EU-Regulierung
„Erhebliche wirtschaftliche Risiken“ – Neue Greenwashing-Regeln in der Kritik
Seit Ende September gelten in Deutschland neue Greenwashing-Regeln. Umweltwerbung wird stärker eingeschränkt, Unternehmen drohen hohe Kosten und Bußgelder. Die Wirtschaft übt scharfe Kritik und warnt vor einer weiteren Ausweitung der Bürokratiebelastung.
Die Klima- und Umweltvorgaben auf EU-Ebene, die immer weiter verschärft werden, belasten die deutsche Wirtschaft massiv. Mit der am 27. September 2026 in Kraft getretenen Greenwashing-Regulierung kommt nun eine weitere Vorschrift hinzu, die den Unternehmen das Leben schwer macht. Die Kritik aus der Wirtschaft ließ nicht lange auf sich warten.
Grundlage für die Umsetzung der neuen Regelung ist die EU-Richtlinie 2024/825 „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“, im Englischen „Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo. Deutschland hat diese im Februar 2026 in nationales Recht umgesetzt.
Durch die neue Regulierung ist es Unternehmen seit Ende September bis auf wenige Ausnahmen untersagt, pauschale Umweltaussagen wie „grün“ oder „öko“ in geschriebener oder gesprochener Form zu verwenden. Nachhaltigkeitssiegel dürfen nur noch eingesetzt werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Drittprüfung beruhen oder staatlich festgelegt sind. Das Umweltbundesamt schreibt dazu auf seiner Website: „Die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln wird verbessert.“ Dass den Unternehmen dadurch zusätzlicher Aufwand beziehungsweise mehr Bürokratie entsteht, wird hingegen nicht erwähnt.
Doch damit ist es noch nicht getan. Seit dem Inkrafttreten der Regulierung gelten weitere Einschränkungen. So werden etwa produktbezogene Aussagen zur Klimaneutralität, die auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, beispielsweise durch den Kauf von CO₂-Kompensationen, in die Liste unlauterer Geschäftspraktiken aufgenommen und damit untersagt. Außerdem ist es verboten, gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen bei der Bewerbung von Produkten als besondere Eigenschaften hervorzuheben.
Millionenbelastung für Unternehmen – Böttcher übt scharfe Kritik
Die Wirtschaft ist mit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in deutsches Recht alles andere als zufrieden. Besonders scharfe Kritik übte die Böttcher AG aus Zöllnitz bei Jena aus. Der Versandhändler für Bürobedarf mit mehr als einer Milliarde Euro Jahresumsatz, rund zehn Millionen Kunden und über 250.000 Produkten erklärte diese Woche auf X, die neue Regulierung zeige „beispielhaft, was in Europa zunehmend schiefläuft.“ Aus sinnvoller Regulierung werde immer mehr Bürokratie mit „erheblichen wirtschaftlichen Risiken“.
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Unterzeichnet von Reichinnek und Ricarda Lang: „Gen Z regelt“ richtet sich mit „Brandbrief“ an Merz
Vor den für den 31. Oktober in mehr als 20 Städten geplanten Protesten richtet sich die Initiative „Gen Z regelt“ mit einem „Brandbrief“ an die Bundesregierung. Unterzeichnet ist das Dokument unter anderem von Heidi Reichinnek und Ricarda Lang.Wegen der neuen Greenwashing-Regulierung müssten Produkttexte, Bilder, Videos, Kennzeichnungen, Siegel und Umweltaussagen künftig geprüft, dokumentiert und rechtlich abgesichert werden. Dies binde Juristen, Compliance-Mitarbeiter, externe Berater, Programmierer, Softwaretester sowie Beschäftigte aus Produktmanagement, Einkauf, Qualitätsmanagement, Logistik und Verwaltung. Dieses Geld wiederum fehle dann bei Investitionen, Innovation und Arbeitsplätzen.
Welche Kosten die neuen Regelungen für die heimischen Unternehmen verursachen werden, hat die Bundesregierung selbst beziffert. Im Regierungsentwurf wird der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit rund 355,84 Millionen Euro angegeben. Davon entfallen 355,1 Millionen Euro auf die Anpassung von Produkten, Fertigungsprozessen und Beschaffungswegen. Zu diesem einmaligen Erfüllungsaufwand kommen jährliche Bürokratiekosten in Höhe von rund 52,2 Millionen Euro hinzu.
Besonders scharf kritisiert Böttcher auch die umsatzbezogenen Geldbußen, die forciert werden sollen. Die Geldbuße für Unternehmen mit mehr als 1,25 Mio. Euro Jahresumsatz kann bei weitverbreiteten Verstößen bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen. „Umsatz ist nicht Gewinn“, betont das Unternehmen. Bei Händlern mit hohen Umsätzen und niedrigen Gewinnmargen könne eine solche Sanktion „ein Vielfaches des Jahresgewinns erreichen“.
Bundesrat warnte bereits vor zusätzlichen Bürokratiebelastungen
Böttcher steht mit seiner Kritik jedoch nicht allein. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) warnte Mitte September, noch vor dem Inkrafttreten der Regulierung, vor potenziell „steigenden zivilrechtlichen Risiken für Unternehmen“ sowie „zusätzlichen Compliance-Belastungen“.
Der Bundesrat hatte bereits im Oktober 2025 auf die zusätzliche bürokratische Belastung hingewiesen, die entstehen könnte, und angeregt, zu prüfen, ob die zeitlichen Vorgaben zur Umsetzung der Richtlinie für Unternehmen praxisnäher ausgestaltet und längere Abverkaufsfristen gewährt werden könnten. Dennoch wurde die EU-Richtlinie ohne weitreichende Nachbesserungen umgesetzt.
Eine einheitliche Übergangsfrist gibt es nicht. Lediglich für einzelne Produkte bestehen besondere Regelungen. Für Waren, die bereits vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt bis September 2028 eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Unterlassungsansprüchen wegen Verstößen gegen die EmpCo-Regelungen. Für sämtliche Produkte, die nach dem 27. September in Verkehr gebracht wurden, gibt es hingegen keine Schonfrist. Hier greifen die Regeln unmittelbar.
Die Greenwashing-Regulierung ist dabei nur ein weiterer Baustein eines wesentlich größeren Belastungskomplexes, den die EU der Wirtschaft auferlegt. Laut dem Draghi-Bericht zur Wettbewerbsfähigkeit hat die Europäische Union zwischen 2019 und 2024 rund 13.000 Rechtsakte erlassen. Zum Vergleich: Der US-Kongress verabschiedete im selben Zeitraum etwa 3.500 Gesetze und 2.000 Resolutionen.
Zu den EU-Regulierungen, die mit erheblichem zusätzlichem bürokratischem Aufwand und finanziellen Belastungen für die Wirtschaft einhergehen, gehören unter anderem die Reform des Emissionshandels, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie und der CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Hinzu kommen die Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD), das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), die Taxonomie-Verordnung, die Entwaldungsverordnung, die Batterieverordnung sowie die seit August geltende Verpackungsverordnung (PPWR). Erst im September hatte Böttcher wegen Letzterer seine Europa-Expansion gestoppt und damit auf bis zu 500 Millionen Euro Umsatz sowie 300 neue Arbeitsplätze verzichtet (mehr dazu erfahren Sie hier).
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Aus der EU Kommission kommt nur Bürokratie, Teure Beamte und Korruption. Das Brüssel Unternehmen vorschreiben will, für was sie zu Werben haben, ist Sozialismus pur.
keine Kritik, nur ergänzend
werben im Sozialismus war kaum gegeben, da dank Mangelwirtschaft, Vorgaben aus dem Politbüro und fehlenden Alternativen bzw. vielfältige Produktpalette gabs es nur begrenzt, wenn überhaupt.
Die meisten geworbenen Produkte war nur im Ostberliner Raum vorhanden und für den Klassenfeind gedacht wie toll es sich im besseren Deutschland war, da es selten im Rest des Landes gab.
Es gibt so viele Regeln und täglich werden es mehr. Diese Regeln nehmen uns die Luft zum Atmen, sie lassen uns verarmen.
Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn: Dass die EU gegen Greenwashing vorgeht, ist im Grundsatz völlig richtig – der Etikettenschwindel gehört unterbunden. Aber wie so oft schafft es Brüssel nicht ohne bürokratischen Overkill, der am Ende vor allem Prüfaufwand und Abmahnrisiken produziert.
Und seien wir ehrlich: Die allermeisten Produkte, die sich heute mit einem „grünen“ Anstrich schmücken, bieten unterm Strich genau einen messbaren Effekt – saftigere Preise für die Verbraucher und noch höhere Gewinne für die Konzerne.
Heißt das jetzt das die EU und Deutschland ihre CO2 Lüge selber zugibt, andere aber damit nicht mehr werben dürfen? Finde den Fehler. Es wird immer abstruser. Beim Greenwashing ist doch D und die EU ganz weit vorne. Kannste dir echt nicht ausdenken
Wäre Deutschland ein souveräner Staat, würde es diesen „Vorschlag““ nicht in nationales Recht umsetzen, und sich um wichtigere Probleme kümmern.
https://nius.de/articles/93d007ec-9209-4606-8941-d011a25d5eda
Der Wunsch, andere zu bevormunden, gehört zur moralischen Entwicklung.
Zitat: „3. Stufe … Moralische Erwartungen anderer werden erkannt. … Korrespondierend dazu richtet er ebenfalls moralische Erwartungen an das Verhalten anderer“ Quelle: Moralentwicklung
Deshalb nimmt die allgemeine Bevormundung kontinuierlich zu, z.B. Steuern, Zensur, Bürokratie, Verbote, Pflichten, …
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann den Wunsch nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Wer im Zusammenhang mit „Bürokratie“ das Institut der Wirtschaftsprüfer zitiert, macht hier nun wirklich einen ausgesprochenen Bock zum Gärtner.
Für Bürokratie sind in D anscheinend immer nur die anderen verantwortlich.
tja mit FREIEM Unternehmertum würden Chefs/CEOs auf das politisch kriminelle greenwashing mit Steuerpflicht-washing antworten.
Da es aber nur noch gekaufte CEO, subventionierte Branchen und überwiegend Speichellecker gibt, darf letztlich der Endverbraucher alles bezahlen.
Man fragt sich, wo sind all die angeblichen Interessensverbände die auf politische Erpressungen ebenso mit Erpressung antworten???
Dann gibt es keine Steuern, keinen Strom, keine Nahrung, keinen Transport etc.
Demokratie mit einem passiven Volk ist KEINE, sondern Beherrschung.
Mal ehrlich: Warum regt sich die Wirtschaft so auf. Ihr habt tausende von Arbeitsplätze als Faustpfand. Schließt Euch doch mal zusammen, geht geeint gegen diese Diktatorin von der Leyen, die sowas von koruppt ist, vor und schmeißt die Alte aus der EU raus. Diese Frau zerstört die Wirtschaft nicht nur in Deutschland und wenn alles nichts hilft, raus aus dieser EU. Denkt doch mal nach, Ihr habt die Macht, möge Sie mit Euch sein.
Die spinnen doch alle in Brüssel. Der Drogenkonsum muss dort erheblich sein…