Nach drei Monaten
Anschlagspläne auf israelische Botschaft: Abgelehnter Asylbewerber mit IS-Kontakten aus Haft entlassen
Ein abgelehnter Asylbewerber aus Libyen, der verdächtigt wurde, einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant zu haben, ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der dringende Tatverdacht ließ sich nicht erhärten, so die Bundesanwaltschaft. Der Mann mit IS-Kontakten kann nicht abgeschoben werden.
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Ein abgelehnter Asylbewerber aus Libyen, der unter Verdacht steht, einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant zu haben, ist nach fast drei Monaten Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß. Dies bestätigte die Bundesanwaltschaft am Montag. Der Mann mit IS-Kontakten war im Oktober 2024 in einer Flüchtlingsunterkunft in Bernau bei Berlin festgenommen worden, nachdem Hinweise auf einen „öffentlichkeitswirksamen Anschlag mit Schusswaffen“ vorlagen. Die Bundesanwaltschaft gab nun bekannt, dass sich der dringende Tatverdacht nicht aufrechterhalten ließ. Der Spiegel hatte zuerst darüber berichtet.
Der Verdächtige hatte sich laut Ermittlungen über einen Messenger-Dienst mit einem Mitglied des Islamischen Staates (IS) ausgetauscht. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Libyer vor, Unterstützer der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu sein. Die Informationen stammten von einem ausländischen Nachrichtendienst. Unklar blieb, wie konkret die Anschlagspläne tatsächlich waren. Bei Durchsuchungen seiner Wohnung und einer weiteren Wohnung eines Verwandten in Nordrhein-Westfalen wurden keine Waffen gefunden.
Der Mann kam im Herbst 2022 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde im September 2023 abgelehnt, seitdem war er ausreisepflichtig. In sozialen Netzwerken verbreitete Omar A. seinen Hass auf Juden und Israel offen. Gegen den abgelehnten Asylantrag hatte er nicht geklagt, passiert ist trotzdem nichts. Das brandenburgische Innenministerium begründet dies im Oktober gegenüber der B.Z. wie folgt: „Rückführungen nach Libyen sind aktuell nicht möglich, da es keine direkte Flugverbindung für Abschiebungen dorthin gibt.“ Eine Ausreise könne somit „lediglich auf freiwilliger Basis geschehen“.
Obwohl der Mann schon seit September 2023 ausreisepflichtig war, erfuhr die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) in Brandenburg erst im Juli 2024 von dem Fall. Die Behörde ist für die Beratung bei der freiwilligen Ausreise zuständig. Den deutschen Behörden war der Mann vorher nicht bekannt gewesen.
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….weil es keine direkten Flugverbindungen gibt? Er wird wohl nicht der einzige Ausreisepflichtige sein – es grenzt an Hohn.
Wo kein Wille ist, findet man auch keinen Weg.
Offenbar gilt hier wie in sehr vielen Behörden: „wer nichts macht, macht auch keine Fehler“.
Zum Leid der Bürger.
…und jetzt bekommt er auch
noch Haftentschädigung. Oder?
Wer wird die Verantwortung tragen wenn Omar A. ein nächstes Magdeburg anrichtet.
Wer diesen Mann frei lässt und nicht abschiebt sollte für seine nächste Tat die volle Verantwortung und Konsequenzen übernehmen.
Man bekommt ja den Eindruck, das, das alles so gewollt ist und sie nur auf den nächsten Anschlag warten.
Wieso werden im besten Deutschland illegale Migranten noch abgelehnt, wenn sie doch bleiben dürfen.
Die Beamte die dafür zuständig sind könnten eingespart werden.
Das Bamf könnte mit der Kettensäge entfernt werden.
Für Moslems gelten offenbar mildere Gesetze. Egal ob Messerstecher, Terroristen oder Vergewaltiger, sie kommen gefühlt besser davon als deutsche Rentner die Habeck-Memes teilen.