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Gerichtsentscheidung

Nach Absage in Rheinland-Pfalz: AfD-Aktivist darf sein Rechtsreferendariat in Sachsen antreten

John Hoewer wurde wegen seiner Aktivitäten bei „Ein Prozent“, der Jungen Alternative und einem von ihm geschriebenen Roman das Rechtsreferendariat in Rheinland-Pfalz wegen mangelnder Verfassungstreue verwehrt. Sachsen muss Hoewer hingegen das Rechtsreferendariat ermöglichen.

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John Hoewer darf sein Rechtsreferendariat in Sachsen antreten. (imago images/Metodi Popow)

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Der AfD-Aktivist John Hoewer wollte nach seinem Jurastudium sein Rechtsreferendariat an einem Gericht in Rheinland-Pfalz antreten. Doch dieses weigerte sich, Hoewer anzunehmen, und gewann letztlich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, das den Ausschluss von Hoewer vom Rechtsreferendariat bestätigte. Für Hoewer bedeutete dies jedoch nicht das Ende seiner juristischen Laufbahn. Ein erneuter Anlauf in einem anderen Bundesland, dem Freistaat Sachsen, war erfolgreich. Dort gewann Hoewer im Eilverfahren gegen seinen Ausschluss vom Rechtsreferendariat und muss nun zu diesem zugelassen werden.

Zwar zweifelte das zuständige Oberverwaltungsgericht in Bautzen ebenfalls daran, Hoewer für das Rechtsreferendariat zuzulassen. Aufgrund der geltenden Gesetzeslage im Freistaat war das Gericht aber gezwungen, Hoewer zuzulassen. „Ausschließlich strafbares Verhalten“ könne Grundlage der Verweigerung der Zulassung zum Rechtsreferendariat sein, wie t-online aus dem Beschluss berichtet. Ein solches strafbares Verhalten kann Hoewer nicht nachgewiesen werden.

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In Rheinland-Pfalz reichte für den Ausschluss von Hoewer, dass er bei der Jugendorganisation der AfD, der mittlerweile aufgelösten Jungen Alternative, sowie beim Verein Ein Prozent, der vom Verfassungsschutz wegen seines ethnischen Abstammungsbildes und seiner migrantenfeindlichen Haltung als gesichert rechtsextrem eingestuft wird, aktiv war. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass es dem Staat nicht zumutbar sei, „verfassungsuntreue Bewerber“ in den Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen. Dabei stellte das Gericht klar, dass Rechtsreferendare durch „ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“ müssen. Für Hoewer war dieses Urteil das vorläufige Ende seiner juristischen Laufbahn, denn ohne Rechtsreferendariat kann er kein Volljurist und damit kein Anwalt oder Richter werden.

Neben seinen Aktivitäten in den oben genannten Organisationen wurde Hoewer auch sein Debütroman „EuropaPowerbrutal“ zum Verhängnis. Allein dieser Roman zusammen mit weiteren Publikationen hätte laut dem Gericht in Rheinland-Pfalz bereits ausgereicht, damit Hoewer vom Rechtsreferendariat ausgeschlossen wird. Problematisch sieht das Gericht dabei, dass in dem Buch schwarze Menschen pauschal herabgewürdigt werden, abfällig über Frauen gesprochen wird und Minderheiten beleidigt werden. Auch die rechtsradikale Positionierung einer der fiktiven Romanfiguren wurde Hoewer zur Last gelegt. Dass sein fiktiver Roman gegen ihn verwendet wurde, wurde vielfach als Untergrabung der Kunstfreiheit kritisiert.

Innerhalb der AfD arbeitete Hoewer zunächst als Referent in der sachsen-anhaltinischen Landtagsfraktion, später für den Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann aus Sachsen-Anhalt und dann für den rheinland-pfälzischen Abgeordneten Sebastian Münzenmaier.

ww

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14 Kommentare

  • Zwei Verbesserungsvorschläge:

    1. Es muss hier „sachsen-anhaltisch“ heißen.
    2. Macht ihr, also Apollo News, euch die Einschätzung zu eigen, dass Ein Prozent eine migrantenfeindliche Haltung habe? Wenn nicht, könnt ihr das so nicht formulieren.

  • Zitat:
    „Ein solches strafbares Verhalten kann Hoewer nicht nachgewiesen werden.“

    Wie, wat?
    Kein Problem in Buntschland.

    Justizistische Anschuldigungen in 3…2…1…

  • Solche Siebverfahren sind vermutlich seit jeher gängige Praxis. Überall. Was dabei herauskommt sehen wir: Ein so genannter „Tiefer Staat“. Möglicherweise brauchen wir vollkommen neue Mittel der Demokratie um solche Entwicklungen zu verhindern.

  • Wenn man sich sein Foto anschaut, kokettiert er offenbar mit einer völkischen Aufmachung. Solche Typen sind mir auch suspekt.

    -28
    • Menschen, welche Leute nach ihrem Aussehen beurteilen sind mir auch zuwider

      • Aussehen und Aufmachung sind nicht dasselbe. Manche Leute können echt nicht differenzieren. Mir gefällt sein Styling genauso wenig wie Problemponys, über die sich hier übrigens auch regelmäßig Leser aufregen.

        0
    • Nun, ich sehe da nur einen korrekt gekleideten jungen Mann und einem ordentlichen Haarschnitt.

      Das hebt sich angenehm ab von dem mittlerweile eingerissenen Gammellook langhaariger Bombenleger, die den herrschenden Zeitgeist, an den sie sich optisch anwanzen, mit Hegels Weltgeist verwechseln.

    • Dachte wir sollen nicht nach dem Äussern urteilen. Komisch Tina. Er sieht gepflegt aus und hat anscheinend eine Ausbildung. Für mich vertrauenswürdig.

    • Was Tina unter „völkischer Aufmachung“ versteht, ist mir nicht ganz klar. Auf mich macht der einen gepflegten Eindruck

    • Bauchdenken bedingt vorhergehende Gesichtskontrolle.

    • Auf den ersten Blick wirkt er auf mich wie ein gepflegter Ire oder Engländer. Die selten vorkommende Rothaarigkeit bediente übrigens gerade in der NS-Zeit antisemitische Klischees.

    • Was konkret ist denn eine „völkische Aufmachung“ Ihrer nachgeplapperten Meinung nach? Wie sieht denn die „völkische Aufmachung“ z. B. eines Chinesen aus?

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