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Neue Zahlen

Über 60 Prozent der Abschiebungen scheitern – nicht einmal 20 Prozent aller Asylbewerber werden angenommen

Neue Zahlen zeigen: 63 Prozent der Abschiebungen scheiterten 2024. Da auch die Rückführungen in andere EU-Staaten scheitern, bleiben die Migranten meist in Deutschland – obwohl die Quote für erfolgreiche Asylanträge nicht einmal bei 20 Prozent liegt.

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Die meisten Asylbewerber kommen aus der Türkei, Afghanistan und Syrien.

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Von Januar bis April hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über 110.077 Asylanträge bearbeitet – 90.018 wurden abgelehnt, berichtet Bild. Das heißt, dass nur 20.059 Anträge bewilligt wurden, was einer Gesamtschutzquote von nur 18,22 Prozent entspricht. Obwohl also lediglich etwa jeder fünfte Antrag angenommen wurde, werden die abgelehnten Asylbewerber aufgrund der wenigen Abschiebungen voraussichtlich in Deutschland bleiben.

Auch bei den vollzogenen und „abgebrochenen Abschiebungen“ aus dem vergangenen Jahr zeigt sich ein ähnlich dramatisches Bild: 2024 wurden von geplanten 53.801 Abschiebungen lediglich 20.084 durchgeführt. Das heißt, 33.717 Abschiebungen wurden abgebrochen, was einem Anteil von rund 63 Prozent entspricht. Für den Zeitraum von Januar bis April 2025 zeigt sich eine ähnliche Bilanz: Von 19.916 geplanten Abschiebungen wurden 59 Prozent nicht durchgeführt.

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11.753 Abschiebungen wurden abgebrochen, wegen der „nicht erfolgten Zuführung einschließlich Absage am Tag der Maßnahme“ oder weil die Aufnahmeländer die Abschiebung stornierten. Lediglich 8.163 Personen konnten dieses Jahr bisher ausgewiesen werden.

Bei Rückführungen nach dem Dublin-Verfahren fällt die Quote der erfolgten Rückführungen noch geringer aus. Das Dublin-Verfahren sieht vor, dass Asylbewerber in das EU-Land zurückgebracht werden, in dem zuerst der Asylantrag gestellt wurde, was wiederum in dem Land geschehen muss, wo ein Migrant zuerst EU-Territorium betritt.

2024 fanden 92 Prozent der Rückführungen nicht statt. Von 74.583 Fällen wurden nur 5.827 Personen in die zuständigen EU-Staaten zurückgebracht. Dieses Jahr bat Deutschland um die Rücknahme von 15.279 Asylbewerbern in andere EU-Staaten. In 11.054 Fällen wurde zugestimmt. Allerdings kam es nur zu 2.230 Überstellungen. Das bedeutet, dass in 80 Prozent der zugestimmten Fälle bisher keine Rückführung erfolgte. 

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Von den 110.077 Asylanträgen, die es bis April gab, kamen die meisten von Türken, Afghanen und Syrern. In 23.924 Fällen wurde zu türkischen Asylanträgen eine Entscheidung gefällt, von denen 8,3 Prozent angenommen wurden. Bei afghanischen Migranten sieht es anders aus: Von 18.635 Anträgen wurden bislang 51,8 Prozent der Asylanträge bewilligt.

Die 9.731 Asylanträge syrischer Staatsangehöriger wurden nur zu 0,2 Prozent genehmigt. Allerdings verweist das BAMF darauf, dass die Regierung nach dem Sturz von Baschar al-Assad weitere Entscheidungen über den Schutzstatus von Syrern zunächst pausiert hat.

2025 waren 62,4 Prozent der Asylerstantragsteller laut BAMF männlich, 71,7 Prozent waren unter 30 Jahre alt und 41,3 Prozent minderjährig. Es kommen vor allem also junge, männliche Migranten. Die Zahlen der Asylerstanträge für Januar bis April 2025 gingen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 46,2 Prozent zurück: von 84.984 Anträgen auf 45.681 Anträge. Doch angesichts der niedrigen Abschiebe- und Rückführungsquoten stellt das kaum eine Verbesserung dar.

mra

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35 Kommentare

  • Statt zu sanktionieren erhalten Sie in D, trotz Ausreisepflicht, Bürgergeld, Miete incl. Nebenkosten, Krankenkasse u.s.w. könnte man mal überlegen hier anzusetzen, wenn man wollte…

    21
  • Asylrecht wird als Einwanderungsrecht missbraucht. Einmal im Land, besteht ein Anspruch auf das Existenzminimum (Bürgergeld), egal ob Deutscher oder Ausländer. So hat es das BVerfG im Jahr 2012 entschieden. Bei Ablehnung des Asylantrags wird „subsidiärer Schutz“ gewährt oder nicht abgeschoben, obwohl die Behörden dazu verpflichtet sind. Man will die Einwanderung. Ohne Einwanderungsgesetz. Das aber ist verfassungswidrig. Denn die Executive ist an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 20 Absatz 3 GG.

    13
  • Immer rein damit. wir brauchen noch Millionen Fachkräfte und außerdem haben wir jede Menge Sondervermögen. Satire ende

  • Es gibt ja auch absolut keine Möglichkeit diese Länder zur Zurücknahme ihrer Landsleute zu zwingen. Schulddigung hab mich geirrt, gibt es doch, nennt sich Entwicklungshilfe…

    7
  • Merz hat sich ins Kanzleramt gelogen: Als Rakete gestartet und als Flaschenpost gelandet.

  • Grundgesetz Art. 16a: Politisch Verfolgte genießen Asyl. Der Anteil der anerkannten Asylbewerber lag demnach bei 18,22%. Ist dies glaubwürdig?

    3
  • Man kann ja Anreize zur freiwilligen Ausreise setzen, in dem man die Alimentierung auf Null reduziert.

  • Die Sache ist ganz einfach.
    Wer abgelehnt wird, bekommt kein Geld, keine Zuwendungen und keine Unterkunft mehr. Wer zur Abschiebung nicht bereit ist, für den gilt das gleiche.
    Wenn nichts zu holen ist, werden die meisten freiwillig gehen.

  • Deutsche Politiker & innen: alles zahnlose Tiger.

    4
  • Im www. gibts wertvolle Tipps für einwanderungswillige Fachkräfte, welche Angaben zur Anerkennung des Asylgrundes führen – in mehreren Sprachen. Entsprechende Unterlagen können unschwer zu beschaffen sein.
    Auch die Schleuser können mit Rat und Tat hilfreich sein.
    Wo ein Wille, da ein Weg.

  • Weißrussland leidet unter einer Kartoffelkrise; Handelsketten in Deutschland listen Paranusskerne aus; Rosinen verzeichnen in Dtld. binnen weniger Monate einen Preisanstieg um 50%. Was geht vor sich?

  • Die, wie es auch der Artikel erwähnt, von der Bild-Zeitung übernommene Darstellung stimmt so nicht. Ob die ‚Bild‘ bewusst oder unbewusst die Sachlage falsch darstellt, ist dabei nicht klar. Es wird ja, mit absteigendem Status, zwischen Asyl, Flüchtlingsschutz [nach sog. ‚Genfer Flüchtlingskonvention‘], subsidiärem Schutz und Abschiebeverbot unterschieden. Das grundgesetzlich garantierte Asyl [inkl. Familienasyl] erhalten in den meisten Jahren insgesamt weniger als 1 Prozent der Antragssteller, 2024 waren es 0,7 %. Die Quote der bewilligten Asylanträge [bei denen es um Asyl geht], liegt selbst bei Afghanen mitnichten bei 51,8 %. Die sog. „Gesamtschutzquote“ [Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot] von Afghanen lag von Januar bis April 2025 bei 51,8 %, davon erreichten die allermeisten jedoch nur eine Anerkennung als Flüchtling (27,79 %) sowie 22,92 % ein Abschiebungsverbot, welches im engeren Sinne nicht mal ein Schutzstatus ist. Lediglich 1,78 % […] 1/2

  • Was sagt George Soros zu solchen Zuständen?

  • Unfähigkeit, Sumpf und Unwillen sind mittlerweile in diesem Bereich so groß, dass ich es am liebsten sehen würde (hätte nie gedacht, dass ich mal so weit käme……..), das Asylrecht komplett abzuschaffen.

  • Danke, Apollo, für die konkreten Zahlen!
    Die Kosten für diesen Irrsinn dürften astronomisch sein, unzählige Stellen in der öffentlichen Verwaltung, im Justizapparat… für was? Für das Ausplündern und Verarschen (Pardon) der Steuerzahler. Hoffentlich kommen dazu parlamentarische Anfragen im Bundestag.

    1
  • 2/2 […] der Afghanen erhielten Asyl oder Familienasyl. Eigentlich hätte fast KEINER [der Afghanen etc.] Anspruch auf Asyl oder Flüchtlingsschutz, da fast alle über einen sicheren Drittstaat/über Land einreisen. Dass „Flucht“ in jedweder Form vorbei ist, wenn das erste sichere Land erreicht ist, wird gar nicht mehr thematisiert. Interkontinentale „Flucht“ [„Ich sprang nur über Ländlein und fand kein sich’res Plätzlein“] kann es eigentlich nicht geben. Spanischsprachige Flüchtlinge aus Kolumbien und Venezuela, die via Spanien nach Deutschland kommen etc.! Zudem nicht in den Zahlen: Familiennachzug, Aufnahme über Aufnahmeprogramme/Resettlement („Neuansiedlung“), Aufnahme von Ukrainern über die „Massenzustromlinie“ der EU.
    Interessant ist, dass das BAMF offensichtlich mittlerweile auch bei Asylberechtigten von Flüchtlingen spricht, obwohl das sachlich nicht korrekt ist.

  • Nur die AFD kann das Problem lösen!

    Wie genau, abseits des Stammtischs?

    -18

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