Antifa-Hammerbande
Berufungsverfahren beginnt: Maja T. wirft Ungarn „Willkür und Unterdrückung“ vor – und bemüht Hannah Arendt
Sieben Monate nach der Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Haft wird der Fall in Budapest neu verhandelt. Während die Anklage eine deutlich längere Haft verlangt, fordert die Verteidigung einen Freispruch. Maja T. warf der ungarischen Justiz zum Auftakt „Willkür und Unterdrückung“ vor und schreckte auch vor einer Instrumentalisierung von Hannah Arendt nicht zurück.
Sieben Monate nach der Verurteilung von Maja T. zu acht Jahren Haft in erster Instanz hat in Budapest das Berufungsverfahren gegen die aus Jena stammende Person begonnen. Maja T., die sich als nichtbinär versteht und der linksextremen Szene zugerechnet wird, war im Februar in erster Instanz wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hält die verhängte Strafe für zu niedrig und verlangt nun mehr als 13 Jahre Haft. Die Verteidigung strebt dagegen einen Freispruch an. Mit dem rechtskräftigen Berufungsurteil wird am 30. September gerechnet.
Die Maja T. vorgeworfenen Taten stehen im Zusammenhang mit gewalttätigen Aktivitäten einer deutschen Antifa-Gruppierung in Budapest. Auch in Deutschland wurden inzwischen Mitglieder aus dem Umfeld der sogenannten „Hammerbande“ verurteilt.
Im Mittelpunkt des Berufungsverfahrens steht zunächst die Frage nach dem Strafmaß. Die Staatsanwaltschaft verlangt eine Erhöhung der achtjährigen Freiheitsstrafe auf mehr als 13 Jahre. Eine genaue Zahl nannte die Anklage gemäß der in Ungarn üblichen Praxis nicht. Für die angeklagten Taten reicht der Strafrahmen von mindestens zwei bis maximal 24 Jahren.
Darüber hinaus verlangt die Staatsanwaltschaft schärfere Haftbedingungen. T. solle die Strafe nicht in einem gewöhnlichen Gefängnis, sondern in einem sogenannten Zuchthaus verbüßen. Eine solche Unterbringung bedeutet in Ungarn weniger Bewegungsfreiheit innerhalb der Haftanstalt und erschwert eine vorzeitige Entlassung.
Der Staatsanwalt beanstandete außerdem, dass das erstinstanzliche Gericht nicht anerkannt habe, dass T. bei den vorgeworfenen Angriffen mögliche lebensgefährliche Verletzungen der Opfer billigend in Kauf genommen habe. Die Verteidigung greift dagegen bereits die Beweisführung an und argumentiert, dass die Identifizierung von Maja T. auf Straßenüberwachungsvideos von den Tatorten nicht eindeutig sei. Außerdem sei nicht nachgewiesen, dass der in Budapest aktive Antifa-Täterkreis eine kriminelle Vereinigung im strafrechtlichen Sinne gebildet habe.
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Eine Vorgeschichte hat auch die Auslieferung nach Ungarn. Maja T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Auslieferung in dieser Form später für rechtswidrig. Das Berliner Kammergericht habe die Haftbedingungen in Ungarn für T. nicht ausreichend geprüft, befanden die Karlsruher Richter.
Zum Auftakt des Berufungsverfahrens ergriff Maja T. selbst ausführlich das Wort. In der Rede bekräftigte T. „antifaschistische“ und „antiautoritäre“ Überzeugungen und erhob schwere Vorwürfe gegen die ungarische Justiz und die dortigen Haftbedingungen. US-Präsident Donald Trump und Ungarns ehemaligen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, die die Antifa zur Terrororganisation erklärt hatten, bezeichnete T. als „Despoten“.
In der längeren Ansprache schilderte T. zunächst einen Vorfall, der sich am 17. Juli im Gefängnis zugetragen haben soll. Dabei hätten fünf Beamte verlangt, ein Kleid abzulegen und alle „feminin anrüchigen Kleidungsstücke“ herauszugeben. T. habe dies verweigert. Kurz darauf habe T. „gefesselt und mit blutender Lippe auf dem Zellenboden“ gelegen.
T. behauptete, die Beamten hätten anschließend wahrheitswidrig angegeben, die Gewalt sei notwendig geworden, weil T. „gewütet“ habe. Das daraus entstandene Disziplinarverfahren sei nach einer Beschwerde eingestellt worden. „Eins bleibt jedoch: das Trauma, in diesem Moment der Gewalt schutzlos ausgeliefert zu sein“, sagte T.
Von dieser persönlichen Schilderung ging T. zu einer grundsätzlichen Kritik an Staat und Strafvollzug über. Die erlebte Ohnmacht sei die Erfahrung vieler Menschen, erklärte T. und vertrat die Auffassung, Gewalt gegen Menschen gehöre „ganz grundlegend zum Staat dazu, insbesondere im Gefängnis“. Der Staat wolle Menschen „seinen Willen aufzwingen“ und „ausbeuten“.
Anschließend schlug T. die Brücke zum eigentlichen Strafverfahren. Die während des erstinstanzlichen Prozesses vertretenen Positionen wolle T. weiterhin bekräftigen: „Auch wenn die Wortwahl heute eine andere wäre, ist es gegenwärtig nicht weniger dringend, für humanistische und antiautoritäre, antifaschistische Werte einzustehen.“
T. warf den Behörden in der Rede politische Einflussnahme und eine Vorverurteilung vor. Wörtlich sprach T. von „Druck und Zwang, um Geständnisse zu erpressen“ sowie von einem „unbedingten Willen, mich zu verurteilen und zu bestrafen“. Auch Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán und US-Präsident Donald Trump griff T. an. Beide hätten die Antifa insbesondere deshalb zur Terrororganisation erklärt, „um uns Angeklagte zu entmenschlichen und alle jene, die sich aufrichtig für unsere Werte eintreten, einzuschüchtern“. T. fügte hinzu: „Wir dagegen wissen, was der sogenannte Kampf gegen Terror von Despoten wie Trump in Wirklichkeit bedeutet.“
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte T. ebenfalls. Diese wolle in T. „unbegreiflicherweise fanatischen Hass erkennen“. Die ungarischen Justizbehörden wiederum hätten T. in Isolationshaft gesperrt, „um mich psychisch und emotional auszuhungern“. Daran offenbare sich, „dass dieser Rechtsstaat seine eigenen Ansprüche verfehlt und zu einem Ort der Willkür und Unterdrückung wird“, lautet T.s Urteil über die ungarische Justiz.
In pathetischer Pose rekurrierte T. sodann auf Hannah Arendts Konzept der Banalität des Bösen, das die politische Theoretikerin jüdischer Herkunft Anfang der 60er-Jahre als Beobachterin des Prozesses gegen den Holocaust-Logistiker Adolf Eichmann in Jerusalem entwickelt hatte. Wörtlich führte T. in jener von Arendt seinerzeit bei Eichmann diagnostizierten Gedankenlosigkeit aus: „Außerdem möchte ich Sie und mich daran erinnern, dass die Banalität des Bösen weltweit noch viel grausamer sein kann und dies bereits tut, als ich es erlebt habe und schildern kann, und dass wir, damit konfrontiert, oft nur noch mit einem hilflosen Schulterzucken reagieren, manchmal auch ich. Da hilft es nur, mich meiner selbst und unserer Werte und Ideen zu vergewissern.“
T. kündigte an, weiter zu schreiben, „weiter Verantwortung übernehmen und handeln“ zu wollen und auch künftig trotz eines vermeintlichen Verbots andere Gefangene zu „umarmen“. Als gesellschaftliches Ziel formulierte T. eine Welt, „die weiß, auf Gefängnisse und Lager zu verzichten“.
Am Ende richtete T. den Blick auf zwei weitere Antifa-Aktivisten, die vor staatlicher Verfolgung nach Paris geflüchtet seien und denen eine Auslieferung nach Ungarn beziehungsweise Deutschland drohe. „Das darf sich nicht wiederholen“, forderte T. und rief zum Kampf für deren Freiheit und die „aller Antifaschist:innen“ auf.
Lob und Unterstützung für die Rede erhielt T. umgehend aus den Reihen der Linkspartei. Martin Schirdewan, von Juni 2022 bis Oktober 2024 Co-Vorsitzender der Linken und seit 2019 Co-Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament, schrieb auf Instagram: „Starke Worte von Maja T. an alle Antifaschist*innen!“ Schon das erstinstanzliche Urteil, dessen Strafmaß allen von linker Seite geäußerten Befürchtungen zum Trotz relativ mild ausfiel, bezeichnete Schirdewan als „Ergebnis eines politischen Schauprozesses“.
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Nach wie vor mein Vorschlag für das Amt der nächsten bundespräsidierenden Person in Berlin. Nach den gestrigen Wahlergebnissen in Berlin doch ein Volltreffer!
Stimmt, det is Balien.
Kommt die Göring-Eckardt von den Grünen eigentlich noch immer zu Besuch?
Ich hoffe inständig, daß die Ungarn die Strafe deutlich verlängern!
Also mir fehlt er hier nicht.
13 Jahre Haft wären eine sehr gerechte Strafe für einen uneinsichtigen Antifa-Gewalttäter.
Täter*Inende ☝️
Für DAS wehleidige Antifa-Figürchen Maja T. empfinde ich absolut null Mitleid. Wer im feigen Mob Jagd auf Andersdenkende macht und Opfer krankenhausreif schlägt, gehört hinter Gitter. Jetzt in Ungarn zu jammern und sich als Opfer von „Unterdrückung“ zu inszenieren, ist die pure Heuchelei. Ich hoffe, die ungarische Justiz greift hart durch und erhöht die Strafe auf die geforderten 13 Jahre im Zuchthaus. Wer Gewalt sät, muss die Konsequenzen spüren. Kriminelle gehören weggesperrt.
Don’t drop the soap!
Böse Bilder, böse Bilder 😱🙈🙈🤣
Ab nach Gaza…..
Aber in den Terror Tunnel…
Hatte nach dem Lesen fast Pipi in den Augen… vor Lachen 😂
hahaha, der Langhaarige weiß nicht, was Unterdrückung und Willkür ist.
Bei Kim und Xi würde er längst Platte tragen.
Ich wünsche ihm eine Gemeinschaftszelle, wo er seine Weiblichkeit voll ausleben kann.
Die Ungarn haben auch Ihren Stolz…
Wird er die Seife aufheben ?
Hoffentlich bekommt die Zuchthaus. Das ist Gerechtigkeit. Deutscher Knast ist wie eine Kur.
Ich hätte den Schlüssel schon längst weggeworfen und vergessen in welcher Zelle Geschlecht Nr.83848 verrottet…
Die Doppelmoral gehört zur moralischen Entwicklung.
In der Konformität, die nach der Pubertät folgt, entwickelt sich die Fähigkeit, Handlungen in Bezug zu sich zu abstrahieren – noch nicht von sich. Quelle: Ich-Entwicklung
In der Folge wird in Bezug zu sich unterstellt, was man in Bezug von sich noch nicht erkennt.
Beispielsatz eines Ketzers, der die Konformität versucht zu verlassen.
„Wir müssen aufpassen, nicht denen zu folgen, die mit ‚wir müssen‘ einfordern.“
Das ‚wir müssen‘ in Bezug zu sich wurde erkannt.
Das ‚wir müssen‘ in Bezug von sich konnte noch nicht abstrahiert werden.
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann die Doppelmoral nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.