Werbung:

Werbung:

Protest in Hamburg

Iran brachte deutsche Behörden offenbar zu Ermittlungen gegen Islamkritiker

Weil sie vor der Blauen Moschee in Hamburg demonstrierten, stehen drei Exil-Iraner vor Gericht – obwohl die Polizei zunächst keine Straftaten registriert hatte. Das iranische Generalkonsulat verfasste dann einen Brief an den Hamburgischen Senat und forderte die Verurteilung der Demonstranten.

Von

Die Blaue Moschee des Islamischen Zentrums in Hamburg ist mittlerweile geschlossen.

Werbung

Weil sie vor der Blauen Moschee des mittlerweile verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) demonstrierten, müssen sich drei Exil-Iraner vor Gericht verantworten. Dabei hatte die Polizei bei der Kundgebung am 6. August 2022 keine Straftaten feststellen können. Der Welt liegt jedoch ein Schreiben des iranischen Generalkonsulats an den Hamburger Senat vor, in dem die Vertreter der Islamischen Republik Iran klare Forderungen formulieren.

„Das Generalkonsulat erbittet die Verurteilung dieses radikalen, kriminellen und höchst provokativen Aktes durch die zuständigen Organe im Senat und ein ernsthaftes, sofortiges und rechtliches Vorgehen gegen die Täter“, heißt es in dem Schreiben, das zwei Tage nach der Kundgebung versendet wurde. Vorausgegangen war offenbar die Verbrennung von einigen aus dem Koran herausgerissenen Seiten, während in der Moschee anlässlich eines schiitischen Feiertags gebetet wurde.

Ein Video zeigt den Vorgang. Zu sehen ist auch die iranische Frauenrechtlerin Jasmin Maleki. Obwohl sie lediglich eine „feministische Rede“ gehalten hat und gegenüber Welt angibt, die Männer nicht zu kennen, die einige Koranseiten angezündet hatten, steht sie mit zwei weiteren Personen vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Der Vorwurf: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs, auch bekannt als Blasphemie-Paragraf, der eine Geldstrafe bis hin zu dreijähriger Haftstrafen vorsieht.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft Maleki Mittäterschaft vor. Maleki gilt als Gegnerin des Mullah-Regimes und musste aufgrund ihrer Demonstrationen im Iran 2016 sogar das Land verlassen. Die Kundgebungen führte Maleki vor der Blauen Moschee fort, deren Träger, das IZH, im Juli vom Bundesinnenministerium verboten wurde, nachdem es bereits seit gut 30 Jahren vom Verfassungsschutz als wichtiges „Propagandainstrument“ des Iran beobachtet worden war (Apollo News berichtete).

Auch am 6. August 2022 fand sich Maleki vor der Blauen Moschee ein. Laut Welt haben die anwesenden Polizisten weder eine Straftat festgestellt noch etwaige Zwischenfälle vermerkt. Deswegen hakte das Generalkonsulat nach: „Leider haben sich diese kriminellen, sehr beleidigenden und provokativen Handlungen vor den Augen der Polizei vor Ort ereignet“, heißt es unter anderem in dem Schreiben an den Hamburger Senat. Inwiefern der Brief Einfluss auf den weiteren Verlauf hatte, ist unklar.

Lesen Sie auch:

Die Polizei soll noch im August 2022 die zuvor dargelegte Sichtweise geändert haben. Das Konsulatsschreiben wurde von der Senatskanzlei an die Behörde für Inneres weitergeleitet. Die Staatsanwaltschaft bestreitet, beeinflusst worden zu sein, und erklärt, zum Einschreiten verpflichtet zu sein, sollte eine Straftat vorliegen. Im Februar 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft dann einen Strafbefehl. 60 bis 90 Tagessätze sollen die Angeklagten begleichen. Gegen die Entscheidung wurde jedoch Einspruch eingelegt – wann es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg-St. Georg kommt, ist derzeit noch unbekannt.

Das iranische Generalkonsulat Hamburg sowie die Vertretungen in Frankfurt am Main und München sollen jetzt infolge der Hinrichtung des Deutsch-Iraners Jamshid Sharmahd im Iran geschlossen werden.

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

21 Kommentare

  • Nun, schon öfters in der Vergangenheit haben die Muselmanen versucht zu bestimmen, was in Europa geschieht.

    Jetzt haben sie es anscheinend geschafft.

    • Die sind es nicht! Bescheuerte Noten verfassen kann jeder. Es sind UNSERE Richter, die hier ganz bewusst widerrechtlich agieren.

      • Nicht die Richter, die haben ja noch nicht gesprochen. Es ist die Staatsanwaltschaft, allerdings auch nicht widerrechtlich, da sie an Weisungen aus der Politik gebunden ist (lt. obigem Artikel kam die Anweisung vom Senat!).

        Aus gleichem Grund dürfen die deutschen Staatsanwaltschaften keine europäischen Haftbefehle ausstellen. Nur die Richter dürfen das, da sie unabhängig und nicht an politische Vorgaben gebunden sind.

        M.E. ein großes Problem welches schnellstens gelöst werden muß. Die Staatsanwaltschaften dürfen nicht die Büttel der Politik sein.

        Ansonsten hoffe ich, daß die Richter dem Recht Geltung verschaffen und die Strafbefehle niederschlagen.

        Eine Abschaffung, oder zumindest weitgehende Entschärfung, des Paragraphen 166 StGB ist ebenso dringend erforderlich.

        2
  • Der Blasphemie-Paragraf kann gestrichen werden. Islamkritik auf der einen Seite und z.B. die Oper Sancta (Stuttgart) auf der anderen Seite. Im Fall eins landet man vor Gericht, im Fall zwei ist es Kunstfreiheit. Wenn der Paragraph nicht mehr für alle gilt…streicht ihn!

    • https://www.youtube.com/watch?v=DWLmmDIMGaE

      Wen interessieren schon christliche Befindlichkeiten?
      Wenn der Paragraf eine solche Durchschlagskraft entwickeln kann, verstehe ich nicht, dass er für Christen obsolet ist. Der Frontalangriff auf das Christentum hat viele Gesichter. Warum wird das nicht angezeigt und sanktioniert?

      • Die Großkirchen sind „durch“. Hier ist das politische Bekenntnis wichtiger geworden als die theologische oder vielleicht auch nur moralische Ausrichtung. Die haben aufgegeben.
        Aber überlege Dir doch mal, was in Deutschland los wäre, wenn die beiden Großkirchen fordern würden, z.B. diese Operninszenierung abzusetzen? (Nackte blutenden Frauenleiber am Kreuz in Zusammenhang mit Sex auf der Bühne … das zieht das Symbol des Kreuzes doch etwas in die falsche Richtung.) Die Deutschen würden da nicht mehr mitziehen. Deutschland will nicht mehr christlich sein. Über das „Toleranz-Wort“ marschiert eine andere Religion ein.

        6
        • Richtig, die Kirchen sind durch. Allerdings rühmen sich die Kirchenaustreter damit, dass sie dennoch oder gerade deshalb wahre Christen seien. Was ist los mit denen? Blind, taub und stumm geworden? Seit wann ist eigentlich die Toleranz das oberste Christen-Gebot? Alle Gehirngewaschen !!

          -1
  • Blau kann eine schöne Farbe sein…

  • Ich habe auch nach lesen des Artikels nicht verstanden woraus die Straftat bestanden hat…

    • Es gibt ja auch keine. Aber wenn die Mullahs es fordern, müssen die Behörden natürlich sofort aktiv werden, gilt in Deutschland Islamkritik ja mittlerweile als Verbrechen. Seitdem Islamisten-Verehrer bis in höchste Regierungsämter sitzen, ist alles möglich.

    • Es gibt keine Straftat.

  • Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand! Wenn Du so’n Alt-68-Richter erwischt, kannst Du einpacken. Einige sind auch längst befördert worden (z. B. OLG MS). Dann hilft auch kein Instanzenkampf mehr!

  • Gott ist allmächtig. Er braucht keinen Schutz vor seinen Lästerern. Oder doch?

    • Ein Gott der auf solches Bodenpersonal angewiesen ist, ist eh eine Lusche.

  • Keiner von denen sollte hier sein.

    • Sehe ich anders. Der Asylparagraph gilt, und wo, wenn nicht hier greift er wirklich.
      Opposition gegen das Mullah-Regime wäre unser geringstes Problem.
      Der Protest war, anders als z.B. bei Palästinensern, friedlich. Die einen feiert man in Palästina als Helden, die anderen würden im im Iran aufgehängt. Und da greift eben der Asylparagraph. Der wird übrigens auch von der AfD nicht in Frage gestellt.

  • Herr Scholz und vorallem Fr.Baerbock bekommen einen besonders großen Haufen auf dem Walk of SHAME!

  • Deutschland macht mit Iran gemeinsame Sache?
    Wissen die Juden in Deutschland das?

Werbung