Werbung:

Hamburg

2.400 Euro: Gärtner rechtskräftig verurteilt, weil er Weihnachtsbaum vor Kita aufstellte

Ein Gärtner ist rechtskräftig wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden, weil er nachts heimlich einen Weihnachtsbaum vor einer Kita aufstellte. Nun muss er 2.400 Euro an eine Organisation für Kinder zahlen.

Von

Der Mann stellte heimlich nachts einen Weihnachtsbaum vor einer Kita auf. (Symbolbild) (IMAGO/imagebroker)

Werbung

Ein Gärtner ist rechtskräftig verurteilt worden, weil er nachts das Gelände einer Kita betrat, um dort heimlich einen Weihnachtsbaum aufzustellen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat den Mann verwarnt und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 80 Euro vorbehalten. Das bedeutet, dass er die 2.400 Euro als Geldstrafe im juristischen Sinne zunächst nicht zahlen muss. Stattdessen soll er laut dpa als Auflage 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen.

Im Dezember 2023 hatte sich eine Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt nach eigenen Angaben gemeinsam mit den Kindern dagegen entschieden, einen Weihnachtsbaum aufzustellen. Man wolle keine Kinder ausschließen, die einer anderen Religion angehören. Andere Weihnachtsdekorationen wie Adventskränze habe es dennoch gegeben. Außerdem habe sich die Kita in zehn Jahren nur dreimal dafür entschieden, einen Weihnachtsbaum aufzustellen.

Der Gärtner betrat daraufhin nachts das umzäunte Gelände der Kindertagesstätte, stellte einen Weihnachtsbaum auf und legte Geschenke darunter. Er habe den Kindern etwas Gutes tun wollen, sagte er. Die Kita erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Eine Gerichtssprecherin betonte laut LTO, dass es keine Anzeige gegeben hätte, wenn der Gärtner den Baum vor dem Zaun der Kita aufgestellt hätte. Doch weil er das umzäunte Gelände betrat, machte er sich des Hausfriedensbruchs schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 55-Jährigen zunächst angeboten, das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen. Doch er lehnte das ab. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte ihn daraufhin im November 2024 zu einer Geldstrafe, wogegen der Mann Berufung einlegte. In der Revision berief er sich auf einen formalen Einwand: Die Kita habe keinen wirksamen Strafantrag gestellt, deswegen sei der Schuldspruch ungültig.

Doch das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Strafantrag der Kindertagesstätte sei wirksam gewesen. In seinem Urteil bestätigte das OLG den Schuldspruch, verwarnte den Mann jedoch und verhängte die Auflage von 2.400 Euro.

mra

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

287 Kommentare

  • Mit solchen Urteilen zerstören die Gerichte den glauben an eine halbwegs unabhängige, neutrale Justiz vollends. Den entsprechenden Richtern ist (vermutlich) nicht bewusst, was für einen immensen Schaden sie damit anrichten.

    425
    • unabhängige ???
      Es gibt keine unabhängige Gerichte oder Beamte in der BRD sie sind weisungsgebunden.!

      171
      • Und diesen Dreck müssen wir seit 1945 finanziel ausbaden!

        3
      • Beamte sind weisungsgebunden, ja. Sonst erzählen Sie Schrott.

        Übrigens: Rechtfertigung von Hausfriedensbruch, Missachtung von Eigentum, wenn’s nur in die eigentliche Ideologie passt? Ich wundere mich sehr, hier so etwas zu lesen, denn eigentlich hört man das nur von Linken und Linksextremisten. Oder ist ein großer Teil der Kommentatoren hier am Ende … links oder gar linksextrem? Kann das sein? 🤔

        -131
        • Erstens: Ist es denn juristisch als Hausfriedensbruch einzuordnen, wenn der Gärtner einen Schlüssel für das Aussengelände hat, insofern eine berufskonforme Erlaubnis, dieses zu betreten?

          Zweitens: Er hatte nicht die Erlaubnis, (nur drinnen? oder prinzipiell?) einen Baum aufzustellen, aber gibt es juristisch gesehen einen Unterschied, wenn Jemand wohlmeinend (im seinem Sinne: für die Kinder, plus Geschenke, nicht nur symbolisch und auf den W-Baum betreffend) Hausfriedensbruch begeht, als nicht-wohlmeinend (im Sinne von Einbruch, Zerstörung und Diebstahl)? Hatte er den Eindruck, es läge am Budget oder warum genau traf er diese Entscheidung, dann draussen diesen Baum – plus Geschenke für alle Kinder (eigentlich doch eine liebe Geste, er wollte Freude bereiten) aufzustellen? Wären nur die Geschenke in Ordnung gewesen? Hat er im Sinne einer „Weihnachtsüberraschung“ (oder wie ein Nikolaus) handeln wollen? Oder wurde die Tat religiös-politisch aufgefasst oder überinterpretiert?

          Drittens: Würde ein Hausfriedensbruch genauso beurteilt werden, wie, was desöfteren auf Kita-Geländen geschieht, wenn auf dem Aussengelände der Kita benutzte Kondome und gebrauchte Spritzen von Drogenabhängigen gefunden würden? Und würde es einen Unterschied machen, wer diese Vorkommnisse anzeigen würde, wenn es z.B. die Leitung nicht stören würde (die Täter ihr aber bekannt wären), aber Eltern oder besorgte Anwohner?

          Und zum Schluss: In einem Land, in dem Linke (und nicht nur die) nun seit Jahrzehnten die Gesetze dehnen und nach dem Machiavelli-Prinzip (fast schon zum Anachismus umerziehend) vorleben, erwarten da hier wirklich einige Konservative, dass diese Auffassung im umgekehrten Sinne nicht auch moralische Ausmasse nehmen würde? Aktion – Reaktion.

          Traurige Erkenntnis: Das Kulanz-Denken ist anscheinend auch immer mehr aus der Mode gekommen, anstattdessen hat man kaum noch Verständnis für die entsprechenden Seiten!

          70
        • Eine Kindertagesstätte ist eine öffentliche Einrichtung. Da wird der Bruch des Hausfriedens oder das fremde Eigentum doch sehr relativ. Das mag formaljuristisch so einzuordnen sein, beides wurde aber aber keineswegs in irgendwelcher Form verletzt Da der Mann offenbar bekannt war, hätte man ihn auffordern können, den Baum wieder zu beseitigen. Solche hölzernen Urteile kann man nicht als salomonisch bezeichnen.

          42
        • @ Ostlandreiter (Eine Kindertagesstätte ist eine öffentliche Einrichtung. Da wird der Bruch des Hausfriedens oder das fremde Eigentum doch sehr relativ.)

          Eine Kindertagesstätte ist nicht zwingend eine öffentliche Einrichtung, und selbst wenn sie eine wäre, warum sollte das einen Hausfriedensbruch relativieren?
          Merkwürdiges Rechtsverständnis.

          -3
        • Die Dislikes für Bonobo finde ich beschämend. Es stimmt doch, was er sagt.

          Auch wenn man mit dem Gärtner sympathisiert und seine Aktion gutheißt, hat er objektiv ungesetzlich gehandelt, indem er auf einem fremden Grundstück ohne Erlaubnis und gegen den Willen des Eigentümers seinen Tannenbaum aufgestellt hat. Das ist nun mal Hausfriedensbruch.

          Dass es üblicherweise Linke sind, die sich die Verfügungsgewalt über fremdes Eigentum anmaßen, wie Bonobo anmerkt, lässt sich auch nicht ernsthaft bestreiten.

          -12
        • @Dagens
          Wer Hausfriedensbruch oder Verletzung fremden Eigentums rechtfertigt, egal aus welchen Gründen, kann niemals konservativ sein. Punkt. Ich verteidige hier wie einige andere die Rechtsordnung, mehr nicht.
          *Sie* dagegen glauben, die Rechtsordnung sei nach der Motivlage dessen zu beurteilen, der sie bricht. Und das ist ein bewährtes linkes Argument. Ergo…?

          -16
        • Einfach nur schämen…

          1
        • Es ist auf jedenfall gesichert das ein gewisser Bonobo grosse Probleme beim Denken hat.

          21
        • Bonobo wer in diesem Fall von der „eigenen Ideologie“ redet hat leider nichts verstanden!

          -2
        • Hauptsache, du hast Deinen Affen Mist verzapft….

          2
        • Was ist das für ein dummer Kommentar?

          -2
        • @Dagens
          Dafür, dass hier alle „bürgerlich“, „konservativ“ oder „rechts“ sein wollen, lese ich hier eine ganze Menge linker Argumentationsketten. Dass Sie das nicht bemerken, ist Ihr Problem, nicht meines; vermutlich, weil Sie halt auch ein blau lackierter Ex-Sozi oder Altlinker sind wie die Allermeisten hier.

          -14
    • Sie sprechen mir aus der Seele!!!

      0
    • Es gibt viele fragwürdige Gerichtsurteile, mit denen sich Zweifel an einer unabhängigen Justiz und einer funktionierenden Gewaltenteilung begründen lassen.

      Das hier diskutierte Urteil mag einem subjektiv missfallen, gehört aber nicht dazu.

      -62
      • Die Verfolgung von „Hausfriedensbruch“ wird nur auf Antrag verfolgt – § 123 Abs. 3 StGB. Ein vernünftiger Richter, kein Paragraphenreiter, hätte als Erstes die Frage gestellt: „Sind Sie sicher, dass der Mann eine Strafe erhalten soll? Er hat Sie doch nicht geschädigt, sondern wollte erkennbar nur den Kindern eine Freude machen“. Im übrigen kann – wenn keine Vorstrafen vorliegen, das Verfahren bei geringfügiger Schuld unter Auflagen einstellen.

        41
        • Eben. Dazu verweise ich auf den Kommentar von „F.aus einen an der Waffel“, 26.08.2026 um 17:42 Uhr: „Das Problem ist nicht das Gericht sondern die Kita,…“

          16
      • Wie hier wohl kommentiert werden würde, hätte ein Moslem unter Begehung von Hausfriedensbruch irgendwelches traditionsbehaftetes Gedöns zum Zuckerfest vor der Kita deponiert (Auch wenn anzunehmen ist, dass die Kita das begrüßt und keine Anzeige erstattet hätte).

        Hausfriedensbruch bleibt Hausfriedensbruch, da muss Justitia blind bleiben!

        4
      • Da hat aber einer Ahnung und weiß alles genau 😂😂 ein Schlauberger 😂😂

        -7
    • Was soll man im links/grün durchseuchten Hamburg erwarten???? Das war mal meine Lieblingsstadt – mittlerweile geht da gar nix mehr 🙁

      44
    • Das Problem ist nicht das Gericht sondern die Kita, die glaubt sie müsse die Moslems vor seelischen Schaden bewahren wenn dort ein Weihnachtsbaum aufgestellt wird.
      Es ist diese Unterwürfigkeit, die solchen Leuten das Gehirn vernebelt.

      33
      • Das ist selbstverständlich ein schweres Verbrechen, dass geahndet und hart bestraft werden muss ….. First things first, unsere Gerichte haben Gottseidank nichts Wichtigeres zu tun. Im übrigen möchte ich nicht wissen, wie man es in der Kita fertiggebracht hat, Kleinkindern einzureden, dass ein Weihnachtsbaum andere Kinder ausgrenzt. Im übrigen hört man immer wieder – ich kenne auch einige – dass in Deutschland lebende, moslemische Eltern – sofern sie nicht streng gläubig sind – für ihre Kinder einen Weihnachtsbaum aufstellen und sie beschenken. Aus dem einfachen – und einleuchtenden Grund – dass diese sich nicht „ausgrenzt“ fühlen, weil sie das in anderen Familien, bei Spielkameraden sehen. Meine nächsten Nachbar sind Türken, die zeigen mir seit Jahren ihren wunderschönen Christbaum, und deren Kinder zeigen stolz ihre „Weihnachts“geschenke.

        11
      • Richtig.
        Rechtfertigt aber keinen Hausfriedensbruch.

        -17
        • § 123 StGB (1) regelt zwar auch, dass es strafbar ist, wenn man in „befriedetes Besitztum widerrechtlich eindringt“ . Aber Abs. (2) stellt ausdrücklich fest, dass die Tat „nur auf Antrag verfolgt wird“. Sie verteidigen eine „Rechtsordnung“ die gerade hier dehnbar ist. Und jemand der mit der Aufstellung eines Weihnachtsbaumes nebst Geschenken für die Kinder einen anderen anzeigt: Pfui Teufel!!!

          6
    • Leute, legt vollumfängliche Listen an.
      Sie tun es auch.
      Diese Listen werden für die Aufarbeitung in der Zeit nach dem rot-grün-schwarzen Terror benötigt.

      5
      • „Sie tun es auch.“
        Geil. „Unsere Demokratie“ in blau. Sonst kein Unterschied. Man fasst es nicht, wie dumm hier manche Kommentare sind.

        -6
        • @Dwarsloeper
          Ich glaube, Sie haben die „Rechtsordnung“ der Nazis nicht verstanden.
          Im Prinzip gab es keine „Rechtsordnung“.

          Der Führer spricht das „Recht“ – willkürlich und nach seinem Gusto
          Lesen Sie mal hier:
          https://www.bpb.de/themen/nationalsozialismus-zweiter-weltkrieg/dossier-nationalsozialismus/39550/ausbau-des-fuehrerstaates/
          Auch für die Strafgesetzgebung galt, was in anderen Bereichen von Staat und Gesellschaft zu beobachten war. Die Nationalsozialisten besaßen keine eigene Rechtstheorie, wohl aber eine grundsätzliche und dumpfe Feindschaft gegen alle Prinzipien des Rechtsstaates. Sie wurden von ihnen als „liberalistisch“ denunziert und mit den sehr vagen ideologischen Formeln vom „gesunden Volksempfinden“ oder „Recht ist, was dem Volke nützt“ kontrastiert bzw. aufgehoben.

          Und ein Hausfriedensbruch ist eben ein Hausfriedensbruch. §123 StGB.
          Einwandfrei angewendet. Korrektes Urteil.

          3
        • Fassen Sie sich an Ihre eigene Nase. Sie berufen sich gerne auf die Rechtsordnung, an die man sich strikt zu halten habe. Nun, die Nazis hatten auch eine. Was damals richtig war, könnte demnach (heute) nicht falsch sein… Oder ?????

          0
        • @Martin Bickelmann (in erster Linie)
          „vollumfängliche Listen“

          Noch so ein echter, aber total echter und rechtgesonnener Hyperdemokrat, der meint, sein eigenes Weltbild sei das allein seligmachende.
          In der Tat: „Unsere Demokratie“ in blau.
          Besser kann man das nicht auf den Punkt bringen.

          Was schwebt Ihnen, Martin Bickelmann, denn so vor?
          Model „Rom“ mit Proskriptionslisten?
          Eine mittelalterliche Ächtung à la Vogelfreiheit?
          Verdächtigenlisten à la Robespierre?
          Gestapo?
          Stasi?

          Klären Sie uns doch bitte auf!

          -2
    • Doch, daß ist ihnrn bewußt. Haben sie ja schließloch an ihren linksvesifften Unis gelernt.

      1
    • Ich bitte Sie. Da hat sich ein Mann auf fremdem Gelände zu schaffen gemacht, das ist schlicht Hausfriedensbruch, unabhängig davon, ob man die Tat und ihre Motive inhaltlich gut findet oder nicht.

      So sehr ich den Gärtner verstehen kann, so sehr ich die Meinung und die Argumentation dieser Kita mißbillige, so sehr will ich hoffen, daß es weiterhin verboten bleibt, auf fremdem Gelände seine Gutmenschlichkeit auszuleben.

      Und immerhin: Er ist ja nicht formell bestraft worden, obwohl er eine Straftat begangen hat. Also dem Gericht ist nun wirklich kein Vorwurf zu machen.

      -33
      • Technisch gesehen haben sie natürlich recht.

        Dennoch empfinde ich das „Strafmaß“ als vollkommen unangemessen. Meines Erachtens hätte da eine geringfügige Geldstrafe oder gar nur eine Ermahnung ausgereicht. Denn ein Richter müsste auch den Furor, den die Kita mit der Aktion überhaupt an den Tag gelegt hat, entsprechend würdigen.

        27
        • Allein, dass Anzeige erstattet wurde ist eine Frechheit!

          Man hätte die Sachen ja über den Zaun heben oder spenden können, und gut ist!

          22
        • Nein.
          Ein Richter hat nur die Tat zu beurteilen. Und die ist hier eindeutig ein Hausfriedensbruch:
          § 123 StGB
          (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

          Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist schon eine Hausnummer …
          Der Gärtner hätte wirklich auf das Angebot der Staatsanwaltschaft eingehen sollen. Einstellung gegen 500 Euro. Warum er das nicht getan hat, ist mir persönlich schleierhaft.
          Aber gut, … wenn er das absolut stur unbedingt vor Gericht verhandeln lassen möchte, dann wird das eben vor Gericht verhandelt.

          Falls den Gärtner ein Anwalt beraten haben sollte, war das kein guter Anwalt.

          3
        • „Dennoch empfinde ich das „Strafmaß“ als vollkommen unangemessen.“

          Er hätte auch bei 500€ einlenken können…

          2
        • Hallo ???
          Deine Ausführungen sind durchaus richtig. Aber ich frage Dich : Geht es nicht um vielen juristischen Fällen um die „Verhältnismäßigkeit“? Und die ist meiner Meinung nach hier gefragt.

          2
        • @Eselsbrücke
          Verhältnismäßigkeit? Klar!

          Bei möglicher Höchststrafe von einem Jahr Gefängnis finde ich eine Verwarnung mit 2400 € durchaus verhältnismäßig.
          Der Gärtner geht damit „clean“ raus, gilt nicht als vorbestraft. Kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis.
          Ist schon OK so.

          1
      • De jure war das korrekt, de facto mindestens albern, um nicht von Willkürjustiz zu sprechen. Und wie es in den Köpfen der KITA Mitarbeiter aussieht, die das Aufstellen eines Weihnachtsbaumes anzeigen, möchte ich gar nicht erst wissen. Ich bin sicher, als die Kinder das sahen, haben sie sie gefreut, und zwar alle. Das Kind möchte ich sehen, dass sich dadurch „ausgrenzt fühlt, es sei denn, man redet es ihm ein. Abe was ist schon Freude der Kinder gegen verbohrte Ideologen.

        5
    • Es ist schon bemerkenswert, dass alle Beiträge, die hier auf die Rechtslage hinweisen, gnadenlos downgevotet werden.

      Im Grunde ist es so:

      Alle, die hier ständig „Rechtsstaat‘ brüllen, sch… auf genau jenen, wenn es ihrer Pranger-Ideologie nicht passt. Was für eine heuchlerische Bagage!

      Aber was will man von Leuten erwarten, die glauben, man dürfe fremdes Eigentum anmalen, wenn es nur die Nationalfarben sind, oder der Hund dürfe auf fremdes Eigentum k…, weil man ja Hundesteuer bezahlt.

      -23
      • Tja, man biege sich „sein“ Recht zurecht.
        Nur so kann man immer recht haben. Und gehört dann zu den „Guten“.
        😇
        (auch, wenn man verblendet ist)

        7
      • Ja, ich frage mich auch, ob nicht ein Großteil der AfD-Sympathisanten und -Wähler nicht, wenn ich mich einmal so ausdrücken darf, das kontradiktorische, sondern das konträre Gegenteil dessen, was wir derzeit haben, künftig haben wollen. Also z. B. nicht ein Zurückfahren der NGO-Unterstützung, sondern die vermehrte Unterstützung rechter NGOs, z. B. nicht Meinungsfreiheit i. S. v. „I disapprove of what you say, but I will defend to the death your right to say“, sondern das „Canceln“ von linken Meinungen usw.

        Und das will ich jedenfalls nicht.

        1
        • Ich schon. Die Zeit, wo ich lediglich Gerechtigkeit wollte, sind lange vorbei. Dazu ist zu viel passiert. Wenn an dem Tag X der Rechtsstaat eine Weile aussetzte, hätte ich damit kein Problem. Anders ausgedrückt, für das, was die Linken angerichtet haben, gibt es keine Entschuldigung, die ich akzeptieren würde.

          3
        • „Und das will ich jedenfalls nicht.“

          Ich auch nicht.
          Der hier vorgehaltene Spiegel passt denen nicht. Ist nicht neu bei AN.

          -3
    • Kleine Eselsbrücke gefällig ?
      “ 1, 2, 3 Aus, und jetzt bist du draus „.
      Um welches Vergehen geht es hier ?

      -62
      • In einigen Jahren, wenn in HH das gewählte Mittelalter wieder Einzug hält, hat sich diese Einrichtung erledigt. Die Hamburger haben nämlich dafür gestimnt, dass auch das Heizen mit Gas (Fernwärme) verboten sein wird. Hoffentlich hat diese Kindereinrichtung genug Kerzen. Es wird nämlich dunkel werden, da der Strom ständig ausfallen wird. Ich freue mich darauf.

        30
      • Das ist keine Eselsbrücke. Das ist ein Abzählreim. Das ist etwas anderes.

        14
        • Kann aber ja nicht:
          er redet doch Tacheles!

          3
      • § 123 StGB Hausfriedensbruch

        -21
        • @Karl Weber
          Scheint vielen nicht zu gefallen.
          Ist aber in der Tat ein glasklarer Fall von Hausfriedensbruch.
          Das Urteil ist absolut richtig.
          Schade, dass der Gärtner die Goldene Brücke, die ihm die Staatsanwaltschaft anbot hat, nicht betreten hat.

          Strafgesetzbuch (StGB)
          § 123 Hausfriedensbruch
          (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

          -14
  • Ich verliere mit 77 Jahren zu meinem Land jeglichen Bezug. Früher hätte der Mann wegen seiner Guten Tat in der Zeitung gestanden.

    349
    • War es auch gegen den Willen der Mehrzahl der Kinder? Wohl kaum.

      157
      • zumal da auch Geschenke drunter lagen!

        56
      • Seit wann fragen Sie in einer KITA die Kinder, was dort zu geschehen hat oder nicht? Eigenwillige Vorstellung …

        Ich will nur noch Pommes, Pizza, Hamburger und vielleicht sogar Cola!!!!!! Jeden Tag!!!!

        Im Ernst:
        Die Kinder, die ausdrücklich einen Baum haben wollen, werden den zu Hause von ihren Eltern aufgestellt bekommen.
        (Und selbst, wenn sie keinen wollen, entscheiden das die Eltern)

        -114
        • 😫🥴mehr fällt mir dazu nicht ein.

          -7
    • @ Theodor Mir geht es genau so. deshalb habe ich, obwohl ich noch in Deutschland wohne, mein tägliches Leben in die Niederlande verlagert.

      28
    • Ein linker, sozialistischer und religionsfremder Kindergarten?

      7
      • Nur noch Regenbogenfahnen und Ramadan-Beleuchtung erlaubt

        13
        • „Nur noch Regenbogenfahnen und Ramadan-Beleuchtung erlaubt“

          Ja, schlimm. Aber das darf nicht mittels Rechtsbruch bekämpft werden.

          1
      • „Ein linker, sozialistischer und religionsfremder Kindergarten?“

        Wahrscheinlich sogar. Aber das darf in der Rechtsprechung keine Rolle spielen.

        3
    • Heute nur, wenn Flüchtlinge eine Geldbörse finden oder jemand eine Regenbogenbank aufstellt.

      1
    • Die Kita, wahrscheinlich grünlinke Betreiber, hätten das natürlich auch ohne Anzeige regeln können. In unserer scheinheiligen und grün versifften Realität zwischenzeitlich unmöglich.

      52
      • Kann man debattieren.
        In diesem Fall hate der Gärtner nachts ein umzäuntes Gelände betreten, und den Baum aufgestellt, obwohl er ganz genau wusste, dass der Baum ausdrücklich nicht aufgestellt werden sollte.
        Was würden Sie sagen, wenn jemand gegen den ausdrücklichen Willen einer KITA-Leitung am Zuckerfest im Garten Halbmondsymbole verteilen würde?
        Ich würde dann schon zu einer Anzeige tendieren.

        -20
    • Es gibt tatsächlich fürchterliche Menschen. Sie gehören dazu!

      10
      • Das Schlimme daran ist: sie sind es gern.
        Siehe einen gewissen Herrn Hüber. Menschlichkeit ist ihnen fremd. Und genau das erinnert an finstere Zeiten!

        11
      • @Bonobo
        Geht’s noch dümmer?

        Bestimmt!
        Obwohl die Messlatte hier schon extrem hoch liegt.
        😉

        3
      • @Christoph Günther
        Es gibt tatsächlich fürchterliche Menschen. Sie gehören dazu!

        Absolut.
        Wer die Einhaltung von Recht und Gesetz angemessen findet … und sogar noch die Rechtsgrundlage zu dem Fall benennt und postet … muss abolut zu den „fürchterlichen Menschen“ gehören.
        Abgehobene Moral oder gar „gesundes Volksempfinden“ sind in der Tat nicht so meins.

        Sehen Sie es positiv: Nur durch „fürchterliche Menschen“ wie mich können Sie stolz auf Ihre moralische Überlegenheit sein.
        Herzlichen Glückwunsch!
        Sie befinden sich zwar jenseits der Legalität und einer Herrschaft des Rechts, gehören aber zu den „Guten“!
        Ganz bestimmt.
        😇

        0
      • Geht’s noch dümmer?

        -4
    • Was für ein Wille ? Mit Abfrage von Minderjährige ?? Das ist Kindesmissbrauch , weil Sie nicht geschäftsfähig sein können .. ist doch eine KITA , oder ? Sind die Eltern darüber informiert worden , dass man Ihre Kinder für politische Zwecke missbrauchte ??!

      3
  • Gibt es ein Spendenkonto für diesen couragierten Mann? Vielleicht können wir uns solidarisch zeigen und ihn die Last der Strafzahlung nicht allein tragen lassen.

    108
    • … An ein Spendenkonto für den Mann dachte ich auch schon.

      28
    • Gute Idee!

      25
    • Dasselbe kam mir auch in den Sinn.
      @Appollo News, vielleicht könnt ihr Kontakt herstellen?

      14
    • Der „Gärtner“ ist die Firma „Pflanzmich“.

      8
  • Und dann fragt sich ein Bundeskanzler, warum alle so unzufrieden sind. Die Auswanderungen werden zunehmen… Adieu!

    123
    • Herrn Merz ist das völlig egal.

      47
      • Der schnallt doch gar nicht, was er alles anrichtet. Ebenso wenig die Mutter aller Probleme Merkel und ihr Cum-Ex-Nachfolger. Die sind so in ihrem Wah gefangen so unglaublich geil zu sein und so weise entschieden zu haben, dass die die Realität gar nicht mitbekommen.

        45
        • Diese Leute wissen sehr genau, was sie anrichten.
          Die Zustände im Schland sind so gewollt, und die Regie führen nicht die Politiker.
          Die führen nur Anweisungen aus.

          2
      • Dieses Urteil ist ein Zeichen wie dumm dieses Land geworden ist! Auch diese, die sagen, die Kinder hätten auch keinen Christbaum gewollt! Aus Solidarität! Oh je, und unter dem Baum waren Geschenke für alle Kinder!;

        2
  • Ich nehme ganz, ganz stark an, dass die gleiche Kita dem Ramadan huldigt und von den nicht islamischen Kindern verlangt, sie sollen doch Rücksicht auf die islamischen Kinder nehmen.

    Ich bin fassungslos.

    98
    • … Man merkt zudem ganz klar, in welche Richtung sich in den letzten Jahrzehnten die Ausbildung der „Pädagogen“ entwickelt hat. – Sind alles die Früchte links-grüner Politik.

      Grausam zerstörerisch das alles!!!

      38
    • „Ich nehme ganz, ganz stark an, dass die gleiche Kita dem Ramadan huldigt und von den nicht islamischen Kindern verlangt, sie sollen doch Rücksicht auf die islamischen Kinder nehmen.“

      Wie kommen Sie darauf?
      Nichts deutet darauf hin: https://finkenau.de/kita/mobi/
      Bitte achten Sie doch darauf, dass Ihre reinen Spekulatioinen sich nicht zu wilden Gerüchten verdichten.
      Wenn es Sie wirklich interessiert: Unter dem Link finden Sie die Kontaktadresse für einen entsprechende Anfrage Ihrerseits an die KITA.

      -23
      • Sagt der Spekulateur 😂😂😂😂

        4
  • Das Urteil ist menschenrechtswidrig.

    „Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
    Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

    19
    • So einfach ist das nicht Rechtlich ist das richtig verhandelt worden. Aber inhaltlich ist das eher eine Erziehungsmaßnahme für das Volk. Du sollst keinen Moslem ärgern. Das ist das 11. Gebot. Bestrafe einen, erziehe Hundert. Das Problem daran ist, dass dieses Urteil genau das Gegenteil bewirkt, als geglaubt.

      39
    • Haben Sie zusammen mit Annalena B. Jura studiert?

      -13
    • Na super!
      Dann komme ich demnächst in Ihren Garten und lege da Korane zum Lesen aus.
      Einverstanden?
      Ich bräuchte dann nur noch Ihre Adresse.

      -34
      • Was für ein einfältiger Kommentar! Selbst muslimische Kinder freuen sich über Geschenke.

        16
        • „Selbst muslimische Kinder freuen sich über Geschenke.“

          Aber möglicherweise nicht über das als christlich empfundene Symbol des Weihnachtsbaumes. Und deren Eltern werden das vielleicht gar nicht nett finden.

          Aber Sie haben dann bestimmt auch nichts dagegen, dass am Zuckerfest Muslime den Kindern in den KITAS „Geschenke“ zukommen lassen und den Gartenbereich des Kiindergratens mit islamischer Symbolik bestücken, oder? Könnte man dann ja des nächtens auf dem eingezäunten Bereich der KITA vorbereiten.
          Hier ein Halbmond, hier noch einer …

          Ist ja nur „gut gemeint“ … und die Kinder werden die kleinen Geschenke sicherlich auch lieben.

          -12
      • ich habe einen Kaminofen!

        -4
      • ??? – Aus Ihren Kommentaren entnehme ich das Sie die westliche Lebensweise zu Gunsten des Islams schon aufgegeben haben denn sonst würden Sie wohl kaum das Zuckerfest mit Weihnachten gleichsetzen.

        Wie DUMM kann man sein ?

        In einige Jahren werden Sie dann die Freude haben in einem muslimischen Land zu leben!
        Aber wie konnten Sie das auch bloss wissen?
        In welchem Islamischen sind eigentlich christliche Symbole erlaubt?

        2
        • @Dagens
          Ich bin nicht religiös und bevorzuge die Herrschaft des Rechts. Entsprechend kann ich private religiöse Gebräuche akzeptieren, aber grundsätzlich nicht mehr.

          Religionskritik ist eine der Säulen der Aufklärung.
          Gesetzlichkeit ergibt sich aus den Traditionen der modernen Rechtslehren und des Rechtsstaates.
          Hier wurde §123 StGB richtig angewendet.
          Es lag ein klar erkennbarer Hausfriedensbruch vor. Der Weihnachtsbaum sollte ausdrücklich nicht aufgestellt werden.
          Der Gärtner hielt es aber dennoch für notwendig, sich über bestehendes Recht und Gesetz hinwegzusetzen, die Umzäunung des Geländes des nächtens zu überwinden und dort „gestalterisch“ tätig zu werden.
          Klarer Gesetzesbruch.

          Das Urteil geht absolut in Ordnung – zumal der Gärtner die Goldene Brücke der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine einmalige Zahlung von 500 Euro einzustellen, ausdrücklich abgelehnt hat.
          Der Gärtner wollte also den Prozess? Dann bekam er eben auch einen … mit einem Urteil.
          Seine Entscheidung.

          3
        • Ein Lehrbuchbeispiel für funktionalen Analphabetismus.

          -1
  • Der NDR betreibt in Hamburg-Lokstedt einen großen und zentralen Standort, an dem sich die Fernsehstudios, die Nachrichtenredaktion von NDR Info sowie ARD-aktuell mit der tagesschau befinden.

    4
  • Ganz grundsätzlich: Ob bei diesen Abwegen noch eine Korrektur möglich ist, wäre wohl die entscheidende Frage.

    3
  • ➡ „Im Dezember 2023 hatte sich eine Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt nach eigenen Angaben gemeinsam mit den Kindern dagegen entschieden, einen Weihnachtsbaum aufzustellen.“⬅

    Natuerlich haben die Kinden das total selbstaendig entschieden. Und warum Kinder anderer Religionen durch einen Weihnachtsbaum ausgeschlossen werden erschliesst sich mir auch nicht.

    56
    • Genau. Niemanden auszuschließen heißt, dass man eben auch muslimische Kinder zur gemeinsamen Weihnachtsfeier einlädt. Bei uns im Dorf haben wir eine perfekt integrierte syrische (muslimische) Familie, die sogar selbst einen Weihnachtsbaum aufstellt, weil sie diese deutsche Tradition so schön finden.

      34
    • Selbst in Kairo werden Weihnachtsbäume aufgestellt, insbesondere an den Schulen! Jesus wird eben auch von Muslimen verehrt. Unsere Ideologen wollen offenbar heiliger sein als… die Mullahs.

      27
    • Der Weihnachtsbaum hat ja seinen Ursprung auch nicht im Christentum. Eher im nordischen Sonnenwendenfest. Die Tage werden wieder länger.

      3
  • ich bin Hamburgerin und kenne den Fall. Das macht mich heute noch wütend!

    48
    • Ich hoffe, zumindest Magdeburger Kitas werden heuer Weihnachten ungehindert feiern dürfen!

      27
  • Der Mann verschaffte sich unbefugt Zugang zu einem umzäunten Privatgrundstück und errichtete dort etwas ohne die Erlaubnis der Eigentümer. So etwas ist Landfriedensbruch, da gibt es nichts zu rütteln. Was er dort ohne Zustimmung errichtet hat, spielt keine Rolle, er hatte dort nichts zu errichten.

    -29
    • und wie wird die Invasion in Ceuta bewertet??

      27
      • Wollen Sie jetzt Äpfel mit Birnen vergleichen?

        -15
    • @ Rick – nur Landfriedensbruch? Kein verfassungswidriger Angriffskrieg?

      7
    • Landfriedensbruch war das ganz bestimmt nicht. Hausfriedensbruch schon eher. Ein Antragsdelikt, dass regelmäßig ohne Öffentliches Interesse eingestellt wird.

      Aber der Weihnachtsmann / Nikolaus begeht ja eigentlich immer Hausfriedensbruch.

      7
  • Vielleicht hätte er noch ein Banner wie „Refugees Welcome“ oder „Klimakrise“ ran tackern sollen, dann hätte er nichts zu befürchten gehabt.

    38
  • Es werden Zeiten kommen, in denen die Kita Verantwortlichen froh sein werden, wenn sie etwas für die Kinder geschenkt bekommen.

    37
    • Sehr richtig, denen schwimmen ja jetzt schon die Felle davon.

      15
  • Hausfriedensbruch ist strafbar… egal wie gut gemeint sein Vorhaben war und wie absurd die Argumentation der Kita war keinen Baum aufzustellen. Es ist aber weder ein Sachschaden entstanden, noch hat er beim Eindringen jemanden etwas getan. Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hätte es sicher auch getan und wäre wenn man die heutigen Anwaltskosten betrachtet definitv Abschreckung genug.

    20
    • Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit wurde dem Gärtner ja auch seitens der Staatsanwaltschaft angeboten. Leider ist dieser nicht darauf eingegangen.

      2
      • Das stimmt so nicht genau. Einstellung wegen Geringfügigkeit möglicherweise ja aber mit 500 Euro Zahlung. Also wahrscheinlich Einstellung unter Auflagen nach § 153a StPO.

        5
        • Korrekt. Ist aber immer noch eine Einstellung.
          Wollte der Gärtner (oder dessen Anwalt ?) aber nicht.
          Dann gibt es eben einen Prozess.

          5
  • Aus einer Kita, die jemanden wegen Hausfriedensbruch anzeigt, weil er für die Kinder einen Weihnachtsbaum aufstellt und Geschenke darunter legt, würde ich mein Kind umgehend abmelden ! Wer weiß, auf welche Ideen die „Erzieher(innen) noch kommen, um keine Kinder „auszugrenzen“.

    18
  • Wenn ein Weihnachtsbaum Nichtchristen exkludiert,
    dann exkludiert die Ramadan-Beleuchtung Nichtmohammedaner.

    16
  • Die fünfjährige Tochter meiner türkischen Nachbarn geht in einen von der zuständigen Kirchengemeine geleiteten Kindergarten, und sie ist nicht die einzige Moslemin dort. Abgesehen davon, dass es selbstverständlich in der Adventszeit Kränze und Baum gibt, Lieder gesungen werden, gehen auch etliche moslemische Eltern mit ihren Kindern, wenn es zum S. Martins- oder Nikolas singen geht. Die wollen nämlich nicht, dass ihre Kinder „ausgegrenzt“ werden. Die sehen das als eine deutsche Tradition – und gut ist.

    13
  • Wieder verliert die Justiz ein bisschen Respekt von mir .

    12
    • „Wieder verliert die Justiz ein bisschen Respekt von mir .“

      Eher Rechtsanwälte, die ihre Klienten absichtlich falsch beraten. Die machen immer Kasse, ob sie gewinnen, oder verlieren.

      2
    • Keine Sorge. Damit kann die Justiz leben.

      -8
  • Die linke Justiz.

    11
    • In diesem Fall mal nicht.

      2
  • Vor ein paar Jahren hätte sich jeder noch über so eine Überraschung gefreut. Heute zahlt man dafür Strafen. Also irgendwas läuft verkehrt.

    8
  • Nur so geht Integration. Ich finde alle Kindergärtnerinnen sollten Kopftuch tragen, damit die Kinder sich wie Zuhause fühlen.

    8
  • Bei uns heißt das Kindergarten. Und dort wird aufgestellt und alles Mögliche gefeiert wie immer. Indianer und Weihnachtsmann kommen sich aber nicht in die Quere…

    8
  • Der “ Gärtner“ ist die Firma „Pflanzmich“.

    6
    • Der „Kanzler“ ist die Firma „Wählmich“.

      -5
      • Und Sie sind der Alias polarisierendesEinhörnchen 😉

        2
  • Bearbeitet, macht keinen Sinn, den ursprünglichen Kommentar stehenzulassen.

    5
  • Na ja. Über die Strafwürdigkeit mag man streiten. Aber der Mann wußte offenbar, daß die Kita keinen Weihnachsbaum möchte – das und die angegebene Begründung mag man gut finden oder nicht; ich halte übrigens weder von der Meinung noch von ihrer Begründung etwas – , dann trotzdem einen auf privatem Gelände heimlich aufzustellen, ist nicht in Ordnung. Da kann er sich meines Erachtens auch nicht mit damit rechtfertigen, daß er „den Kindern etwas Gutes tun“ wollte.

    4

Werbung