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Nach Wahlausschluss: AfD-Mann Paul geht nächsten Schritt bei Klage gegen Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen

Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul hat beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße seine Klagebegründung gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen eingereicht. Paul wurde von der Wahl ausgeschlossen und möchte nun nachträglich deren Ungültigkeit erwirken.

Klagt nachträglich gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul (IMAGO/Herrmann Agenturfotografie)

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Mitte Januar reichte der AfD-Landtagsabgeordnete in Rheinland-Pfalz, Joachim Paul, beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen im vergangenen September ein. Paul wurde im Vorfeld der Wahl durch den verantwortlichen Wahlausschuss ausgeschlossen und möchte jetzt erreichen, dass sie im Nachhinein für ungültig erklärt wird. Am Dienstag hat Paul über seinen Anwalt, den AfD-Bundestagsabgeordneten Christian Wirth, seine Klagebegründung eingereicht – diese liegt Apollo News exklusiv vor.

Aus Sicht Pauls wurden mit seinem Wahlausschluss gleich mehrere Vorschriften verletzt, die gebieten, die Wahl im Nachhinein für ungültig zu erklären. Durch den Ausschluss sei etwa die Allgemeinheit der Wahl eingeschränkt worden. Ebenso liege aus Sicht des AfD-Politikers eine Benachteiligung aufgrund seiner politischen Anschauungen vor. Darüber hinaus sieht Paul die rechtlich gebotene Chancengleichheit der Parteien verletzt.

Außerdem kritisiert Paul in seiner Klagebegründung den Ablauf des Ausschlusses – er habe nicht die Möglichkeit gehabt, auf die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zu reagieren, auf dessen Auskünften basierend die Entscheidung des Wahlausschusses getroffen worden war. Außerdem moniert Paul die politische Besetzung des Ausschusses. Auch dass die AfD nicht die Möglichkeit gehabt habe, einen Ersatzkandidaten zu benennen, kritisiert er. Ebenso weist Paul die Vorwürfe zurück, er stehe nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Bereits im Vorfeld der Wahl, aber auch danach, hat Paul einen langen juristischen Weg hinter sich – seine Klagen und Beschwerden im Eilverfahren wurden bislang stets abgewiesen. Nun, so erscheint es in der Klagebegründung, rechnet er sich bessere Chancen aus – so heißt es darin: „Die Verwaltungsgerichte waren der Auffassung, dass nur eingeschränkter Rechtsschutz vor dem Zeitpunkt der Wahl bestehe. Zur Sicherung des Wahltermins solle der Rechtsschutz primär nachträglich im Wege der Wahlanfechtung verwirklicht werden.“

Und weiter: „Sei der Wahlausschluss zu Unrecht erfolgt, müsse die Wahl nachträglich für ungültig erklärt und wiederholt werden. Vorgelagerter Eilrechtsschutz könne dagegen nur in Ausnahmefällen offensichtlicher Rechtswidrigkeit gewährt werden.“

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25 Kommentare

  • Ich wünsche Herrn Paul viel Erfolg!!

    Wobei, wenn man sich auf den deutschen Rechtsstaat noch verlassen könnte, wäre das nicht einmal notwendig. Mal sehen, ob auch auf diesem Gerichtsgebäude bereits die Genderflagge weht …

    • All diese Klagen der AFD sind meist aussichtlos und erfolglos.
      Aber sie haben etwas Positives. Sie zeigen immer mehr Bürgern, wie völlig links unterwandert die deutsche Justiz ist.

      • so sehe ich das auch. Wenn ein J. Paul zur BGM-Wahl zugelassen worden wäre, hätte das Brandmauerkartell auch eine Wahl zum BGM verhindert. Jetzt ist J. Paul ein prominenter Vertreter der AFD, der sogar in den USA zu seinem skandalösen Fall gehört wurde. Die Nichtzulassung zur Wahl hat außerdem gezeigt, wie Demokratisch „unserer Demokratie“ der Kartellparteien in Wirklichkeit ist.

      • Dieses Kartell, dieser „Bürgermeister“ hat sich auch noch GROß Feiern lassen, mit nur 10% der Stimmen von den Bürgern! Mehr braucht man nicht zu wissen!

  • „Vorgelagerter Eilrechtsschutz könne dagegen nur in Ausnahmefällen offensichtlicher Rechtswidrigkeit gewährt werden.“

    Offensichtliche Rechtswidrigkeit in Form bösartiger Willkür lag in diesem Fall für jedermann erkennbar vor. Aber so ein Gericht HAT ES EBEN VERDAMMT SCHWER, weshalb es NICHT ALLES ERKENNEN kann, was jeder Blinde mit Krückstock mühelos erkennen würde…

    • Es war politisch nicht gewollt und demzufolge haben die Gerichte bisher alle brav Männchen gemacht. Mal sehen, ab welcher Stufe / Gerichtsform nicht mehr.

  • Ich wünsche ihm mit seiner Klage viel Glück, bin mir aber mittlerweile nicht mehr sicher.

  • Unsere Demokratie in Reinform, made in Germany

  • Ein Rechthabender ist nicht immer auch ein Rechtbekommender.

    • Vor Gericht erwartet man Recht, bekommt aber ein Urteil!

  • Auf den Ausgang bin ich ja mal gespannt. Ich drück‘ ihm beide Daumen.

  • Das ganze ist an Rechtsbeugung und Willkürlichkeit durch die Systemparteien kaum zu überbieten. Dafür muss man nicht einmal Jurist sein um zu wissen hier wurde Recht gebrochen.

  • Dranbleiben und nicht nachlassen. Stets höhere Instanzen nutzen.

  • Wie bei den Klagen vom BSW wird auch er kein Recht bekommen.
    Unsere Demokratie muss vor Demokraten geschützt werden, auch per „Gesetz“.

  • Ich hoffe er kommt mit dieser Argumentation durch.

  • Ich wette die Justiz ist schon eingenordet das die Klage keinen Erfolg haben wird.
    Alles andere würde mich überraschen.

  • Wow!Wer weiss…..vielleicht haben wir zum Ende dieser Legislaturperiode sogar noch ein Urteil in dieser Sache….(?)
    Aber vermutlich reicht es wohl nicht…

  • Merkels Putsch gegen Thomas Kemmerich im Februar 2020 war auch nicht rechtens aber die linksgrüne Richterinnenschaft hat das erst nach 2021 festgestellt.

    Konsequenzen? Keine!

  • Die Deutsche Demokratur wie sie leibt und lebt!!!

  • Sehr wichtig, was Paul stellvertretend für die AfD tut. Das Kartell muss wissen was ihm erwartet, wenn es seiner Willkür gegen die AfD freien Lauf lässt. Die Vertreter des Kartells sollten durch sämtliche Instanzen geschliffen werden. Jedes Mal, wenn sie ihre Spielchen treiben. Selbst, wenn erwartungsgemäß nichts dabei heraus kommt. Das machen die mit uns eifrigen Bürgern ja genau so. Nur, wir können uns ohne entsprechende Finanzen nicht dagegen wehren. Viel Glück Herr Paul!

  • So leid es mir für Paul tut, diese Klage wird von den Kartell Richtern sofort wieder als unzulässig abgewiesen! Das Kartell lässt sich diesen „Sieg“ in Ludwigshafen nicht mehr nehmen, wenn auch nur von 10% der Bürger ein neuer „Bürgermeister“ gewählt wurde!!

  • Dieses Land ist total auf Abwegen. Die AFD ist die 2. stärkste Partei in diesem Bundesland – von Menschen gewählt – nicht mehr und nicht weniger. Herrn Paul auszuschließen ist der pure unsinn.

  • Roland Freisler wäre heute bei den Grünen (w/w/d), Hilde Benjamin hingegen wäre jetzt Justizsenatorende (m/w/d) in Berlin.

    In der Bonner Republik lernte man in Gemeinschaftskunde, dass es Gewaltenteilung gäbe, aber damals gab es noch keine Maoisten an der Macht.

  • O O- Er lässt sich von einem Partrifreund rechtlich vertreten.

    -17
  • und wieder sieht man

    wenn es um „unsereDemokratie“ geht, dann dauert es ewig bis ganz „formal“ der Rechtsweg seinen Lauf nimmt.

    Kommen somalische Kulturbereicherer ins Land nicht rein, geht es binnen weniger Tage, bei Streusalz in Berlin sogar in Stunden.

    Das Urteil steht längst fest, wie einst in Thüringen hatte man 2Jahre bewusst verschleppt und selbst ein Urteil was rechtswidriges Verhalten nachwies hatte KEINE Konsequenzen und man blieb MP und ist heute sogar quasi befördert zum Bundestagsvize.

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