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Wahl-Beschwerde

Wegen Missachtung geheimer Wahlen könnte die FDP nicht zur Bundestagswahl zugelassen werden

Die FDP steht offenbar vor der Gefahr, in mehreren Bundesländern nicht zur Bundestagswahl zugelassen zu werden, weil es Beschwerden über das Wahlverfahren gibt. Der Vorwurf: Die Geheimhaltung der Wahl sei massiv verletzt worden.

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Es wäre ein absolutes Desaster: Die FDP läuft Gefahr, in einigen Bundesländern nicht zur Bundestagswahl am 23. Februar zugelassen zu werden, dies berichtet Table.Media. Ein Mitglied der Partei soll bei 14 der 16 Landeswahlleitungen Beschwerde gegen die Aufstellungsverfahren eingereicht haben. Nur in Niedersachsen und Berlin wurde keine Beschwerde eingereicht. Er wirft der Partei vor, den Grundsatz von geheimen Wahlen missachtet zu haben.

Der Vorwurf betrifft die Art und Weise, wie die Delegierten ihre Stimmen abgegeben haben: Statt die üblichen vorgedruckten Stimmzettel zu verwenden, wurden sie aufgefordert, ihre Stimmen handschriftlich auf weiße Zettel zu notieren. Darauf war es auch möglich, „ja“, „nein“, „Enthaltung“ oder die Namen der Kandidaten zu vermerken. Der Beschwerdeführer führt in seinem Schreiben an die Landeswahlleiter aus, das Table.Media vorliegt: „Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden.“

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Neben diesem grundlegenden Mangel in der Durchführung bemängelt das Mitglied auch die unzureichende Geheimhaltung während des Wahlvorgangs. Auf den Nominierungsparteitagen fehlten in der Regel Wahlkabinen, und die Delegierten saßen eng beieinander, was die Geheimhaltung der Wahl erschwerte. Laut dem Beschwerdeführer seien diese Mängel nicht nur in den Landesverbänden offensichtlich, sondern auch in den Kreisversammlungen, wo die Delegierten oft in kleiner Runde gewählt würden. Hier sei es sogar noch einfacher, die Stimmzettel nachträglich den jeweiligen Delegierten zuzuordnen.

Die Kritik zielt auf eine angebliche Praxis in einigen Landesverbänden, bei der versucht wird, Stimmzettel bestimmten Wahlberechtigten zuzuordnen. Insbesondere in Nordrhein-Westfalen, so der Beschwerdeführer, würden regelmäßig die gleichen Stimmzettel von denselben Personen gesammelt, was es ermögliche, nachträglich festzustellen, ob alle Kreisverbände „auf Linie“ waren. „Auch hier wurde mir berichtet, dass nachträglich Handschriften mit den Unterschriften in der Anwesenheitsliste abgeglichen werden“, heißt es in dem Schreiben. „Ich halte diese Mängel, die dazu führen, dass bei einer Rechtsstaatspartei wie der FDP das Prinzip der geheimen Wahl dermaßen ausgehebelt wird, für nicht hinnehmbar“, schließt er ab.

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