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Pflicht

SPD-Politikerin will christliche Krankenhäuser zwingen, Abtreibungen durchzuführen

Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion fordert, dass christliche Krankenhäuser dazu verpflichtet werden sollen, Abtreibungen durchzuführen, wenn sie öffentlich finanziert werden. Aktuell können konfessionelle Krankenhäuser Abtreibungen verweigern.

Christliche Krankenhäuser dürfen Abtreibungen aus ethischen Gründen ablehnen. (Symbolbild)

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Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, fordert gegenüber der taz am Donnerstag: „Aus unserer Sicht sollten öffentliche Krankenhäuser verpflichtet sein, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“. Das müsse ihrer Meinung nach auch für konfessionelle Krankenhäuser gelten, wenn diese öffentlich finanziert werden. Konfessionelle Krankenhäuser sind meistens in christlicher Trägerschaft. Laut der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland waren 2021 ein Drittel aller Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft.

Die Versorgungslage für ungewollt Schwangere sei „dramatisch“, sagte Wegge. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags teilte 2020 in dem Schreiben „Zum Weigerungsrecht von Krankenhäusern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen“ mit, dass kirchliche Träger von Krankenhäusern festlegen dürfen, dass in ihren Einrichtungen keine Abtreibungen angeboten werden. Für öffentlich-rechtliche Krankenhäuser gilt das nicht. Außerdem besteht für einzelne Ärzte die Möglichkeit, sich aus Gewissensgründen zu weigern, eine Abtreibung durchzuführen, wenn das Leben der Schwangeren nicht akut gefährdet ist. 

Die SPD-Politikerin Wegge geht mit ihrer Forderung also deutlich über den Status quo hinaus. Weiter setzt sie sich dafür ein, dass die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen vermehrt von Krankenkassen übernommen werden, wie die taz berichtete. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus“. 

Dazu müsse Wegges Meinung nach die Abtreibung in den ersten zwölf Wochen entkriminalisiert werden. Denn aktuell übernimmt die Krankenkasse die Kosten nur, wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist oder wenn die Gesundheit der Schwangeren gefährdet ist. 

Delivered by AMA

Um die Frage, ob Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, gibt es immer wieder Streit. Erst am 8. August hatte das Arbeitsgericht Hamm entschieden, dass ein christliches Krankenhaus in Lippstadt dem Chefarzt der Gynäkologie die Anweisung erteilen durfte, Schwangerschaftsabbrüche nur noch dann durchzuführen, wenn eine akute Todesgefahr für die Schwangere besteht. Das geht aus der Pressemitteilung des Gerichts hervor. 

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In allen anderen Fällen darf in dem großen christlichen Krankenhaus, das aus der Fusion dreier christlicher Krankenhäuser hervorging, keine Abtreibung durchgeführt werden. Das Verbot der Schwangerschaftsabbrüche gilt auch für die Nebentätigkeit des Arztes in einer privaten Praxis. Der Chefarzt will gegen das Urteil Berufung einlegen. 

Im Jahr 2016 ordnete die Leitung der Kreisklinik Schaumburg an, dass ab April 2017 keine Abtreibungen wegen der sozialen Indikation mehr durchgeführt werden dürfen. Soziale Indikation bedeutet, dass die Schwangere wegen ihrer Lebensumstände das Kind nicht austragen will. Drei kleine Krankenhäuser waren zu einem großen Krankenhaus unter christlicher Trägerschaft fusioniert. Damals hatte die Süddeutsche Zeitung darüber berichtet. Letztlich einigte sich der Träger Agaplesion mit dem Landkreis darauf, dass externe Ärzte in einem angeschlossenen ambulanten Zentrum Abtreibungen durchführen dürfen.

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91 Kommentare

  • Ich wäre dafür, die SPD zu verpflichten, Politik für Deutschland zu machen.

    • und vor allem für echte Deutsche ohne Migrationshintergrund

    • Die SPD lässt in Deutschland reihenweise Krankenhäuser in die Insolvenz gehen. Die Hauptsorge dieser Sozialisten ist jedoch, dass auch ja alle Krankenhäuser die Abtreibungen durchführen. Hier erkennt man die Prioritäten dieser Leute.
      Jagt diese linken Ideologen endlich bei den Wahlen davon!

      • Wegge ist verh., hat ein Kind.
        Gönnt sie anderen keine?

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      • Der Wähler ist da auf einem guten Weg

        4
  • Bei der hohen Anzahl an Abtreibungen gibt es offenbar genügend Einrichtungen, welche diese Abbrüche durchführen. In den Krankenhäusern wird das ohnehin eher selten gemacht.
    Aber so ist sie die SPD, welche die persönliche Entscheidungen für Werte oder auch für die eigene Gesundheit nicht mehr stattfinden lassen möchte.
    Kein Arzt und auch kein Krankenhaus darf für die Durchführung einer solchen ethisch fragwürdigen Behandlung gezwungen werden.
    Ich möchte in dem Zusammenhang noch einmal darauf hinweisen, dass es bereits in den siebziger Jahren kein Problem war abzutreiben.

    • Am Thema vorbei, denn dadurch wird ja nicht weniger abgetrieben, wie du selber festgestellt hast.
      Insofern selbstverständlich die Mittel für kirchliche Einrichtungen kürzen, die sich aus rein moralischen Gründen verweigern. Wüsste nicht, warum die Extrawürste gebraten kriegen sollen.

      • „Wüsste nicht, warum die Extrawürste gebraten kriegen sollen.“
        Weil die Kirche ein Tendenzbetrieb ist, womit halt nun mal bestimmte gesetzlich verankerte Privilegien verbunden sind? Es geht hier nicht nur um reine „Moral“.
        Keine Ahnung, wie unser Staat eigentlich so funktioniert?

        0
    • Hildegard, du hast das falsch verstanden. Der Arzt wollte einer Frau helfen und der Arbeitgeber hat es trotz medizinischer Indikation verboten.
      Und genau dagegen hat er sich gewehrt. Dafür plädiert dir SPD, dass das nicht mehr passieren d an rf..
      Wie weit soll eine Frau denn bitte fahren. Bis sie Hilfe bekommt? Gerade auch bei medizinischer Indikation. Selbst da lehnt das Krankenhaus, katholisch, dir Hilfe für die Frau ab. Auch wenn die Folge der Tod der Frau ist. Sowas darf es nicht geben. Dafür setzt sich die SPD zurecht ein.
      Und ich bin wahrlich kein Freund der SPD.

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      • Anhörung Bundestag 10.2.2025

        Zitat:
        Und als Drittes gibt es eine weitere Publikation, die sich damit beschäftigt, wie die flächendeckende oder nicht flächendeckende Untersuchung definiert wird. Das ist nämlich die Frage: Wie definiere ich sie? Ich zitiere jetzt wiederum: 52,8 Prozent der Befragten gaben an, eine weniger als 10 Kilometer entfernte Einrichtung für den Schwangerschaftsabbruch aufgesucht zu haben. Weitere 32,3 Prozent gaben eine Distanz zwischen 10 und 50 Kilometer an. Hier einmal ein Beispiel: Die Ost-West-Ausdeh-nung von Berlin beträgt 45 Kilometer, die von München 27 Kilometer und die von Hamburg 41 Kilometer. Das heißt, wenn ich in Berlin vom einen zum anderen Ende der Stadt fahre, wäre ich über diese fiktive Marge von 50 Kilometern schon fast hinaus.

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    • Es gibt ca. 12 Mio gebährfähige Frauen in Deutschland. Die Abtreibungsrate beträgt 100k. Das sind 0,8%. 99,2% bringen ihre Kinder zur Welt. Von „hoher Abtreibung“ kann nicht die Rede sein. Zudem entscheidet die Frau, ob sie das Kind austragen will. Da haben wir Männer nicht mitzureden. Oder willst du, dass Frauen bestimmen, wie oft du im Monat deinen Samen spendest?

      -28
      • „Es gibt ca. 12 Mio gebährfähige (sic.) Frauen in Deutschland. Die Abtreibungsrate beträgt 100k. Das sind 0,8%. 99,2% bringen ihre Kinder zur Welt.“ Ähm, unter der falschen Annahme, dass alle 12 Mio. Frauen ständig schwanger sind. 2024 wurden 677.117 Kinder in DE geboren. Bei 100.000 Abtreibungen wären also ca.13% aller Föten abgetrieben worden.

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      • Jedes Jahr wird aktuell eine Großstadt abgetrieben. Ich empfinde das als viel und dafür finden sich Ärzte.
        Es ist absoluter Unfug, dass Männer da nicht mitreden dürfen. Nicht selten sind es sogar die Männer, welche die Frauen zur Abtreibung treiben.
        Was das alles aber mit der Samenspende zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Wenn Männer ihren Samen gerne selbst behalten wollen, dann sollen sie ein Kondom verwenden oder keusch leben.

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  • Kann eigentlich ein Arzt aus Glaubensgründen die Durchführung einer solchen Tötung ablehnen?

    • Er kann !
      Aus religiösen Glaubens- und aus humanistischen Gewissensgründen.
      Kein Gesetz kann ihn dazu zwingen.
      Frau ohne Kind gesund – Arzt pyschisch krank – ein no go ! – noch ! – falls Büx & Co. gestoppt werden können. Denen würde ich einen Arztzwang zutrauen.

  • Vorher sollte die SPD dazu verpflichtet werden Sozialleistungen zu streichen. Wird genauso wenig passieren.

  • Anhörung Bundestag 10.2.2025

    Sachverständiger Prof. Dr. Michael Kubiciel (Universität Augsburg)

    Zitat:
    Trotz dieses Ausgangspunktes sind das Bundesverfassungsgericht und der Gesetzgeber zu einer Regelung gekommen, die die Grundrechte der Schwangeren durchaus achtet und die auch für die Frauen praktikabel ist. Die Daten der Regie-rungskommission zeigen nämlich, dass das geltende Recht Frauen keine Hürden in den Weg legt. Ich zitiere aus dem Abschlussbericht: „80,1 Prozent der Frauen gaben an, dass es für sie leicht oder eher leicht war, eine Einrichtung zu finden.“ 91 Prozent der Frauen berichteten, „dass sie die Einrichtung sehr gut oder gut erreichen konnten“. Sollte es also irgendwo regionale Versorgungs-lücken geben – was nicht festgestellt ist -, dann sähe im Übrigen das Schwangerschaftskonfliktgesetz eine Abhilferegelung vor, nämlich mit der sogenannten Gewährleistungsverpflichtung der Bundesländer. Dafür braucht man also keine großräumige Gesetzesänderung.

  • Warum? Es gibt genug staatliche KHs. Oder nicht? Man sollte über jedes KH das existiert froh sein und nicht versuchen zu ideologisieren. Zwangsweise.

    • Ich finde es eigentlich schlimm, dass es überhaupt KH, Kitas, usw. in religiöser Trägerschaft gibt, die dann auch noch von der Allgemeinheit finanziert werden, statt von den Kirchen.
      Aber wenn dem schon so ist, bitte keine Extrawürste für diesen Einrichtungen.

  • Der Arzt ist derjenige, der den Eingriff vornimmt. Ich finde, er muss entscheiden, was er seinem Gewissen zumuten kann und was nicht.

    Bereits in der so gar nicht kirchenaffinen DDR gab es Krankenhäuser und auch Ärzte, die sich weigerten, Abtreibungen durchzuführen, wenn es mit ihrem Gewissen nicht vereinbar war. Das waren meist die Kliniken in kirchlicher Trägerschaft.

  • Was ich nicht verstehe ist, wieso bei sozialer Indikation nicht mehr an Adoption gedacht wird. Angeblich ist das Interesse,
    zwar leicht rückläufig, aber immer noch groß. Lt. Statistik gibt es weiter mehr Interessenten als Kinder, die zur Adoption freigegeben werden.

    • Das ist auch so ein zweischneidiges Schwert. Ob die Adoptionswilligen dann wirklich ein Kind einer Drogensüchtigen wollen, stelle ich auch mal in Frage. Die meisten Eltern wollen nach Möglichkeit ein Neugeborenes, möglichst ohne Vorschädigungen durch die Mutter.
      Wer selbst Kinder hat, der weiß, dass man bereits im Mutterleib eine Beziehung zum Kind aufbaut. Um diese Bindung zu verhindern, treiben die Frauen lieber ab.
      Hinzu kommt, dass Adoption auch nicht einfach ist. Freunde von mir haben zwei Kinder adoptiert und das war nicht einfach, denn tatsächlich spielt die Genetik eine große Rolle und da ist die Erziehung der Kinder wesentlich schwieriger.
      Wenn wir weniger Abtreibungen wollen, müssen die Frauen und hier besonders die Berufstätigen möglichst gut unterstützt werden. Auch darf es kein Makel mehr sein, Kinder allein zu erziehen.
      Ich würde mir wünschen, dass die Energie der Flüchtlingsunterstützung in die Familienunterstützung fließt. Das würde vieles verändern.

  • Prof. Dr. M. David

    “ Wir fragen uns als Ärztinnen und Ärzte nicht, ab welcher Woche wir uns um die Patientin, die Blutungen, die Schmerzen hat, kümmern und ab welcher Woche sich das sozusagen lohnt, sondern wir sehen unabhängig von der Schwangerschaftswoche unsere ärztliche Aufgabe darin, eventuelle Störungen der Schwangerschaft zu beseitigen oder mit den wenigen Mitteln, die wir haben, der Frau in dieser Lage zu helfen. Wenn wir, wie Sie fragten, auf die 18. Woche gehen, dann muss ich Ihnen sagen, die meisten fetalchirurgischen Eingriffe finden in der 16. und 17. Schwangerschaftswoche statt. Und man weiß sicher, dass die Feten, an denen diese Operationen durchgeführt werden, Schmerzen haben. Das heißt, wir werden mit einer Ausweitung in die 18. Woche dem Embryo oder dem Feten Schmerzen zufügen. Und wir wissen inzwischen, dass auch in niedrigeren Wochen, wahrscheinlich ab der 8. Schwangerschaftswoche, Schmerzrezeptoren vorhanden sind. Also, es gibt eine kontinuierliche Entwicklung.“

  • Ich habe wirklich noch nie von einer Frau gehört, die abtreiben wollte, aber keinen Termin bekommen hat.

  • Anhörung Bundestag–10.2.2025–Prof. Dr.Matthias David

    Zitat:
    Die Versorgungssituation soll schlecht sein, sie soll sogar prekär sein, entnehme ich der Begründung zu diesem Gesetzentwurf. Ich kann dem nur ausdrücklich widersprechen. Einmal haben wir selber – bisher ignorierte – Untersuchungen durchgeführt….

    Worüber ich mich auch wundere, ist, dass die Gesetzesbegründung einzig und allein auf einer einzigen Studie, nämlich der ELSA-Studie, beruht, die große Schwächen hat. Sie ist mitnichten evidenzbasiert, und sie gibt selber – im „Bundesgesundheitsblatt“ gerade publiziert – zu, dass sie nicht nach Kriterien der Repräsentativität geschaut hat und nicht im Sinne einer Zufallsauswahl die Frauen befragt hat. Gleiches gilt für die Ärztinnen und Ärzte, die hier immer wieder zitiert werden, dass sie vor Diskriminierung und Ähnlichem Angst haben. Also ich bitte Sie, in das Original zu schauen, und ich bitte Sie, auf die Publikationen, die in Fachjournals publiziert worden sind, zu achten.

    • Öffentlich-rechtliche Qualitätsmedien schweigen–oder gehen ihren Aufgaben nicht nach–lassen keine „barrierefreien“ Kommentare zu–Aber kritische Medien, die mit Fakten daherkommen und Kommentare zulassen–werden als rechtsextrem bezeichnet.

      Warum bieten öffentlich-rechtliche Medien uns Bürgern keine Chance, uns neutral mit allen Expertenmeinungen zu beschäftigen?

      Warum hockt die TAZ in sämtlichen Talkshows?
      Warum lädt man nicht einmal die Experten der Anhörungen ein–sie alle sind namentlich bekannt–ihre Stellungnahmen werden schriftlich veröffentlicht.

      Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit Milliarden Steuergelder finanziert wird und keine Leistung für die Demokratie erbringt–sollte abgestellt–oder umorganisiert werden.

      Komplett.
      Herr Merz muss gegen alle kämpfen, gegen die SPD, die mit Grünen und Linken bestens „könnte“ mit Kommissionen, die hinterfragt werden müssten–mit hunderten NGOs.

      Es geht zur Zeit um alles–hört bitte auf mit dieser fiesen Hinterhältigkeit !

    • Wahrscheinlich ist es von der SPD-Politikerin vorauseilender Gehorsam, da in den USA derzeit immer mehr Schwangerschaftskliniken dicht machen. Ich denke, sie befürchtet hier das gleiche für die entsprechenden gynäkologischen Stationen, eben in anderer Form. Gibt es hier eigentlich speziell nur für die Abtreibung vorgesehene Kliniken? Ich weiß es gar nicht. Auf jeden Fall kann jede Frau die medizinische Hilfe sucht, überall fündig werden, gar kein Problem.

      Es ist längst ein Kulturkampf, die Union und Merz müssen sich dem endlich auch inhaltlich und mit geradem Rücken stellen! Hier könnten sie tatsächlich Punkte einfahren, wenn sie endlich wieder auf Kurs kämen, aber sie haben nicht den Mut, wie es scheint, Angst vor der Eskalation. Dabei ist die Basis doch besonnen.
      Und am heutigem katholischem Feiertag sowas herauszuhauen, ist auch pure Provokation!

  • Ich dachte das Thema sei durch?

    • Wer radikalisieren und immer schön das Süppchen am Kochen halten will…

  • Wie wäre es denn mit einem völlig anderen Modell: Jede Frau die sich für ihr Kind entscheidet bekommt Rentenpunkte und die Unterstützung durch die Gesellschaft. Statt das Geld in alle Welt zu verteilen, unterstützen wir doch lieber unsere Mütter. Wie ungerecht das System ist das Mütter nicht vollumfänglich unterstützt und sie zwingt einer Erwerbstätigkeit nach zu geh um ihre Rente zu sichern.Als ob die Erziehung von Kindern kein wertvoller Job ist.Klar ist auch, daß viele Frauen das Mutter sein nicht als Vollzeitjob haben wollen.Das muß auch möglich sein. Kinder und trotzdem einer Arbeit im Lohnsektor nachgehen. Die Hauptsache ist, daß Frauen egal für welche Variante sie sich entscheiden, keine Nachteile haben.

  • Ich frage mich: Was sind das für Menschen (Ärzte und Ärztinnen), die Abtreibungen/Schwangerschaftsabbrüche durchführen, erst recht dann, wenn diese nicht aufgrund einer medizinischen oder kriminologischen Indikationen durchgeführt werden.

    • was sind das fuer menschen, die gegen abtreibung sind, aber die geborenen menschen ein paar jahre spaeter als kanonenfutter in den krieg schicken wuerden?

  • Vielleicht bin ich ja zu altmodisch, aber ich würde Abtreibungen grundsätzlich verbieten. Dafür wurden Verhütungsmethoden erfunden und die „Pille danach“. Ausnahme medizinische Gründe oder nach Vergewaltigungen.

    Es gibt soviele Paare (hetero), wo die Frau keine Kinder bekommen kann oder der Mann zeugungsunfähig ist. Die warten oft vergeblich auf die Adoption eines Kindes.

    Außerdem baut sich das Mutter-Kind-Verhältnis erst im Laufe der Schwangerschaft auf. Viele Frauen haben es schon bereut, ihr Kind in den ersten drei Monaten abgetrieben zu haben. Darunter leiden die dann ein Leben lang.

    Aber vielen Frauen ist der schnelle Sex lieb, aber Verantwortung für die Folgen wollen sie dann doch nicht übernehmen. Könnte ja die Lebensplanung stören.

    • Das denke ich auch so oft.. die Verhütung ist heute so einfach.. da muss doch eigentlich keine Frau mehr abtreiben.. ausser in den besagten Fällen…

    • Diese „my body my choice-Mentalität“ der Grünen und Linken Politikerinnen finde ich einfach nur widerlich!! Sie wollen nur ihren Spaß haben, aber verhüten brauchen sie nicht, kann ja abgetrieben werden!!!
      Das ist menschlich und ethisch unterste Schublade. Wenn man keine Kinder will soll man gefälligst verhüten. Man braucht heute nicht mehr ungewollt schwanger zu werden!
      Die reden den jungen Frauen auch ein, dass Kinder und Familie was ganz schreckliches ist. Sie sind geistig so vereinsamt, dass sie anderen eine intakte Familie nicht gönnen!!!

    • Auch die besten Verhütungsmittel können versagen. Falsche Lagerung und schon ist es passiert. Auch die Pille danach funktioniert nicht immer und dann weiß man nicht, ob das Kind nicht Schaden genommen hat.
      Ich will damit sagen, dass es durchaus Situationen gibt, wo es problematisch sein kann, dass noch ein Kind kommt. Oder denken wir an viele zugereiste Frauen. Da sind Verhütungsmittel ohnehin verboten. Wenn dann der Herr der Schöpfung aus wirtschaftlichen Gründen auch noch ein zehntes Kind will, dann würde ich dieser Frau auch eine Abtreibung zugestehen.

    • Wtf. Nach der Geburt sind primär die Männer weg und lassen die Frauen alleine. In welcher Welt lebst du, dass du bestimmst, ob die Frau das Kind austragen soll oder nicht? Kenne deine Grenzen. Es geht dich nix an, wie andere ihr Leben gestalten. Bist ja wie die Grünen und Roten, die alles festlegen wollen.

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      • @1brain4all hast du sie noch alle? Wir reden hier nicht über ein falsch gekauftes Handy oder eine nicht passende Jeans, was man zurückgeben kann. Wir reden hier über menschliches Leben. Und wer vö… kann, kann auch die Verantwortung dafür übernehmen. Deine Gedanken lassen tief blicken.

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  • Wieso nur christliche Spitäler, haben Muslimas keinen Anspruch auf Abtreibung?

  • Die Sozialisten vergessen hierbei immer das Individuum. Ich vermute die Ärtze in christlichen Krankenhäusern arbeiten dort weil sie die Werte teilen und nich weil sie keine andere Option haben.

    Ich hätte mich niemals von meinem Arbeitgeber zu Tätigkeiten verpflichten lassen, die gegen meine Überzeugung sind. Ich hätte auch niemals für ein Rüstungsunternehmen gearbeitet.

  • Es ist damit argumentiert worden, dass die Bindungswirkung des § 31 Bundesverfassungsgerichtsgesetz hier nicht gelte. Da braucht man lange Ausführungen, um das wegzureden. In § 31 Absatz 1 heißt es:„Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ Das heißt insofern: Solange das Bundesverfassungsgericht nicht widerrufen hat, ist es bindend.Das Bundesverfassungsgericht selbst mag widerrufen, aber dieser Widerruf hat nicht stattgefunden. Das ist auch nicht zu erwarten; es sind keine neuen Argumente vorgetragen worden, die dem Bundesverfassungsgericht damals nicht bekannt waren, keine neuen Erkenntnisse, die damals nicht bestanden.
    Wenn das Bundesverfassungsgericht 1993 glasklar sagt: „Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu“ dann ist das eben ein diametral anderer Ausgangspunkt als der, der von der Kommission gewählt wurde und auf den sich der Gesetzentwurf beziehtThüsing

    • Frau Brosius Gersdorf
      Eine ganz andere Frage ist, ob das Bundesverfassungsgericht, wenn es noch mal mit so einem Verfahren betraut wird, der Gesetzentwurf in Kraft tritt, sich die Frage noch mal neu anguckt oder einfach auf seine alten Entscheidungen verweist. Und auch dazu gibt es eine gefestigte Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht schaut sich den Gesetzentwurf oder dann das Gesetz neu an, wenn der Gesetzgeber veränderte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse darlegen kann. Und diese veränderten Verhältnisse, die gibt es meines Erachtens: wegen des Fortschreitens der rechtswissenschaftlichen Diskussion zu den Grundrechtspositionen des Embryos und der Frau, der veränderten völkerrechtlichen Rechtslage und auch des Rechtsvergleichs, zu dem unsere Kommission eingehend Stellung genommen hat.

      • Das Bundesverfas-sungsgericht hat 1993 klar gesagt: Menschenwürde kommt auch schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Das heißt, da muss man lange drum herumreden, bevor man zu einem an-deren Ergebnis kommt, und das tut man dann auch, indem man allerlei Narrative bemüht. Ich zitiere aus der Gesetzesbegründung: „Die aktuelle Rechtslage in Deutschland widerspricht Vor-gaben und Standards des internationalen Rechts.“ Auch das ist falsch. Was mit „Standards“ gemeint ist, ist unklar und soll es auch so sein. Der Entwurf erläutert das nicht. Dagegen kann man nicht argumentieren. Internationalen Vorgaben jedoch widerspricht die gegenwärtige Rechtslage zumindest mit Sicherheit nicht. Empfehlungen von UN-Ausschüssen oder der Weltgesundheitsorganisation, auf die verwiesen wird, haben keine Verbindlichkeit für das nationale Recht. Und teilweise sind die Dinge, auf die Bezug genommen wurden, auch gar nicht einschlägig. Es ist also schlicht unrichtig, wenn der Eindruck vermittelt wird….

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        • Zitat eins oben und hier:Sachverständiger Prof. Dr. Gregor Thüsing (Universität Bonn)

          Aus juristischer Perspektive ist das stärkster Tobak. So was habe ich noch nicht gelesen. Ich bin heute das 52. Mal Sachverständiger in einem Ausschuss. Dass so nonchalant mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umgegangen wird, hat Seltenheitswert. Um es ganz klar zu sagen: Dieser Entwurf ist mitnichten minimalinvasiv oder ausgewogen, wie es die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser in der Bundestagsdebatte erklärten, sondern juristisch – man muss es so sagen – radikal. Da weiß es der Gesetzgeber offenbar besser als das Bundesverfassungsgericht. Man fragt sich: Wieso? Denn die Kluft zwischen dem, was der Entwurf will, und Karlsruhe liegen ja nicht im Marginalen, sondern im Kern. Es geht letztlich darum: Kommt dem Embryo Menschenwürde zu, hat er ein Recht auf Leben, was zu schützen ist? …

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  • Nun, Abtreibungen sind – von eng umgrenzten Ausnahmefällen abgesehen – keine medizinische Heilbehandlung.

  • Die Forderung ist typischer Populismus. Kath. Krankenhäuser wenden zu Recht kirchliche arbeitsrechtliche Normen an. Schutz des menschlichen Lebens ist Kernbestandteile christlicher Ethik. Käme der Gesetzgeber auf die Idee, kath. Kliniken zur Durchführung von Abtreibungen zu zwingen, hätte dies Folgen. Es wäre ein Verstoß gegen Konkordate und würde zu Verstimmungen zwischen Heiligem Stuhl und Bund führen. Mehr noch: nähme ein solches Gesetz alle parlamentarischen und gerichtlichen Hürden, hätte es die Schließung aller gyn. Abt. in kath. Krankenhäusern zur Folge. Allein schon aus rechtspolitischen Sacherwägungen kann die Forderung von Carmen Wegge nur ins reich feuchter sozialdemokratischer Träume verwiesen werden. Wie wäre es mal mit Ausbau der Hilfe für Frauen, die durch ihre Schwangerschaft in Konflikt geraten? Räumt man die Auslöser des Konflikts – meist ist es Geldmangel – aus dem Weg, freuen sich die Frauen auf ihr Kind. Fast alle Konflikte lassen sich zu Gunsten des Lebens lösen.

  • Wild. Ich lehne es ab, Abtreibungen ohne gesellschaftlich breit akzeptierte Indikation zu bezahlen.

  • Die SPD will Christen zwingen, mit ihren Steuergeldern Abtreibungen zu finanzieren.

    Kein Wunder, was Gewissensgründe sind, werden solche Politikern schließlich nie verstehen können.

  • Einer der Gründe, aus denen die SPD unbedingt die Doppelnamen-Kandidatin am BVerfG verankern wollte. Diese Partei will auch durchsetzen, dass die Durchführung von Abtreibungen obligater Ausbildungsbestandteil von Ärzten wird.

  • Zu „Rike“: das ist Quak. Bei Lebensgefahr einer Schwangeren (auch sonst) sind alle notwendigen medizinischen Maßnahmen erlaubt, sogar geboten, dies kann eine arbeitsrechtlichte Anweisung überhaupt nicht untersagen

  • Das staatlichen Zwingen scheint irgendwie ein Grundgedanke der spd zu sein. Ohne irgendetwas vom Bürger zu erzwingen, das scheint für die spd unmöglich zu sein. Nun ja, die aktuellen Umfragen zeigen ja deutlich wohin eine derartige Haltung führt. Gott sei Dank

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