Linkes Sondierungspapier
Vize-Unionsfraktionschef hält Berliner Pläne für Ausländerwahlrecht für verfassungswidrig
Unions-Fraktionsvize Günter Krings hält die Pläne der Berliner Linken, SPD und Grünen, ein Ausländerwahlrecht in Berlin einzuführen, für verfassungswidrig. In Deutschland wähle das Volk die Politiker, nicht andersherum, so Krings.
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CDU-Politiker Günter Krings hat die Pläne von Linken, Grünen und SPD für ein Ausländerwahlrecht in Berlin als verfassungswidrig kritisiert. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion: „Berlin hat etwas Besseres verdient als eine Koalition, die schon mit ihrem ersten Sondierungspapier gegen das Grundgesetz verstößt“.
Tatsächlich hatten sich Linke, Grüne und SPD in ihren Sondierungsgesprächen in Berlin auf ein Wahlrecht für Ausländer geeinigt: „Wir setzen uns nachdrücklich für die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene im Rahmen unserer Kompetenzen für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland ein“, heißt es in dem Sondierungspapier. Teilhabe dürfe in Berlin niemals eine Frage des Passes sein, begründeten die Parteien das Vorhaben. Sie betonten, man stehe für eine „solidarische Migrationsgesellschaft“ in Berlin. Diese würde auch Nicht-EU-Ausländer einschließen.
Das Wahlrecht sollen bereits alle automatisch erhalten, die fünf Jahre in Deutschland leben. Um eine solche Regelung einzuführen, wäre jedoch vermutlich eine Grundgesetzänderung notwendig: Das Bundesverfassungsgericht entschied bereits 1990, dass ein allgemeines Ausländerwahlrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es gilt zwar eine Ausnahme für EU-Bürger bei Kommunalwahlen, die jedoch erst durch eine Grundgesetzänderung ermöglicht wurde.
Krings kritisierte, in Deutschland wähle das Volk die Politiker, nicht andersherum. Für Elif Eralp und ihre „radikalen Berliner Genossen mag es tatsächlich unverständlich sein, dass nun mal nur Deutsche und zum Teil EU-Bürger wählen dürfen“, führte Krings aus. Von SPD und Grünen ist er enttäuscht: Er habe „mehr Treue zum Grundgesetz“ aus ihren Reihen erwartet.
Linke, SPD und Grüne haben sich am Samstag in Berlin im Rahmen der Sondierungsgespräche auf eine Grundlage für weiterführende Koalitionsverhandlungen verständigt. Zu den zentralen Vereinbarungen gehören die Verstaatlichung großer Wohnungsunternehmen, mehr Schulden und der Ausbau von NGO-Strukturen.
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Krings einigt sich dann mit der SPD auf noch schnellere Einbürgerungen.
Ich habe leider vergessen, durch welchen Skandal Krings bei mir auf die No-Go-Liste geraten ist, ich weiß nur noch, daß der auch eine ganz schlimme Ausgeburt von Politiker ist.. Wenn ich mir seinen Wikipedia-Beitrag durchlese, dann waren das vermutlich seine unhaltbaren Positionen zum Internet und Urheberrecht. Insofern mögen Sie recht haben.
Krings war Merkels Berater 2015 bei der illegalen Masseneinwanderung.
Auch das noch! Wußte ich nicht. Das macht den noch schlimmer.
„Krings war Merkels Berater 2015.“
Wo haben Sie das her, das mit „Merkels Berater“? Ich habe nur gefunden, dass er zwischen 2013 und 2021 Staatssekretär im Innenministerium war.
Gerdolfo sorgt mal wieder für Schenkelklopfer.
„Unionsfraktionsvize Günter Krings hat nach der Vorlage des Zehn-Punkte-Plans gegen Sozialleistungsmissbrauch weitere Maßnahmen gefordert. Sozialbetrug sei Betrug am Steuerzahler, betonte der CDU-Politiker in einem Interview mit der Rheinischen Post.“
Das wird es nicht gewesen sein, nehme ich an.
@Juerge.pr
Krings in Ihrem Link:
„Auch wenn ich mit meiner Kanzlerin nicht immer und in allen Fragen einer Meinung war“
https://www.guenter-krings.de/artikel/krings-kolumne-respekt-fuer-angela-merkel-und-freude-auf-einen-neustart
Was erwarten Sie?
Merkel hatte verlautbart, dass sie nicht mehr als Vorsitzende der CDU Deutschlands kandidieren würde. Ende einer Ära.
Krings schreibt etwas dazu.
Soll Krings sie nun in einer Verabschiedungsrede kritisieren? Das macht man normalerweise nicht.
Ich finde es schon bemerkenswert, dass er in dieser Äußerung eben nicht nur Merkel „in hohen Tönen“ lobt, sondern in dieser Verabschiedung auch darauf hinweist, dass es durchaus unterschiedliche Standpunkte gegeben habe.
Krings war in Sachen Flüchtlinge Migration und Asyl Berater der Merkel-Regierung. Er klatschte an Parteitagen für Merkel brav Beifall und spricht auch sonst nur noch in hohen Tönen von der Raute . (siehe z.B. auch Krings-Kolumne_ Respekt für Angela Merkel und Freude auf einen Neustart _ Dr. Günter Krings)
… Zum anderen sei mit der Änderung des Zuwanderungsgesetzes unter der Ampelregierung nun auch die doppelte Staatsbürgerschaft möglich, erklärte der Innenminister.
Dies sei vor allem für Türkischstämmige wichtig, weil sie sonst in der Türkei im Erbschaftsrecht benachteiligt würden. „Deshalb haben viele türkische Mitbürger, die eigentlich schon lange die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, dies wegen des Verbots der Doppelstaatsbürgerschaft lange nicht gemacht.
Da merkt man, dass jetzt die Zahl der Anträge gestiegen ist“, so Herrmann.
aus https://www.br.de/nachrichten/bayern/rekordjahr-2025-knapp-60-000-einbuergerungen-in-bayern,VJ1deIf
Wo bleibt der Verfassungsschutz? Es ist alles nur noch so verlogen.
Nebenbei: Schaut Euch das jüngste Interview von Ben Bernt mit Dr. Markus Krall an. Da kommen noch ganz andere Probleme zutage.
Holla, der Dr. Krall.
Was der sagt, muss ja stimmen.
Dann schreib doch mal, wo er Deiner Meinung nach völligen Blödsinn erzählt.
@So so Isso: Ich glaube, Du schließt von Dir auf andere.
Sobald er den Mund aufmacht, ganz einfach.
Welche Punkte möchtest du denn widerlegen.
Fang doch einfach mal an.
Wir wissen doch alle, dass Einsichten der CDU/CSU ohne Konsequenzen bleiben, eben bla bla bla blablabla oder blubb.
Länderfinanzausgleich sofort beenden.
„Vize-Unionsfraktionschef hält Berliner Pläne für Ausländerwahlrecht für verfassungswidrig“
Nicht nur der und nicht nur diese geplante Regelung.
„Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben.“ Alexander von Humboldt
Sollen sie doch machen, dann kann Berlin aber unmöglich die Hauptstadt der BRD bleiben!
Das Vorhaben, private Bürgerwehren zur Unterstützung der Polizei einzurichten, greift unzulässig in das staatliche Gewaltmonopol ein
Verfassungsrechtlich ist es unzulässig, staatliche Familienförderung pauschal an die Staatsangehörigkeit oder ethnische Herkunft der Eltern zu knüpfen, da dies eklatant gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt.
Juristen betonen, dass eine solche Koppelung an ein politisch-ideologisches Wohlwollen die im Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sowie das staatliche Neutralitätsgebot elementar verletzt
Das geplante Vorhaben, die Schulpflicht durch die Erlaubnis von Hausunterricht aufzuweichen, kollidiert mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag (Art. 7 GG).
Die AfD plant, die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung abzuschaffen und Förderschulen massiv auszubauen. Dies verstößt laut Verfassungsrechtlern direkt gegen das im Grundgesetz verankerte Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 GG) sowie gegen die von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention
Das Wahlvolk ist kein Wunschkonzert!
In Deutschland geht die Staatsgewalt vom Volke aus – nicht von den Parteien, die sich ein anderes Wahlvolk wünschen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1990 unmissverständlich entschieden, dass das Wahlrecht grundsätzlich an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden ist. Die Ausnahme für EU-Bürger erforderte sogar eine Grundgesetzänderung.
Wer dauerhaft politische Mitbestimmung anstrebt, hat den Weg der Einbürgerung. Wer das Wahlrecht darüber hinaus ausweiten will, muss die Verfassung ändern. Dafür braucht es demokratische Mehrheiten, keine Berliner Koalitionsvereinbarung.
Demokratie bedeutet schließlich, dass die Bürger ihre Regierung bestimmen – und nicht die Regierung, wer künftig über sie abstimmen darf.
Wir brauchen in Deutschland ein Gesetz, das es Parteien verbietet, einzelne Bevölkerungsgruppen durch politische Entscheidungen mit einem aktiven oder passiven Wahlrecht, das sie so nicht besitzen, auszustatten, gegen den erklärten Willen der restlichen Wähler. Die Entscheidung, welche Bevölkerungsgruppen ein zusätzliches oder auch von den gesetzlichen Bestimmungen abweichendes Wahlrecht erhalten, darf nur der Mehrheit der legitimen Wähler per Volksabstimmung überlassen werden. Alles andere läuft der Demokratie in Deutschland zuwider und schafft für Parteien die Möglichkeit, auf undemokratischen Weise zu Wählermehrheiten zu kommen.
„Berlin hat etwas Besseres verdient als eine Koalition, die schon mit ihrem ersten Sondierungspapier gegen das Grundgesetz verstößt“.
Diese Einsichtsbereitschaft hätte ich mir Anfang 2025 schon gewünscht, als die neue Koalititon mit den parlamentarischen Mehrheitsverhältnissen des abgewählten Bundestages in einem Aufwasch die Schuldenbremse im GG abräumte und die junge Generation mit einer Billion Sondervermögen beglückte.
Er ist enttäuscht von der SPD.
Na dann braucht er bald starke Nerven, wenn er dann bald die Realität erkennt was der Plan für die Zukunft ist
Ach, was? Echt, jetzt? Und …?
Es braucht Remigration, nicht das anlocken von weiteren Ausländern – Vermutlich ist das der Preis für die Wählerstimmen der bereits Eingemeindeten Islamisten und der Clanstrukturen für die Linke in Berlin.
Die CDUSPDGRN Block Partei muss weg.
For Berlin und Sachsenanhalt gilt :
die Aktivierung des sogenannten „Bundeszwangs“ (Art. 37 GG) .Sollte sich eine Landesregierung weigern, Bundesrecht und das Grundgesetz umzusetzen
Das die Linken Verfassungsfeindlich sind und verboten gehören sollte keinen verwundern.
Och, wirklich??
Weck jetzt bloß keine schlafenden Zecken!
Die Linke (SED 2.0) ist verfassungswiedrig? NEIN – Doch – Ohhhh
Jetzt mach aber mal keine Dinger.
Ich glaube euch keine Silbe.
Nix, Null, Nada!
Ausländerwahlrecht hin oder her: DEMOKRATIE IST DAS ÜBEL
UnsereDemokratie 😉