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Es bleibt bei 48 Stunden

Berliner Senat will Präventivgewahrsam verlängern – aber nicht für Mitglieder der „Letzten Generation“

Großspurig hatten CDU und SPD angekündigt, den Präventivgewahrsam für Mitglieder der „Letzten Generation“ von 48 Stunden auf vier Tage zu verlängern. Im neuen Entwurf des Polizeigesetzes ist davon jedoch nichts mehr zu finden.

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„Wir wollen den Rechtstaat stärken und den Unterbindungsgewahrsam für solche Wiederholungstäter erhöhen. Das ist überfällig“, sagte der Berliner Bürgermeister Kai Wegner noch im November letzten Jahres. Damals war er mit der CDU im Berliner Senat noch in der Opposition und wollte der SPD geführten rot-rot-grünen Regierungskoalition Druck machen. „Jetzt kann Innensenatorin Spranger zeigen, ob sie es ernst meint, ob ihr die Sicherheit der Berliner wirklich am Herzen liegt“, hatte Wegner getönt. Die damalige SPD-Innensenatorin Iris Spranger hatte kurz vorher angekündigt, für die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ den Unterbindungsgewahrsam von maximal 48 Stunden auf vier Tage zu verlängern. Dafür, so Spranger damals im RBB-Inforadio, müsse jedoch das entsprechende Gesetz im Abgeordnetenhaus verändert werden.

Inzwischen ist ein Jahr vergangen. Wegner ist Regierender Bürgermeister und Spranger immer noch Innensenatorin – gemeinsam haben sie nun einen ersten Entwurf für die Überarbeitung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) vorgelegt. Wie der Tagesspiegel berichtet, wird darin auch der Präventivgewahrsam verlängert. Jedoch – entgegen aller Ankündigungen – nicht für die Mitglieder der „Letzten Generation“. 

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Gilt auch in Zukunft: Klimakleber werden einen Tag nach Verhaftung wieder freigelassen

Der Unterbindungsgewahrsam werde demnach nur bei schweren Straftaten verlängert, nicht aber bei Ordnungswidrigkeiten oder einfachen Straftaten, zu denen die Straßenblockaden offenbar gezählt werden. Im Fall einer „bevorstehenden terroristischen Straftat“ soll der Präventivgewahrsam laut dem Gesetzesentwurf auf bis zu sieben Tage ausgeweitet werden können. Auch wenn es Anhalt zur Annahme gibt, dass eine Person „Straftaten gegen Leib oder Leben“ oder Sexualstraftaten begehen könnte, soll man sie in Zukunft bis zu fünf Tage festhalten können.

Doch in diese Kategorien zählen die Mitglieder der „Letzten Generation“ wohl nicht. Das Gesetz wurde laut Tagesspiegel in Bezug auf die Klimakleber nur dahingehend angepasst, dass diese für maximal 48 Stunden in den Gewahrsam genommen werden können. Dies entspricht jedoch dem Status quo im Umgang mit den Mitgliedern der „Letzten Generation“, die bis dato meist am Folgetag der Verhaftung wieder auf freien Fuß gesetzt werden. 

Als Grund für den Richtungswechsel wird unter anderem ein Parteitagsbeschluss der SPD vermutet, bei dem die Partei sich darauf festgelegt hatte, den Präventivgewahrsam nur bei möglichen terroristischen Straftaten zu verlängern. Auch die Tatsache, dass Berliner Richter bisher nur in wenigen Fällen einen Unterbindungsgewahrsam von zwei Tagen für die Mitglieder der „Letzten Generation“ angeordnet haben, soll eine Rolle spielen.

In anderen Bundesländern können die Mitglieder der „Letzten Generation“ im Schnitt sieben bis zehn Tage festhalten werden. In Sachsen und Baden-Württemberg sind bis zu zwei Wochen möglich – Bayern erlaubt bis zu zwei Monate. 

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