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Nach drei Monaten

Anschlagspläne auf israelische Botschaft: Abgelehnter Asylbewerber mit IS-Kontakten aus Haft entlassen

Ein abgelehnter Asylbewerber aus Libyen, der verdächtigt wurde, einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant zu haben, ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der dringende Tatverdacht ließ sich nicht erhärten, so die Bundesanwaltschaft. Der Mann mit IS-Kontakten kann nicht abgeschoben werden.

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Die israelische Botschaft in Berlin: Ziel eines mutmaßlichen Anschlagsplans, für den ein abgelehnter Asylbewerber mit IS-Kontakten verdächtigt wurde

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Ein abgelehnter Asylbewerber aus Libyen, der unter Verdacht steht, einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant zu haben, ist nach fast drei Monaten Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß. Dies bestätigte die Bundesanwaltschaft am Montag. Der Mann mit IS-Kontakten war im Oktober 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Bernau bei Berlin festgenommen worden, nachdem Hinweise auf einen „öffentlichkeitswirksamen Anschlag mit Schusswaffen“ vorlagen. Die Bundesanwaltschaft gab nun bekannt, dass sich der dringende Tatverdacht nicht aufrechterhalten ließ. Der Spiegel hatte zuerst darüber berichtet.

Der Verdächtige hatte sich laut Ermittlungen über einen Messenger-Dienst mit einem Mitglied des Islamischen Staates (IS) ausgetauscht. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Libyer vor, Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sein. Die Informationen stammten von einem ausländischen Nachrichtendienst. Unklar blieb, wie konkret die Anschlagspläne tatsächlich waren. Bei Durchsuchungen seiner Wohnung und einer weiteren Wohnung eines Verwandten in Nordrhein-Westfalen wurden keine Waffen gefunden.

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Der Mann kam im Herbst 2022 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde im September 2023 abgelehnt, seitdem war er ausreisepflichtig. In sozialen Netzwerken verbreitete Omar A. seinen Hass auf Juden und Israel offen. Gegen den abgelehnten Asylantrag hatte er nicht geklagt, passiert ist trotzdem nichts. Das brandenburgische Innenministerium begründet dies im Oktober gegenüber der B.Z. wie folgt: „Rückführungen nach Libyen sind aktuell nicht möglich, da es keine direkte Flugverbindung für Abschiebungen dorthin gibt.“ Eine Ausreise könne somit „lediglich auf freiwilliger Basis geschehen“.

Obwohl der Mann schon seit September 2023 ausreisepflichtig war, erfuhr die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Brandenburg erst im Juli 2024 von dem Fall. Die Behörde ist für die Beratung bei der freiwilligen Ausreise zuständig. Den deutschen Behörden war der Mann vorher nicht bekannt gewesen.

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