Chemnitz
BAMF verhinderte Ausreise eines Afghanen – nun steht er wegen Totschlags vor Gericht
Ein 24-jähriger Afghane steht in Chemnitz wegen Totschlags und Störung der Totenruhe vor Gericht. Monate vor dem Verbrechen hatte der Mann laut Focus den Wunsch geäußert, freiwillig nach Afghanistan auszureisen – ein Vorhaben, das jedoch nie in die Tat umgesetzt wurde.
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Habib Rahman A. war im Jahr 2022 nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Dennoch blieb er geduldet im Land. Bereits im Sommer 2024 wandte sich der 24-Jährige an die Rückkehrberatungsstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Am 16. Juli 2024 informierte das BAMF die Landesdirektion Sachsen über den Wunsch des Mannes, in seine Heimat zurückzukehren.
Doch es gab ein Problem: Rahman A. besaß keine gültigen Reisedokumente. „Der Betroffene verfügte nicht über ein gültiges Reisedokument, sodass zunächst erläutert wurde, was für die Beschaffung eines solchen Dokumentes notwendig ist“, sagte Ingolf Ulrich, Sprecher der Landesdirektion Sachsen (LDS), gegenüber Focus. Für die Ausstellung der erforderlichen Papiere war jedoch die Mitwirkung des Asylbewerbers nötig.
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Nur wenige Wochen später nahm Rahman A. seine Entscheidung zurück. „Kurz nach der Mitteilung, welche Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisedokuments vorliegen müssen, wurde die Landesdirektion am 1. August 2024 unterrichtet, dass der Betroffene nicht mehr freiwillig ausreisen wolle“, so Ulrich. Grund dafür war eine Entscheidung des BAMF: Trotz seiner kriminellen Vorgeschichte – darunter Gewalttaten und sexuelle Übergriffe – bekam Rahman A. ein Abschiebungsverbot zuerkannt, das ihm eine Aufenthaltserlaubnis verschaffte.
Mehrfach war Rahman A. durch Gewalttaten und sexuelle Übergriffe deutschen Behörden aufgefallen. In einer Asylunterkunft hatte er einen Mitbewohner attackiert und versucht, diesen zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Warnungen vor ihm kursierten auch im Internet.
Am 4. September 2024 wiesen ihn die Behörden ins Helios Klinikum Aue ein. Dort diagnostizierten Ärzte Anpassungsstörungen und eine leichte Intelligenzminderung, sahen aber keine Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung. Einen Tag später wurde er entlassen.
Nur wenige Tage nach seiner Entlassung tötete Rahman A. seinen Mitbewohner mit einem Messer und einem Schraubendreher. Laut Focus soll er so heftig zugestochen haben, dass die Klinge des Messers abbrach. Anschließend verging er sich an dem Leichnam.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Totschlag und Störung der Totenruhe vor. Eine Verurteilung wegen Mordes ist möglich, wenn das Gericht nachweist, dass er „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ handelte, heißt es.
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In diesem Land konnte man sich mal ohne Angst im öffentlichen Raum bewegen. In der Schule lernten die Kinder Rechnen und Schreiben und im Kindergarten waren sie in der Lage schon die ersten Buchstaben zu malen und Weihnachts- oder Osterschmuck zu basteln. Man ging ohne Angst auf Volksfeste und Weihnachtsmärkte und Kinder konnten ohne Security in Freibad gehen. Der Bademeister entschied wann jemand nach Hause ging, weil er mehrmals von der Seite aus in Becken gesprungen ist. Es ging ständig bergauf und auch ein Arbeiter war in der Lage mit Kollegenhilfe seiner Familie ein Häuschen zu bauen. In den 70 ern konnte auch ein Arbeiterkind mit Hilfe von Bafög ein Studium absolvieren und Made in Germany war weltweit gefragt. War schön das Land und man war stolz darauf an der Gestaltung mitwirken zu dürfen. Sorry, aber bei den täglichen Nachrichten wird man schon mal nostalgisch.
„Doch es gab ein Problem: Rahman A. besaß keine gültigen Reisedokumente.“! Jaja, beim Einreisen sind die nicht vorhandenen „gültigen Reisedokumente“ überhaupt kein Problem, beim Ausreisen plötzlich unerlässlich!
Ist das BAMF der Mittäterschaft auch angeklagt❓️
Doch es gab ein Problem: Rahman A. besaß keine gültigen Reisedokumente.
Ohne Dokumente kommst du ins Land aber niemals raus , finde den Fehler .
Der will freiwillig ausreisen und kriegt ein Abschiebeverbot ???
Er wollte doch gar nicht abgeschoben werden, sondern einfach nur nachhause reisen. Das grenzt ja an Freiheitsberaubung / Geiselnahme.
Rein kommt Jeder, nur raus wird schwer.
Ist das unsere offene Lebensweise ?
An Deutschlands Tür klebt ein Schild : Bitte drücken !
… und an der Innenseite : Ziehen zwecklos !
‚Unsere Demokratie‘ braucht diese Facharbeiter, um seine Gesetzte und Verordnungen zu rechtfertigen.
„Eine Verurteilung wegen Mordes ist möglich, wenn das Gericht nachweist, dass er „zur Befriedigung des Geschlechtstriebs“ handelte, heißt es.“
Häh ?
Und wenn ihm erst nach dem Mord eingefallen ist, dass man die Leiche auch noch anderweitig benutzen könnte, kann er nicht wegen Mordes verurteilt werden ?
Dürfte ich mal den Original-Text sehen ?
Nix neues aus Lummerland
Weshalb wird er wegen Todschlag und nicht wegen Mordes angeklagt?
Kulturelle Bereicherung