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Verfahren in Münster

Bestätigt: Verfassungsschutz setzt V-Leute in der AfD ein

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hat der Bundesverfassungsschutz erstmals bestätigt, V-Leute in der AfD eingesetzt zu haben. Die Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes hätten aber nach eigener Aussage keine „steuernde Einflussnahme“ innerhalb der Partei inne.

Die AfD hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Einspruch gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall eingelegt. In dem Prozess räumte nun erstmals ein Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes ein, dass V-Leute in der AfD eingesetzt werden. Als im Rahmen des Verfahrens diese Frage aufkam, erklärte ein Vertreter des Inlandsgeheimdienstes, „dass nur zwei der einigen Tausend Belege“, die man dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt habe, „Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten“.

Damit gab man indirekt zu, dass die AfD schon seit Jahren durch V-Männer unterwandert wird. Die Belege seien dem Mitarbeiter zufolge vor dem Jahr 2023 angefallen. Nach eigener Prüfung hätten die V-Leute innerhalb der AfD jedoch keine relevante Position inne. Eine „steuernde Einflussnahme“ durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes schloss man aus.

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Wolfgang Roth, Anwalt des Verfassungsschutzes, erklärte, dass die Behörde bei der Einschätzung der AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ keineswegs nur strafrechtlich relevante Äußerungen berücksichtige. Vielmehr gehe es darum, inwiefern sich die AfD gegen die freiheitlich-demokratische-Grundordnung wende. Für die Bewertung seien hier insbesondere diffamierende und verunglimpfende Äußerungen von Mandats- und Funktionsträger entscheidet.

In dem Verfahren wird ebenfalls über die Einstufung der Jungen Alternative (JA) als Verdachtsfall und die Einstufung des inzwischen aufgelösten „Flügels“ als „gesichert rechtsextremistisch“ verhandelt. Nach Klage der AfD entschied das Verwaltungsgericht in Köln erstinstanzlich, dass die Einstufung der AfD gerechtfertigt sei. Das Oberverwaltungsgericht prüft nun, ob das Urteil rechtens ist. Eine Entscheidung wird im Laufe des heutigen Tages erwartet.

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