Verschiebebahnhof
Zweckentfremdung beim Sondervermögen: Grüne prüfen Klage beim Bundesverfassungsgericht
Die Grünen kritisieren die Ausgabenpolitik der Bundesregierung beim Sondervermögen Infrastruktur. Ökonomen und Juristen halten die Verschiebung von Ausgaben aus dem regulären Haushalt für verfassungswidrig. Bald könnte die Sache in Karlsruhe landen.
Die Grünen möchten gegen die Art und Weise vorgehen, wie Schwarz-Rot die Mittel des Sondervermögens Infrastruktur ausgibt. Derzeit wird an einer Klage der Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht gearbeitet, berichtet der Focus.
Seit Monaten kritisieren Finanzwissenschaftler, dass durch das Sondervermögen die Schuldenbremse umfassend umgangen wird. De facto würden zum Großteil konsumtive Ausgaben, etwa Sozialleistungen, finanziert, statt tatsächlich zusätzliche Investitionen zu ermöglichen. „Umfangreiche Mittel ersetzen reguläre Haushaltsausgaben“, hatten die Wirtschaftsweisen in ihrem Jahresgutachten resümiert. Laut einer IW-Studie wird fast jeder zweite Euro des Sondervermögens im Sinne eines „Verschiebebahnhofs“ zweckentfremdet.
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Der Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz ruft beim Focus die „strikte Bindung und Justiziabilität der Finanzverfassung“ ins Gedächtnis, die das Bundesverfassungsgericht schon 2023 in seinem Urteil zur Umwidmung von Sondervermögen aus der Coronamaßnahmenzeit angemahnt hatte. Die Zweckentfremdung des Sondervermögens hält der Würzburger Professor für „verfassungsrechtlich höchst fragwürdig“.
Gemeinsam mit der Änderung des Grundgesetzes hatte der Bundestag in einem Entschließungsantrag festgehalten, dass die vereinbarte Zusätzlichkeit der Investitionen erst gewährleistet sei, wenn der Anteil der Investitionen im Kernhaushalt die 10-Prozent-Marke übersteigt.
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Die Investitionsquote des Bundeshaushalts werde von der Bundesregierung aber systematisch zu hoch ausgewiesen, kritisierte etwa Désirée Christofzik, Professorin an der Universität Speyer. Bereinige man die Quote nicht nur teilweise, sondern vollständig um die ohnehin von der Schuldenbremse ausgenommenen Verteidigungsausgaben, so sinke die Investitionsquote auf rund 9,6 Prozent.
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Beim Bundesverfassungsgericht gibt es verschiedene Möglichkeiten zu klagen. Für einen Normenkontrollantrag – die einfachste Möglichkeit, Gesetze grundsätzlich anzugreifen – wird die Unterstützung von einem Viertel aller Bundestagsabgeordneten benötigt. So viel Gewicht bringen aber nicht mal Grüne und Linke zusammen auf die Waage. Solange sich keine Koalitionsabgeordneten für die Normenkontrolle aussprechen, würde also die AfD benötigt.
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Ein Zusammenwirken mit den Deutschalternativen schließen die Grünen aber aus. Daher zeigte sich Haushaltspolitiker Sebastian Schäfer, der nach einer Anhörung im Haushaltsausschuss noch von einem „vernichtenden Urteil“ der Experten gesprochen hatte, skeptisch wegen der Klagepläne. „Wir prüfen jedoch etwaige Optionen“, betonte Schäfer gegenüber dem Focus. Die Grünen hatten die Schaffung des Sondervermögens mit ihren Stimmen erst möglich gemacht und unterstützen die Vorgehensweise im Grundsatz.
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Die Grünen wollen jetzt gegen „Sonderschulden“ klagen, denen sie vor kurzem noch zugestimmt haben. Eine Lachnummer.
Der Dieb schreit: „haltet den Dieb“.
Wenn man Regierungspartei ist, macht man eben wie man will.
Wechselt man dann in die Opposition und andere machen genauso was man will, dann geht das gar nicht.
Aber ändern wird sich nichts als Ergebnis, nur es werden die Verfahren geändert. Ein Gericht was nur Urteile spricht ABER keine Konsequenzen durchsetzen darf und auch Fehlverhalten bestraft, ist und bleibt teures Unterfangen ohne Nutzen für den Financier.
Nebenbei gefragt, wie viele Länderregierungen sind mit grün „lackiert“ bzw. direkt mit Grünen in Koalitionen, denn diese Sonderschulden haben AUCH Auswirkungen auf diese Bundesländer.
Komisches Fahndungsfoto! Mit rotem Bademantel! Ungewöhnlich, aber Hauptsache sie erwischen ihn bald.
Bitte nicht ansprechen. Sehr gefährlich
„Der Verfassungsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz ruft beim Focus die strikte Bindung und Justiziabilität der Finanzverfassung ins Gedächtnis.“
Eins muss man denen lassen, die haben echt Sinn für Humor.
Ja im Moment wird wirklich einiges geboten. Da braucht man kein Theater, Kabarett oder auch keine Comedy mehr.
Sie wollen also nicht klagen, wenn sie dafür AfD-Stimmen brauchen, obwohl die Haushaltspläne ihrer Meinung nach verfassungswidrig sind?
Ich glaub nicht, dass es Zweckentfremdet wird. Für den Fall dass doch gibts bestimmt irgendwo ein lecker Dinner mit Merz und Hackbart, oder so ähnlich und dann ist alles legal. Unsere Demokratie eben .
Übersetzung: Es wird nicht genügend Kohle den Lieblingen von Dunkelrot/grün in die Poperze geschoben…
Nichts den Deutschen, alles den anderen. Deren Motto, deucht mir.
Ich mag mich täuschen, aber ich habe den Eindruck, dass seit ein paar Jahren die Tendenz in der Politik besteht, immer mehr politische Entscheidungen den Gerichten zu überantworten und sie auf diese Weise durchzusetzen. Vielleicht ist auch nur die Berichterstattung darüber häufiger geworden. Ich meine, vor 10, 20 Jahren kamen vom Verfassungsgericht ab und zu eher so Anmahnungen, dieses oder jenes Gesetz sei nicht verfassungskonform, wird aufgehoben oder zur Nachbearbeitung zurückverwiesen. Heute wird gefühlt bei jedem Bullshit versucht, die eigene Agenda per Gericht durchzusetzen. Alleine diese ganzen Theater um Personalien, Ausschüsse, Vorsitzende, Räume, Posten – meist alles, um Ansprüche der Opposition, sprich AFD, abzuwehren.
Vielleicht wird aber heute auch immer mehr verfassungsmäßig fragwürdiger Schmu betrieben. Aber ich meine festzustellen, dass immer mehr die Juristen die Rolle der Entscheider im politischen und parlamentarischen Fragen übernehmen. Gefühlt jede Woche kommt was.
Bei unserer völlig unabhängigen Gewaltenteilung kommt auf jeden Fall ein Urteil raus, das zu Gunsten des Bürgers „UnsererDemokratie“ ausfällt.
Aus mir unerklärlichen Gründen bin ich mir da fast schon sicher…
Solange das Verfassungsgericht wieder zur Urteilsabsprache nach Berlin zum Abendessen ins Kanzleramt anreist, kann mit dem Urteil gar nichts schief gehen.
Jetzt kam heraus, dass die SPD aus dem „Sondervermögen BW“ satte 650.000 Euro für eine „NGO“ abzweigen will, welche für die SPD Wahlkampf macht.
Da kann die grüne Sekte gerne klagen, was in diesem Fall tatsächlich mehr als berechtigt wäre, allein: Bei diesem „Gericht“ braucht man sich schon lange nicht mehr die Hoffnung machen, dass es sich letztlich auf die Seite der Bürger schlägt. Dafür haben die Kartellparteien – inklusive der grünen Sekte – längst Sorge getragen.
Eindeutig ver—rückt ! Seit Beginn dieser unsäglichen kommunistisch geprägten Frau Merkel , die alles vom Ende her denkt , geht es mit Deutschland in den Abgrund !! Hierbei sind ein Olaf und ein Fritze in Ihrer grenzenlosen Unfähigkeit nur noch Brandbeschleuniger !!
Am aller schlimmsten ist dabei , dass sich ein Bundesverfassungsgericht erdreistete , sich in wirtschaftliche Zusammenhänge selbst ohne Kläger einzumischen !! Das war purere Ideologie und hatte mit dem GG ( Verfassung ) nichts zu tun!! Diese Einmischung war ein großer Fehler und wird demnächst uns alle in die Armut führen !! Solche Richter gebiert nur ein Staat der sich selbst überschätzt und sich von seinen eigenen Werten ( Verfassung ) getrennt hat !!