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Brandenburg

„Allahu Akbar“-Rufe: Verschwieg die Staatsanwaltschaft den islamistischen Hintergrund eines Messer-Angriffs?

Ein 40-jähriger deutscher Staatsbürger mit syrischem Migrationshintergrund verletzte am Wochenende einen polnischen LKW-Fahrer schwer mit einem Messer auf einer Autobahnraststätte. Dabei rief der Täter „Allahu Akbar“. Der mutmaßlich islamistische Hintergrund der Tat fand in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft jedoch keine Erwähnung.

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Am Wochenende kam es an einer Brandenburger Autobahnraststätte zu einem Messerangriff. Ein 40-jähriger Mann mit deutscher Staatsbürgerschaft und syrischem Migrationshintergrund attackierte einen 57-jährigen, polnischen LKW-Fahrer. Er fügte dem Mann mehrere Stichverletzungen zu. Der Pole schwebte zwischenzeitlich in Lebensgefahr, konnte aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft Neuruppin das Krankenhaus nun wieder verlassen.

Zum Zeitpunkt der Gewalttat hielten sich fünf Mitglieder der Jungen Union (JU) Mecklenburg-Vorpommern, darunter ein Polizeibeamter, auf dem Rastplatz in der Nähe einer Tankstelle auf. Nach ihren Aussagen, die sie auch in sozialen Medien verbreiteten, soll der Verdächtige beim Überqueren des Platzes „Allahu Akbar“ gerufen haben.

In einer eigens herausgegebenen Pressemitteilung erklärte die JU: „Gerade als die Tankstelle wieder verlassen wurde, rannte ein Mann mit eindeutigem Migrationshintergrund in die Tankstelle und schrie ‚Allahu Akbar’“. Weiter heißt es: „Die Mitglieder, die sich unmittelbar vor der Tankstelle befanden, mussten mit Schrecken feststellen, dass der Mann ein Messer zog und die Personen im Innenraum angriff. Die Mitglieder reagierten geistesgegenwärtig und brachten sich selbst in Sicherheit, um von dort die Polizei zu verständigen.“

Trotz dieser Angaben erwähnte die Polizei in einem ersten Bericht nicht den mutmaßlich islamistischen Hintergrund der Bluttat. Die Staatsanwaltschaft übernahm schnell die Angaben der Polizei. Eine entsprechende Mitteilung wurde denkbar kurzgehalten. Bei dem Täter handle es sich um einen Deutschen, heiß es. Weitergehende Informationen könne man nicht herausgeben. Dabei enthielt der erste interne Lagebericht der Polizei bereits Informationen über die mutmaßlichen „Allahu Akbar“-Rufe. Auf Nachfrage der Bild erklärte die zuständige Polizeidienststelle dann, dass man „inhaltlich den Vorgaben der Staatsanwaltschaft“ folgte. „Mehr Informationen waren demnach durch die Polizei nicht bekannt zu geben“, heißt es weiter.

Erst auf weiteren äußeren Druck kam es bei der Staatsanwaltschaft dann offenbar zum Sinneswandel. Am Mittwoch erklärte man: „Vor dem Hintergrund des von zwei der vernommenen Zeugen angeblich wahrgenommenen durch den mutmaßlichen Täter gemachten Ausrufes ‚Allahu Akbar‘ ist auch die Frage eines islamistischen Hintergrundes der Tat ebenso wie weitere Umstände zur möglichen Tatmotivation Gegenstand der weiteren Ermittlungen“, so die Neuruppiner Staatsanwaltschaft gegenüber der dpa.

Nach Informationen der BILD sehen die Sicherheitsbehörden jedoch auch weiterhin keine Anzeichen für eine islamistisch motivierte Tat. Der Täter hätte unter dem Einfluss von Drogen gestanden. Verbindungen zum IS seien nicht bekannt. Auch sei kein Bekennerschreiben oder ein entsprechendes Video aufgetaucht.

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