Rheinland-Pfalz
Beamtin bekommt Sonderurlaub, um SPD-Wahlkampf zu leiten
In Rheinland-Pfalz wurden insgesamt 167 Landesbeamte beurlaubt. Eine Beamtin wurde freigestellt, um den Wahlkampf der SPD bei den Landtagswahlen leiten zu können. Die Regierung rechtfertigt das damit, dass sie der „Funktionsfähigkeit der Demokratie“ diene.
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In Rheinland-Pfalz wurde eine Landesbeamtin von ihrer Arbeit beurlaubt, um den Wahlkampf für die SPD leiten zu können. Während dieser Zeit wird sie zwar nicht mehr vom Staat bezahlt, sammelt aber weiter Pensionsansprüche, wie die Rhein-Zeitung am Donnerstag berichtete. Neben mehreren Staatssekretären, die jahrelang beurlaubt wurden, um Tätigkeiten bei staatsnahen Institutionen nachzugehen, wurden auch 167 Landesbeamte beurlaubt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Freien Wähler im Landtag hervor.
Die Beurlaubung von Landesbeamten ist nur dann gestattet, wenn sie „öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen“ diene, wie das Innenministerium schreibt. Dass die Leitung des SPD-Wahlkampfes öffentlichen Belangen dienen soll, rechtfertigt das Ministerium damit, dass die Tätigkeit „direkt der Funktionsfähigkeit der Demokratie und damit öffentlichen Belangen“ diene. Auch bei allen anderen 166 Landesbeamten sei diese Voraussetzung erfüllt.
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Die Pension der freigestellten Beamten steigt jährlich um etwa 1,8 Prozent. Zusätzlich können sie von dem aktuellen Arbeitgeber einen „Versorgungszuschlag“ bekommen. Auch die Beamtin, die jetzt für die SPD arbeitet, bekomme laut der Rhein-Zeitung einen solchen Zuschlag.
Der Rechnungshof kritisierte bereits 2022 die Praxis, dass mehrere Staatssekretäre beurlaubt worden waren, um hochbezahlten Managerjobs nachgehen zu können. In einem Fall dauerte der Sonderurlaub zwölf Jahre, wie der SWR berichtete. Doch die Staatsanwaltschaft sah keinen Hinweis auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, wie die Staatsanwaltschaft Mainz am Donnerstag mitteilte, und stellte die Ermittlungen ein.
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Die Freien Wähler Rheinland-Pfalz haben nach dem Bericht des Rechnungshofs Strafanzeige gestellt. Sie sehen den Tatbestand der Untreue als erfüllt an. Das Gutachten wurde im Auftrag der Partei vom Strafrechtler Till Zimmermann von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erstellt. Durch die Sonderurlaube sei Steuergeld verschwendet worden. Doch die Staatsanwaltschaft Mainz kommt zu einem anderen Schluss. „Die Bewilligung eines langjährigen unbefristeten Sonderurlaubs steht in Einklang mit § 32 Absatz 1 Satz 1 Urlaubsverordnung (UrlVO) des Landes Rheinland-Pfalz, der keine Höchstdauer für die Gewährung von Sonderurlaub vorsieht.“
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Es muss etwas grundlegendes in unserer Parteien-Demokratur geändert werden! Wir brauchen wieder eine richtige Demokratie!
Wieder ein Beispiel, wie Parteien den Staat nutzen, um Parteiarbeit quersubventionieren zu lassen.
Das letzte Aufgebot der SPD?
… das ist es noch lange nicht … mit fast jeder Gazette, fast jedem Journal und fast jedem Magazin halten Sie ein Stück SPD in der Hand und vor Ihre Augen …
Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat bezüglich seines Engagements beim FC Bayern Fehler eingeräumt.
Schriftlich teilte Reiter am Donnerstag Nachmittag mit, dass er bereits mit seiner Aufgabe als Verwaltungsbeirat beim FC Bayern seit Ende 2021 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10.000 Euro pro Halbjahr
bekommen habe.
Dass dafür eine Genehmigung des Münchner Stadtrates notwendig gewesen wäre, sei ihm nicht bewusst gewesen…
https://www.br.de/nachrichten/bayern/engagement-bei-fc-bayern-muenchens-ob-raeumt-versaeumnisse-ein,VD0qIGK
Bei der SPD sind dies immer lediglich „Fehler“ ,
LEIDER kommen sie damit durch. Bei den deutschen Schlafmützen und Untertanen geht das!! Und die Staatsanwaltschaft Mainz scheint parteiisch und auf der Seite der Mächtigen zu stehen.
Merke: „Demokratie“ = SPD, GRÜNE, die LINKE und evtl. die Merz-CDU – alles andere ist „rechts“ und damit verabscheuungswürdig, „voll nazi“ eben!!!
Sind überhaupt noch Beamten im Dienst?
Neee, die sind alle auf Wahlreisen.
Wenn Parteien bestimmen was nach deren Vorstellung öffentliche Interesse ist, wer die „Zivilgesellschaft“ ist, wie diese zu fördern ist und eben mit all dem Machtmissbrauch dies durchsetzen, zeigt es ALLE Macht liegt und lag NIE in den Händen des Volkes.
Erst wenn der Parteienstaat endet, kann ein Volk frei leben und auch Macht ausüben würden manche sagen. Dazu muss aber als erstes die Macht über Menschen sowie der Zugriff auf Gelder der Menschen durch Parteien enden.
Es wundert kaum einen mehr, warum seit vielen Jahren die Wirtschaft hunderttausende Jobs verlor aber im Gegenzug hunderttausende Jobs im „Staatswesen“ geschaffen und besetzt wurden.
Nur was dann jene teilweise machen, verwundert manche Leute noch.
Ehrenamtlicher Wahlhelfer verdient nichts, ergo als Einnahmequelle dann durch Veruntreuung Pseudobeschäftigungsverhältnis. Komisch an was erinnert das (Stichwort ALGII und Migranten in Familienbetrieb)?
Durch die besondere Sicherheit ihres Dienstverhältnisses und die Möglichkeit, sich für politische Tätigkeiten beurlauben zu lassen, verfügen Beamte über Privilegien, die anderen Berufsgruppen oft fehlen. Genau darin könnte das verfassungsrechtliche Spannungsfeld liegen.
Früher gab es ja mal den ehrwürdigen Begriff von der staatlichen Neutralität. Wenn eine Beamtin, Repräsentantin des Staates, zweifelsfrei parteipolitisch tätig wird, belegt das nur, dass er seit einiger Zeit aufgeweicht wird.
Verfassungsblog 04.10.2021: „Neutralitätspflichten von Behörden im Wahlkampf. Die chancengleiche Beteiligung an der politischen Willensbildung des Volkes erfordert, dass die Staatsorgane im Wettbewerb der Parteien Neutralität wahren – vor allem während des Wahlkampfs. Eine staatliche Einwirkung auf den Wahlkampf zu Gunsten oder zu Lasten einer politischen Partei widerspricht den Grundsätzen der Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht wiederholt hingewiesen.“ Fehlt jetzt nur noch das Argument, Rheinland-Pfalz ist ja neutral, nur die fragliche Dame nicht.
Für Unseredemokratie ist uns kein Einsatz zu groß.
Lukratives Geschäftsmodell!
Na ja, auf welche Weise sie die Gesellschaft am Funktionieren hindert, ist ja relativ egal.
…in Einklang mit § 32 Absatz 1 Satz 1 Urlaubsverordnung (UrlVO) des Landes Rheinland-Pfalz, der keine Höchstdauer für die Gewährung von Sonderurlaub vorsieht…soso…scheint mir eine klitzekleine Gesetzeslücke zu sein…wer könnte denn da bloß die Verordnung anpassen….wer könnte das bloß sein? 🙂 🙂 🙂
Wenn jemand selber kandidiert ist eine Freistellung ja OK, aber für allgemeine Parteiarbeit im Wahlkampf… Unglaublich wie man sich da den Staat zur Beute macht.
Wieso „Beamtin“? Ich würde sagen „eine Beamte“. Es gibt auch keine Angestelltin oder Selbständigin. Oder kommt das noch?
Die SPD ist gesichert verfassungswidrig. Somit dient es der Demokratie, wenn sie überall unter 5 % liegt. Hoffentlich am Sonntag in Baden-Württemberg.
Mein Urlaub dient auch „Funktionsfähigkeit der Demokratie“ .
Wer bezahlt die Rechnung?
Dann sollte das Gesetz schnellstens angepasst werden.
Was mir richtig Angst macht ist, dass „unsere Demokratie“ nicht mehr funktionsfähig sein könnte, wenn diese Beamtin keinen Sonderurlaub bekommen hätte ….Puhhhh…gerade nochmal gut gegangen…nicht auszudenken, was sonst aus „unsere Demokratie“ geworden wäre. 🙂 🙂 🙂
Habt euch nicht so … „ist doch nur aus Liebe zum Land“
… dass ich Steuern zahle, dient ebenfalls der Diktokratie, ‘tschuldigung, ich meine natürlich „Demokratie“ … damit das aufrechterhalten bleibt, könnte mich auch gern eine nette Beamtin unterstützen …
„Unsere Demokratie“ wie immer bei der Arbeit.
Man braucht den Staat nicht zu verhöhnen, dass macht er schon von ganz allein.
Beamtin bekommt Sonderurlaub, um SPD-Wahlkampf zu leiten und wir bekommen Krankenkassen Sonderurlaub wegen Spritkosten,arbeiten und zur Arbeit fahren bringt keinen finanziellen Nutzen mehr.
Was für ein Joke!!!!
sie diene der „Funktionsfähigkeit der Demokratie“ ich sehe es anders sie dient der „Funktionsfähigkeit der Demokratur“ damit sie überlebt.
Demokratie und Meinungsfreiheit in Deutschland kann nur die AfD garantieren aber garantiert nicht das Altparteien-Kartell.
Seit wann arbeiten die von der SPD etwas?
Kein Rechtsstaat mehr. Hätte so einen Zerfall in Richtung links-totalitärer Republik nie für möglich gehalten. Und es wird immer schlimmer. Die Kartell-Politfunktionäre machen sich den Staat zu ihrer Beute. Es scheint auch keine funktionierende Kontrolle mehr zu geben, und Konsequenzen für Amtsmissbrauch und Korruption schon gar nicht.
Wenn hier der Staatsanwalt – möglichst von einer StA, auf die die LreGIERung keinen Zugriff hat – nicht ermittelt, kann man den ZIRKUS zusperren. Der Letzte macht das Licht aus.
Wenn solche Machenschaften folgenlos bleiben, dann ist es hier schlimmer als in der heruntergekommensten Bananenrepublik. Allerdings: Es ist SOWAS von SOZIALISTISCH !
§ 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.