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„Unfriedliche Teilnehmer“

Oberverwaltungsgericht setzt Demonstrationsverbot auf Brücke wieder ein

Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat das Demonstrationsverbot auf einer Autobahnbrücke über der A71 bei Erfurt bestätigt. Damit hob es einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar auf und lehnte den Eilantrag eines Versammlungsanmelders ab.

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Den Beschluss des VG Weimar hob das Thüringer OVG auf. (IMAGO/Dirk Sattler)

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Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Demonstrationsverbot auf einer Autobahnbrücke über der A71 bei Erfurt bestätigt und damit einen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar aufgehoben. Der Antrag eines Versammlungsanmelders auf einstweiligen Rechtsschutz wurde abgelehnt.

Nach Auffassung des OVG bestehen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von Versammlungen im Bereich des Überführungsbauwerks eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann. Auch friedliche Demonstrationen könnten von unfriedlichen Teilnehmern oder durch Blockadeaktionen beeinflusst werden, sodass ein Ausweichen auf die Autobahn und damit erhebliche Gefahren für den Verkehr drohen.

Das Verwaltungsgericht hatte zuvor im Eilverfahren beschlossen, dass die Demoverbotszone an den Zufahrtsstraßen zum AfD-Parteitag teilweise rechtswidrig sei. Eine Demonstration auf einer Autobahnbrücke über die A71 sei zulässig.

Das Landesverwaltungsamt Thüringen hatte vorab per Allgemeinverfügung eine Demoverbotszone eingerichtet, die jedoch ebenfalls vom Verwaltungsgericht Weimar am späten Freitagabend gekippt wurde – unter anderem, weil das Verbot auch auf „friedliche Versammlungen“ gerichtet sei (mehr dazu hier).

Die Demonstrationen und die damit verbundenen Blockaden laufen bereits seit den frühen Morgenstunden und dauern weiterhin an. Vor diesem Hintergrund hat die Entscheidung des Gerichts für den konkreten Ablauf vor Ort kaum noch eine spürbare Wirkung.

Lesen Sie auch:

Die A71 wird seit mehreren Stunden von Demonstranten blockiert, um den Zugang in die Erfurter Innenstadt für Teilnehmer des AfD-Bundesparteitages zu verhindern. Nun wollen Teile der Aktivistengruppen die Blockade auflösen und stattdessen zur DGB-Demonstration in der Erfurter Innenstadt aufbrechen. Absprachen zwischen Polizei und Demo-Teilnehmern laufen gerade. Da es jedoch mehrere Blockadepunkte gibt, dürfte die Autobahn weiterhin dicht bleiben.

rs

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44 Kommentare

  • „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben“
    – Walter Ulbricht

    • Das ist kein Linker Terror, denn die Erfurter Blockierer demonstrieren meisterhaft, wie moderner Protest funktioniert: durch den beherzten Griff in die Werkzeugkiste der SA und der Squadristi der Camicie Nere. Ernst Röhm und Italo Balbo wären stolz auf diese gelehrigen Musterschüler, die ihre großen Vorbilder so perfekt kopieren.
      Wer jedes Argument durch physische Masse ersetzt und den Gegner blockiert, liefert kein Lehrstück in Antifaschismus – er liefert die reinste, konsequenteste Wiederbelebung faschistischer Traditionen. Chapeau für so viel historische Treue!

  • Endlich ein Gericht, dass sich noch als tragende Säule eines Rechtsstaates betrachtet und nicht nur als Handlanger „unserer Demokratie“ agiert. Danke OVG Thüringen.

    • nur zu spät, schaden angerichtet.
      Verspätete Gerechtigkeit ist keine, das ist Willkür.

  • Nun aber gibt es eine Handhabe für die Sicherheitskräfte. Verstoßen Aktivisten gegen das Verbot, muss eine Festnahme ergehen. Eine einfache Räumung reicht da nicht mehr. Kommen die Beamten ihrer Pflicht der Festnahme nicht nach, erfüllen sie den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt nach § 258a StGB.
    Merke: Jeder kann die Polizei anzeigen, unabhängig davon, ob man direkt davon betroffen ist, Zeuge ist, oder die Tat bemerkt hat. Anzeigen gegen die Polizei können erhoben werden bei der Staatsanwaltschaft, einer anderen Polizeidienststelle oder der Online-Wache des entsprechenden Bundeslandes.

    • Jeder weiß: Polizisten kommen ganz oft ihren Pflichten nach bei gefährlichen Personen. Aber kann man in D. behaupten, dass dies auch die Staatsanwaltschaften tun ? Unser Leben vor Bedrohungen, Körperverletzungen, Totschlag, Mord bis hin zu Exekutionen schützen ? Können alle (!) Staatsanwälte dies mit gutem Gewissen von sich behaupten ?

  • Richtige Entscheidung. Das dürfte auch die Planungen der Organisatoren kräftig durcheinander wirbeln.

  • Das übliche Muster, Erstinstanzen entscheiden immer pro links. Höhere Instanzen heben noch diese Urteile auf.

  • Wohl ein Gericht, das sich mit Recht nicht der Fahrlässigkeit schuldig machen will. Gut so.

  • Es gibt sie also noch, die Vernünftigen bei Gericht.

    • Das ist nur erfolgt, weil Wir & Co. sofort auf die Lebensbedrohliche Lage und denn dann Verantwortlichen, nämlich den Richter, hingewiesen haben. Wenn es keiner getan hätte, hätten sie es laufen lassen.

  • Die Richter am Oberverwaltungsgericht sind ausbefördert, die am Verwaltungsgericht noch nicht. Auch sind erstere im Schnitt älter. Das erklärt eventuell die unterschiedlichen Urteile.

  • Der Rechtsstaat funktioniert.

  • Was für ein Zirkus – das bedeutet ja wohl, das die Verwaltungsrichter dringenden Nachschulungsbedarf haben. Warum dürfen die überhaupt entscheiden, wenn solche Defizite bestehen? Amtshaftung muß eingeführt werden !

    • @Realist
      Das bedeutet höchstens, dass Richter am Verwaltungsgericht einer bestimmten politischen Richtung angehören. Da hilft keine Nachschulung.

  • Das es heute zu keinerlei nennenswerter Störung von Alltag und Parteitag kommen wird über die es sich lohnt zu berichten, muß der ÖRR schon vorher gewußt haben. Habe gerade online nach gesehen. Keinerlei Brennpunkt oder ähnliche Sondersendung im Abendprogramm geplant. Die AfD findet im ÖRR einfach nicht statt.

    • @derNachfrager
      Der ÖRR berichtet nur, wenn linke Anarchisten zu Schaden kommen würden. Alles andere dürfte nur zwei Sätze in den Nachrichten wert sein.

  • wie heißt der Chef im thüringischen Verwaltungsgericht? Was mit F vielleicht?

  • Das ist alles so krank und KGE von den guten Grünen gießt immer brav Öl ins Feuer. Man stellt sich vor Trump würde das machen, da würde die Presse durchdrehen. Am Ende muss die Polizei den Kopf hinhalten und der dumme Arbeiter zahlt den ganzen Bumms. Sinnfrei und der outcome ist der gleiche mit oder ohne Demo.

  • AFD-Hetze: Markus Lanz spricht sich vorab mit Talkshow-Gästen gegen andere unliebsame Gäste ab: https://norberthaering.de/news/markus-lanz-spricht-sich-vorab-mit-talkshow-gaesten-gegen-andere-gaeste-ab/

  • Da kann jeder sehen, wo vor allem die Genossen sitzen. Wer klagt sollte über jene untere Instanz weiter klagen. Dann sind die Erfolgschancen größer, weil die Genossen noch nicht aus den unteren Instanzen heraus gekommen sind.

  • Was sind denn da für Richter am Verwaltungsgericht?

  • Wir sind wirklich an der Kante! Was, wenn die durchmarschierten auch noch die höheren Gerichtsinstanzen erreicht haben?
    Mit Steini haben die ja bereits einen „ganz oben“.

  • Die Richter in ihren muffigen Amtsstuben neben dem Thermofaxgerät. Machen die sich einmal einen Gedanken, wie es draußen auf dem „Kampfplatz“ aussieht? Immerhin kann man feststellen, daß die Richter am Oberverwaltungsgericht die Sache realistischer sehen. Nur sind sie wieder einmal zu spät dran. Wahrscheinlich war die Rolle im Faxgerät gerade leer.

  • Nachdem es nun nicht mehr relevant ist, traut sich der Richter ein Demoverbot auszusprechen – hui wie mutig aber auch! Unser Rechtssystem ist nur mehr lächerlich, das Geld dafür könnte man sparen!

  • „Die Demonstrationen und die damit verbundenen Blockaden laufen bereits seit den frühen Morgenstunden und dauern weiterhin an. Vor diesem Hintergrund hat die Entscheidung des Gerichts für den konkreten Ablauf vor Ort kaum noch eine spürbare Wirkung.“

    Wurde da „Good cop, bad cop“
    gespielt?
    Die Blockade konnte jedenfalls errichtet werden….Ziel erreicht!

    • Bloß dass niemand mehr durch wollte. Köstlich!

  • Im Land des Dr. (plag.) Mario V. scheint die Pflanze des nicht-links kuschelnden Rechts noch nicht ganz verdorrt.

  • Fascho-Grillen auf der Autobahn! Ich hoffe, die Sonne knallt Euch so richtig Eure Birne weg! 🌞🤪🌞

    Die AFD ist klimafreundlich mit Bussen angereist, die Faschisten hingegen haben monatelang sinnlos Energie verschleudert!

    Womit mal wieder bewiesen wäre: Ideologie frisst Hirn!

  • Ich weiß auch nicht wer dem VG ins Hirn gebissen (sch) hat. Demonstrationen, ganz gleich welcher Art, gehören nicht auf Autobahnbrücken. (Punkt!)

    Dat is gefääährliiich. Alleine die Ablenkung, wenn alle nach oben schauen… entweder wegen den Warnwesten oder weil die linken so zum fremdschämen sind 🙄

  • Die Gefahr, dass die Chaoten einen Gullideckel oder großen Stein von der Autobahnbrücke werfen könnten, ist für jeden klar denkenden Menschen real.

  • Linke Richter ! Kommt die AFD an die macht wat es das mit linkesgrüner Sauce aus deutschen Amtsstuben.

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