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Gerichtsurteil

AfDler werden erschossen: MDR muss umstrittenen Partei-Werbespot ausstrahlen

Der MDR weigerte sich einen Werbespot der PARTEI Sachsen auszustrahlen, da er davon handelt, wie ein Ehepaar AfD-Wähler erschießt. Das Verwaltungsgericht Leipzig verpflichtet den MDR jetzt jedoch zur Ausstrahlung.

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Nachdem sich der MDR geweigert hat, einen Radiowerbespot des Sächsischen Ortsverbandes der PARTEI auszustrahlen, wurde er nun durch das Verwaltungsgericht Leipzig dazu verpflichtet. Der Spot soll das Bild einer dystopischen Zukunft nach der Landtagswahl darstellen, bei der die AfD 50 Prozent erhalten hat. 

Ein Mann, der sich gerade noch zischend sein Bier geöffnet hat, ist über diese Meldung empört. „Die Faschisten sind wieder an der Macht!“, ruft er seiner Frau zu. Die antwortet: „Schon wieder? Müssen wir doch was machen?“ Ihr Gatte erwidert: „Na klar, ich gehe sofort die Knarren aus dem Keller holen.“ 

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Dann geht die Schießerei los. Zunächst noch gezielt auf einen Passanten, der auf die Frage, ob er denn auch die AfD gewählt habe, genickt hat. Irgendwann wird es immer zielloser, mit den Worten: „Bei 50 Prozent wird es schon die Richtigen treffen“. Der Spot endet mit den Worten: „Bevor es zu spät ist, wählen Sie Die Partei.“

https://twitter.com/PARTEI_DD/status/1824023231332073489

Der MDR hat die Ablehnung des Spots gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de bestätigt. Ein Sprecher des Senders erklärte: „Es geht um die Frage: Darf eine Partei mit dem Mittel der Wahlwerbung suggerieren, dass das Erschießen von Menschen, die eine andere Partei gewählt haben, ein Mittel der politischen Auseinandersetzung ist. Wir sind der klaren Auffassung: nein.“ Aus diesem Grund habe man die Ausstrahlung des Spots verweigert.

Das Verwaltungsgericht Leipzig sieht jedoch nicht gegeben, dass der Spot evident und ins Gewicht fallend gegen die allgemeinen Normen des Strafrechts verstoße, wie beck-aktuell berichtet. Nur dann kann die Rundfunkanstalt die Ausstrahlung verweigern. Für ein strafbares öffentliches Aufrufen zu einer Straftat sei der Spot zu offensichtlich satirisch gemeint. 

Auch die mögliche Bedrohung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten scheitere daran, dass der Spot nicht ernsthaft als Aufforderung zum Schießen auf AfD-Wähler interpretiert werden könne. Da man schon aufgrund des Wahlgeheimnisses AfD-Wähler nicht als „umrandetes Feindbild“ ausmachen kann, käme auch die Volksverhetzung nicht infrage. 

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Die mögliche Anleitung zu Straftaten wird ebenfalls abgelehnt, da der Werbespot keine anleitenden Ausführungen enthalte, die zur tatsächlichen Ausführung hilfreich wären. Es läge weiterhin auch keine strafbare Gewaltdarstellung wegen Schilderung unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen in verharmlosender Art vor, da das Unmenschliche dafür den wesentlichen Inhalt und zugleich den Sinn der Schilderung ausmachen müsste. 

Da die Schießerei auch im Zusammenhang mit dem Schlusssatz zu sehen sei, käme auch keine Belohnung und Billigung von Straftaten infrage. Aus dem Spot gehe nach Meinung des Gerichts hervor, dass die PARTEI sich das dargestellte Szenario gerade nicht wünsche, sondern vielmehr verhindern wolle. 

Die PARTEI ist über die Verpflichtung des MDR hocherfreut. Auf X (ehemals Twitter) postet der Account der PARTEI Dresden: „MDR muss Schüsse auf AfD-Wähler ausstrahlen. Der Wahlwerbespot von Partei Sachsen muss gesendet werden. Gegen den Beschluss kann sich der MDR noch vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht Leipzig beschweren.“ 

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78 Kommentare

  • Interessant wäre, wenn nun eine der kleinen Parteien eine fast gleichen Spot einreichen würde, nur eben mit den Grünen anstatt der AfD.

    Würden dann Richter dies plötzlich und unerwartet anders sehen? Fragen über Fragen.

    203
  • Wenn die PARTEI ernsthaft glaubt, mit diesem Spot zusätzliche Wählerstimmen generieren zu können, hat sie offensichtlich keine besonders hohen Erwartungen in das Niveau ihrer Wählerschaft. Passt!

    144
  • Der Richter erscheint mir reichlich ungebildet. Es gibt Dinge, die sollte man wissen, bevor man Urteile von hoher Bedeutung spricht! Er weiß offenbar nicht, dass es einen größeren Anteil Bürger gibt, die nicht in der Lage sind, Satire, Ironie, Sarkasmus etc. zu erkennen. (Deshalb wurde bei Karnevalsreden übrigens der Tusch eingeführt.) Satire ist ein Beispiel dafür, wie Gesagtes und Gemeintes auseinanderdriften. Es bedarf nicht des Lesens des Geschriebenen, sondern der Interpretation. Nicht jeder Mensch begreift das; man muss die Semantik des Satzes erfassen. Ob man das kann oder nicht, ist u. a. abhängig von Empathie, die längst nicht jeder hat. Jedenfalls kann nicht jeder zwischen den Zeilen lesen. Damit sollte der Richter sich mal befassen, bevor er ein brandgefährliches Urteil fällt! Denn dass AfD-Politiker samt Wähler jetzt richterlich zum Abschuß freigegeben sind, das glaubt nun auch der Dümmste kapiert zu haben! Ein völlig unverantwortliches Urteil! Setzen, Sechs! Und abdanken!

    143
  • Lass das mal einen Werbespot von der AfD sein und dann werden wir sehen wie weit die Toleranz und die „künstlerische Freiheit“ dann reichen!

    Mein Tipp: 0,00

    Das sieht man ja an der hartnäckigen Wiederholung der Wannseekonferenz 2.0 Lüge!

    140
  • Einfach nur noch krank!

    138
  • Bei solchen Gerichtsurteilen kann man nur noch den Kopf schütteln. Alles nicht mehr normal hier.

    107
  • Im Grunde führt es doch zu Stimmverlusten bei Nicht-AfD-Parteien, zugunsten der AfD. Wenn jemand DIE PARTEI wählt, dann landet seine Stimme doch sowieso unter 5% und damit im Müll. Desweiteren zeigt es die Moralische Verkommenheit der Pseudodemokraten.

    79
  • Aus dem Attentat auf Trump und die unzähligen Übergriffe gegen Menschen, die sich für die AfD engagieren, hat das Gericht wohl nichts gelernt….Immerhin scheint es beim MDR noch Mitarbeiter mit Verantwortungsbewusstsein zu geben.

  • „Die mögliche Anleitung zu Straftaten wird ebenfalls abgelehnt,“

    Blödsinn. Es wird in diesen Aufruf eindeutig angeleitet, wer getroffen werden soll. Kollateralschäden inbegriffen:

    Ziel und Anleitung:

    – „… bei der die AfD 50 Prozent erhalten hat.
    Ein Mann, der sich gerade noch zischend sein Bier geöffnet hat, ist über diese Meldung empört. „Die Faschisten sind wieder an der Macht!“, ruft er seiner Frau zu. Die antwortet: „Schon wieder? Müssen wir doch was machen?“ Ihr Gatte erwidert: „Na klar, ich gehe sofort die Knarren aus dem Keller holen.“

    – Kollateralschäden:

    „Bei 50 Prozent wird es schon die Richtigen treffen“.

    Als Laie sag ich:

    Raus mit dem Richter! Rechtsbruch mit Folgen!

    64
  • Oh, hier erkennt man Satire aber im Fall Shlomo weigert man sich. Wenn mit unterschiedlichem Maß gemessen wird, gibt es keine verbindlichen Rechtsnormen mehr und damit keinen Rechtsstaat. Es ist ein Linksstaat.

  • „Wir sind eine Wertegemeinschaft“ ist einer immer noch eine der schönsten Sätze des juste milieu. Die glauben das vermutlich sogar.

    56
  • Gibt es so einen Wahlwerbespot
    auch zur neuen Partei DAVA?

    54
  • „Die PARTEI ist über die Verpflichtung des MDR hocherfreut.“

    Die AFD sicher auch, neue Wählerstimmen kann man immer brauchen. Und vielen wird es jetzt zu bunt.

  • Vermutlich wird dieser Schuss nach hinten losgehen. 🤡😅

  • Ein Werbespot der AfD in dem Grünenwähler erschossen werden.
    Die Reaktion der Gutmenschen wäre vorhersehbar und hunderttausende Omas gegen Rechts auf der Strasse. Dieses mal zu recht.

  • Von einer Beschwerde des MDR gegen diese fragwürdige Entscheidung dürfte eher nicht auszugehen sein.
    „Wer den Staat verhöhnt, der muß es mit einem starken Staat zu tun bekommen“. Andererseits ist lt. VG Leipzig „das Erschießen von AfD-Wählern im Werbespot nicht strafbar, da dieser Spot zu offensichtlich satirisch gemeint ist“. Sehr bemerkenswert.
    Und AfD-Wähler kann man bsp.weise auch bei Wahlkampfkundgebungen nicht als „umrandetes Feindbild“ ausmachen, da wir ja ein Wahlgeheimnis haben. Aha, man lernt ja tatsächlich immer wieder was Neues, wenn es um den Erhalt der „wahren Demokratie“ geht.

  • Hass ist bei den Linken gleich Satire, bei den Patrioten ist Satire gleich Hass.
    So denkt und handelt die linksgedrehte Justiz.
    „Wir dürfen alles, ihr nichts“ Vinceremos! So geht Sozialismus.

  • Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich brechen möchte. Das hat mit Wahlkampf rein gar nichts mehr zu tun.
    Es ist einfach nur ekelhaft!
    Zumindest hat es der MDR mal versucht. Unsere Gerichte sind ein Armutszeugnis der Ampelgeschichte.

  • Das Gericht begründet:

    Für ein strafbares öffentliches Aufrufen zu einer Straftat sei der Spot zu offensichtlich satirisch gemeint.

    Der Spot könne nicht ernsthaft als Aufforderung zum Schießen auf AfD-Wähler interpretiert werden.

    Keine strafbare Gewaltdarstellung wegen Schilderung unmenschlicher Gewalttätigkeiten gegen Menschen.

    ???

    Lächerlich. Haben die einen anderen Spot gehört als wir?

  • Was wäre wohl los, wenn in einem AfD-Wahlspot Grüne erschossen würden? Viel mehr als nur linke Empörung.

  • Mich über die „Justiz“ zu wundern habe ich aufgegeben. Achtsamkeit und Umsicht sind heute die besten Berater!

    15
  • Die Libertären oder die Partei der Vernunft sollte mal einen Werbespot drehen, in dem grüne Sozialisten erschossen werden.
    Diese deutsche Doppelmoral kotzt mich an.

  • primitiv und pervers

  • Wenn aus Worten, Anstiftung zu Taten werden, ist das bei den Linksextremisten ganz normal. Seid schlau und wählt einfach Blau für Deutschland 💙🇩🇪. Und dann weg mit dem ÖRR, dann haben die Linksextremisten keine Sprechpuppen mehr.

    12
  • Mann möchte scheinbar sicher stellen, dass bei einem Wahlsieg der AfD eine Rechtfertigung bestehe eine solche Wählerentscheidung dann als Legitimation an logischer Folge von Erschießungen von AfD ler sein kann.
    Damit sichert und animiert man Unbefestigte, sollten es zum Wahlsieg der AfD kommen, dass eine solche Handlung durchaus als Konsequenz der Wahlentscheidung legitime Folge sein kann.
    Damit ist durchaus vorsätzlich, unter dem Deckmantel satirischer Meinungsverbreitung eine solche Folgentat als Konsequenz an Möglichkeit angeregt und damit die Wahrscheinlichkeit an Mord an AfDler in die Köpfe der Linksextremisten gesät.

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