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Organstreitverfahren

Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen „Durchpeitschen“ des Heizungsgesetzes ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage gegen das „Durchpeitschen“ des Heizungsgesetzes im Jahr 2023, wie einige Bundestagsabgeordnete beklagt hatten, abgewiesen. Im Eilverfahren im Juli 2023 hatte die Gruppe um den nunmehr ehemaligen CDU-Abgeordneten Heilmann noch Recht bekommen.

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Die Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2023 (IMAGO/Political-Moments)

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung eine Klage mehrerer Abgeordneter wegen unzureichender Beratungszeit bei der Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Jahr 2023 als unzulässig verworfen. Im Sommer 2023 hatten die Karlsruher Richter im Eilverfahren des Organstreits noch im Sinne der Gruppe um den damaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann entschieden, sodass das Gesetz erst nach der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden konnte. Nun sind Heilmann und Co. im Hauptsacheverfahren gescheitert.

Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Deshalb sehen die Richter keine Verletzung der Abgeordnetenrechte als gegeben an – die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten und die Berücksichtigung von Argumenten seien durch das rasche Gesetzgebungsverfahren dennoch gewahrt gewesen. Außerdem habe Heilmann nicht darlegen können, inwiefern ihm Informationen zum Gesetz vorenthalten worden seien. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschied einstimmig.

Kurz vor der Verabschiedung fügten die Ampel-Fraktionen im Juni 2023 dem Heizungsgesetz des damaligen Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck zahlreiche Änderungsanträge bei – die Opposition aus Union und AfD beklagte, dass die Abgeordneten nicht genug Zeit erhalten würden, um die zahlreichen Änderungen eingehend zu prüfen, sodass sie in der Praxis über ein Gesetz abstimmen würden, mit dem sie sich inhaltlich nicht tief genug auseinandergesetzt hätten. Der CDU-Abgeordnete Heilmann zog deshalb nach Karlsruhe – die Richter stoppten in einer Entscheidung von fünf zu zwei Stimmen die geplante Abstimmung über das Gesetz dann kurzerhand.

An der Klage Heilmanns hatten sich auch AfD-Abgeordnete beteiligt – einer der Abgeordneten, Marc Bernhard, zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht über die Entscheidung: „Wir nehmen diese Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis. Das Urteil ändert leider nichts an der Tatsache, dass das GEG hinsichtlich demokratischer Prozesse und der Beteiligung des Bundestages durch massive Mängel geprägt ist.“ Das Heizungsgesetz „einfach so durch den Bundestag durchzuprügeln“ bleibe ein mahnendes Beispiel dafür, wie die „Altparteien sich von ihrem Souverän entfernen“ würden.

Erst vor wenigen Wochen war der Grünen-Abgeordnete Janosch Dahmen unter Berufung auf die Heilmann-Klage nach Karlsruhe gezogen. Der Gesundheitspolitiker beklagte, dass die schwarz-rote Koalition kurz vor der Verabschiedung der GKV-Reform, erneut kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, zahlreiche Änderungsanträge gestellt habe, sodass den Abgeordneten nicht genug Zeit bleibe, um sich mit den Regierungsanträgen auseinanderzusetzen. Dahmen scheiterte mit seinem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht.

bc

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43 Kommentare

  • Wen wundert das noch? Es reichte vermutlich, dass AfD Mitglieder an der Klage beteiligt waren. Ich bin der Meinung, dass neutrales „Recht“ nicht mehr existiert. Der größte Teil der Bürger ist für Abschaffung dieses unsäglichen Gesetzes. Auch das BVG scheint, fern jeglicher Lebensrealität, gegen die Bürgerinteressen zu entscheiden. Das wird mit der Klage gegen die GKV Reform nicht anders werden.

    • Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!

      Leider haben diese ehrenwerten Richter scheinbar vergessen, WER dieses Brot erwirtschaftet.

  • Prof. Ulrich Vosgerau hat’s im Kontrafunk ganz klar verklickert: das Gericht wird von den regierenden „Eliten“ gestellt und urteilt stets im deren Sinne. Ergo: erst wenn der Wähler die regierende Politik ändert, werden sich die Urteile ändern.

    • An Alex Kaufmann: „… wenn der Wähler die regierende Politik ändert …“ 🤣🤣
      M. E. würde selbst für den Fall, dass die AfD real 80 Prozent der Stimmen einführe, dafür gesorgt (!!!!), dass die destruktive, ultralinke Einheitsparteien-Oligarchie auf unbestimmte Zeit am Ruder bliebe. Auch ganz ohne die Antifa-Horden.
      Zum Wähler an sich siehe: https://www.youtube.com/shorts/G2hlmJ16IJ0?feature=share („the average person“)

    • Nichts gegen den Vosgerau, aber der redet ziemlich viel, verdammt viel.
      Die Zusammensetzung des erkennenden Senats war zudem bei der Hauptsache eine andere als 2023 im Eilverfahren.
      Natürlich gibt es immer mal wieder Entscheidungen, mit denen man nicht zufrieden ist oder deren Ausgang man anders erwartet hätte, Fakt ist aber, daß das BVerfG unser oberstes Gericht ist.
      Und selbst wenn dort mal ein oder zwei Richter der „Blauen“ im Senat säßen, hieße das nicht automatisch, daß die sich mit ihrer Ansicht durchsetzen würden.

      -19
      • Dem Ansehen nach, das es im Volk genießt, doch wohl eher unser ‚unterstes Gericht‘.

        • Gleich nach dem Amtsgericht Bamberg …

          0
        • In der Tat, das Ansehen des BVerfG war schon mal deutlich besser.
          Das waren noch Zeiten, als ein R. Herzog Präsident am BVerfG war…….

          -6
  • Ist vorhersehbar gewesen dass sich das Dinner Gericht nicht lumpen lässt!

  • Richter sollten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene vom Volk gewählt werden und keiner Partei angehören dürfen. Zudem sollten die Amtszeiten kürzer sein, damit ungeeignete Amtsträger zeitnah ersetzt werden können. Neben juristischer Qualifikation und Lebenserfahrung sind insbesondere Integrität, Unabhängigkeit und die Bindung an das Grundgesetz unverzichtbar.
    Das Grundgesetz sollte als Verfassung aller Bürger frei von parteipolitischen Zielvorstellungen bleiben. Es dient dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Freiheitsrechte der Bürger, nicht der Verankerung wechselnder politischer Programme.
    Änderungen des Grundgesetzes sollten der Zustimmung des Volkes bedürfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass wesentliche Freiheits- und Abwehrrechte nicht ohne unmittelbare demokratische Legitimation eingeschränkt oder ausgehöhlt werden.

  • Verwunderlich ist, dass die Klage von Herrn Dahmen, der sich ja auf den noch geltenden Beschluss des Eilantrages von 2023 berufen hat, im Eilverfahren abgelehnt wurde. MMn. hätte der stattgegeben werden müssen, da noch kein endgültiges Urteil gesprochen war.
    Nach welchen Prinzipien urteilt das BVG bei solchen Eilanträgen?

  • Ich habe weder damals noch heute das eigentliche Problem verstanden. Vielleicht kann mir das jemand mal erklaeren: Ich wuerde als Abgeordneter in so einem Fall sagen, „wenn ihr mir nicht genug Zeit gebt, mich damit zu befassen, dann lehne ich einfach ab“. Schwupps, Ball zurueckgespielt, Problem geloest.

    • Das würde ja bedeuten, dass wir mehrheitlich „freie“ Abgeordnete hätten und kein fraktionsgebundenes „Stimmvieh“, oder?

  • Es war einmal Demokratie mit Gewaltenteilung…

  • Alles hat mit allem zu tun!

  • Normalerweise würde ich jetzt toben. Aber heute:

    Hey ChatGPT, lies diese 200 Seiten Gesetzestext durch. Fasse die wichtigsten Auswirkungen verständlich zusammen. Hebe eventuelle Mehrbelastungen für die Bürger heraus, ebenso Härten, die aus dem Gesetz entstehen könnten. Stelle das Gesetz den gängigen Werten der CDU gegenüber und informiere mich unter einer entsprechenden Unterüberschrift, was Du herausgefunden hast. Mache mir unter einer weiteren Unterüberschrift alle Stelle im Gesetzestext kenntlich, bei denen Du Schwierigkeiten mit der Bewertung hattest. Beim letzten Punkt unbedingt, unbedingt, unbedingt keine Fehler machen, damit ich diese Stellen selbst lesen und bewerten kann. Go.

    Kurzum – die Zeiten, in denen man Parlamentarier mit stapelweise Gesetzes-Kauderwelsch überfahren und damit rechnen durfte, dass die das weder lesen noch verstehen werden, sondern sich darauf verlassen, was die Fraktionsführung ihnen erzählt und vorgibt – diese Zeiten sind (hoffentlich!) vorbei.

    • Ihre Technikgläubigkeit ist wirklich erschreckend.

  • Klar – vorher mit der Regierung beim Abendessen besprochen

    • Die wissen auch ohne Abendessen, was von ihnen erwartet wird.

  • So lange das Bundesverfassungsgericht, sowie alle untergeordneten Gerichte, Medien usw. nach Parteibuch besetzt werden leben wir nicht in einer Demokratie.

  • Politisch gekaperte Show-Instanz…

  • Unsere demokratie hat beschlossen und unsere Justizt segnet ab, was erwartet man denn?

  • Dieses Gericht kann man ersatzlos auflösen. Dann sparen wir auch eine Menge Geld.
    Man könnte in Karlsruhe eine KI hinsetzen, die einfach alle eingehenden Klagen, die gegen Regierungshandeln sind, mit einem Standardschreiben ablehnt.

  • „Gewaltenteilung“

    • Der unschlagbar kürzeste Witz des Jahres 2026
      Großes Kompliment !!!

  • Offenbar hat man sich mit der Klagebegründung keine Mühe gegeben. Schade.

  • Weswegen sollte ein Gericht gegen diejenigen entscheiden, welche seine Richter auf die Stühle gesetzt haben, von denen aus „gerichtet“ wird?
    (ich spreche über Nicaragua o. ä.)

  • Als ob ausgerechnet das höchste Gericht unabhängig wäre……LOL….na wer hätte das gedacht….

  • Mussten sie machen, weil sonst hätten die Lakaien der Einheitspartei auch die Aufhebung der Schuldenbremse mit dem alten Bundestag für unzulässig erklären müssen.

  • Ein grünrotwokes Gericht entscheidet halt grünrotwoke…

  • Ist da auch schon ein Frauenanteil von 80 Prozent realisiert. Endziel 100 Prozent.

    • Bis jetzt noch Paritöt. Aber wenn da einer der Richter (sein ordinärer Name wird hier sogar zensiert) heisst und eine Richterin ‚Wallrabenstein‘, wie das Kuhkaff, wo die ‚Abbuter‘ wohnen in der Nähe von Idstein, dann kann ich dieses Puppentheater ohnehin nicht mehr ernst nehmen.

  • Nun, falten Zitronenfalter Zitronen?
    Schützt der Verfassungsschutz die Verfassung?
    Richtet das Verfassungsgericht nach der Verfassung?

  • Falls dieses BundesVERFASSUNGSGERICHT verfassungskonform arbeiten würde, wären viele Dinge in diesem Land unmöglich, aber da diese Personen auch nur als verlängerter Arm der Regierung arbeiten, ist so gut wie nichts von denen zu erwarten. Man sieht es an allen Ecken und Kanten ….. RECHTSSTAAT war einmal!

    • Das Prinzip der nachhaltigen Rechtspflege durch universitär Gebildete und staatlich geprüft Personen ist leider auf dem Weg in „Unsere Demokratie“ verloren gegangen.

      Eine Art Kollateralschaden?

      • Ja, früher war der Grundgedanke dass die Parteien einen Richter/in berufen der die breite Gesellschaft vertritt. In „unserer Demokratie“ ist es „ich schlage einen vor und dann schlägst du einen vor dem zugestimmt wird“. Und die Parteien haben es sich zum Ziel gesetzt den möglichst größten Idioten, der die Parteilinie am besten vertritt und sich beeinflussen lässt, zu berufen.

        Eine Demokratie kann es nur geben wenn Legislative, Exekutive und Judikative direkt vom Volk gewählt wird. Alles andere ist Scheindemokratie.

  • Warum dauern die Entscheidungen beim BVG so lange?

    • Damit es so aussieht, dass 16 hochbezahlte Juristen nebst angeschlossener Bundesbehörde auch etwas arbeiten.

  • Nein!? – Doch!! – Ohh!!!

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