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Nach VG-Beschluss

Innenminister Dobrindt will AfD-Gutachten neu überprüfen lassen

Innenminister Dobrindt will das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes, das 2025 zur Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ führte, neu überprüfen lassen.

Von

IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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Innenminister Alexander Dobrindt hat angekündigt, das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes, das 2025 zur Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ führte, neu überprüfen zu lassen. Eine Sprecherin des Innenministeriums sagte gegenüber Bild: „Im Zuge der Befassung mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln wird das Ministerium eine vertiefte Prüfung des Gutachtens vornehmen.“

Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Köln im monatelangen Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die Bundespartei vorläufig nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen darf. Dabei hatte das Gericht mit vielen Attestierungen der Behörde juristisch hart abgerechnet: Es gebe zwar Einzelpersonen mit Bestrebungen „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ in der Partei. Allerdings seien diese Bestrebungen nicht prägend für die Gesamtpartei. Die Bundesregierung möchte den Rechtsstreit mit der AfD nun im laufenden Hauptsacheverfahren fortführen.

Die damalige Innenministerin Nancy Faeser hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz am 2. Mai 2025 angewiesen, die Hochstufung öffentlich bekannt zu geben, obwohl das entsprechende Gutachten zuvor allenfalls oberflächlich durch das Innenministerium überprüft worden war.

Die Sprecherin des Innenministeriums führte aus: „Das Gutachten wurde Ende April 2025 von Bundesinnenministerin Faeser entgegengenommen und wenig später mit der Entscheidung der Einstufung verkündet. Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden.“

Das Innenministerium hatte die Veröffentlichung des Gutachtens zunächst mit der Begründung verweigert, dass man nachrichtendienstliche Quellen schützen müsse. Das Magazin Cicero veröffentlichte das gesamte Gutachten im Mai. Danach wurde klar, dass die Einstufung lediglich auf öffentlich zugänglichen Zitaten aus Internetbeiträgen, Wahlkampfveranstaltungen oder Reden beruhte. Es wurden keine geheimdienstlichen Erkenntnisse eingearbeitet. Auch im Eilverfahren wurden keine nachrichtendienstlichen Informationen nachgereicht, wie das Gericht mitteilte.

mra

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78 Kommentare

  • Jetzt müssen noch die passenden Richter gefunden und bezahlt werden. Lecker Dinner gehört auch dazu.

    104
    • …oder ausgetauscht werden…

    • lecker dinner reicht nicht.

      zumindest fuer die abgeordneten hat die not endlich ein ende !
      ab juli steigen die diaeten um knapp 500 E.
      so kann man den harten einsatz fuer die buerger gerade noch aushalten.

      https://www.welt.de/politik/deutschland/article69a1b6acd7d06da94a11c7f0/bundestag-abgeordnete-bekommen-ab-juli-wohl-knapp-500-euro-mehr.html

      • Und die Gehälter von EU-Beamten werden automatisch an die Inflation und die Lebenshaltungskosten in Brüssel/Luxemburg angepasst, um Reallohnverluste auszugleichen…….

        • Nur noch gierige Schreibtischfahrer und Drehstuhlpiloten, deren einziger Lebenszweck das Schikanieren und Maßregeln der Bürger ist.

          12
  • Jaa, auch er hat mit der Gewaltenteilung ein echtes Problem.

    • ….es scheint mir eher so, dass die Redaktion mit der deutschen Sprache noch viel größere Probleme hat.

      Der erste Satz im Artikel legt diesbezüglich bereits die Latte ganz, ganz tief………

      -53
      • Wenn man sonst keine Argumentation vorzuweisen hat.. 🤔🤦‍♂️

        • „Gefährliches Halbwissen“ soll ja auch nur zur Eigenrecherche in Fachliteratur anregen und nicht die Klugscheisserei im Pöbelmodus potenzieren.

          Gelingt nicht immer, aber für juristische Fälle sind immer noch vollausgebildtete Juristen mit 2. SE in den Gerichten zuständig (was Sie ja hoffentlich geschafft haben?). Wir hier sind nur die Zwischenhändler der Informationen, die anregen könnten, seinen Geist selbst zu schulen.

          Wäre ja noch schöner, wenn Meinungsäusserungen noch noch studierten Germanisten und Juristen zustehen würden! Da müssen Sie noch mal ins 1.Semester zurück, befürchte ich!

          -11
        • tja Kamerad, wer die essentialia negotii nicht beherrscht, der verliert auch in der Hauptsache.
          Und deswegen seid ihr mit eurem gefährlichen Halbwissen die geborenen ‚loser‘.

          -51
      • Was ist Ihrer Meinung nach denn falsch am ersten Satz?

      • @Kalbsstichling — Nur, weil Ihnen als Linksaußen bestimmte Tatsachen nicht in Ihr Ideologie-Korsett passen, sind diese nicht falsch.

  • Pure Verzweiflung, um die öffentliche Debatte am kochen zu halten. Herr Vosgerau hat das Urteil des VG Köln sehr schön aufgedröselt. Wenn Deutschland noch ein Rechtsstaat ist, ist das Verbotsverfahren allein schon mit der Begründung aus Köln hinfällig.

    • Das kann das undemokratische Parteienkartell aber nicht so stehen lassen. Jetzt wird da so lange daran rumgezwackt, bis ein passendes Ergebnis präsentiert wird.

  • So langsam wird es albern.

    • Das stimmt. Es wird immer peinlicher was die verfassungsfeindlichen Kartellparteien da abziehen.

  • Wenn dieses Gutachten fahrlässig oder sogar vorsätzlich mangelhaft oder falsch ist, muss das für die betreffenden rechtliche Und disziplinarische Konsequenzen haben. Auch für Leute, die nicht mehr im Amt sind.

  • Naja … zu überprüfen gibt es da ja einiges, beispielsweise wie ein „Gutachten“, dass schon im Eilverfahren vom Gericht zerrissen wird überhaupt erstellt werden konnte.

  • Unwählbar, diese Union.

  • Die Kosten für die Überprüfung übernimmt Herr Dobrindt dann doch wohl hoffentlich persönlich!

  • Verstehe ich es richtig: Das Gutachten, das der BfV nicht geprüft hat, das wird nun vom BfV geprüft?

  • Bis es passt ????

  • Das Gutachten wurde fachlich noch gar nicht geprüft? Schon allein das muss rechtliche Konsequenzen haben wenn es der Fall ist. Mit einem Gutachten, dass nicht mal geprüft war, gegen eine unliebsame Opposition, die man unbedingt los werden will, die Leute aufzuwiegeln ist doch ein Fall für die Meldestellen und dem Verfassungsschutz.

    • Eine Prüfung müsste doch aber wohl meiner Meinung nach intern stattfinden, innerhalb der Einrichtung Verfassungsschutz. Nicht durch das Ministerium.

  • Was ist daran jetzt brisant? Verstehe es irgendwie nicht 🤔

  • Also, er überprüft, was die Verwaltungsrichter auch schon überprüft haben?
    Werden in Zukunft auch andere Urteile oder deren Grundlagen nochmals überprüft?
    Beispiel: Herr X wird freigesprochen, weil er den Diebstahl nicht begangen hat. Herr Dobrindt läßt prüfen, ob sich nicht doch Anhaltspunkte finden lassen, daß X den Diebstahl begangen hat.
    Gerichte sind in Zukunft überflüssig.

  • Das ist das Dilemma mit unseren Berufspolitikern, die Jahrzehnte im Bundestag hocken und den Bezug zu den realen Problemen der Menschen verloren haben.

  • Neu?

    Ich vermute das olle Faeser / Heldenwang Ding, wurde von Dobrint noch nie „überprüft“. Vermutlich wollte sich niemand die „1000“ bedruckten Seiten antun. Lange genug war es ja zugänglich und lange genug gab es ernsthafte Kritik an diesem „Altpapier“…

    • Und solange es gegen die AFD ist, ist es gut. Was soll man da auch prüfen? Passt schon.

    • Ja, ist die Frage, ob er dann nicht evtl. nicht mehr tragbar als Innenminister wäre.

      Es hätte ja längst eine „vertiefte Prüfung“ stattfinden müssen.

      • Beides reif für das Ende. Dobrindt in Pension, Gutachten in den Müll.

  • Wenn der Verfassungsschutz keine ausreichenden Beweise hat, kann er ja mal beim ÖRR nachfragen. Wenn die auch keine finden machen sie ihm welche.

    • Nachfragen bei Schausten und Hayali, die basteln da was zusammen.

  • Irgend etwas muss sich doch darin finden lassen, umfangreich ist das Gutachten ja. Was man nicht findet, erfindet man einfach, alles eine Sache der Interpretation, nicht wahr?

    • Korrektur: „Irgendetwas“

  • „Das Gutachten wurde Ende April 2025 von Bundesinnenministerin Faeser entgegengenommen und wenig später mit der Entscheidung der Einstufung verkündet. Eine fachliche Prüfung hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden.“
    Frage: Von wem genau soll das Gutachten denn jetzt überprüft werden? Es kommt mit Sicherheit auf die beauftragten Fachleute (Juristen) an, was bei der Prüfung herauskommt …
    Vor allem: Ich interpretiere die Bemühungen so, dass der Verfassungsschutz womöglich nicht sauber, schlecht, inkompetent gearbeitet. Was muss man bitte als Bürger daraus schließen, wenn ein Gutachten einer so mächtigen gesellschaftlichen Institution ggf. überarbeitet werden soll? Darf man dem Verfassungsschutz noch vertrauen? Ich könnte mir einen Imageschaden vorstellen.

  • Was gibt es denn da zu prüfen? Das Gericht hat doch geprüft. Wer soll denn noch prüfen, eine KI?

    Was sagt eigentlich die internationale Presse zu dieser Posse?

    • prüfen bis das gewünschte Ergebnis herauskommt
      hat doch bei Mutti mit dem Wählen bis das Ergebnis stimmt auch geklappt ?
      Wir sind eben eche echte Demokratie – andere Meinung müssen verboten werden

  • Vielleicht mal beim Nachbarn meines Schwagers dessen Schwester deren Arbeitskollegen dessen Kinder deren Lehrer mal intensivst prüfen, irgendwo wird doch was zu finden sein…

  • Ein Rückzug des Gutachtens wäre natürlich Sahne auf dem Keks, man will vielleicht als BMI kein zweites Mal in eine absehbare juristische Schlappe reinlaufen.

  • Dadurch, dass das Besondere sich allein schon deshalb nicht verallgemeinern lässt, weil das Allgemeine vom Besonderen stets getrennt ist, bleibt nicht zuletzt der Bericht des Verfassungsschutzes freischwebend ohne jede Verankerung wenigstens in der abendländischen Philosophie. Mithin hätte sich das Kölner Bundesamt den Aufwand auch sparen können. Zumindest die Aussage „gesichert rechtsextrem“ beschreibt damit von Anfang an keine Tatsache, sondern ist nichts weiter als ein Hirngespinst.

    • Übrigens: Bei der Trennung des Allgemeinen vom Besonderen handelt es sich um eine notwendige Setzung, „wenn Natur rational fassbar“ (Haag, o. J.: 106) sein soll. Insofern läge es außerhalb der Befugnisse einer Bundesbehörde, die gesellschaftlichen Voraussetzungen eines freiheitlichen und säkularisierten Staates zu ändern. Angesichts dessen sollte es erlaubt sein, das Bundesinnenministerium im Zuge der nunmehr angekündigten Überprüfung darauf aufmerksam zu machen, dass womöglich eine bereits zivilrechtlich verbotene Eigenmacht zu inkriminieren wäre und die dortigen Beamten auf diese Weise ihren Eid ad absurdum geführt hätten.

      • Nur zur Erinnerung: Garanten strikter Wahrheit sind ausschließlich Soziologen und Historiker (Bourdieu, in: Ohnacker/Schultheis (Hrsg.), 2004: 128, 1. Aufl.). Bereits daran ist erkennbar, welcher „Griffhöhe“, um es im akademischen Jargon zu kritisieren, sich nicht zuletzt das Bundesamt für Verfassungsschutz heutzutage bedient. Der Nobelpreisträger Friedrich August von Hayek reklamierte angesichts dessen noch in den 1970er Jahren eine Anmaßung von Wissen. Es könnte daher verhängnisvoller nicht sein, falls all das dem Vergessen anheimgefallen sein würde. Der Arzt und Philosoph Manfred Spitzer spricht ohnehin in der jüngeren Vergangenheit von einer digitalen Demenz, die anscheinend auch in öffentlichen Einrichtungen zunehmend weiter um sich greift.

  • Mal sehen, wer den Vortrag mit Demokratie-Ende verstanden hat. Ansonsten – mal sehen, welche Parteien sich noch so auf der rechten Seite des Wahlzettels befinden…

  • Das war doch beim „Gutachten“ von Fr. Faser im Feb 2025, kurz vor Beendigung der Ampel, sehr sehr ähnlich. Erst veröffentlicht und dann zurückgenommen wenn ich mich recht erinnere…

  • Interessant an der Sache: Bis zum „Hauptsacheverfahren“ wird wohl nichts Neues hinzukommen können – außer weitere 1000 Seiten irgendwelcher SM Postings. Das Gericht hat ja nicht nur die „Bezeichnung“ untersagt, es hat auch die“Behandlung“ eingeschlossen… Daraus folgt aus meiner Sicht: Weder V-Leute noch Abhörmaßnahmen dürfen durchgeführt werden. Ich würde mich also soweit vorbeugen: Der Drops ist gelutscht….

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