Oberverwaltungsgericht
Sachsen-Anhalt: Gericht bestätigt Waffenentzug bei AfD-Mitgliedern
Das OVG Sachsen-Anhalt hat den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei drei AfD-Mitgliedern und Unterstützern rechtskräftig bestätigt. Die Betroffenen müssen dafür weder selbst mit Waffen auffällig geworden sein noch muss die AfD verboten sein.
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AfD-Mitglieder können in Sachsen-Anhalt ihre Waffen verlieren, obwohl sie selbst weder mit einer Waffe auffällig geworden noch wegen eines konkreten Missbrauchs belangt worden sind. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat den Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse bei drei Betroffenen rechtskräftig bestätigt. Ihre Anträge auf Zulassung der Berufung wurden abgelehnt.
Betroffen sind zwei Mitglieder und ein ehemaliges Mitglied beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt. Die zuständigen Behörden hatten ihnen ihre waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen. Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies ihre Klagen dagegen bereits im März 2025 ab. Mit den Beschlüssen des OVG vom 7. August sind diese Entscheidungen nun rechtskräftig.
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Grundlage ist Paragraph 5 des Waffengesetzes. Danach gilt in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig, wer Mitglied einer Vereinigung ist oder diese unterstützt, wenn diese gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtete Bestrebungen verfolgt. Nach Auffassung des OVG kann die Vorschrift ausdrücklich auch auf Mitglieder einer nicht verbotenen politischen Partei angewandt werden.
Das Verwaltungsgericht hatte dazu Material des Landesverfassungsschutzes ausgewertet, darunter Reden, Veröffentlichungen und Beiträge in sozialen Medien. Es kam zu dem Schluss, der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt richte sich gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip und nehme eine „kämpferisch-aggressive Haltung“ gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung ein.
Gewalt ist dafür nach Auffassung der Richter nicht erforderlich. Eine solche Haltung könne sich auch in einer „schleichenden Untergrabung der Grundordnung“ zeigen. Auch das gezielte Schüren von Ängsten und eine systematische Entwürdigung bestimmter Bevölkerungsgruppen können nach der Argumentation der Gerichte ausreichen.
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Das Gericht weist den Einwand zurück. Bei einem Waffenentzug werde kein Parteiverbot ausgesprochen. Vielmehr gehe es um allgemeine Voraussetzungen für den legalen Besitz von Waffen. Mitglieder politischer Parteien könnten dabei nicht grundsätzlich anders behandelt werden als Mitglieder sonstiger Vereinigungen.
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Keine Straftat. Kein Waffenmissbrauch. Keine konkrete Gefährdung. Nicht einmal eine verbotene Partei. Trotzdem kann der Staat die Waffenbesitzkarte einziehen – weil Mitgliedschaft oder Unterstützung und die Einstufung der Partei für die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit genügen können.
Das kann man beklatschen, solange es die „Richtigen“ trifft. Klug ist das nicht. Denn ein Rechtsstaat beweist seine Prinzipien gerade beim politischen Gegner.
Wer individuelle Zuverlässigkeit zunehmend aus politischer Zugehörigkeit ableitet, ersetzt den Blick auf die Tat durch den Blick auf die Gesinnung.
Heute AfD. Morgen wer?
Freiheitsrechte sind keine Fankurve: Sie gelten entweder nach rechtsstaatlichen Maßstäben für alle – oder irgendwann nur noch für diejenigen, die gerade politisch genehm sind.
Es ist ein typisches „UnsereDemokratieSystemUrteil“.
Zugegebenermaßen hatte ich doch noch auf mehr tatsächlicher Gerechtigkeit gehofft.
Eine sehr gute Maßnahme. Waffen gehören nicht in die Hände von politisch unzuverlässigen Elementen mit möglichen Kontakten zu gewaltbereiten Milieus.
Waffen gehören grundsätzlich nicht in Privathand, egal, ob AfD- oder DKP-Mitglied, egal, ob Biodeutscher oder Ausländer, egal, welcher Religionszugehörigkeit
Wie zB die SPD zur Antifa. Welche Genossen haben trotzdem noch ihren Waffenschein und warum ?
Da gebe ich Ihnen Recht. Ich bin auch dafür, den ganzen Linken und Islamisten die Waffen abzunehmen. Den gewaltbereiten Rechten natürlich auch.
Fegs_ded, wer ist in Sachsen Anhalt politisch unzuverlässig, wenn die AfD dort die absolute Mehrheit bekommt? Nach den letzten Umfragen ist das nicht unwahrscheinlich.
Kommt halt davon, wenn man zu einer Partei geht, deren Politiker tagtäglich Stuss im Internet verzapfen, den die kleinen Mitglieder dann ausbaden dürfen.
@Fegs_ded: Genau diese Haltung ist das Problem: „Selbst schuld, falscher Verein.“ Rechtsstaatlichkeit ist aber kein Bonusprogramm für politisch Wohlgelittene.
Wenn ein Bürger persönlich weder eine Straftat begeht noch Waffen missbraucht oder konkret jemanden gefährdet, sollte der Entzug staatlicher Erlaubnisse nicht zur politischen Sippenhaft für das Geschwätz irgendwelcher Parteifunktionäre werden.
Wer das mit „kommt halt davon“ abnickt, verteidigt keinen Rechtsstaat, sondern ein bequemes Prinzip: Grundrechte für die Guten, Konsequenzen für die Falschen.
Das funktioniert prächtig – exakt bis zu dem Tag, an dem jemand anderes festlegt, wer die „Falschen“ sind.
Das ist mir egal weil ich von diesem linken Zeug wie „Rechtsstaat“ überhaupt nichts halte. Lebe mit deinen Konsequenzen oder sei halt still. Setze dich in der Welt durch, oder werde von ihr ausgeschieden.
Ich meinte, die Sippenhaftung und Kontaktschuld gehöre der Vergangenheit an?
Kleine Mitglieder ausladenden Dummschwätzer wie Fegs_ded
Das ist ‚Atlas‘. Wer sonst.
Fegs_ded scheint mir ein kleiner Troll zu sein oder ein Linker oder Vfs.-Provokateur, da er immer seinen provokativen, linken Gedankenmüll auf der Apolloseite, bei mehreren Themen abgibt. Bitte gar nicht mehr beachten, da unwichtig!
Interessantes Urteil des OVG.
Für mich ist das klar politisch motiviert.
Wenn den Betroffenen nichts nachgewiesen werden kann (Einzelheiten sind mir unbekannt und würden sicher erwähnt werden), ist dieses Urteil ein Willkürurteil.
Vielleicht werden einige Richter im September auch zum Sortieren von Akten abgestellt.
Merkwürdig ist, dass derselbe (3.) Senat des OVG S-A noch vor drei Jahren genau andersherum entschieden hat. „Allein die Einstufung des AfD-Landesverbandes in Sachsen-Anhalt als Verdachtsfall durch die Landesverfassungsschutzbehörde berechtigt nicht zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis“ hieß es damals.
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001539045
Aus der Pressemitteilung zu den aktuellen Beschlüssen ergibt sich nicht, weshalb der Senat seine Auffassung geändert hat. Ist die AfD in der Zwischenzeit etwa „schlimmer“ geworden?
https://ovg.sachsen-anhalt.de/aktuelles/pressemitteilungen
Die AfD wurde nicht „schlimmer“ aber für die Besitzer der bisherigen Pfründe gefährlicher. Allerdings nützt dieses zusätzliche und sinnfreie Ärgern der AfD-ler auch nichts mehr, dafür ist die AfD jetzt schon zu stark. Aber vielleicht wollen diese sogenannten Richter auch suspendiert werden oder etwas früher in den Ruhestand. Die Verletzung des Amtseides wäre ein Grund.
Damals hatte die AfD auch noch nicht die Umfragewerte wie heute!
Wie war das nochmal?
Ein Willkürstaat ist ein Staat, in dem die Machthaber oder Behörden nicht verlässlich an Gesetz, Verfassung und objektive Regeln gebunden sind, sondern nach persönlichem Belieben, politischen Interessen oder sachfremden Gründen entscheiden.
Typische Merkmale sind:
fehlende oder nur eingeschränkte unabhängige Gerichte,
willkürliche Verhaftungen und Strafen,
unterschiedliche Behandlung politischer Gegner oder bestimmter Bevölkerungsgruppen,
keine wirksame Kontrolle der Staatsgewalt,
fehlende Rechtssicherheit.
Herr Vosgerau, bitte übernehmen Sie !
Das Urteil kommt doch rechtzeitig. Das OVG ist ganz wild darauf, der AfD die absolute Mehrheit zu sichern. Andernfalls hätte es ja bis zum Freitag vor der Wahl mit diesem Urteil warten können. So werden es jetzt noch genügend Wähler mitbekommen.
Ein Staat, dessen Gerichtsbarkeit korrumpiert ist, ist verloren.
Freisler hätte kaum eine bessere Argumentation hingelegt. Außer noch hinzugesetzt „dass das Recht nicht dem Schutz des Einzelnen oder abstrakten Gesetzen diene, sondern ausschließlich dem „gesunden Volksempfinden“ . Politisch Andersdenkende gab es nicht, nur “ Verräter am eigenen Volk“ . Wir sind bereits wieder dicht dran.
Hier sollte die Verfassungstreue der Richter mal überprüft werden!
Da braucht man nix prüfen. Das sind Elend linke Staatsfeinde, die sofort des Amtes enthoben werden müssen.
Ich fordere Waffenrechtsentzug bei Sven Hüber wegen einer schwer staatsgefährdeten Straftat.
Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht. Das wissen auch “ unsere Demokraten „
Welche Namen haben diese Richter ?
Klaus-Bärbel. Das ist ein gefährliche Kommuninist.
Müller, Meier, Schulz
Waffenverbot in Deutschland – In der Tradition sozialistischer Diktaturen – Wertkonservative Süd-West https://share.google/XnZmM3CCOYz6qx4a0
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Allahu akbar!!
Es erinnert alles an die Christenverfolgung. Wie das am Ende ausging steht in den Geschichtsbüchern. Natürlich können wir diesmal nicht hunderte von Jahren darauf warten und werden es aber auch nicht müssen.
Die haben wohl jeder ein MG42 oder mindestens eine Smith & Wesson
44 Magnum plus Panzerfaust.
Ironie aus.
Das gute daran ist, dass die AFD sich bei solchen Urteilen, der 50% nähert!
Und die Erde nähert sich dem Sirius.
Jeden Tag entblößt sich die „UnsereDemokratie“ und zeigt seine undemokratische Fratze!!!
Das verdammte WEF hat da seine Drecksfinger drin! Und Merkel! Und Lauterbach!!! Und Gates !!!!!!!!!!1 Ich habe zehntausend Artikel zu jedem Thema archiviert und in meinem Buch werde ich alles beweisen !!!!!!!!!!!!
Jeder sollte sich darüber im klaren sein, daß demnächst wenn er nicht sympathisiert ein Fall für den Staatsanwalt ist!
Ein Anzeichen, daß die Gewaltenteilung bereits in der Auflösung ist und die politische Besetzung der Gerichte die in der Causa Brosius ans Licht kam bereits eine längere Zeit läuft.
Ziel ist hier die Schikane durch die Justiz wie das auch mit anderen Zusammenhängen wie Politiker-Beleidigung oder beim Ausschluss von Kommunalwahlen läuft.
Die AfD hat keinen Aspekt der irgendeine Unzuverlässigkeit begründen würde. Die Gefährdung durch Links würde eher noch nahe legen eine Erlaubnis für das „Führen einer Waffe“ bei Herrn Höcke zB zu erwägen.
Und wieder gegen die AfD, weil ja die Wahlen vor der Tür stehen.
Das ist so Richtig!
Weshalb?
Da kommt nix weiter. Simples Antifa gequatsche.
Hast mal wieder den Artikel nicht verstanden, gell ?!
Steht Wort für Wort drin.
„Unsere Demokratie“ ist schliesslich nicht eure Demokratie, gehen Sie weiter, hier gibts nix zu sehn!
Das ist verfassungswidriger wie es nicht verfassungswidriger sein kann. Eine Behörde (!) bezeichnet eine Partei (!) als „extrem“ – was immer das bedeutet -, und ein unteres Gericht knüpft daran Rechtsfolgen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Verfassungsprivileg des Art. 21 Abs. 4 Grundgesetz. Nur das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungswidrigkeit einer Partei zu entscheiden. All das ist eine einzige Schande und eine Perversion des Rechts.
Austauschen diesen gesamten Justizapparat ab Stunde 1.
Sofort!