Meinungsfreiheit
Während Polizei gegen „Hasspostings“ vorgeht: Bundesverfassungsgericht hebt zwei Urteile wegen „Schmähkritik“ auf
Wegen polemischer Äußerungen waren zwei Männer vor Fachgerichten verurteilt worden beziehungsweise unterlegen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen jetzt aufgehoben: Das Recht auf Meinungsfreiheit sei nicht ausreichend gewürdigt worden.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden stattgegeben und Entscheidungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit aufgehoben, in denen legitime Meinungsäußerungen unzulässig als beleidigend bewertet worden waren. Dies geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung der Karlsruher Richter hervor. In beiden Fällen sieht das Gericht jeweils das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch die Gerichte verletzt.
Das erste Verfahren betrifft einen Familienvater, der während der Corona-Zeit kritische E-Mails an den Schulleiter des Gymnasiums seines Sohnes sandte. Der Beschwerdeführer kritisierte Corona-Maßnahmen im Schulbetrieb und bezeichnete diese unter anderem als „faschistoid“. Außerdem gab er an, dass ihn die Maßnahmen an „frühere dunkle Zeiten“ erinnerten. Wegen dieser Aussagen wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
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Laut Bundesverfassungsgericht hätten sich die Strafgerichte nicht tragfähig mit Wortlaut und Kontext der Aussagen auseinandergesetzt und die Annahme einer persönlichen Herabsetzung des Schulleiters nicht hinreichend begründet. Außerdem sei eine kontextspezifische Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht erforderlich gewesen, die jedoch unterblieb.
Im zweiten Verfahren schrieb der Beschwerdeführer an eine Rechtsanwältin, die zuvor als Verfahrenspflegerin bei einer ihn betreffenden psychiatrischen Zwangsmaßnahme eingesetzt war. In dem Schreiben bezeichnete er das Personal, das die Maßnahme bei ihm durchführte, als „psychiatrischen Mob“ und „illegal vorgehende Uniformierte“. Die mit der Zustellung des Schreibens beauftragte Obergerichtsvollzieherin lehnte den Zustellungsauftrag jedoch ab, weil sie die Passagen als unzulässige Schmähkritik wertete. Das Oberlandesgericht gab ihr Recht.
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Laut Verfassungsgericht habe das Zivilgericht jedoch den Sinn der Bezeichnung „psychiatrischer Mob“ nicht kontextbezogen gedeutet. Insbesondere sei unklar geblieben, auf wen sich die Äußerung bezog und ob sie auf einen konkreten Personenkreis „individualisierbar“ sei. Zudem sei die Wertung der Aussagen als „Schmähkritik“ nicht begründet worden, weil sie einen, wenn auch polemischen, Sachbezug aufwiesen. Karlsruhe hat beide Verfahren zur Entscheidung zurück an die Fachgerichte überwiesen.
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Die Zurückweisung ist kein Freispruch. Nicht zu früh jubeln.
Fakt aber ist und das wird aus den Entscheidungen des BVerfG deutlich, dass die unteren Instanzen der Strafgerichtsbarkeit häufig juristisch – ganz gleich ob ideologisch motiviert oder nicht – UNSAUBER arbeiten, was für die Betroffenen schwere Folgen haben kann.
Daran wird sich allerdings auf absehbare Zeit nichts ändern.
In der Eile liegen halt die großen Fehler !
Mehr tatsächlich unabhängige Staatsanwälte und mehr von NICHT-SYSTEMRICHTERN !
Ein noch effektiveres wäre, wenn die Zuwanderung gestoppt wird.
Zig Tausende Klagen gibt es von Eingewanderten bezüglich ihres Asylstatus !
„Vielen Dank“ Frauen + Herren Politiker für weiter
bornierte Entscheidungen, die jeglicher Realität, Normen, der großen Masse des Volkes
und Betriebswirtschaftlichkeit widersprechen !
Ist schon klar, die Politik arbeitet leider auch den Anwälten, die sich eine goldene Nase verdienen, gerne zu !
Pfui !
Letzte Zuckungen eines dahinsiechenden Rechtsstaates … Die unteren Instanzen sind ohnehin mehrheitlich institutionsdurchmarschiert. Die mittleren Instanzen teilweise. Beim BVerfG erwarte ich monatlich den Umschlag. Bröselig-Gerstenstadt zeigte es ja, wie dicht wir dran sind. Die andere hat’s ja sogar schon geschafft.
„Die Zurückweisung ist kein Freispruch.“
Das BVerfG verweist die Fälle *immer* zur Neuverhandlung zurück, wenn es nicht um Normenkontrollverfahren o.ä. geht.
Mit diesem einen Satz beweisen Sie lediglich, dass Sie a) entweder keine Ahnung haben oder b) die Volksseele wider besseres Wissen zum Kochen bringen wollen. Ich tippe auf Letzteres.
Die Klagerei kostet die unrechtmäßig Verurteilten aber ein Vermögen🤷♂️
Franks, mag sein, aber was Recht ist, muss Recht bleiben. Meinungsfreiheit gehört dazu.
Traurig, dass man sich wegen Nichtigkeiten durchklagen muss. Immer mehr Mimosen gehen um. Für den Kläger ist es mit Kosten verbunden. Die Verfahren zehren an Nerven. Linke, Mimosen und Rechthaber missbrauchen die Justiz derzeit im Übermaß.
Sowie ich das sehe führt die Regierung einen Kampf gegen die Bevölkerung. Nach meinem Kenntnissen hat die Bevölkerung immer gewonnen.
Das sind leider die Prioritäten die derzeit gesetzt werden, mit Ihrem Fazit haben Sie ganz sicher Recht.
Wer bezahlt das alles eigentlich?
Witzbold
wie kann es denn sein, dass das Gericht „ungestraft“ hier einen „Schaden“ durch eine Rechtswidrige Verurteilung herbei führt?
So etwas hat doch mit „Rechtsstaat“ nichts zu tun…..
„Karlsruhe hat beide Verfahren zur Entscheidung zurück an die Fachgerichte überwiesen.“
Ach, die dürfen es jetzt nochmal versuchen? … und nochmal und nochmal?
Was entscheiden die denn jetzt? Etwa darüber ob sie dem Einwand des Bundesverfassungsgerichts stattgeben?
Hallooo, ist Jemand Zuhause?
Haben unsere Gerichte schon mitgeschnitten, dass eine Million offene Verfahren auf ihre Bearbeitung warten und Kriminelle aus der U-Haft wandern, weil die juristischen Fristen abgelaufen sind?
Das darf doch alles garnicht wahr sein.
Ups, was ist passiert 🙂 Es ist nur noch die AFD wählbar.
Das heißt für mich, jeder der in das Internet geht, braucht ein VPN, am besten eine, wo der Server nicht nur virtuell im Ausland steht und dessen Anbieter nicht mit logt. Sowie braucht man zusätzliche eine gute Rechtsschutzversicherung die durch alle Instanzen geht.
Richtig.
Darf ich ergänzen?
Besser wären 2 Rechtschutzversicherungen mit u.a.
Strafrechtschutz !
Zusätzlich sollten im Monat Euros zurück gelegt werden damit Spitzenanwälte bezahlt werden können, die nur Mandate nach Abrechnung nach Minuten annehmen !
Nicht lachen, habe mich bei einer Sozietät in einer Großstadt erkundigt. Zusätzlich wird ein nicht unerheblicher Vorschuss gefordert !
Das alles bezahlt keine normale Rechtschutzversicherung, sie trägt nur zu einem kleinen Teil mit einem geringen Kostenbeitrag bei !
VPN ist keine absolut sichere Geschichte betr. Nachverfolgung !
Es gibt z.B. Anbieter, wie Amazon, ebay, kleienanzeigen u.v.a. die kein VPN akzeptieren und Du kannst vielfach deren Seiten gar nicht bis zum Ende mit VPN aufrufen.
Ich empfehle TOR-Browser, es gibt auch andere, probiert es und entscheidet auf Dauer selber !
Keine Beleidigungen vornehmen !
Fragestellungen wirken sehr gut, allerdings keine
Suggestivfragen !
Bleibt v.d. Spionage-Netzwerken weg !
Im Strafrecht deckt die RSV nur sehr eingeschränkt Fahrlässigkeitsdelikte, wie z,B. fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall, NICHT ABER Vorsatzdelikte.
Wer ins Internet geht, sollte erstmal von entsprechenden Stellen vorher geprüft werden, ob er tolerierbare Meinungen vertritt, dann brauchen wir auch keine Prozesse mehr und die verbleibenden haben dann ihren Safespace
Ich denke, in Nordkorea ist das schon umgesetzt.
Wenn Deutschland keine anderen Probleme hat dann läuft doch alles wunderbar in der besten Demokratie aller Zeiten.
Meine Vermutung geht angesichts der ganzen Rückzieher und Verfahrenseinstellungen dahin, dass da eine zwar für uns Sterbliche (noch) unsichtbare, aber trotzdem richtig ‚dicke Granate‘ in Spree-Kalkutta eingeschlagen hat, mit der Aufschrift: „Greetings from Washington D.C.“…
Das nützt dem durch das Wahrheitsministerium ermordeten Herrn Niehoff leider auch nichts mehr.
Oh Karlsruhe gibt sich den Anstrich einer unabhängigen Rechtssprechung!
Etwas spät und bei irgendeinem Firlefanz, aber der Wille versetzt ja bekanntlich Berge.
Es kommt vllt auf den Senat an…
Die Beklagten waren es vielleicht Systemlinge des Systems?
Dann wäre die Antwort des BVerfG nachvollziehbar !
Ich halte gar nichts vom höchsten Gericht.
Sie sind in den Jahren viel zu oft als Systemgericht
für die Regierung aufgetreten und von daher kommen Zweifel an der Trennung der Gewaltenteilung auf !
„In beiden Fällen sieht das Gericht jeweils das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch die Gerichte verletzt.“
Grundrechte von Bürgern von Richtern an ordentlichen Gerichten verletzt? Auweia, von welchem Schurkenstaat ist hier die Rede? Wurde im Artikel leider nicht erwähnt.
Das Richterfoto ist schon mehrere Jahre alt. Herr Müller und Frau König sind inzwischen nicht mehr Richter am BVerfG. Vielleicht sollte Appolo News ein aktuelles Richterfoto bei künftigen Beiträgen verwenden und dann zudem vom zuständigen Senat.
Früher gab es mal einen Ausdruck: „Winkeladvokaten“ – schaut man sich die Prozesse so mancher Verfahren an, könnte man glauben, da spielen gelangweilte Förderschüler miteinander.
Unendliche Sitzungen wegen auch einer Wordsilbe – die irgendjemand persönlich nimmt. Es gab mal Zeiten, wenn man zu jemanden „Arschloch“ sagte, hat die Person es meist auch kapiert und es trat erst mal Ruhe ein. Heute?: Wenn ich jemanden beim Klauen erwische und dem mit „Verbrecher“ oder „blöder Wichser“ anrede, kann es sein, dass daraus 10 Verhandlungstage gemacht werden und am Ende der Dieb sich kaputt lacht, weil ich ggf. ein hohes Bußgeld wegen Beleidigung kassiere. Wenn man dann die Anwaltskosten beider Seiten + Gerichtsgebühr einbezieht, kann man den Unsinn live erleben der hier abläuft und sagen: Dieses Land ist krank! Ein Klimakleber, der imaginär 50.000 Eur Schaden verursacht, darf man vor Ort nicht einmal beschimpfen, dann schlägt die Justiz mit voller Härte zu. Krank ist das alles – krank, krank.