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Beschwerdeverfahren, Bußgelder, Netzabschaltungen – Brüssels digitales Zensurgesetz tritt in Kraft

Seit dem Wochenende ist Brüssels Digital Services Act (DSA) in Kraft. Plattformen müssen nun massenhaft gegen illegale Inhalte vorgehen und geraten durch scharfe Instrumente der EU unter Druck, auch kontroverse, aber legale Inhalte zu zensieren.

Am 17. Februar trat der Digital Services Act (DSA) EU-weit in Kraft. Schon seit August greift der DSA für besonders große Plattformen wie Facebook, Amazon und verschiedene Google-Dienste. Nun gelten die Regelungen auch für Plattformen mit weniger als 45 Millionen Nutzern. Plattformbetreiber sind nun verpflichtet gegen illegale Inhalte vorzugehen und Mechanismen zur Entgegennahme von Beschwerden, insbesondere Meldestellen, einzurichten. Von der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung wird das Gesetz als „das große EU-Bollwerk gegen Hass und Hetze im Netz“ gefeiert.

Obwohl das Gesetz noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, greift der DSA schon jetzt. Voraussichtlich im April soll der DSA dann noch durch das Digitale-Dienste-Gesetz konkretisiert und Detailfragen geregelt werden. Jeder Mitgliedsstaat ist dazu verpflichtet, behördliche Meldestellen einzurichten, die dann selbstständig gegen Anbieter vorgehen und Bußgelder verhängen.

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Bei welcher Behörde diese Meldestelle angesiedelt werden soll, wird etwa Teil des Digitale-Dienste-Gesetzes sein. Einem ersten Referentenentwurf zufolge soll diese bei der Bundesnetzagentur angegliedert werden. Hier können dann auch Beschwerden über ein (vermeintlich) zu nachlässiges Vorgehen der Plattformen eingereicht werden.

Plötzlich sollen Private Recht durchsetzen

Das Ziel des Digital Service Act ist es, eine Art „Grundgesetz für das Internet“ zu werden. Was in der „analogen Welt“ illegal sei, müsse auch in der „digitalen Welt“ illegal sein und das Recht müsse auch gleichermaßen durchgesetzt werden. Tatsächlich ist das Gesetz jedoch tief umstritten.

Dies geht schon dabei los, dass für die Durchsetzung des Rechts plötzlich nicht mehr staatliche Behörden und vor allem Gerichte verantwortlich sind, sondern private Anbieter haftbar gemacht werden. Auch soll jedermann ein vereinfachtes Beschwerdeverfahren zur Verfügung gestellt werden, über welches Inhalte gemeldet werden können. Zudem soll man „zeitnah“ über das Ergebnis dieses Verfahren informiert werden. Die Plattformen werden also massenhaft mit Beschwerdeverfahren konfrontiert werden und Entscheidungsmacht über Zensur- und Löschungsmaßnahmen haben.

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Was überhaupt genau etwa unter dem Begriff „illegaler Inhalt“ zu verstehen ist, wird in dem DSA nicht konkretisiert. Hier gelten dann die Rechte des jeweiligen Mitgliedsstaates. In Deutschland wird hierfür also insbesondere das Strafgesetzbuch herangezogen. Außerdem ist man verpflichtet, gegen „Desinformation“ vorzugehen. Plattformbetreiber, die dies nicht oder nur in unzureichendem Maße tun, droht eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent ihres weltweiten Umsatzes. Twitter, Meta und Co. könnten also Milliardenstrafen drohen, die direkt dem EU-Haushalt zugutekämen.

Weitgehende Durchgriffsrechte im „Notfall“

Auf dieser Basis wurde etwa ein Verfahren gegen Elon Musks Plattform X (ehemals Twitter) eröffnet. Wegen des mangelhaften Umgangs mit irreführenden und illegalen Inhalten zum Gazakrieg droht der Plattform eine erdrückend hohe Geldstrafe. Um also hohe Bußgelder zu umgehen und nicht ins Visier der EU-Kommission zu geraten, haben die Plattformen einen hohen Anreiz, massenhaft kontroverse Aussagen zu löschen. Der EU wiederum wird ein Mittel an die Hand gegeben, um zum einen Meinungen zu regulieren und zum anderen den eigenen Etat aufzubessern.

Im Falle eines „Notfalls“ stehen der EU weitreichende Durchgriffsrechte zur Verfügung. Plattformen sollen sogar (zeitweise) gänzlich abgeschaltet werden dürfen. Thierry Breton, Digitalkommissar der Europäischen Kommission, erklärte etwa: „Wenn es hasserfüllte Inhalte gibt, Inhalte, die beispielsweise zum Aufstand oder zum Anzünden von Autos aufrufen, sind die Plattformen verpflichtet, diese zu löschen. Wenn sie dies nicht tun, werden sie sofort sanktioniert.“ Hintergrund seiner Äußerungen waren die Ausschreitungen in Frankreich im Sommer. Denkbar wäre die Abschaltung von Plattformen auch in anderen Krisensituationen.

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