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Niedersachsen

Asylbewerber gibt Frau Kopfnuss und beißt in ihre Hand – Amtsgericht lehnte Abschiebung ab

Im niedersächsischen Lüneburg hat ein illegaler Migrant eine Bäckereiverkäuferin innerhalb einer Woche mehrmals angegriffen. Nach dem ersten Angriff hat das Amtsgericht eine Abschiebehaft abgelehnt, weil die "Durchführbarkeit der Abschiebung" aus dem Antrag nicht ersichtlich sei.

Blaulicht eines Streifenwagens in einer Nebenstraße in Lüneburg (Symbolbild)

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Ein 30-jähriger afrikanischer Asylbewerber aus Guinea-Bissau hat am vorvergangenen Montag eine Verkäuferin der Bäckerei Knaack im niedersächsischen Lüneburg mehrmals unvermittelt ins Gesicht geschlagen. Daraufhin hat die Ausländerbehörde des Landkreises Harburg in Absprache mit der Polizei die Abschiebehaft des gewalttätigen Asylbewerbers beim Amtsgericht am Freitag beantragt. Das Gericht lehnte die Abschiebung allerdings noch am selben Tag ab. Nur einen Tag später tauchte der Afrikaner in der Bäckerei auf und attackierte die Bäckereiverkäuferin erneut, diesmal deutlich brutaler.

Während des zweiten Angriffs versuchte die Verkäuferin, sich mit Pfefferspray, das ihr Sohn ihr nach dem Angriff am Montag zum Schutz gegeben hatte, zu wehren. Ein Augenzeuge berichtete gegenüber der JF, dass er Geschrei gehört habe: „Die aufgelöste Verkäuferin schrie, er habe sie geschlagen, man solle die Polizei rufen.“ Der Täter soll zunächst weggelaufen sein, soll dann allerdings wieder zum Tresen gerannt und die Frau erneut attackiert haben. Bei dem Angriff soll der afrikanische Asylbewerber der Frau eine Kopfnuss gegeben und in ihre Hand gebissen haben. Die Bäckereiverkäuferin, die Zeugenberichten nach stark blutete, musste mit schweren Verletzungen am Gesicht und Hals ins Krankenhaus gebracht werden.

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Die Polizei nahm den Asylbewerber zwar zunächst in Gewahrsam, ließ den Angreifer allerdings gleich am Sonntag wieder auf freien Fuß. Noch am selben Tag sorgte der Afrikaner in einem Lokal für Aufsehen. Er verweigerte die Bezahlung und beleidigte die daraufhin eintreffenden Polizisten. Erst wenige Tage zuvor soll der Asylbewerber eine Polizistin angegriffen haben.

Weil „Durchführbarkeit der Abschiebung“ nicht ersichtlich war: Amtsgericht lehnte Antrag ab

Obwohl der abschiebepflichtige Asylbewerber in den vergangenen Wochen rund 50 Straftaten begangen hat, hatte das Amtsgericht nach dem ersten Angriff auf die Bäckereiverkäuferin entschieden, die Abschiebehaft abzulehnen. Das Amtsgericht begründete dies mit der strengen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Die Haft könne nur angeordnet werden, wenn „die zweifelsfreie Ausreisepflicht, die Abschiebungsvoraussetzungen, die Erforderlichkeit der Haft, die Durchführbarkeit der Abschiebung und die notwendige Haftdauer gegeben seien“, so das Amtsgericht.

Aus dem Antrag sei nicht ersichtlich geworden, unter welchen Umständen die Abschiebung stattfinden solle. So sei etwa nicht klar geworden, mit welchem Sicherheitspersonal und welchem Flug die Abschiebung erfolgen sollte, erklärte das Gericht am vergangenen Freitag auf Anfrage des NDR Niedersachsen. Die „Durchführbarkeit der Abschiebung in der beantragten Haftzeit“ sei aus dem Antrag der Ausländerbehörde nicht verständlich gewesen, so das Amtsgericht.

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Nun: Erneute Prüfung des Antrags zur Abschiebehaft

Nach dem erneuten Angriff auf die Bäckereiverkäuferin durch den illegalen Migranten veranlasste nun die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlungshaft für den 30-Jährigen aus Guinea-Bissau. Bis zum Ende der Woche sollen jetzt die Voraussetzungen für eine Strafverhandlung gegen den illegalen Migranten geprüft werden. Am Donnerstag soll es ebenfalls zu einer erneuten Prüfung des Antrags zur Abschiebehaft kommen.

Dies macht allerdings nicht rückgängig, dass eine Bäckereiverkäuferin und Mutter wegen schwerer Verletzungen durch den Angriff des illegalen Migranten im Krankenhaus liegt. Auch ihre aus dem Iran stammende Familie äußerte sich entsetzt über die Tat. „Wir zahlen hier Steuern, wir arbeiten hier und wir müssen damit leben, dass ein Mann meine Mutter immer wieder angreifen darf“, empörte sich der 19-jährige Sohn der Bäckereiverkäuferin gegenüber der Jungen Freiheit. Die Familie hat ihr Vertrauen in den deutschen Staat verloren. Der Sohn der Bäckereiverkäuferin erklärt, die Wiedereröffnung der Bäckerei seiner Mutter zu übernehmen. Er würde ihr jetzt nicht mehr von der Seite weichen.

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