bundestag richtet sich die Klage.

Der Gerichtshof will von der Bundesregierung bis Oktober wissen, wie genau die Daten abgefangen werden und was mit ihnen gemacht wird. Auch interessiert sich das Gericht dafür, ob die IT-Sicherheit sämtlicher Nutzer dadurch beeinträchtigt wird, dass Sicherheitslücken vom Staat ausgenutzt und nicht gemeldet werden.

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Die Bundesregierung plant währenddessen, die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste auszuweiten. Ein BND-Gesetz ist im Entwurfsstadium und soll dem Geheimdienst beispielsweise erlauben, bei Cyberangriffen IT-Infrastruktur zu hacken. Christian Mihr, der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, kritisierte in der Zeit: „Während die Bundesregierung über die Ausweitung der Befugnisse des BND verhandelt, steht in Straßburg die geltende Gesetzeslage auf dem Prüfstand. Gerade in verschärften Bedrohungslagen brauchen wir keinen schwächer, sondern einen wirksam kontrollierten Nachrichtendienst.“

Seit Juli 2021 dürfen BND, Verfassungsschutz und MAD offiziell Staatstrojaner einsetzen. Begründet wurde die Gesetzesänderung mit der immer wirkungsloseren Telefon- und Internetüberwachung aufgrund der vielen verschlüsselten Messenger-Dienste. Es gehe um Terrorismusbekämpfung, das Eindämmen von Cyberkriminalität und organisierter Kriminalität. Der BND darf als Auslandsgeheimdienst auch Staatstrojaner gegen Menschen im Ausland einsetzen, mit relativ geringen Hürden.

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10 Kommentare

  • China wird wohl bald bei den Vereinten Nationen die Menschenrechtslage in Deutschland anmahnen.

  • Man hört immer nur von irgendwelchen Beleidigungen, die aufgedeckt worden seien. Wenn es um Terrrorismus geht, dann kommen die Hinweise meist aus dem Ausland.

  • Wir haben viel zu viele Behörden, Ämter, Dienststellen, Körperschaften und Verwaltungseinheiten, das müsste alles mal auf den Nutzen hin geprüft werden 🧐

  • Es wird Zeit, daß die Jungs aus dem Weißen Haus sich mal wieder melden.

  • „Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND hat die Befugnis, Handys von Journalisten zu hacken und Spionagesoftware darauf zu installieren.“
    Und wer Juornalist ist, bzw journalistische Angebote anbietet, bestimmt eine (irgendeine) Landesmedienanstalt (siehe Ben Berndt oder Alexander Wallasch). Wahrscheinlich sind auch Kommentare journalistische Angebote. Die Geheimdienste drehen frei, aber bei UvdL darf man keine Handys hacken, im Gegensatz zu A. Merkel…
    Wieviel Geld wir einsparen könnten, wenn wir die einfach abschaffen würden; aber dann gäbe es Terroranschläge (ich meine jetzt keine von den Geheimdiensten ausgeführten), denn die USA hätte keinen Ansprechpartner mehr. Was darf eigentlich der Inlandsgeheimdienst?

  • Bnd gegen linke Journalisten?

  • Boah, dann können Journalisten anonyme Informanten und Leaker vergessen. „Ich will Klarnamen sehen“……

  • Wen spionieren die damit aus?
    Die meisten Afghanen wären nicht hier, wenn nicht Annalena die Einreise angeortnet, sondern der Geheimdienst die Möglichkeit gehabt hätte diese Goldstücke vorher zu überprüfen.
    Der Hamas-Ableger UNHCR wäre weit vor dem 7. Oktober aufgeflogen und Deutschland hätte denen nicht hunderte Millionen mit einem Schlauch in deren Naziärsche gepumpt, wenn man die vorher vernünftig hätte durchleuchten können.
    Daß der BND seine begrenzten Möglichkeite an Journalisten ausprobiert ist sehr bezeichnend. Die BRD befindet sich IT-mäßig etwa in den 90ern.

  • Oh nein ein Nachrichtendienst sammelt Nachrichten.

    Erst heult ihr alle weil Journalisten die Hamas begleitet haben, was völlig normal ist, aber jetzt heult ihr dass man die beobachtet.

    • Helmut Schmidt sagte einmal (als er bei der Zeit Herausgeber war), in seiner Zeit als Bundeskanzler hätte er täglich die Berichte von den Geheimdiensten auf den Tisch bekommen. Aber er hätte sie auch einordnen können. Wenn man sieht, was die Geheimdienste z.B. über die AFD sammeln, kann ich das auch einordnen. Das ist kein Privileg der ÖRR, obwohl die das glauben…
      Das was die öffentlich liefern, ist mehr als armselig. Aber sie kriegen ja neue Überwachungsprivilegien… Systemschädigend sind z.B. Äußerungen eine Rentners über Habeck, MASZ, oder Annalena B. diese Rentner müsste man präventiv überwachen; dazu muss man natürlich mehr Stellen schaffen; aber die Hamas, das sind doch die gerechtfertigten Widerstanskämpfer, die man eventuell noch unterstützen müsste…

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