Stephan Harbarth
Demokratie gegen Rundfunkfreiheit: Karlsruhe stärkt ARD und ZDF in mündlicher Verhandlung den Rücken
Zu Beginn der Verhandlung über den Rundfunkbeitrag erinnerte Gerichtspräsident Stephan Harbarth an die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Rundfunkfreiheit sei „schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung.“
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. ARD und ZDF werfen den Bundesländern vor, gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen zu haben, weil sie eine von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht umgesetzt haben. Die Länder argumentieren mit dem Demokratieprinzip. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth verwies bereits zu Beginn der mündliche Verhandlung auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Rundfunkfreiheit diene der „Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung“ und sei „schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung“.
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Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Länder von einer Empfehlung der KEF abweichen dürfen. ARD und ZDF sehen das staatsferne Verfahren der Rundfunkfinanzierung verletzt. Die Länder halten dagegen, dass der von der KEF festgestellte Finanzbedarf auch ohne Beitragserhöhung gedeckt werden könne.
Der Prozessbevollmächtigte der Länder, Hanno Kube, verwies auf vorhandene Eigenmittel der Rundfunkanstalten. Die aktuelle Beitragshöhe reiche zusammen mit diesen Mitteln „offensichtlich“ aus, um den festgestellten Finanzbedarf bis Ende 2026 zu decken, sagte Kube. Bei den ARD-Anstalten verblieben nach seinen Angaben Eigenmittel von rund 961 Millionen Euro, beim ZDF von rund 275 Millionen Euro. Der Fall unterscheide sich deshalb grundlegend vom Verfahren des Jahres 2021. „Das Bundesverfassungsgericht beschreitet deshalb mit dem heutigen Fall Neuland“, sagte Kube.
Damals hatte Sachsen-Anhalt eine von der KEF empfohlene Beitragserhöhung nicht im Landtag behandelt, da sonst eine Ablehnung mit Stimmen der AfD möglich gewesen wäre. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Verfassungsbeschwerde der Rundfunkanstalten statt und setzte die Erhöhung auf 18,36 Euro in Kraft. Für die Beitragsperiode ab 2025 hatte die KEF dann eine Anhebung des Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro im Monat empfohlen. Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen jedoch im Dezember 2024, den Beitrag unverändert zu lassen.
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ARD und ZDF sehen in der Entscheidung der Länder einen Eingriff in das bestehende Finanzierungsverfahren. Der ARD-Vorsitzende Florian Hager erklärte vor der Verhandlung: „Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktioniert nur, wenn er auch unabhängig und staatsfern finanziert ist.“ Die Sender hätten „derzeit keine Planungssicherheit mehr“. ZDF-Intendant Norbert Himmler sagte: „Ohne freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung gibt es keine Demokratie. Dafür ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Bollwerk.“
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Die waren mit dem Kabinett bestimmt wieder zusammen essen, um sich abzustimmen.
Die Suppe von der Mutti schmeckt immer noch am besten…..
Deutsche, altparteien-unterwanderte Gerichte anzurufen ist völlig sinnlos. Das haben wir jetzt unzählige Male erlebt. Die Urteile sind oft schon vor der Verhandlung beschlossene Sache. Ein Essen genügt….
Es hilft nur noch 51% AFD. Aber vorher werden die Schlafdeutschen noch bitter bezahlen müssen, bevor sie endlich aufwachen.
Sorry, aber solange eine unproduktive Mehrheit einer produktiven Minderheit mit Hilfe des Staates weiterhin tief in die Tasche greifen darf, wird die geschröpfte Minderheit vergeblich auf bessere Zeiten hoffen.
„… schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung.“ War früher eine Statement von ernstzunehmenden Verfassungsrichtern für die Meinungsfreiheit, ist jetzt eine entkernte Floskel von politischen Statthaltern für zwangsgebührenfinanzierte staatliche Propaganda…
Freilich gibt es für jeden vernunftbegabten Nichtideologen eine funktionierende Demokratie auch und gerade jenseits von ARD und ZDF, schwierig wird es erst mit oder trotz ARD und ZDF und ihren durch rote Roben camouflierten Lobbyisten.
Die Rechtspflege ist hin. Das Land ist durch. Lasst alle Hoffnung fahren.
Genossin Merkel mit mutmaßlichem Stasihintergrund wusste schon, warum sie Harbarth dort unbedingt sitzen haben wollte. Es sollte sich auszahlen.
Sie sind auf einem guten Weg…
Ich hätte auch gerne Rundfunkfreiheit. Ich möchte frei entscheiden, für welchen Rundfunk ich mit meinem hart erarbeiteten bezahle.
Rundfunkfreiheit richtig verstanden heißt Freiheit von diesem sch… Regierungsrundfunk.
„Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktioniert nur, wenn er auch unabhängig und staatsfern finanziert ist.“
Diese Aussage ist an sich schon höchst fragwürdig, aber der implizierte Umkehrschluß – daß ein unabhängig und staatsfern finanzierte Rundfunk automatisch auch tatsächlich unabhängig, staatsfern ist UND dazu auch noch den Rundfunkstaatsvertrag erfüllt –, ist natürlich grundsätzlich falsch.
Dann müsste er aber auch Staatsfern geführt werden und das ist EINDEUTIG nicht der Fall, wenn die Parteien die Kontrolle haben.
Sie haben völlig recht. Nach derselben Logik wäre auch „UnsereRegierung“ staatsfern- immerhin schöpft sie ihre Finanzierung aus denselben Quellen, wie der ÖRR.
Die Zwangsgebühr wird so rigid eingetrieben wie Steuern, obwohl niemand je einen Vertrag mit den Erpressern unterschrieben hat. Genau deshalb ist der ÖRR Teil dieses Staates, weil er uns gesetzeskonform erpresst.
Uns kann nur noch die AfD helfen,in den Ländern und im Bund.
Manchmal Bilder sagen mehr als Worte
Dort etwas anderes erwartet zu haben, ließe sich wohlwollend als naiv bezeichnen.
Eben. In seinem ersten Satz sagt er schon, warum der ÖRR eben gar keinen Anspruch auf irgendeine Zahlung hat:
„Die Rundfunkfreiheit diene der „Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung““
um dann, sich selbst widersprechend, zu urteilen. Was ist das für ein Zirkus…
Der Zwang für den Bürger, den ÖR zu finanzieren, nennt sich im Orwell-Deutschland „Rundfunkfreiheit“.
Nun, nur um der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte zu widersprechen:
#1: Bis 2012 galt für den örR das sog. Gebührenrecht: Dh. zur (Nutzungs-) Gebühr konnte nur herangezogen werden, wer tatsächlich nutzungsbefähigt war, indem er ein empfangsfähiges Radio- oder Fernsehgerät nutzungsgeeignet vorhielt.
#2: Das BVerwG entschied, daß die „Gebührenpflicht“ auch dann greift, wenn – und sei es aus beruflichen Gründen – ein internetfähiges Gerät vorgehalten werde, das zum Empfang der via Internet angebotenen örR-Sendungen geeignet sei (vgl. BVerwG 6 C 12.09, 17.09 und 21.09 v. 27.10.2010 ).
#3: Daher beschlossen die Ministerpräsidenten 2010 die wegen zu hohen Verwaltungsaufwandes unwirtschaftliche „Geräteabgabe“ in eine „Haushaltsabgabe“ umzuwandeln – eagl ob dort Programme oder Sendungen des örR tatsächlich empfangen werden, was in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von 2013 mündete.
#4: 2018 beurteilte das BVerfG die „Haushaltsabgabe als verfassungskonform, ihre Einhebung für Zweit- oder Nebenwohnsitze indes als verfassungswidrig (vgl. BvR 1675/16 v. 18.07.2018).
#5: Mit Beschluß vom 20.07.2021 entschied das BVerfG, daß es einem einzelnen Bundesland weder gestattet, noch möglich sei, von der Bedarfsfeststellung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) abzuweichen; dies sei nur allen Bundesländern gemeinsam möglich (vgl.: 1 BvR 2756/20, 2775/20 und 2777/20).
Das Problem stellt dabei die Umstellung von der „Geräteabgabe“ zur „Haushaltsabgabe“ dar:
Die Geräteabgabe stellte noch darauf ab, daß das Vorhalten empfangsfähiger Rundfunk- und Fernsehgeräte den Schluß zulasse, daß diese auch genutzt würden, was das Entstehen der Gebührenpflicht begründen könne.
Die seit 2010 geltende „Haushaltsabgabe“ setzt aber keine tatsächliche Nutzung des örR-Angebots mehr voraus. Dies führt aber nach steuerrechtlicher Dogmatik dazu, daß eine nicht nutzungs- oder gegenleistungsabhängige Abgabe rechtlich als Steuer anzusehen ist.
In einem „rechtsdogmatischen Salto-Mortale-Rückwärts ohne Netz und doppelten Boden“ hat das BVerfG 2018 aber vollständig begründungsfrei behauptet, daß etwas, das alle rechtlichen Kriterien einer Steuer erfüllt, keine Steuer sei.
Vielleicht als resignativer Nachtrag:
Das „System“ hat sich mE. mittlerweile durch umfassende rechtliche Regelungen und Restriktionen gänzlich gegen grundlegende Veränderungen seitens der Politik „immunisiert“:
#1: Bürgergeld-Ansprüche zu reduzieren scheitert am höchstrichterlichen Urteil, daß diese eine „gesellschaftliche Teilhabe“ ermöglichen müssen.
#2: Leistungsreduktionen für Asylanten oder Migranten scheitern an der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes.
#3: Veränderungen des EEG und des EinspeiseG scheitern am Vertrauensschutz der bestehenden – meist unbefristeten – Verträge.
#4: Kürzungen in der Entwicklungshilfe scheitern an der einseitigen Unkündbarkeit internationaler Verträge.
#5: Veränderungen der Rundfunkstaatsverträge scheitern an der dafür notwendigen Einigkeit aller Bundesländer und – auch – daran, daß man den als Steuer eingehobenen „Beitrag“ nicht als „Steuer“ ansehen oder benennen darf.
Also: Revolution? Scheitert auch. Wir sind ja nicht in Frankreich.
Nun: Revolutionen scheitern in Deutschland am Schild „Rasen betreten verboten!“ vor dem Schloß …
@Calpurnius Piso:
Danke für diese ausführliche Ausführung und Erklärung. zu gut Deutsch bedeutet das also: Wir müssen das also so hinnehmen. Es sei denn, es kommt doch noch mal ein Politikwechsel. Oder?
Nun, cara Sorella, was ich mit meinem „Nachtrag“ zum Ausdruck zu bringen beabsichtigte war die Erkenntnis oder Überzeugung, daß ein „Politikwechsel“ eben – leider – gar nichts bewirken wird.
Das „juristische Spinnennetz“ aus Gesetzen, Verträgen, Gerichtsentscheidungen, internationalen Verpflichtungen etc. ist bereits so „eng“ gewebt, daß auch ein Politikwechsel daran kaum etwas würde ändern können – dafür bräuchte es wohl einen (nicht nur nationalen) Politikwechsel für mindestens 2-3 Generationen.
Das ist – auch für mich – ernüchternd, was aber bedeutet, daß eine vorübergehende AfD-Mehrheit in den Ländern oder dem Bund kaum etwas Substantielles bewirken würde oder könnte (und bevor Sie jetzt „aber Donald Trump“ sagen, sollten Sie sich bewußt sein, daß die Veränderungen in den USA Episode bleiben werden, wenn es nicht gelingt, sie unter mindestens den nächsten beiden Präsidenten zu stabilisieren).
Sehr gute Zusammenstellung! Zeigt die Entwicklung von Sinn zu Blödsinn mit höchstrichterlichem „Intellekt“.
Demokratie, Gewaltenteilung und Ehrbarkeit von Politik, Justiz, vermutlich im Arsch !
Systemlinge, Systemlinggünstlinge, ach wie ich diese Schmarotzer so liebe, liebe wie Magenschmerzen !
Wer Art1GG, eben AUCH die Mündigkeit dem Menschen verwehrt, braucht nicht mit FDGO ankommen.
Denn Sklaven haben KEINE Freiheiten, würden manche sagen.
EIN NEIN zum ÖRR bedeutet eben KEINE Zwangsabgaben und bei Verweigerung Erzwingungshaft.
Aber nach Stephan Harbarth (CDU) ermöglichen eben nur GEZ-Sklaven dem ÖRR die für die freiheitliche demokratische Grundordnung konstituierende Rundfunkfreiheit.
Sie müssen diese eklatante Absurdität nicht verstehen, sondern nur in Bauchlage dazu nicken.
Weisungsgebundene Richter
Man lese bei Danisch nach, was von diesem Gericht zu halten ist bzw. was die Altparteien bereit waren, daraus zu machen.
„…Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktioniert nur, wenn er auch unabhängig und staatsfern finanziert ist.“ Finden Sie den Fehler: Der ÖRR erscheint mir als alles mögliche, nur nicht als „unabhängig und staatsfern“. Weiter im Text: „Ohne freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung gibt es keine Demokratie.“ Meinungsbildung: ja. Meinungsmache: nein. Demokratie bedeutet wörtlich „Herrschaft des Volkes“, ergo müssten ALLE Stimmen des Volkes im ÖRR Gehör finden, damit man sich eine Meinung bilden kann. Das sieht aber in der Realität oft ganz anders aus: vorselektiertes Publikum in Polit-Talkshows; Diffamierung von politisch unpopulären Akteuren durch systemtreue Moderatoren; manipulierte Bilder usw. Der ÖRR wird von den Bürgen dieses Landes finanziert, also dem Volk. Und als solches hat es das Recht und den Anspruch auf ausgewogene und objektive Information.
„Der ÖRR wird von den Bürgen dieses Landes finanziert, also dem Volk. Und als solches hat es das Recht und den Anspruch auf ausgewogene und objektive Information.“
Als Bürge in dieser Simulierten Demokratie hat man keine Rechte nur Pflichten. Also schön der Zahlungspflicht nach kommen.
Wenn der Richter von “ Rundfunkfreiheit “ spricht… ich sehe keine Freiheit, wenn man mich dazu zwingt für etwas zu bezahlen, das ich nicht nutze und das nachweislich Falschinformationen sendet.
Kein Vertrauen in diese Leute. Man muss wissen, wie es kam und was im Hintergrund so läuft. Machterhalt und Gelderhalt. Grundlagen entziehen. Je schneller, desto besser.
Der ÖRR ist schlechthin konstituierend für „unsere“ freiheitliche demokratische Grundordnung. Genau deshalb muss er auch weg.
Es geht darum, ob die Bundesrepublik nach den Wahlen wieder dieselbe sein kann, wie wir sie damals schätzen lernten.
Nicht, seit BEAMTE im Parteienauftrag dieses Land erbeuteten und seine Bürger zu rechtlosen Staatssklaven degradierten.
Beitrag für ein ausgewogenes Programm, dass die Bereiche Bildung, Unterhaltung und Information abdeckt sowie die Vielfalt der politischen Meinungen widerspiegel: okay. Beitrag für den sog. Wasserkopf (fürstliche Entlohnung der Intendanten, großzügige Altersversorgung für ehemalige Mitarbeiter, Finanzierung von Mehrfachstrukturen, u.ä.) nein danke.
Da die Rundfunkanstalten bereits an ersterem scheitern, sollten sie den Anspruch auf den sog. „Rundfunkbeitrag“ verlieren.
Der ÖRR kann gar nicht demokratisch sein, da er Auswahl trifft. Muss nicht negativ sein, ist aber durch das Angebot für die Bürger durch die Vielzahl unerheblich. Der ÖRR steht in der Konkurrenz zu anderen Sendern, und widerspricht allein dadurch seinen eigenem Auftrag. Für Meinungsbildung sollten Sender auch nicht zuständig sein, die entscheidet der Nutzer selbst. Regierungsnachrichten können anteilig als Dienstleistung gebucht werden, oder wie eine PK ausgestrahlt werden. Dazu ist kein Senderformat notwendig. Angleichung an die heutige Zeit.
Es ist einfach festzustellen, daß die Qualität des ÖRR von Jahr zu Jahr schlechter wird, aber inzwischen ein Niveau erreicht hat, das erst 2040 hätte erreicht werden dürfen.
In allen Bereichen muß gespart werden, das gilt auch für den ÖRR und wenn das angeblich nicht geht, dann liegt das nicht an fehlenden Möglichkeiten, sondern am fehlenden Willen!
Erwartet irgendjemand , dass die Entscheidung des Gerichts nicht zugunsten ARD und ZDF ausfällt.
Ein weiterer Verdachtsfall einer dubiosen Komplizenschaft.
Ach sieh‘ an, das Bundesverfassungsgericht gibt es auch noch!
Und? – wird jetzt die Bundestagswahl 2025 nochmal neu ausgezählt oder nicht?
Das BSW hat ja – mit Unterstützung der AfD – in einer Bundestagssitzung dafür gestimmt und Anfang dieses Jahres beim Bundesverfassungsgericht Klage eingereicht.
Beiden Parteien ging es um Klarheit, Vertrauen in freie Wahlen, aber auch um die Mehrheit und damit die Legitimation dieser Bundesregierung.
Nun herrscht aber nach wie vor Unklarheit. Ist das noch eine Demokratie?
Die Rundfunkfreiheit diene der „Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung“ und sei „schlechthin konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung
Im Prinzip wäre dagegen nichts einzuwenden, wenn der Auftrag erfüllt werden würde.
Wenn ich mir ein Schnitzel bestelle und mir der Wirt ein Gulasch serviert, dann verweigere ich die Rechnung.
‚Ein unabhängiger und staatsferner öffentlich-rechtlicher Rundfunk funktioniert nur, wenn er auch unabhängig und staatsfern finanziert ist“
So so. Und deshalb wird jeder säumige Zahler mit aller STAATLICHEN Härte und Brutalität verfolgt, als hätte er einen Mord begangen.
Ich bin jetzt aber wirklich überrascht! 🤣🤣🤣🤣🤣