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Gerichtsurteil

AfDler werden erschossen: MDR muss umstrittenen Partei-Werbespot ausstrahlen

Der MDR weigerte sich einen Werbespot der PARTEI Sachsen auszustrahlen, da er davon handelt, wie ein Ehepaar AfD-Wähler erschießt. Das Verwaltungsgericht Leipzig verpflichtet den MDR jetzt jedoch zur Ausstrahlung.

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Nachdem sich der MDR geweigert hat, einen Radiowerbespot des Sächsischen Ortsverbandes der PARTEI auszustrahlen, wurde er nun durch das Verwaltungsgericht Leipzig dazu verpflichtet. Der Spot soll das Bild einer dystopischen Zukunft nach der Landtagswahl darstellen, bei der die AfD 50 Prozent erhalten hat. 

Ein Mann, der sich gerade noch zischend sein Bier geöffnet hat, ist über diese Meldung empört. „Die Faschisten sind wieder an der Macht!“, ruft er seiner Frau zu. Die antwortet: „Schon wieder? Müssen wir doch was machen?“ Ihr Gatte erwidert: „Na klar, ich gehe sofort die Knarren aus dem Keller holen.“ 

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Dann geht die Schießerei los. Zunächst noch gezielt auf einen Passanten, der auf die Frage, ob er denn auch die AfD gewählt habe, genickt hat. Irgendwann wird es immer zielloser, mit den Worten: „Bei 50 Prozent wird es schon die Richtigen treffen“. Der Spot endet mit den Worten: „Bevor es zu spät ist, wählen Sie Die Partei.“

https://twitter.com/PARTEI_DD/status/1824023231332073489

Der MDR hat die Ablehnung des Spots gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de bestätigt. Ein Sprecher des Senders erklärte: „Es geht um die Frage: Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein Mittel der politischen Auseinandersetzung ist. Wir sind der klaren Auffassung: nein.“ Aus diesem Grund habe man die Ausstrahlung des Spots verweigert.

Das Verwaltungsgericht Leipzig sieht jedoch nicht gegeben, dass der Spot evident und ins Gewicht fallend gegen die allgemeinen Normen des Strafrechts verstoße, wie beck-aktuell berichtet. Nur dann kann die Rundfunkanstalt die Ausstrahlung verweigern. Für ein strafbares öffentliches Aufrufen zu einer Straftat sei der Spot zu offensichtlich satirisch gemeint. 

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Auch die mögliche Bedrohung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten scheitere daran, dass der Spot nicht ernsthaft als Aufforderung zum Schießen auf AfD-Wähler interpretiert werden könne. Da man schon aufgrund des Wahlgeheimnisses AfD-Wähler nicht als „umrandetes Feindbild“ ausmachen kann, käme auch die Volksverhetzung nicht infrage. 

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Die mögliche Anleitung zu Straftaten wird ebenfalls abgelehnt, da der Werbespot keine anleitenden Ausführungen enthalte, die zur tatsächlichen Ausführung hilfreich wären. Es läge weiterhin auch keine strafbare Gewaltdarstellung wegen Schilderung unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen in verharmlosender Art vor, da das Unmenschliche dafür den wesentlichen Inhalt und zugleich den Sinn der Schilderung ausmachen müsste. 

Da die Schießerei auch im Zusammenhang mit dem Schlusssatz zu sehen sei, käme auch keine Belohnung und Billigung von Straftaten infrage. Aus dem Spot gehe nach Meinung des Gerichts hervor, dass die PARTEI sich das dargestellte Szenario gerade nicht wünsche, sondern vielmehr verhindern wolle. 

Die PARTEI ist über die Verpflichtung des MDR hocherfreut. Auf X (ehemals Twitter) postet der Account der PARTEI Dresden: „MDR muss Schüsse auf AfD-Wähler ausstrahlen. Der Wahlwerbespot von Partei Sachsen muss gesendet werden. Gegen den Beschluss kann sich der MDR noch vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht Leipzig beschweren.“ 

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