Landgericht Berlin
Ausschluss rechtswidrig: AfD-Mitglieder dürfen dem FC Bundestag weiterhin angehören
AfD-MdBs dürfen im FC Bundestag mitspielen - so entschied ein Berliner Gericht. Der Fußballclub des Bundestages hatte mit einem Ausschluss gegen seine Satzung verstoßen.

Das Landgericht Berlin hat den Ausschluss von AfD-Abgeordneten aus dem FC Bundestag für unzulässig erklärt. Der im März 2024 gefasste Unvereinbarkeitsbeschluss sei nichtig, da er gegen die Vereinssatzung verstoße. Folglich dürfen AfD-Mitglieder weiterhin dem Fußballverein des Bundestages angehören. Die Vorsitzende Richterin erklärte am Ende der rund halbstündigen Verhandlung, dass der Beschluss zum Ausschluss von AfD-Mitgliedern in seiner grundsätzlichen Ausrichtung gegen die Satzung des Vereins gerichtet sei.
Der FC Bundestag beschloss auf einer Mitgliederversammlung mit 29 Ja-Stimmen, elf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, dass eine Mitgliedschaft im Verein unvereinbar mit einer AfD-Mitgliedschaft sei. Vereinschef Mahmut Özdemir erklärte damals, man wolle ein Zeichen setzen, „dass wir im FC Bundestag keine Mitglieder dulden, die als Mitglieder der AfD das Paktieren mit dem Rechtsextremismus vollziehen oder zumindest billigend in Kauf nehmen.“
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Die vier betroffenen AfD-Mitglieder – Malte Kaufmann, Jörn König, Petr Bystron und Wolfgang Wiehle – wurden in der Folge formal nicht ausgeschlossen, jedoch suspendierte der Vorstand sie vom Spielbetrieb und entfernte sie von der Vereinswebsite. Die Richterin schloss sich der Argumentation des Anwalts der AfD-Abgeordneten an. „Die Mitglieder haben ein Recht darauf, dass sich der Verein an die Satzung hält“, erklärte sie. Die Gegenrede von Vereinschef Mahmut Özdemir, der den Beschluss als Signal gegen die vom Verfassungsschutz beobachtete AfD verstanden wissen wollte, überzeugte das Gericht nicht.
Laut den Vereinsgrundsätzen des FC Bundestag kann jeder Mitglied werden, der dem Bundestag angehört oder eine Verbindung zum Parlament hat. Ein Ausschluss ist – wie bei vielen Vereinen – nur bei Verstößen gegen die Satzung oder vereinsschädigendem Verhalten möglich, politische Ansichten spielen dabei keine Rolle.
Der Verein hätte zwar die Unvereinbarkeit mit der AfD in der Satzung verankern können, was jedoch bedeutet hätte, dass er sich nicht mehr als „überparteilich“ hätte bezeichnen können. Eine künftige Änderung der Satzung, um AfD-Abgeordnete auszuschließen, sei unwahrscheinlich, so einer der Kläger, der AfD-Abgeordnete Malte Kaufmann. Die CDU-Dominanz im Bundestag würde informell auch die Entscheidungen des Vereins beeinflussen.
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Tja, wenn sogar ein Berliner Gericht der AfD recht gibt, dann ist das wiedermal ein Beweis dafür: Diese Partei ist nicht rechtsextrem, sondern nur extrem im Recht.
Bestimmt super Stimmung im Team
“Wenn Du wissen willst wer Dich unterdrückt, so schaue wen Du nicht kritisieren darfst.” Voltaire (François Marie Arouet, 1694–1778)
Gut, daß das Gericht so einem Kindergartengehabe Einhalt gebietet. Es ist ja mit 76 Jahren nicht zu glauben, was wir da für Volksvertreter unter der Zirkuskuppel versammelt haben.
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Ich dachte die spielen Völkerball
Immer wenn ich so was lese ist mein erster Gedanke, was passiert, wenn sich der Wind dreht?
Diejenigen die solche Entscheidungen treffen, haben null Weitsicht. Anscheinend denken sie von einer Sekunde, auf die nächste und selbst da zeigt sich, sie sind überfordert.
…Wenn ich schon diesen bekloppten Satz lese: .“..sie wollen ein Zeichen setzen…“ …so sagt man bei uns: „…dann jeht mich et Metz in de Täsch op !“
Der Mannschaftskapitän Mahmut Özdemir von der SPD hatte doch 2024 schon einen genialen Ausweg aus dem Dilemma vorgeschlagen. Laut Tagesschau sagt er: „Unser Signal ist eindeutig, wir dulden im FC Bundestag keine Mitglieder der AfD, die mit dem Rechtsextremismus paktieren oder das mindestens billigend in Kauf nehmen … jeder einzelne AfD-Kollege kann sich nun überlegen, ob ihm die Mitgliedschaft in der AfD oder die Mitgliedschaft im FC Bundestag wichtiger ist.“ Na, vor diese Wahl gestellt, wird doch jeder Betroffene sein Bundestagsmandat sofort abgeben. Ansonsten interessant: Die Absage an die AfD-Fußballer wurde auch begründet damit, zahlreiche angesetzte Spiele des FC Bundestag seien von gegnerischen Mannschaften schon abgesagt worden. Niemand wolle die auf dem Platz einem AfD-Abgeordneten gegenüberstehen. Dazu hätte ich doch gern einen Beweis.
„Spielt nicht mit den Schmuddelkindern“ hatte schon immer etwas von Kaufempfehlungen aus längst vergangen geglaubter Zeiten.