Kein Anfangsverdacht
Nach vier Wochen stellt die Staatsanwaltschaft ihre Prüfung von Merz’ „Stadtbild“-Aussage ein
Nach der Stadtbild-Aussage gingen über 1.000 Anzeigen gegen Friedrich Merz bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein. Nach vierwöchiger Prüfung ist für die Behörde klar: Die Aussage ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die „Stadtbild“-Aussage von Friedrich Merz ist nicht strafrechtlich relevant. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Berlin gegenüber Apollo News, zuvor berichtete der Tagesspiegel. Vier Wochen lang hatte die Prüfung von über 1.000 Anzeigen in der Angelegenheit gedauert. Nun wurde ein Anfangsverdacht verneint. Da in der Aussage „kein Aufstacheln zum Hass, kein Auffordern zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen und kein Angriff auf die Menschenwürde“ zu erkennen war, werden keine Ermittlungen aufgenommen, erklärte die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News und verwies auf den Schutz der Meinungsfreiheit.
Verschiedene Rechtsanwälte, Einzelpersonen, Verbände und Parteigruppierungen hatten Anzeige gegen Merz erstattet, nachdem der Bundeskanzler bei einer Pressekonferenz Ende Oktober unbestimmt davon gesprochen hatte, es gebe „im Stadtbild dieses Problem“ – „deswegen“ würden nun Rückführungen durchgeführt. Dazu gehörten mehrere Kreisverbände der Partei Die Linke Jena sowie der Grünen-Kreisverband im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
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Die Fachanwältin für Migrationsrecht Tuğba Sezer hatte auf Instagram zu Massenanzeigen gegen den Bundeskanzler aufgerufen. Sie sah ihre Aktion selbst als „zivilen Ungehorsam“. Gleichzeitig dämpfte sie die Erwartungen: Man müsse sich gegen Rassismus wehren, auch wenn man nicht „100 % gewinnen werde“. Durch die „Stadtbild“-Aussage bestimmte Personengruppen stigmatisiert und pauschal als kriminell und unerwünscht dargestellt würden, kritisierte Sezer.
Auch in der Koalition gab es erbitterten Widerspruch. So wandte sich SPD-Fraktionsvize Wiebke Esdar in einem Post „gegen Hass und Hetze“. Zuvor nahm sie an einer Demonstration teil, die unter dem Slogan „Wer unser Stadtbild nicht ehrt, ist als Kanzler nichts wert!“ gegen Merz Stimmung machte (Apollo News berichtete). Auch der Grünen-Chef Felix Banaszak bezeichnete Merz’ Äußerung als „respektlos“, „gefährlich“ und „eines Kanzlers unwürdig“. Laut dem Co-Vorsitzenden der Linksfraktion hat Merz mit der „Stadtbild“-Aussage sogar „einen weiteren Stachel in unsere Demokratie gesetzt“ (mehr dazu hier).
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Eine erste Anzeige lag der Staatsanwaltschaft am 22. Oktober vor. In den folgenden Tagen und Wochen kamen über tausend hinzu. Am 19. November erfolgte die Einstellung der Vorermittlungen. Wäre ein Anfangsverdacht festgestellt worden, hätte zunächst der Bundestag eingebunden werden müssen: Denn Merz genießt als Abgeordneter parlamentarische Immunität, die zunächst aufgehoben werden muss, bevor strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden können.
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Da die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist, hatte er nichts zu befürchten.
Es war folglich nur Schauspielerei.
Dafür ist jetzt die Aussage gerichtlich abgesichert und Sie können Sie problemlos mit Hinweis auf Friedrich Merz verwenden.
So ist es. ☺️
K e i n Bürger hat etwas zu befürchten, wenn er seine Meinung kund tut, sofern diese kein Aufruf zur Gewalt etc. ist !!!
Ja, jeder darf seine Meinung sagen, es MUSS nur die richtige sein!
Sie kennen den Fall des Studenten nicht, der zu Corona Zeiten zu 1500 € Strafzahlung verdonnert wurde ? Lesen Sie nach. Vor allem, Wofür er verurteilt wurde. Da hat der Irrsinn und die Beschränkung der Meinungsfreiheit angefangen.
Das ist ein Staatsverbrechen ! Das gehört verfolgt !
Wo kann ich das nachlesen?
evtl. Name ?
@breeze
Einfach bei Google eingeben: Student,Corona Zeiten, 1500€ Strafe.
Ging damals gross durch die Presse.
Bitte Satire kennzeichnen.
Was war da gleich noch mit Steinmeier der zu Gewalt gegen die Opposition aufgerufen hat?
so wie Höcke… ach ne, dem wollen sie ja den Bürgerstatus aberkennen – sozusagen
Nur vier Wochen brauchen Staatsanwälte um unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu erkennen ? SUPER ! Ich erwarte von der Staatsanwaltschaft nun eine Anklage der 1000 Antragsteller wegen Delegitimierung des Bundeskanzlers. Mal sehen, wie lange das dauert.
In 4 Wochen,1000 Anzeigen geprüft? Aha
Ich warte schon 13 Monate auf Metts Doktorarbeit. Das ist eine.
Da muß der „Prüfer“ wohl, Analphabet sein?
Vorher war auf Grund invasiver Prozessüberlastungen des Gerichts leider kein Termin anberaumbar, um ganz kurz mal für fünf Minuten durch spezielle, exterritoriale Stadtteile Berlins zu flanieren.
Kommt halt drauf an,
WER sowas sagt.
Aber nun kann das jeder so sagen
und sich auf „das hier“ berufen.
Eigentlich. 😉
Die Wahrheit begründet keinen Anfangsverdacht der Volksverhetzung. Leider folgen dem erkennen der Wahrheit keine Taten.
Dann ist es ja jetzt an der Zeit, gegen die Anzeigeerstatter Ermittlungsverfahren durchzuziehen.
Falsche Verdächtigung. Verleumdung. Merz hat ja Erfahrung mit Tausenden von Strafverfahren durch gewerbliche Unternehmer gegen jeden, der falsch rülpst gemacht. Dann sollte er jetzt auch nach Verfahrenseinstellung systematisch gegen alle Anzeigenerstatter gewerblich vorgehen. Frau Strack Zimmermann und dem Habeck hat das doch auch ein Klasse Zweiteinkommen beschert. So done. Echt liberal geht so.
Auf die gleiche Art und Weise versandet auch der Fall Weimer……wetten?
… stellt ein? Wie das, wo doch die Staatsanwaltschaft so überlastet ist…
4 Wochen Prüfung! Lächerlich!
Eher 4 Wochen auf Stapel P, danach Schreddern und dann Papierkorb!
So sehe ich das auch.
Olle Wein aus sumpfigen Löchern. Fertig.
Wenn es gegen Messerstecher und Terroristen geht, dauert es viele, viele Monate oder sogar Jahre.
Na ja, beim Bundeskasper ging es natürlich ganz flott.
Reuchsbürger z B. sitzen Jahre in U-Haft.
Wäre diese Meinungsäußerung NICHT durch (Ab)kanzler Merz sondern durch Normalbürger getätigt worden sähe die Sache anders aus:
Ermittlungen und Aburteilung wegen einer Straftat
Aber bei der Herrscherkaste sind ja nur „Einige“ vor dem Gesetz ein wenig gleicher als gleich: Sie verstecken sich erbärmlich feige hinter der „parlamentarischen Immunität“
Übrigens: Welch ein Zeitrekord von rd 4 Wochen derartige von Vornherein feststehende Entscheidungen zu treffen
Hoffentlich erlitten die Entscheider wegen geistiger Überbeanspruchung innerhalb „extrem kurzer Zeiträume“ keine zynotischen Zustände
Ausnahmsweise mal eine richtige Entscheidung der weisungsabhängigen Staatsbüttel in Sachen „Ehrverletzungsdelikte“.
Da hat er ja noch mal Glück gehabt… Ob das für die Anzeigeerstatter genauso gilt?? Wenn es, wie wahrscheinlich, nach dem Wohnsitz geht, da stehen in den ein und anderen Winkeln des Unrechtsstaats schon ein paar feixende Staatsanwälte und verurteilungsgeile Richter in den Startlöchern…
Merz hätte der ganzen Sache ein für ihn positives, finales Ende bereiten können. Jede Landespartei -C-(Unsere Demokratien) vergattern, jeweils 100 Bilder von öffentlichen „Dreckslöchern in ihren diversen Stadtbildern“ an sein Büro zu senden. Diese im Staatsfunk /MSM/TV -mit Druck- zur zwangsweisen Sendung/Veröffentlichung zwischen 17.30 und 20.00 Uhr freigeben/anordnen. 1.500-bis 2.000 Bilder sagen mehr als 1000 Worte.
Hätte seine „persönlichen Tod- Freunde“ von grün-rot-und auch schwarz- einschliesslich NGOs- zum schweigen gebracht.
Und die Wähler exakt informiert. Oder gerade DESHALB nicht?
Mut zu einer solchen Aktion ist allerdings oft rar.
Wie schön, dass die deutschen Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind. Gewaltenteilung ist doch sicherlich irgendein rechtsgerichteter Dreck, oder?