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Ferda Ataman

Ageismus: Bundesregierung erklärt „süße Omi“ zu Altersdiskriminierung

Die Bundesregierung hat einen neuen Altersbericht veröffentlicht. Hierin wurden mehrere Formulierungen wie „süße Omi“ als altersdiskriminierend eingestuft. Man erwäge sogar, ein Verbot der Altersdiskriminierung im Grundgesetz zu verankern.

In einem neuen Altersbericht hat die Bundesregierung mehrere Formulierungen als altersdiskriminierend eingestuft

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Die Bundesregierung hat unter Führung der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman einen neuen Altersbericht veröffentlicht. Dabei wird auch auf Formulierungen hingewiesen, die nach Ansicht der Bundesregierung altersdiskriminierend seien. Hierunter würden etwa Redewendungen wie „süße Omi“ oder „für dein Alter siehst du gut aus“ fallen.

Die Formulierung „süße Omi“ sei dabei „verniedlichendes Sprechen“ (secondary baby talk). Entsprechend wird dies von der Bundesregierung als „benevolenter Ageismus“ – gut gemeinte Altersdiskriminierung – eingestuft. Auch vermeintliche Komplimente, etwa über das gute Aussehen von Senioren, fallen laut der Kommission in diese Kategorie. Gegenüber der Bild hat Ataman bezüglich der Erwägungen der Bundesregierung noch weiter Stellung genommen.

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Sie erklärt: „Auch wenn solche Bezeichnungen im rechtlichen Sinne keine Diskriminierung darstellen, können Menschen sie im Einzelfall als despektierlich empfinden.“ Das Familienministerium erklärt auf Anfrage weiter: „Ein wirksames Vorgehen gegen Ageismus erfordert eine grundlegende gesellschaftliche Sensibilisierung zum Thema.“ Der Bericht der Bundesregierung erklärt, dass Ältere generell häufig als „gutmütig, freundlich, aber inkompetent“ angesehen und behandelt werden würden.

Dies gelte es zu ändern. Insbesondere müsse dafür „verniedlichendes Sprechen“ sowie „Unterhaltungsangebote, die Kindergeburtstagen ähneln“ ausgemerzt werden. Sogar rechtliche Maßnahmen wolle man hierfür in Angriff nehmen. Ataman erklärt: „Ein Verbot von Altersdiskriminierung im Grundgesetz zu verankern, setzt ein wichtiges verfassungsrechtliches Signal und macht klar, dass Diskriminierung aufgrund des Lebensalters nicht erlaubt ist.“

Nicht zuletzt wolle man hierdurch den Benachteiligungen von Älteren in Bewerbungsprozessen einen Riegel vorschieben. Auch müssten Altersobergrenzen für öffentliche Ämter wie Schöffen oder Bürgermeister beendet werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hätte seit 2023 einen Anstieg von 70 Prozent bei Meldungen über ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund des Alters verzeichnet.

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