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Bundesverfassungsgericht

„Amtliches Endergebnis ist falsch“: BSW legt Prüfungsbeschwerde gegen Bundestagswahl ein

Das BSW hat beim Bundesverfassungsgericht offiziell Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt. Dem Schriftsatz sind acht eidesstattliche Versicherungen beigefügt, die systematische Zählfehler belegen sollen.

Sahra Wagenkecht mit dem Rechtsbeistand des BSW, Christoph Degenhart. (IMAGO/IPON)

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Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht offiziell eine Wahlprüfungsbeschwerde eingereicht. Die Partei will mit dem Vorgehen eine Neuauszählung der letztjährigen Bundestagswahl erreichen, nachdem sie bei dieser mit 4,981 Prozent der Gesamtstimmen denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war. In ihrer Begründung macht das BSW systematische Zählfehler zu seinen Ungunsten geltend.

Nach Informationen des Stern sind dem insgesamt 177-seitigen Schriftsatz acht eidesstattliche Versicherungen beigefügt. Wahlberechtigte versichern darin, sie hätten das BSW gewählt; in ihrem Wahllokal seien der Partei jedoch keine Stimmen zugeordnet worden. Stattdessen habe die Partei Bündnis Deutschland (BD) in diesen Wahllokalen „extrem überdurchschnittliche Ergebnisse“ erzielt. Laut der Beschwerde seien die Stimmen der beiden Parteien aufgrund des ähnlich klingenden Namens wahrscheinlich verwechselt worden.

„Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen“, äußerte Parteichefin Amira Mohamed Ali gegenüber dem Stern. Es sei deshalb gesichert, „dass das amtliche Endergebnis falsch ist“, sagte sie weiter. Zur Erreichung der Fünf-Prozent-Hürde fehlen der Partei lediglich 9.529 zusätzliche Stimmen.

Bereits im Dezember war die Partei im Bundestag mit ihrem Anliegen im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens gescheitert. Dass in Deutschland der neu gewählte Bundestag ein derartiges Verfahren leitet und damit über die eigene Legitimität entscheidet, wurde von Parteigründerin Sahra Wagenknecht scharf kritisiert. Sie verglich das deutsche Wahlprüfungsverfahren deshalb mit demjenigen einer „Bananenrepublik“ (Apollo News berichtete).

Bereits vor wenigen Wochen wies der Wahlrechtsexperte Joachim Behnke in der Frankfurter Rundschau darauf hin, dass nach der gängigen Rechtsprechung systematische Zählfehler konkret nachgewiesen werden müssen. „Das wäre aber eben nur möglich, wenn die Nachzählung stattfinden würde“, sagte Behnke. Da das BSW bisher lediglich Anhaltspunkte für Zählfehler nachweisen kann, schätzt er die Erfolgsaussichten der Beschwerde gering ein. Ob die nun vorliegenden eidesstattlichen Versicherungen hieran etwas ändern, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

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Sollte das BSW infolge einer Neuauszählung doch noch über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, hätte das enorme politische Sprengkraft. Nicht nur, weil die ohnehin fragile Koalition aus Union und SPD ihre Mehrheit verlieren würde, sondern auch, weil die bisherigen Beschlüsse der Merz-Regierung dann mit einer de facto illegitimen Parlamentsmehrheit beschlossen worden wären. Die Folge wäre eine massive politische Legitimationskrise, die nicht bloß auf die aktuelle Regierung beschränkt bliebe.

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64 Kommentare

  • Ich drücke für das Verfahren beide Daumen und noch mehr! Wie immer man zu dieser Partei stehen mag, bei der Auszählung der Stimmen muß es mit rechten Dingen zugehen. Sagt jemand, der viele Jahre bei Wahlen ein Abstimmungslokal geleitet und schwer auf die korrekte Auszählung geachtet hat.

    • Das einfachste was JEDER dazu beitragen kann:
      Um 18:01 ins Wahllokal gehen und der Auszählung zuschauen und die aufgeschrieben Ergebnisse dann weitergeben.
      Aus vielen beobachteten Auszählungen kann man auch viel kontrollieren.
      Dies ist deutlich besser, als nur zu bezweifeln.

      • das Problem, glaube ich, sind nicht die Stimmen, die in den Wahllokalen abgegeben werden, sondern die Briefwahlstimmen. Da können schon mal ein paar Säcke davon „unbemerkt“ verlorengehen oder aus dem Nichts auftauchen. Ich wüßte nicht, dass es da irgendeine wirksame Kontrolle gibt.
        Schon komisch, dass mit dem Erstarken der politischen Ränder die Briefwahl bei den Wählern immer beliebter wird.

    • Klar, wenn erst mal durch ist, dass vorsätzliche Falschauszählung „rechtmäßig“ ist, wird als nächstes auch die AfD davon „profitieren“🤷‍♂️

      • Das ist die grosse Frage. Entscheidend sein wird die Anzahl der Zweitstimmen. Sollte das BSW erfolgreich sein, könnte die AfD durchaus mit 8 Sitzen zur Ader gelassen werden.

  • Eigentlich ist es bei dem knappen Ergebnis des BSW eine Selbstverständlichkeit, deutschlandweit nachzuzählen. Wenn irgendwo etwas knapp ausgeht, schaut man noch einmal genauer hin. Leider stehen die Interessen der Betroffenen, der Bundestagsabgeordneten, diesem Ansinnen entgegen. Es ist ein Kardinalfehler im Grundgesetz, daß der neugewählte Bundestag selbst über die Korrektheit des Wahlergebnisses entscheidet, und müßte dringend geändert werden.

    • Viel Glück BSW. Hauptsache die unfähige Regierung auf zu mischen !!!!!

    • Mann muss das BSW nicht mögen, Aber dieses Wahlergebnis stinkt zum Himmel.
      Wir werden vermutlich von einer nicht demokratisch legitimierten Clique der Altparteien regiert, welche noch mit dem bereits abgewählten Bundestag vermutlich verfassungswidrig die größte Schuldenorgie in der Geschichte der BRD beschlossen hat.

  • Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist wohl gegen Ende der regulären Legislatur zu rechnen.

    Ansonten gilt die alte Handwerker Weisheit: Was nicht paßt, wird passend gemacht.

  • Egal wie man zu der Mauerschützen-Partei steht, Wahlfälschungen sind nicht akzeptabel und müssen hart bestraft werden.

  • Richtig so. Auch wenn diese Partei von mir keine Sympathiepunkte bekommt, finde ich es gut. Das ist demokratisch!

  • Hoffentlich findet die Gerechtigkeit ihren Weg.
    Ich drücke dem BSW ganz doll die Daumen.

  • Ich will diese Kommunisten nicht im Parlament sehen, dennoch muss der Wählerwillen durchgesetzt und respektiert werden.

    • Genauso sehe ich das auch.

  • Nun, bislang steht ja zwei unterschiedliche Verdachtsmomente im Raume:

    #1: Es wurde zu Lasten des BSW unrichtig ausgezählt.
    #2: Die Auszählungsfehler sind versehentlich passiert.

    Schon das müsste in der Demokratie eigentlich die „Alarmglocken“ schrillen lassen.

    Doch was, wenn eine ggf. vorzunehmende Nachzählung den ersten Verdacht bestätigt, aber den zweiten nicht? – Hat sich darüber schon jemand Gedanken gemacht …?

  • Ich folge dem BSW nicht, aber ich hoffe, dass die Neuauszählung durchgesetzt wird.

  • Stabilität und laue Arbeitstage werden der Demokratie eben vorgezogen

  • Deutschland braucht internationale, unabhängige Wahlbeobachter.

  • Dann wollen wir mal sehen, wie neutral das BVG entscheiden wird. Ich habe da so eine Vorahnung. Auch als Nicht -BSW- Wählerin unterstütze ich den Antrag auf Neuauszählung. Die Begründung dafür seitens BSW erscheint mir sehr plausibel. Hier muss der Gerechtigkeit genüge getan und neu ausgezählt werden. Aber die Konsequenzen die zu ziehen sind, sollte BSW die 5% Hürde erreichen, sind natürlich für die Regierenden wie ein Schlag ins Gesicht. Sei’s drum!

  • Und in 3 Jahren gibt es dann ein Urteil… Sinnlos

  • Die Fähigkeit zum Interessenausgleich – Grundlage einer Demokratie – entwickelt sich erst beim Ketzer einer Gesellschaft, der sich mit der eigenen Bezugsgruppe anlegt.
    Zitat: „Erst ab dem vierten Stadium sind Menschen in der Lage, andere Interessen und Lebenswelten zu erkennen und sie gedanklich im Sinne eines Interessenausgleichs zu bearbeiten“ Quelle: Moralentwicklung

    Üblicherweise werden Ketzer einer Gesellschaft nicht Mitglied der Elite einer Gesellschaft, um dann auch zu deren Gunsten mal zu entscheiden.

    Die aktuelle Epoche Aufklärung kann die Fähigkeit nicht entwickeln, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

    -14
    • Skeptizismus, Kritik, Negation(partikeln) und Sarkasmus werden mehrenteils, weltweit nicht verstanden. Im Gegenteil versetzt es die Empfangenen in außerkognitive Zustände. Nur fürn kreativen Impetus.

  • Deutschland life! Bei knappe Ergebnisse müsste automatisch nachgezählt werden.
    Aber nein bei uns entscheidet dann die entstandene Regierung darüber ob sie dies zulassen mit der Aussicht dass diese Regierung incl. Superkanzler illegal sind.
    Tolles System und zeigt dass es in dieses Strukturen schon sehr fraglich sind.

    Bin gespannt was das Bundesverfassungsgericht meint.
    Ist ja nicht so, dass dieses Gericht unabhängig wäre.
    Falls sich herausstellt, dass das Wahlergebnis falsch wäre, dann wäre doch die Wahl der Verfassungsrichter ebenfalls ungültig????

    • Die Verfassungsrichter sollten ohnehin, nach gründlicher Vorstellung, vom Volk gewählt werden und nicht in den Hinterzimmern der Parteien ausgeklüngelt werden.

    • „Falls sich herausstellt, dass das Wahlergebnis falsch wäre, dann wäre doch die Wahl der Verfassungsrichter ebenfalls ungültig????“

      Der Logik nach haben Sie recht. Wenn man in einer Rechnung einen Fehler macht, muß man bis zu der Stelle zurück, wo der Fehler passiert ist, und kann nicht irgendwelche späteren Ergebnisse, die der Rechnung entstammen, anerkennen. So denken Mathematiker und Naturwissenschaftler.

      Aber Juristen denken anders. Um die Funktionsfähigkeit des Staates zu gewährleisten, werden auch Beschlüsse eines ungültig gewählten Bundestags nicht nachträglich illegal. Auch Friedrich Merz würde dadurch kein ungültiger Bundeskanzler. Mir fällt es schwer, so zu denken, aber ich muß einsehen, daß das große Chaos ausbräche, würde man hier anders urteilen.

  • Ich gebe folgendes zu bedenken. Natürlich kann man aus dem Bundestag keine Unterstützung für das BSW erwarten. Der Bundestag hat 630 Sitze. Denn sollte das Bündnis die 5% Hürde überwinden, dann müssten nach Adam Riese entsprechend viele Abgeordnete den BT räumen. Und da wäre AfD und CDU ganz vorne mit dabei. Ausgenommen, und davor haben die meisten im BT sitzenden wohl Angst- es stellte sich heraus, dass die AfD ebenso vom Stimmenschwund betroffen wäre. Aber das ist Spekulation. Fakt ist, niemandem (ausser vielleicht der AfD, die pokern müsste), ausser dem BSW, liegt derzeit an einer Neuauszählung.

    • Die Fünfprozenthürde halte ich grundsätzlich für undemokratisch.
      Warum sollen bis zu fünf Prozent der Wähler von einem demokratischen Wahlergebnis ausgeschlossen werden?

      Und das Argument der Parteienzersplitterung lasse ich nicht gelten. Damit könnte man schließlich auch ein Zwei- oder gar Einparteiensystem begründen.

      Wir brauchen mehr Wahlangebote in diesem Land, die dann auch die Chance haben ihre Ideen in die Politik mit einzubringen.

    • Die AFD stimmt aber mir für die Neuauszählung, da es ihr auch um eine richtige Auszählung geht.

  • Nichts passiert ohne Grund.
    Follow the Money

  • Ein Entscheidung des Gerichtes wird lange dauern. Frau Wagenknecht gebe ich grundsätzlich bei der Anfechtung der Wahl recht. Aber das es überhaut zu diesen 4,97 % kam. lag daran das sich das BSW als AFD Verhinderungsparteien in Thüringen und Brandenburg instrumentalisieren lassen hat. Katja Wolf in Thüringen und die abtrünnigen BSW ler in Brandenburg haben dafür ihre Ministerposten und Dienstwagen sicher. Und das BSW kann jetzt dafür seine Abwicklung vorbereiten

  • Wir lange soll man noch auf die Prüfung warten?
    4 Jahre?
    Haben wir eine Demokratie mit ehrlichen Wahlen?
    Ein Schande ist das!

  • Was ist eigentlich mit den bisherigen Entscheidungen der Regierung Merz? Müssen die zurück genommen werden? Schließlich hat der jetzige Bundestag keine Berechtigung!

    • So wie zu lesen war, würden die Entscheidungen der Regierung trotzdem Gültigkeit haben.

  • Ich wiederhole mich mal: In sechs Jahren wird das BSW Recht bekommen.

  • „Sollte das BSW infolge einer Neuauszählung doch noch über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, hätte das enorme politische Sprengkraft.“

    GENAU DESHALB wird das BVerfG die Beschwerde abweisen.

  • „Sollte das BSW infolge einer Neuauszählung doch noch über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, hätte das enorme politische Sprengkraft.“ ………….meint AN.

    Meinung haben und Ahnung haben sind 2 Paar Schuhe.
    Das BSW hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß es mit seiner Beschwerde zum BVerfG nicht erreichen will, nachträglich in den BT einzuziehen. Folglich würde sich an den Mehrheitsverhältnissen im BT auch nichts ändern.
    Einzig zuzustimmen ist, dass bei erwiesenen Zählfehlern berechtigte Zweifel an der Wahl zu besorgen sind.
    Aber kritische Zeitgenossen wissen längst, dass die Wahlen hierzulande nicht sauber ablaufen.
    „Entscheidend ist nicht was gewählt wird, sondern wer auszählt“, soll mal jmd. gesagt haben.

  • „Unsere Demokratie“ eben. Wobei hier „Demokratie“ die Bedeutung hat: Demokratie ist nur das was den „Altparteien“ auch passt. Alles andere geht ja gar nicht.

  • Gebe ihr keine Chance, dass SED Kartell hält zusammen, die lassen sich die Butter nicht mehr vom Brot nehmen! Sage vorraus das daß Verfassungsgericht diese Klage abschmettert, Habarth lässt Grüßen!

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