Gerichtsurteil
AfDler werden erschossen: MDR muss umstrittenen Partei-Werbespot ausstrahlen
Der MDR weigerte sich einen Werbespot der PARTEI Sachsen auszustrahlen, da er davon handelt, wie ein Ehepaar AfD-Wähler erschießt. Das Verwaltungsgericht Leipzig verpflichtet den MDR jetzt jedoch zur Ausstrahlung.
Nachdem sich der MDR geweigert hat, einen Radiowerbespot des Sächsischen Ortsverbandes der PARTEI auszustrahlen, wurde er nun durch das Verwaltungsgericht Leipzig dazu verpflichtet. Der Spot soll das Bild einer dystopischen Zukunft nach der Landtagswahl darstellen, bei der die AfD 50 Prozent erhalten hat.
Ein Mann, der sich gerade noch zischend sein Bier geöffnet hat, ist über diese Meldung empört. „Die Faschisten sind wieder an der Macht!“, ruft er seiner Frau zu. Die antwortet: „Schon wieder? Müssen wir doch was machen?“ Ihr Gatte erwidert: „Na klar, ich gehe sofort die Knarren aus dem Keller holen.“
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Dann geht die Schießerei los. Zunächst noch gezielt auf einen Passanten, der auf die Frage, ob er denn auch die AfD gewählt habe, genickt hat. Irgendwann wird es immer zielloser, mit den Worten: „Bei 50 Prozent wird es schon die Richtigen treffen“. Der Spot endet mit den Worten: „Bevor es zu spät ist, wählen Sie Die Partei.“
Der MDR hat die Ablehnung des Spots gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de bestätigt. Ein Sprecher des Senders erklärte: „Es geht um die Frage: Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein Mittel der politischen Auseinandersetzung ist. Wir sind der klaren Auffassung: nein.“ Aus diesem Grund habe man die Ausstrahlung des Spots verweigert.
Das Verwaltungsgericht Leipzig sieht jedoch nicht gegeben, dass der Spot evident und ins Gewicht fallend gegen die allgemeinen Normen des Strafrechts verstoße, wie beck-aktuell berichtet. Nur dann kann die Rundfunkanstalt die Ausstrahlung verweigern. Für ein strafbares öffentliches Aufrufen zu einer Straftat sei der Spot zu offensichtlich satirisch gemeint.
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Die mögliche Anleitung zu Straftaten wird ebenfalls abgelehnt, da der Werbespot keine anleitenden Ausführungen enthalte, die zur tatsächlichen Ausführung hilfreich wären. Es läge weiterhin auch keine strafbare Gewaltdarstellung wegen Schilderung unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen in verharmlosender Art vor, da das Unmenschliche dafür den wesentlichen Inhalt und zugleich den Sinn der Schilderung ausmachen müsste.
Da die Schießerei auch im Zusammenhang mit dem Schlusssatz zu sehen sei, käme auch keine Belohnung und Billigung von Straftaten infrage. Aus dem Spot gehe nach Meinung des Gerichts hervor, dass die PARTEI sich das dargestellte Szenario gerade nicht wünsche, sondern vielmehr verhindern wolle.
Die PARTEI ist über die Verpflichtung des MDR hocherfreut. Auf X (ehemals Twitter) postet der Account der PARTEI Dresden: „MDR muss Schüsse auf AfD-Wähler ausstrahlen. Der Wahlwerbespot von Partei Sachsen muss gesendet werden. Gegen den Beschluss kann sich der MDR noch vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht Leipzig beschweren.“
Interessant wäre, wenn nun eine der kleinen Parteien eine fast gleichen Spot einreichen würde, nur eben mit den Grünen anstatt der AfD.
Würden dann Richter dies plötzlich und unerwartet anders sehen? Fragen über Fragen.
Wenn die PARTEI ernsthaft glaubt, mit diesem Spot zusätzliche Wählerstimmen generieren zu können, hat sie offensichtlich keine besonders hohen Erwartungen in das Niveau ihrer Wählerschaft. Passt!
Einfach nur noch krank!
Der Richter erscheint mir reichlich ungebildet. Es gibt Dinge, die sollte man wissen, bevor man Urteile von hoher Bedeutung spricht! Er weiß offenbar nicht, dass es einen größeren Anteil Bürger gibt, die nicht in der Lage sind, Satire, Ironie, Sarkasmus etc. zu erkennen. (Deshalb wurde bei Karnevalsreden übrigens der Tusch eingeführt.) Satire ist ein Beispiel dafür, wie Gesagtes und Gemeintes auseinanderdriften. Es bedarf nicht des Lesens des Geschriebenen, sondern der Interpretation. Nicht jeder Mensch begreift das; man muss die Semantik des Satzes erfassen. Ob man das kann oder nicht, ist u. a. abhängig von Empathie, die längst nicht jeder hat. Jedenfalls kann nicht jeder zwischen den Zeilen lesen. Damit sollte der Richter sich mal befassen, bevor er ein brandgefährliches Urteil fällt! Denn dass AfD-Politiker samt Wähler jetzt richterlich zum Abschuß freigegeben sind, das glaubt nun auch der Dümmste kapiert zu haben! Ein völlig unverantwortliches Urteil! Setzen, Sechs! Und abdanken!
Lass das mal einen Werbespot von der AfD sein und dann werden wir sehen wie weit die Toleranz und die „künstlerische Freiheit“ dann reichen!
Mein Tipp: 0,00
Das sieht man ja an der hartnäckigen Wiederholung der Wannseekonferenz 2.0 Lüge!
Bei solchen Gerichtsurteilen kann man nur noch den Kopf schütteln. Alles nicht mehr normal hier.
Im Grunde führt es doch zu Stimmverlusten bei Nicht-AfD-Parteien, zugunsten der AfD. Wenn jemand DIE PARTEI wählt, dann landet seine Stimme doch sowieso unter 5% und damit im Müll. Desweiteren zeigt es die Moralische Verkommenheit der Pseudodemokraten.