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„Konkrete Hinweise“

Berliner Polizei warnte bereits vor Messerangreifer aus U-Bahn – Warnungen wurden einfach ignoriert

Die Polizei warnte in mehreren Schreiben vor Shadi S., der am vergangenen Wochenende einen 29-Jährigen in einer Berliner U-Bahn mit einem Küchenmesser getötet hatte. Nicht nur hätte der Syrer zum Tatzeitpunkt in Haft sitzen müssen – die Schreiben wurden von den Behörden zudem ignoriert.

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An der U-Bahn-Station Sophie-Charlotte-Platz griff Shadi S. einen Mann an.

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Die Polizei Berlin war sich der Gefährlichkeit des Syrers, der am vergangenen Wochenende einen 29-Jährigen in einer U-Bahn erstochen hatte, im Vorfeld bewusst. Das geht aus zwei der Welt vorliegenden Schreiben hervor, die die Beamten an die sozialpsychiatrischen Dienste in den Bezirken Pankow und Steglitz-Zehlendorf übermittelten. In den gleichlautenden Dokumenten legte die Polizei schon am 7. Mai 2024 dar, dass es „konkrete Hinweise auf eine akute Eigen- und Fremdgefährdung“ von Shadi S. gebe.

Verfasst wurden die Schreiben von der Abteilung Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes. Des Weiteren soll hier vor der Kombination aus paranoidem Wahn, einer hohen Impulsivität und der Bereitschaft zu körperlicher Gewalt gewarnt worden sein – vor allem wegen einer Aggression gegenüber Vertretern des Staates, insbesondere gegen Ordnungshüter.

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Der Staatsschutz wollte den Schreiben zufolge überprüfen, ob Shadi S. als Islamist einzustufen sei. Hierbei wurde beispielsweise erwähnt, dass der Syrer angedroht haben soll, Personen zu schädigen, die in seiner Gegenwart den Koran verbrennen oder Karikaturen von Mohammed zeigen würden.

Zwar stellten die Beamten damit eine eingesessene Glaubensauffassung fest, führten diese Aussagen jedoch nicht auf eine religiöse oder politische Motivation gegen den Staat zurück. Er soll behördliches Vorgehen vielmehr als Ehrverletzung angesehen haben und zeigte deshalb eine geringe Frustrationstoleranz, womit auch eine „erhebliche Fremdgefährdung“ einherginge, hieß es weiter.

Dass Shadi S. vor allem aufgrund der im Islam vorherrschenden Ehrauffassung impulsiv handelte, zeigt auch dessen Vergangenheit: Bereits 2023 wurde der 43-Jährige rechtskräftig vom Landgericht Chemnitz wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

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Die Tat galt der Schwester von Shadi S., die ihm keinen Einblick in ihr Handy gewähren wollte, woraufhin er ihr mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel stach. Den herbeigerufenen Polizisten widersetzte sich Shadi S. dann heftig: So begann er zu schreien und sich der Fixierung durch die Beamten zu widersetzen. Weil er den Bewährungsauflagen des Chemnitzer Gerichts dann nicht folgte, sollte er eigentlich ab März in Haft sitzen (Apollo News berichtete).

Unter anderem war Shadi S. nach dem Angriff auf seine Schwester flüchtig. Dahingehend liegt der Welt ein weiteres Dokument vor, in dem vor dem Syrer gewarnt wurde. In einer Personenfahndung der Bundespolizei aus dem Jahr 2022 wurden die Beamten angewiesen, die eigene Unversehrtheit bei einem Aufeinandertreffen mit Shadi S. in den Vordergrund zu stellen. Der 43-Jährige sei gewalttätig und neige zu einem tief sitzenden Hass auf Vertreter des Staates. Außerdem wurde vor möglichen Verbindungen zur islamistischen oder salafistischen Szene gewarnt.

Alle drei Schreiben blieben unbeachtet – weder die zuständigen Stellen der beiden Berliner Bezirke noch die Bundespolizei unternahmen weitere Schritte gegen Shadi S. Am 12. April stach der Syrer dann auf den 29-jährigen Steve H. in einer Berliner U-Bahn ein und verletzte ihn tödlich. Er wurde auf der Flucht von der Polizei gestellt und durch Schüsse verletzt, nachdem er die Beamten mit dem Messer bedroht hatte. Im Krankenhaus erlag er seinen Verletzungen.

Shadi S. besaß eine bis Oktober dieses Jahres gültige Aufenthaltserlaubnis und war 2016 als Flüchtling anerkannt worden. Bis zu seiner Verurteilung durch das Landgericht Chemnitz war er bereits mehrfach in Berlin und Brandenburg aufgefallen. Dennoch leiteten die zuständigen Behörden auch nach den Schreiben des Berliner Landeskriminalamtes sowie der Bundespolizei keine Schritte gegen Shadi S. ein.

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39 Kommentare

  • Vielleicht künftig „Alle Warnungen“ solcher Art nach Bamberg schicken, die reagieren schnell und rigoros.

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  • Das Ganze liest sich wie der Offenbarungseid des Staates

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  • „Nicht nur hätte der Syrer zum Tatzeitpunkt in Haft sitzen müssen – “
    Wo wäre denn Platz für ihn gewesen? Im Jahr 2024 waren bundesweit mindestens 145.744 Haftbefehle nicht vollstreckt. Selbst wenn nur ein Teil dieser Personen inhaftiert werden müsste, würden die bestehenden Kapazitäten nicht ausreichen. Dass also Straftäter frei herumlaufen wie Tretminen muss doch einkalkuliert sein. Nur wird uns kaum diese bittere Wahrheit vermittelt. Ausser bei A.N. natürlich.

    38
  • Die Polizei hat leider keine Zeit Warnhinweisen von Intensiv-Straftätern nachzugehen, weil sie den Bagatell-Hinweisen der Meldestellen gegen „Rechts“ nachgehen muss

  • Also fast 1 Jahr sind die Warnungen her und NICHTS passierte.

    Aber es dauert nur Stunden bis Tage nachdem eine KI, ein „Portal“ vor „Hääätse“ warnt gegen Politiker und Vollzugbeamte, Staatsanwaltschaften und Richter sind im Alarmmodus und reagieren.

    Vielleicht künftig „Alle Warnungen“ solcher Art nach Bamberg schicken, die reagieren schnell und rigoros.

  • In diesem Land wundert mich gar nichts mehr!!!

  • Det is Berlin.

    Slum-City

  • „Nicht nur hätte der Syrer zum Tatzeitpunkt in Haft sitzen müssen – die Schreiben wurden von den Behörden zudem ignoriert.“

    Ist doch klar: Hätte er in den sozialen Medien etwas regierungskritisches geschrieben, gegen die Hamas gehetzt oder gar „den Staat delegimitiert“, hätte man das sicher nicht ignoriert.
    Und Haft: Nicht bei diesem „Background“!

  • Wieviele „Shadi“s laufen noch frei herum im besten Germanistan?
    100 oder 1.000 oder 10.000 ?
    Wieviele Menschen müssen noch ihr Leben für die absolut menschenfeindliche Politik des rotgrünschwarzen Regimes lassen?

    19
  • Da hat es sich die Polizei aber leicht gemacht und versucht das Problem an den sozialpsychiatrischen Dienst abzuschieben. Was hätten diese Latschenträger denn tun sollen? Solche Leute gehören in den Knast oder in einen Flieger Richtung Heimat.

  • Vorschlag.
    Für jeden misslungenen Integrationsversuch prozentual angemessenen Anteil gelungener Integration dokumentieren (1:1000?), damits nicht einseitig ausgerichtet wirkt.

  • #1 Auf WELT lautet einer der Top-Kommentare dazu: „Wenn ich im Winter meinen Gehweg nicht räume und sich da jemand auf die Nase legt und sich das Bein bricht, hafte ich. Wer haftet eigentlich hier?!“
    GUTE FRAGE!!!

    #2 Ich habe letztens realisiert, dass wir so erzogen werden, dass wir niemanden stören und ganz allgemein ein absolutes NICHTS sind, so lange wir nix geleistet haben. Wenn wir dann im Leben mal was gerissen haben, dürfen wir auch den Mund aufmachen, so lange wir dabei freundlich und nett sind. Und wenn uns einer blöd anmacht, gibt der Klügere nach.
    Und dann gibt es Andere, die wähnen sich schon qua ihrer bloßen Existenz als die Allergeilsten, die mit Maximal-Mengen an „Ehre“ ausgestattet sind, selbst wenn sie ihr Geld als bessere Bettler vom Staat erhalten, nichts sind und nichts können. Maximal-Mengen an „Ehre“, die sie im wahrsten Sinne des Wortes bis aufs Messer verteidigen. Wie wird man so, frage ich mich? Indem man wie ein kleiner Pascha aufgezogen wird?

  • Tja. Wäre es statt Shadi S ein Uwe M gewesen, vielleicht noch bei der AfD tätig, säße der schon längst im Bolles.

    Wir kriegen langsam aber sicher englische Verhältnisse.

  • Könnte es vielleicht sein, dass staatliche/kommunale Behörden, Ämter etc. chronisch unterbesetzt sind und keiner da ist, sich mit derlei Korrespondenz zu befassen? Vorsatz würde ich da nicht vermuten.
    Abgesehen davon, sollte der Wertewesten aufhören in aller Welt Mord und Totschlag zu alimentieren. Dann gibt es auch weniger davon bei uns.

    8
  • Einfach ingoriert. Aber wehe du postest, was für Schwachköpfe in der Regierung sitzen…oh…ich pack schon mal den Bademantel aus.

  • Haftbefehle werden nur unverzüglich umgesetzt bei Ärzten, die Maskenatteste ausgestellt haben. Herrn Ballweg und Herrn Fuellmich, da können dann auch die 6 Monate Untersuchungshaft bis zum Nimmerleinstag verlängert werden, was bei Mördern, Vergewaltigen nicht möglich ist und dann freigesetzt werden.

  • Unglaublich!
    Aber:
    Höchste Zeit die Sachbearbeiter und / oder Amts- oder Behördenleiter wegen „Totschlag durch Unterlassen im Amt“ strafrechtlich anzuzeigen. Gleichwohl sollten sich die Angehörigen von Steve H., als Nebenkläger aufregen und zusätzlich zivilrechtliche Schritte gegen die Selben Ziele anstreben.
    Derartige Inkompetenz muss bestraft und entfernt werden.

  • Klar wird das ignoriert. Gehört alles zum Austauschprogramm.

  • Der Staat hat die Kontrolle schon längst solchen Leuten gegenüber verloren. Man könnte sarkastisch sagen, zum Glück hat die Polizei dieses Problem nachhaltig gelöst.

  • Shithole Berlin! Da kommt keiner mehr in den Knast. Alles schon besetzt.

  • Warum ist der nicht schon lange wieder in Syrien?

  • Der Herr S. hat das bekommen, was er verdient.

  • Weder verwandt noch verschwägert. Nicht mal bekannt.

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