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Wegen Erneuerbaren

Bereitet die Bundesnetzagentur Unternehmen auf den Blackout vor?

Die Bundesnetzagentur plant neue Industrie-Netzentgelte, um Unternehmen dazu zu drängen, ihren Verbrauch täglichen Schwankungen anzupassen. Man hat offenbar Blackout-Angst. Die Rede ist von besonderen „Anforderungen“ durch den „hohen Anteilen erneuerbarer Stromerzeugung“.

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Die Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren zur Überarbeitung der Netzentgelte für die Industrie eingeleitet und am Mittwoch ein entsprechendes Eckpunktepapier vorgestellt. Ziel der Reform ist es, stromintensive Unternehmen zu motivieren, ihren Energieverbrauch an die Schwankungen der Börsenstrompreise anzupassen.

Durch eine veränderte Preisgestaltung sollen Betriebe dazu angehalten werden, ihre Energieabnahme in Zeiten niedriger Preise zu erhöhen und bei hohen Preisen zu reduzieren. „Dabei soll keine Überforderung der Letztverbraucher erfolgen, sondern das tatsächlich vorhandene und künftig erreichbare Flexibilitätspotential realisiert werden“, erläutert die Bundesnetzagentur.

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Die Agentur plant ab 2026 ein neues Sondernetzentgelt einzuführen, das flexibles Verhalten belohnt. Dieses soll die Industriekunden dazu anregen, ihren Energieverbrauch den Schwankungen der Strombörsenpreise anzupassen, um die Netzstabilität und die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern. Es wirkt so, als würde man seitens der Bundesnetzagentur die Unternehmen im Voraus auf einen möglichen Blackout vorbereiten wollen.

Blackout-Sorge wegen Erneuerbaren

Aktuell profitieren rund 4.600 Unternehmen von Sondernetzentgelten, die eine Netzentgeltreduzierung von über einer Milliarde Euro im Jahr ermöglichen. Diese Ermäßigungen führen zu einer Umlage, die in diesem Jahr 0,643 Cent pro Kilowattstunde beträgt, welche von allen Netzbenutzern getragen wird.

Der Präsident der Bundesnetzagentur und Grünen-Politiker Klaus Müller erklärt, dass die „alten Netzentgeltrabatte“ nicht mehr „den Anforderungen eines Stromsystems, das von hohen Anteilen erneuerbarer Stromerzeugung geprägt“ sei, entsprechen würden.

„Wir wollen zukünftig systemdienliches Verbrauchsverhalten der Industrie besonders anreizen und schlagen einen Übergang von einem starren in ein flexibles System vor“, erklärte Müller weiter. Diese Maßnahme soll so lange Bestand haben, bis der Netzausbau eine bundesweite Umsetzung der neuen Regelungen ermöglicht. Die Bundesnetzagentur hat eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema gestartet, die bis zum 18. September 2024 andauern wird.

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