Verfahren in Münster
Bestätigt: Verfassungsschutz setzt V-Leute in der AfD ein
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hat der Bundesverfassungsschutz erstmals bestätigt, V-Leute in der AfD eingesetzt zu haben. Die Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes hätten aber nach eigener Aussage keine „steuernde Einflussnahme“ innerhalb der Partei inne.
Die AfD hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Einspruch gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall eingelegt. In dem Prozess räumte nun erstmals ein Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes ein, dass V-Leute in der AfD eingesetzt werden. Als im Rahmen des Verfahrens diese Frage aufkam, erklärte ein Vertreter des Inlandsgeheimdienstes, „dass nur zwei der einigen Tausend Belege“, die man dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt habe, „Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten“.
Damit gab man indirekt zu, dass die AfD schon seit Jahren durch V-Männer unterwandert wird. Die Belege seien dem Mitarbeiter zufolge vor dem Jahr 2023 angefallen. Nach eigener Prüfung hätten die V-Leute innerhalb der AfD jedoch keine relevante Position inne. Eine „steuernde Einflussnahme“ durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes schloss man aus.
Wolfgang Roth, Anwalt des Verfassungsschutzes, erklärte, dass die Behörde bei der Einschätzung der AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ keineswegs nur strafrechtlich relevante Äußerungen berücksichtige. Vielmehr gehe es darum, inwiefern sich die AfD gegen die freiheitlich-demokratische-Grundordnung wende. Für die Bewertung seien hier insbesondere diffamierende und verunglimpfende Äußerungen von Mandats- und Funktionsträger entscheidet.
In dem Verfahren wird ebenfalls über die Einstufung der Jungen Alternative (JA) als Verdachtsfall und die Einstufung des inzwischen aufgelösten „Flügels“ als „gesichert rechtsextremistisch“ verhandelt. Nach Klage der AfD entschied das Verwaltungsgericht in Köln erstinstanzlich, dass die Einstufung der AfD gerechtfertigt sei. Das Oberverwaltungsgericht prüft nun, ob das Urteil rechtens ist. Eine Entscheidung wird im Laufe des heutigen Tages erwartet.
Es würde mich nicht wundern, wenn die verdeckten Verfassungsschutzmitarbeiter einige Taten begehen, die dann der AfD angelastet werden, um diese noch weiter zu diskreditieren. So funktioniert unsere aktuelle ReGIERungspolitik.
„Nach eigener Prüfung hätten die V-Leute innerhalb der AfD jedoch keine relevante Position inne. Eine „steuernde Einflussnahme“ durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes schloss man aus.“
Das ist selbstverständlich und logisch, sie haben also keine hohen Posten…
Allerdings alles was immer wieder als schlecht dargestellt und gezeigt wird, waren Aussagen von Menschen aus der afd die eben keine hohen Posten haben…
Außerdem geht es auch nicht um relevante Posten sondern um relevante Aussagen, und die Frage ist ob diese relevanten Aussagen von genau diesen eingeschleusten Leuten getätigt werden wurden…?
Ich wohne in Sachsen und habe als AfD-Wähler einen recht guten Überblick über die Orts- und Kreisverbände. Ich nenne mal keine Namen, aber mit fielen auf Anhieb fünf Personen ein, die ich der VS-Schnüffeltruppe zuordnen würde.
Wenn Sie als AfD-Wähler schon diesen Verdacht haben, wieso merken das die Mitglieder der Orts- und Kreisverbände nicht? Oder sagen wir mal so: Hoffentlich haben sie es gemerkt und sich zurückgehalten.
Das Problem an diesen Einschleusungen dürfte sein, dass, wenn solche V-Leute selber radikale und/oder extreme Aussagen tätigen, der Mensch sehr viel eher dazu neigt, diese, vielleicht auch unbedarft und gar nicht davon überzeugt, zu bestätigen, als selbst eigenmächtig derartige Aussagen zu tätigen – V-Leute brauchen also nur diffamierende oder verunglimpfende Suggestivaussagen in die Welt zu setzen und der AfD-Politiker braucht nur annähernd zuzustimmen (…ja, das könnte schon manchmal so sein…) – schon schnappt die Falle zu.
Aber: Dürfen Aussagen unterhalb der strafrechtlichen Relevanz überhaupt gewertet werden? Welches sind denn z. B. Aussagen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, aber nicht strafbar sind?
Ich denke du bist schon Opfer, dieser Mutmaßung! Das ist doch alles großer Köse, was uns da erzählt wird! Spalten und verwalten! Das ist das Ziel dieser unsäglichen Truppe! Sei also bedacht und vorsichtig und überprüfe deinen Eindruck ernsthaft!
Das NPD-Verbot scheiterte daran, dass der Verfassungsschutz V-Leute in die Partei eingeschleust hatte. Diese Meinung vertrat das Bundesverfassungsgericht. Damit war der Verbotsversuch hinfällig.
Das selbe wird nun bei der AfD geschehen, da auch dort V-Leute eingeschleust wurden. Ein Verbotsverfahren wird scheitern.
Es scheiterte auch daran das man die NPD für nicht (mehr) relevant hielt…was das Etablissement nicht hinderte bis 2023 über die Finanzierung der Partei zu prozessieren. Ich glaube auch nicht das der VS immer noch so ehrlich ist und zugibt wieviel iM die da haben. Die Richter werden nicht nachfragen – man gehört dazu oder will keinen Ärger. Das einzige Problem sind die 12 Millionen Wähler…😉 Aber wenn das Etablissement genug Druck aufbaut fehlen ( wählbare) Mandatsträger, die AfD bekommt die Listen nicht voll und erst wenn das nicht klappt wird man versuchen zumindest Landesverbände zu delegitimieren.
Nicht ganz korrekt. Während des Verfahrens kam heraus, dass mehr Verfassungsschutzleute wie Mitglieder der NPD bei den „Maßnahmen“
des Verfassungsschutz involviert waren.
Zudem war unklar ob sich die V-Männer gesetzlich verhalten haben.
Es bestand der Verdacht, dass V-Leute die NPD Männer zu Gewalt angestiftet hatten, wenn nicht selber Straftaten begangen zu haben.
Nicht nur Verdacht. Und letztlich fließt so auch Geld in die Szene, sie wird wird durch den Staat teilfinanziert.
Danke, so hatte ich das auch in erinnerung. Vermutlich
war der Verfassungsschuts die NPD.
Das NPD Verfahren ist gescheitert weil V-Leute in der Führungsebene aktiv waren, wären es einfache Mitglieder gewesen wäre das kein Problem. Die Frage ist also wer diese V-Leute sind bzw. Ob der Verfassungsschutz etwas gelernt hat.
Aber natürlich steht das Urteil schon fest, zur Not gibts nochmal ein Essen im Kanzleramt. Da bin ich gespannt wie die erste Instanz sich da verhält…
naja, damals war aber noch nicht der Spezl von Mutti (Harbarth) installiert. Soviel Vertrauen in ein „Gericht“ das den Corinna-Putsch und das Aussetzen von Menschenrechten wegen „Klima“ zugelassen hat?
Sind Sie sich da so sicher? Bei der NPD hat man es lediglich auf sich beruhen lassen, weil sie keine Gefahr für die etablierten Parteien darstellte. Bei der AfD sieht das schon anders aus. Da wird man dann schon irgendeinen Dreh finden. Trotzdem hoffe ich natürlich Sie haben recht.
Und nun werden halt eben rechtsextreme Vorgänge von der „Regierung“ konstruiert.
Alles wird jetzt solange passend gemacht,bis es passt.ÖRR und andere Büttel werden dann die
dafür nötigen Nachrichten verbreiten.Vom Staat bezahlte NGO´s auf alles und jeden losgelassen.
Die Demokratie wird ausgehebelt.Meinungsfreiheit bald ein Straftatbestand.
Wer jetzt nicht endlich aufwacht und sich nicht wehrt,dem ist nicht mehr zu helfen.
Neuwahlen jetzt und sofort.Sonst geht Deutschland unter und wir alle mit.
Auch die,die es immer noch nicht glauben wollen.
Also früher durfte man noch sagen das Politiker unfähig sind, heute ist das scheinbar schon Verfassungsgeföhrdend. Schöne neue Welt.
Gestern gerade gesehen das Orwell 1984 für 8 Euro im Buchhandel verkauft wird, vielleicht sollte man das mal wieder zur Pflichtlektüre machen.
Oder (noch!) in den meisten Bibliotheken. Schnell lesen, ehe auch dieses Buch seine „endgültige Fassung“ erhält. Am Geld soll es ja nicht scheitern, wenn dann am Lesewillen, Und für die ganz Faulen gibt es ja auch noch Online-Angebote (ich meine natürlich die der öffentlichen Bibliotheken, nicht dass mich da jemand komplett missversteht… 😉 )
Wer hat die freiheitlich-demokratische-Grundordnung, also das GG durch die Corona-Maßnahmen außer Kraft gesetzt? Es waren CDU/CSU, die SPD, die FDP, die Linke und die Grünen! Alle diejenigen, die das kritisiert haben, wurden als rechts und Nazi und Covidioten diffamiert und massiv in ihrer Existenz bedroht! Es ist die größte Unverschämtheit, die je auf deutschen Boden nach 1945 begangenen wurde und immer noch wird, die einzige aktive Opposition im Bundestag so zu jagen. Sowas wird eher aus totalitären und autokratischen Ländern berichtet. Einer Bundesrepublik Deutschland ist so ein Verhalten unwürdig! So wie es sich heute darstellt, ist das Hochverrat. Es ist ein Staatsverbrechen!
Nun, je höher einem die Karriere in der Rechtsprechung bringt, desto staatstragender muß man sich beweisen.
Daher wird wohl das vorangegangene Urteil in seinen Grundzügen bestätigt werden …
… und beweist damit nolens volens die sozialistische Unterwanderung der Rechtsprechung.
„Vielmehr gehe es darum, inwiefern sich die AfD gegen die freiheitlich-demokratische-Grundordnung wende.“
Und selbst wenn sie es in Äußerungen tut, wobei ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, was damit gemeint sein soll, sie tut es ohne Regierungsmandat. Wogegen sich dbzgl. linke Äußerungen direkt in Taten umsetzen lassen. Wie z.B. die Aussetzung bestimmter Gesetzeszeilen zur Migration durch Merkel, – ebenso ihre Anweisung eine Wahl rückgängig zu machen, – viele weitere Grundrechte die beschnitten, ausgesetzt, oder direkt übergangen wurden u.v.a.m.
Also was ist jetzt hier schlimmer : Eine Partei die sich noch nicht mal beweisen konnte, oder eine Regierung die schon so gut wie jedes Fehlverhalten bewiesen hat ?
Wer ist hier also zu verbieten ? – na also !
Ich sehe die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Regierung und damit stehe ich nicht alleine.
Die Entscheidung steht doch eh schon fest. Man will die AfD mit allen Mitteln aus dem Rennen nehmen. Und zwar mit wirklich allen Mitteln. Zitat: ‚hätten aber nach eigener Aussage keine „steuernde Einflussnahme“ innerhalb der Partei inne…‘). Aber sicher doch! Ganz großes Indianerehrenwort! Die glauben doch wirklich, wir ziehen uns die Hosen mit der Kneifzange an.
wenn mir mal jemand erklären könnte was „rechtsextrem“ überhaupt bedeutet? Wiki schreibt: „Der Begriff umfasst ultranationalistische, faschistische, neonazistische oder neofaschistische politische Ideologien und Aktivitäten“.
Passt doch 100% auf die Grünen: ultranationalistisch weil Deutschland im Alleingang das „Klima retten“ will, faschistisch sowieso, wenn man Menschen wegen einer Grippe einsperrt und die Alten totspritzt oder erstickt, neonazistisch erst recht wenn man die Asow-Nazis und die Bandera-Junta umarmt.
Und mit „neofaschistische politische Ideologie“ kann ja nur der Islam gemeint sein, den das Regime so bewundert und fördert. Ich bleibe Antifaschist, und das auch wenn der Feind sich Grün, Rot oder mit Regenbogenfarben anmalt!
Du hast noch „sozialistisch“ ausgelassen (wurde von Ricarda selbst bestätigt!).
Ergo: national(istisch) und sozialistisch! = !?
Die neuen Braunen, nur grün lackiert!
Wie Kurt Schumacher einst sagte: „Kommunisten sind nur rotlackierte Faschisten!“ Heute eben grünlackiert!
Mir will partout nicht einleuchten, warum selbst ein ultra-ultra-ultra-Nationalist ein Faschist sein soll. Wer soll denn die Nation verteidigen, wenn es keine Nationalisten gibt ? Die Eidesformel im Heer bezieht sich auf den unbedingten Willen die Nation zu verteidigen. Wie soll das ein Soldat beeiden, wenn ihm seine Nation am Hinterteil vorbeigehen soll ?
Hätte die Ukraine, die wir ja mit einem Berg schnöden Mammons unterstützen, keine Nationalisten, sähe sie aber geküsst aus. Die kämpfen dort für ihre Nation, – für nichts anderes. Nicht für die EU, nicht für Brüssel und auch nicht für die „freiheitlich-demokratische“ Grundordnung der BRD. Würde man denen klarmachen können, dass ihre Nation in der EU untergeht, würden die sofort das Handtuch schmeißen. Die Türken haben das gerade noch so gerafft, bevor Erdogan die Türkei in die EU überführen konnte.
Natürlich üben die Stasi- Leute keinen Einfluss aus, wie sie SELBST sagen. Und wir wissen doch alle, dass die FDGO alleine von Merkel und jetzt der Ampel geschleift wird. „Haltet den Dieb“ Plätzen die Diebe der Demokratie.
„keineswegs nur strafrechtlich relevante Äußerungen berücksichtige. Vielmehr gehe es darum, inwiefern sich die AfD gegen die freiheitlich-demokratische-Grundordnung wende“
Mooment, verstehe ich das richtig?!?! Um, und darauf zielt ja alles ab, eine Partei letztlich zu verbieten, geht man nicht nach dem, was strafrechtlich erlaubt bzw. verboten ist?
Stattdessen nimmt man einen Begriff, den man nach eigenem Gutdünken (um-) definiert, und macht daran rein subjektiv fest, was verboten werden muss? Herrgott, da ist ja jeder x-beliebige Schurkenstaat noch besser! Der macht zwar Strafgesetze, wo man denkt, das kann doch nicht euer Ernst sein, aber er *macht* Gesetze. So wo jeder vorher konkret nachschlagen kann und weiss, was einem droht wenn man dies und das macht.
Und auch wenn man die DDR nimmt mit ihrem „ungesetzlichen Grenzübertritt“, es mag zwar ein Unding gewesen sein, die eigenen Leute nicht ausreisen zu lassen, aber man wusste wenigstens, was einem blühte, wenn man es versuchte.
Die FDGO umfasst nach der Definition des Verfassungsschutzes (Glossar auf dessen Website!) Phänomene wie freie, gleiche und geheime Wahlen, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, Ablösbarkeit der Regierung, Unabhängigkeit der Gerichte, der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft sowie die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte (hier gäbe es wohl am ehesten Interpretationsspielraum). Ein Staatsgegner müsste also diese Prinzipien erkennbar angreifen oder angreifen wollen. Es bliebe dabei zu diskutieren, inwieweit „diffamierende und verunglimpfende Äußerungen von Mandats- und Funktionsträgern“ für die – vorrangig eher systembezogenen, nicht auf Personen gemünzten – Prinzipien der FDGO ausschlaggebend sind.
Ja klar – was die hier abziehen ist die reine Willkür. Die urteilen nach Gefühl, Ahnung, Interpretation, Glaskugel, Kaffeesatz, Knochen werfen. Und das schlimmste daran ist, dass sie selbst am laufenden Band aus der Rolle fallen und niemand mehr da ist, der sie dafür zur Rechenschaft zieht. Das ist die uneingeschränkte Macht, die sie an Putin verteufeln. Der einzige Unterschied ist : Putin regiert als Einzelperson und sie als eingeschworene Gemeinschaft. Sowas haben wir in der BRD noch nicht erlebt. Wir hatten immer eine Opposition die den Namen verdient, und wir hatten immer eindeutige Regeln, die auch in der Politik eingehalten wurden. … und dann kam Merkel. Seither läuft hier nichts mehr rund.
„Sowas haben wir in der BRD noch nicht erlebt.“
Nein, aber es hilft mir zu verstehen, was Historiker bei der DDR meinen, wenn sie sagen, dass bereits am Anfang „alles Demokratisch aussehen sollte, die eigentliche Macht aber bei der KPD/SED liegen sollte“. Die haben sich für das Prinzip „Einheitsliste“ bei Wahlen entschieden. Kann man machen.
Eine Alternative wären verschiedene (mehr oder eher weniger miteinander konkurrierende) Parteien gewesen, die sich aber letztlich nur minimal unterscheiden. Also egal ob man A, B, C, D oder E wählt, es ändert sich außer den konkreten Personen nichts.
Aber den Weg hat die DDR ja nicht gewählt… 😉
Gilt das ebenfalls fuer Diktatur-EU-/WHO-/WEF-Politik-Darstellerparteien?, oder schnueffelt man bei Menschen sehr gerne herum, die dem GG und der FDGO nicht feindlich entgegenstehen?. Fritz Bauer dreht sich gerade im Grabe herum, Regierungsschutz ist kein Verfassungsschutz.
Die Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes hätten aber nach eigener Aussage keine „steuernde Einflussnahme“ innerhalb der Partei inne. – Na, die wäre ja auch ungesetzlich … Das Bundesverfassungsschutzgesetz § 9a/b sieht vor, das verdeckte Mitarbeiter „weder zur Gründung von Bestrebungen … noch zur steuernden Einflussnahme auf derartige Bestrebungen eingesetzt werden. Sie dürfen in solchen Personenzusammenschlüssen oder für solche Personenzusammenschlüsse, einschließlich strafbare Vereinigungen, tätig werden, um deren Bestrebungen aufzuklären. … (usw.)“ Nun ist aber vermutlich im wahren Leben der Grenzbereich zwischen nur passiv zugucken als teilnehmender Beobachter und sich irgendwie aktiv einbringen grau. Sich äußern und damit eine politische Position vertreten muss der verdeckte Mitarbeiter ja wohl schon, um glaubwürdig zu scheinen. Womit er dezent Einfluss nimmt.
Mehr als 100 Spitzel des Regierungsschutzes bei der AfD hat ja der BR bereits identifiziert.
Wie jetzt?
Der Bundesrechnungshof?
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Der Bundesrechnungshof, dessen Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen, prüft die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. (…) Er hat außer der Bundesregierung unmittelbar dem Bundestage und dem Bundesrate jährlich zu berichten. (…)“
Quelle: Artikel 114 Absatz 2, Grundgesetz
https://www.bundesrechnungshof.de/DE/5_ueber_uns/1_wer_wir_sind/wer_wir_sind_node.html
Die V-Leute haben keine hohen Posten. Die Frage die sich stellt wäre, inwieweit sich diese V-Leute als Provokateure betätigt haben, wird scheinbar hier nicht thematisiert. In dem Verfahren geht es ja wohl um gesammelte Aussagen. Straftaten gibt es ja nicht. Ein Provokateur kann durchaus die Stimmung von Meetings, Tweets etc. in eine „schärfere“ Kommunikation bringen.
Übrigens: Die Ampelregierung hat bewusst, die Verfassung gebrochen, gerichtlich bestätigt! Die SPD Parteichefin hat in einem Interview den Verfassungsbruch verniedlicht und als „Kniff“ bezeichnet. Die Grünen kritisieren wiederholt das Verfassungsurteil. Ich verstehe das Alles ist in Ordnung und verfassungskonform.
In der AfD in Brandenburg ist etwa jedes 20. Mitglied VS-bezahlt.
Die können wenigstens den Parteimitgliedsbeitrag bezahlen!
😉
Da müssen dann aber irgentwo sehr viele Büros leer
stehen. Die könnte man doch am besten für Wohnraum
und zur Unterbringung von Geringverdienern nutzen, wo
doch der meißte günstige Wohnraum für Ukrainer genutzt
wird.
Kafkaesk!
Tja, das Strafrecht würde Objektivität garantieren – darum überläßt man Verfassungsfeindlichkeit lieber der weisungsgebundenen Interpretation des Verfassungsschutzes:
„Es ist dem Staat nicht verwehrt, aus Meinungsäußerungen, die den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießen, also weder verboten sind noch bestraft werden können, Schlüsse zu ziehen und Maßnahmen zum Rechtsgüterschutz zu ergreifen… Deshalb können die Verfassungsschutzbehörden an die Inhalte von Meinungsäußerungen anknüpfen, soweit diese Ausdruck eines Bestrebens sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die verfassungsfeindliche Zielrichtung kann sich auch aus einer Zusammenschau erlaubter Äußerungen ergeben.“
https://openjur.de/u/2446346.html
Das ist einfach : Jeder der nicht mit der Richtlinienkompetenz des Kanzlers und der Ampel-Agenda seit 2022 (Quersumme 6) einverstanden ist und seinen Unmut in Schrift, Wort und Bild äußert, hat zusammengefasst eine verfassungsfeindliche Zielrichtung, die dem unantastbaren Staatsorgan, genannt Regierungskoalition, geeignet erscheint, seine „freiheitliche-demokratische“ Grundordnung zu beseitigen, aber mindestens zu beschädigen, worauf dasselbe Strafmaß zu verhängen ist.
Im Klartext : Wer die Führung verachtet, verachtet die Verfassung !
Ergo kann es sich also bei der Verfassung, nur noch um ein Pamphlet der Führung handeln.
Tja, wer hätte es gedacht, dass unser Grundgesetz mal so formbar wie Knete und vom good will seiner Anwender abhängig ist ? Ich nicht. Ich dachte immer, das Ding hat Hand und Fuß und steht wie ein Fels in der Brandung um Deutschland zu schützen.
In einem Land, in dem es strafbar ist die Realität auszusprechen, wenn sie den Vorstellungen der Regierung widerspricht, in dem Sie also glauben MÜSSEN, dass vier Finger fünf sind, sollten Sie sich eigentlich über nichts mehr wundern.
V-Männer. Jaja.. Eigentlich. Gibts denn keine V-Frauen?
Der „Feind“ trägt nicht immer ähhhm Stiefel, sondern zu oft Stilettos.
VS = VOLL 💩 !!!
Braucht keiner diese Truppe, welche sich den REGIERUNGSSCHUTZ auf
die Fahne geschrieben hat, anstatt ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen und den Souverän, vor staatlichen Übergriffen zu schützen !
Der VS schützt die VERFASSUNGS-
FEINDE !!!
Man könnte glauben, der Haldenwang ist beim Milke in der Schule gewesen und hat seine Vorgehensweise noch verfeinert. Mann kann nur noch mit dem Kopf schütteln, was für undemokratische Bestrebungen gemacht werden um eine korrekt gewählte Partei zu diskreditieren ! Mich würde einmal interessieren, wenn so viele Spitzel bei den Grünen oder Linken eingeschleust werden, was dann ans Licht kommen würde ? Mit Sicherheit, viele nicht rechts konforme Vorgänge, die natürlich alle nur legal und Deutschlandfördernd währen. Genau wie unsere Energiesicherheit und die billigen Strompreise, über andere Dinge möchte ich nicht Spekulieren !!!
Das weiss doch jeder Depp, da brauchts doch keine Bestätigung. Denunzianten gibts eh überall. Und dieser Dienst funktioniert doch am ehesten darüber. Ebenso manipulieren sie über V-Leute die Szene, sind also am zündeln beteiligt. Oder warum wurden Akten geschreddert? Dasselbe fragt man sich bei Impfakten. Wenn kein Verbrechen vorliegt kann man doch seiner Dokumentationspflicht nachkommen, oder? Die beträgt ja schon bei Kleinigkeiten in einem Normalbetrieb 10 Jahre. Was also gibts da denn vorher zu schreddern, was verschwinden zu lassen, außer Beweise gegen die „falsche“ Seite?
Zitat Aston: keine „steuernde Einflussnahme“ innerhalb der Partei. „Zitat Aston Ende
Zitat Merkel am 6. Februar zur Kemmerich-Wahl: „muß man sagen, daß dieser Vorgang unverzeihlich ist. Ein schlechter Tag für die Demokratie, an dem mit den Werten und den Überzeugungen der CDU gebrochen worden ist.“ Ende Zitat Merkel.
1 und 13 Sekunden, bei denen mir auch heute noch schlecht wird.
Und wenn das Oberverwaltungsgericht Münster dem AFD-Antrag nicht stattgibt?
Was hilft dann noch?
Dann gibt es noch eine höhere Instanz, die jedoch keine neuen Beweise mehr zulässt, sondern lediglich mögliche Fehler beim vorangegangenen Urteil überprüft. Weit entfernt von den Verhältnissen für die Art. 20 GG, Abs. 4 greift, ist man nicht mehr.
Der Verfassungsschutz wird bzgl. der Conditio Humana keine neuen Erkenntnisse gewinnen. BND und Verfassungsschutz wissen im Zweifel auch immer weniger als das Auswärtige Amt. Wenn Hr. Haldenwang die freie demokratische Grundordnung schützen möchte, rate ich ihm und dem Apparat, mal V-Leute in die EU-Kommission einzuschleusen. Denn der Green-Deal unterminiert Freiheits- und Eigentumsrechte. Und immer schön boostern lassen.
Da kann sich die AfD ja der Argumentation des gescheiterten NPD-Verbots wg. zu vieler Schlapphüte zu eigen machen…
hey Leute laßt uns ne neue Partei gründen mit dem Namen Neue Schöne Deutsche Autofahrer Partei