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Klageflut

Bis zu drei Viertel aller Verfahren: Asylklagen überlasten deutsche Verwaltungsgerichte

Abgelehnte Asylbewerber ziehen in Deutschland so häufig vor Gericht, dass die Gerichtsbarkeit kaum mehr hinterherkommt. In mehreren Bundesländern sind laut einer Focus-Umfrage fast drei Viertel aller neuen Fälle an Verwaltungsgerichten Asylverfahren.

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Schild des Verwaltungsgerichts Mainz (imago/Hoffmann)

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Die Verwaltungsgerichte in Deutschland werden mit Klagen und Anträgen von Asylbewerbern überschwemmt und kommen mit der Bearbeitung dieser Verfahren kaum hinterher. Das ergab eine Umfrage des Nachrichtenmagazins Focus unter den 16 Justizministerien der Länder. In Baden-Württemberg und Niedersachsen handelte es sich demnach bei den in den ersten drei Quartalen dieses Jahres an den Verwaltungsgerichten neu eingegangenen Verfahren zu 74 Prozent um asylrechtliche Fälle. In Rheinland-Pfalz waren es 66 Prozent und in Bayern 60 Prozent.

Die Umfrage ergab auch, dass sich die Dauer dieser Gerichtsverfahren in die Länge zieht. EU-Regeln sehen eigentlich vor, dass Asylverfahren nach höchstens sechs Monaten abgeschlossen sein sollen. Doch die meisten deutschen Länder schaffen das nicht. Im Bundesdurchschnitt dauern die Verfahren laut Focus über ein Jahr.

Auf dem letzten Platz liegt hier Berlin: 17,8 Monate dauert es hier bis zu einer Gerichtsentscheidung im Schnitt. In Bayern und Baden-Württemberg dauert es durchschnittlich 7,5 Monate. Im Jahr 2024 lag die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Asylanträgen bundesweit noch bei 8,7 Monaten – im Vergleich zum Vorjahr gab es also einen deutlichen Anstieg.

Begründet wird die verlängerte Dauer neben der schieren Anzahl der Fälle auch mit dem Personalmangel an den Verwaltungsgerichten. Beispiel Niedersachsen: Hier sind 241 der 268 Richterstellen besetzt, 27 Stellen fehlen. Die Vorsitzende des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, Karoline Bülow, geht sogar von einer weiteren Mehrbelastung aus, auch vor dem Hintergrund des Endes des Bürgerkriegs in Syrien: „Wir gehen davon aus, dass die Belastung an den Verwaltungsgerichten in den kommenden Monaten deutlich zunimmt“, sagte Bülow dem Nachrichtenmagazin.

ts

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23 Kommentare

  • Deutschland wird BUNT – und wir freuen uns darauf 🫣

  • Wenn das Volk wüsste welche Interessen sinnvoll sind und auch so wählen würde, gäbe es die ganzen Probleme überhaupt nicht.

  • Ich wünschte, ich wäre Rechtsanwalt.

  • Warum dürfen die Klagen?

    • Verstehe ich auch nicht.
      Ein abgelehnter Asylantrag ist ein abgelehnter Asylantrag.
      Die vorhandenen Klagemöglichkeiten sind ein Wahnsinn.

    • ILLEGAL hier – trotzdem LEGAL klagen können.

      „Man kann kein geistig gesundes Leben in einer geistig kranken Gesellschaft führen. Funktion prallt auf Dysfunktion. Eine Therapie, die dies ignoriert, kann keinen „erfolgreichen Abschluß“ haben.”
      ― James Hillman & Michael Ventura, „Hundert Jahre Psychotherapie und der Welt geht’s immer schlechter“ (1993); Walter Verlag

    • Weil es ihr Recht ist? Wer hat denn diese Gesetze durchgesetzt? Genau!

  • Bis zu 8 mal kann der abgelehnte A-Bewerber dagegen klagen. Diese Industrie dürfte mittlerweile die in D größte sein. Bringt halt nur keine Wertschöpfung.

  • Nun, „Asylklagen überlasten deutsche Verwaltungsgerichte“ – das sind doch die sprichwörtlichen „crocodili lacrimae“.

    Das SGB definiert, wer eine EU/EM-Rente bekommt. Um sie zu bekommen muß man aber vor dem Sozialgericht klagen: „Sozialklagen überlasten deutsche Sozialgerichte“.

    Das StGB definiert, wer Straftäter ist. Mimöse Politiker, ideologische NGO´s, staatsfinanzierte Meldestellen und karrieregeile Staatsanwälte fluten die Gerichte: „Strafverfahren überlasten deutsche Schwurgerichte“.

    Die AO definiert, was der Bürger an den Staat zu zahlen hat. Klamme Körperschaften, „auf Kante genähte“ Haushalte und Verschwendung erzwingen aber immer höhere Abgaben: „Steuerverfahren überlasten deutsche Finanzhöfe“.

    Das BGB regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Wird es für immer mehr „eng“, ist der Weg zur Zivilklage kurz: „Zivilverfahren überlasten deutsche Amts- und Landgerichte“.

  • Eine Gesetztesänderung würde es ändern können!

    Entweder keine Klage oder nur 1 Instanz und auf eigene Kosten, ohne Dolmetscher.

  • „ES SIND JA NICHT ALLE SO.“

    • „Also, ich kenn da einen, der ist total nett.“

      „Wir haben hier auch schlechte Menschen.“

      „Aber die nächste Generation wird besser…“

      Etc.

  • Ganz einfach AfD wählen und das Problem wird in kurzer Zeit rechtssicher gelöst.

  • Gesetze ändern, damit nur noch EIN Widerspruch möglich ist und nicht x Klagen in y Instanzen.

    Wer hier in Deutschland Asyl fordert, war schon in sicheren Ländern. Die Anerkennungsquote ist sowieso unter 2 Prozent.

    Es muss endlich Schluss sein mit dem Asylmissbrauch.

  • Aber Asylmissbrauch oder Asylindustrie darf niemand sagen.
    Mache ich natürlich auch nicht, mein Bademantel ist in der Wäsche.

  • Wie kommt das?

  • Auch dieser Teil der Asylindustrie verdient sich dumm und dämlich – bezahlt mit hunderten Millionen (oder inzwischen sicher Milliarden) Steuergeldes.

  • Kein Kommentar!

  • Wieso dürfen ILLEGALE in Germanistan überhaupt klagen?
    Ach ja, die grünroten Linksanwälte leben davon…
    Mein Fehler.

  • Ein Heer geldgieriger Winkeladvokaten, die im Allgemeinen der Asyl-Mafia zuzurechnen sind, bestehlen ganz legal den deutschen Steuerzahler.

    Sie haben überhaupt kein Interesse an einer positiven Entscheidung des Gerichts, denn sie können viele Male den selben Mandanten im immer wieder gleichen Verfahren vertreten und kassieren.

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