Werbung

Frankreich

Australierin beschwert sich über Transfrau in ihrem Bad – Hostel droht ihr mit Anzeige

Eine australische Urlauberin in Frankreich traf im Bad eines Frauenschlafsaals in einem Hostel auf eine Transfrau. Als sie sich über ihre verletzte Privatsphäre beschwerte, wurde sie vom Hostel-Personal bedroht: Sie könne „sich glücklich schätzen, dass wir sie nicht angezeigt haben“.

Werbung

Eine aus Melbourne stammende Australierin besuchte im letzten Monat die französische Stadt Lyon, um am 26. und 27. Juli die Fußballspiele der Frauen bei den Olympischen Spielen anzusehen. Cassandra, wie sie sich gegenüber der Daiy Mail Online nannte, hatte einen Platz im Frauen-Schlafsaal des „Alter Hostel“ inklusive eigenem Bad gebucht. Dort traf sie unvermittelt auf eine Transfrau, also einen biologischen Mann. Als sie sich beim Hotelpersonal beschwerte, reagierte man mit Unverständnis – drohte ihr sogar: Sie könne „sich glücklich schätzen, dass wir sie nicht angezeigt haben“.

Cassandra kam nach eigenen Angaben erst am späten Abend des 25. Juli in dem Hostel an – es war bereits dunkel im Schlafsaal und alle schliefen, sodass sie nicht wusste, wer ihre Zimmergenossen waren. Am nächsten Morgen war Cassandra geschockt, als sie eine Transfrau im Badezimmer sah. Cassandra bat darum, mit dem Manager sprechen zu dürfen – ihre Hände zitterten noch von dem Schreck. Obwohl sie darum gebeten hatte, dass die Unterredung im Privaten stattfinde, wurde die Unterhaltung in Hörweite anderer Hostelgäste geführt – darunter auch die 20-jährige Transperson aus Amerika.

...
...

Nachdem Cassandra ihre Aufgewühltheit darüber geschildert hatte, dass ihre Privatsphäre im Bad verletzt worden sei, antwortete der Manager des Hostels, dass dieser Umstand nicht sein Problem sei. Auf die Bitte der australischen Urlauberin hin, ihr Geld erstattet zu bekommen, da sie einen Schlafsaal nur für Frauen gebucht habe, wurde ihr geantwortet, dass ihre Meinung „nicht auf Fakten, sondern auf politischen Ansichten“ basiere. Denn das Hostel hätte die Transfrau als Frau eingestuft. 

Daraufhin wandte sich Cassandra an Hostelword, die App, über die sie das Hostel gebucht hatte, und erklärte, warum sie eine Rückerstattung ihrer Kosten wollte. Hostelworld stellte ihr einen Gutschein über sechs Monate aus und versprach, sich mit dem Hostel in Lyon in Verbindung zu setzen. In der Antwort des Hostels, die Cassandra weitergeleitet wurde, wird ihr vorgeworfen, im Unrecht zu sein. Das Hostel schrieb, dass Cassandra transphob sei: „Was sie nicht erwähnte, war, dass der ‚Mann‘ im Badezimmer eine Frau war (ein Mann, der sich in eine Frau verwandelte, sich also als Frau identifizierte, was bedeutet, dass er eine Frau IST).“

Weiter heißt es in der Nachricht: „Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema spielt keine Rolle. In Frankreich ist es gesetzlich verboten, transphob zu sein. Sie weigerte sich eindeutig, zuzugeben, dass diese Person eine Frau war. Trotzdem habe ich beschlossen, ihr die letzte Nacht zu erstatten und sie freundlich gebeten, eine Herberge zu finden, die ihren Bedürfnissen entspricht (Spoiler: absolut alle Herbergen in Lyon nehmen Trans-Personen auf)“. Dann kam der Satz, der einer Drohung gleicht: „Dieser Gast kann sich glücklich schätzen, dass wir sie nicht angezeigt haben. Wir haben kein Mitleid mit ihr, da wir so ein Verhalten nicht dulden.” 

Lesen Sie auch:

London

Trans-Frau wird „Model des Jahres“

58

Frankreichs „Pionierarbeit“ für LGBTQ

Seit 2012 ist es in Frankreich verboten, jemanden aufgrund seiner „sexuellen Identität” zu diskriminieren. 2016 wurde das Wort „sexuelle Identität” durch „Geschlechtsidentität” ersetzt. Auf der deutschsprachigen Webseite des französischen Außenministeriums wirbt das Ministerium außerdem damit, dass Frankreich Vorreiter in seinem weltweiten Einsatz für LGBTQ+-Rechte sei. So setze man sich dafür ein, dass Homosexualität weltweit nicht mehr unter Strafe stehe. Außerdem hat Frankreich die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität als Asylkriterium anerkannt. 

Seit 2016 gilt in Frankreich ein Gesetz, das mit dem deutschen Selbstbestimmungsgesetz, das ab dem 01.11.2024 in Kraft tritt, in Teilen vergleichbar ist. Das französische Gesetz sieht vor, dass zur Änderung des Personenstands beim nächstgelegenen Gericht ein Antrag eingereicht werden muss. Seit 2016 ist der Nachweis, dass medizinische Maßnahmen wie Operationen oder Hormontherapien vorgenommen wurden, nicht mehr notwendig. Stattdessen genügen die Zeugenaussagen durch Dritte, wie Freunde oder Familie, dass die antragstellende Person eine andere Geschlechtsidentität hat.

Werbung