Werbung:

Werbung:

Richterkandidatin

Universität Hamburg prüft neue Vorwürfe gegen Doktorarbeit von Brosius-Gersdorf

Plagiatsjäger Stefan Weber erhebt neue Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorfs Dissertation - ihr Ehemann soll weite Teile der Doktorarbeit geschrieben haben. Nun prüft die Universität Hamburg die Vorwürfe.

Von

Die Universität Hamburg prüft neue Vorwürfe gegen Brosius-Gersdorf

Werbung

Waren die wissenschaftlichen Vorwürfe gegen Frauke Brosius-Gersdorf doch schwerwiegender als gedacht? Das legt ein neues Prüfungsverfahren der Universität Hamburg nahe: Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet, hat die Hochschule ein Prüfungsverfahren wegen neuer Vorwürfe durch den Plagiatsjäger Stefan Weber eröffnet. So habe die Ombudsstelle entsprechende Hinweise erhalten, denen man nun nachgehen möchte.

Weber hatte bereits vor der gescheiterten Wahl der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Vorwürfe gegen ihre Dissertation erhoben – dabei ging es um mögliche „unethische Autorenschaft“. So sieht Weber zahlreiche nahezu wortgleiche Textstellen zwischen der Promotion von Brosius-Gersdorf und der Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf.

Jetzt erhebt Weber neue Vorwürfe im Rahmen eines 86-seitigen Gutachtens: Ihr Ehemann soll in weiten Teilen ihre Dissertation verfasst haben, so der Plagiatsjäger. Die Betroffene bestreitet dies entschieden – rechtliche Schritte gegen Weber sind angekündigt. „Sollte es für diesen unzutreffenden, haltlosen und ehrverletzenden Vorwurf irgendeinen Mindestbestand an Beweistatsachen geben, fordern wir, unsere Mandanten damit konkret zu konfrontieren, damit sie dem entgegentreten können“, teilte dazu eine von ihr beauftragte Anwaltskanzlei mit.

Die ersten Vorwürfe von Weber hatten dazu geführt, dass Brosius-Gersdorf am Vormittag der geplanten Wahl die Unterstützung der Unions-Fraktion eingebüßt hatte. Vorher hatten Fraktionschef Jens Spahn und Bundeskanzler Friedrich Merz ihre Kandidatur lange unterstützt – auch im Richterwahlausschuss hatte Brosius-Gersdorf die nötige Mehrheit mithilfe von CDU-Stimmen erhalten.

bc

Werbung

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

79 Kommentare

  • Das Linke Hamburg prüft? Der Witz war gut.

    • Vor allem, diese komplett links verstrahlte Uni Hamburg. Von dort aus, werden die Post – kollonial Studies Studierenden in die Tagesschau Redaktion, zu Zeit, Spiegel , SZ. usw. In einer Standleitung gepumpt.

      Nach TU, FU , Humboldt Berlin die Fabrik des Grauens für Deutschland.

      Entsprechend ablehnend hat man sich ja auch schon vor der eigentlichen Sichtung der neuen Beweise, durch der UNI HH, positioniert.

      • Kein Mensch (der die linke Seite-rechte Seite von Stefan Weber lesen und verstehen kann) braucht die ‚Prüfung‘ der Universität Hamburg.
        Auch die Arbeit von Robert H. (selbe Uni) kann man sich mit linke Seite-rechte Seite ansehen und selbst urteilen.
        Es gibt noch mehr Arbeiten (vdL, Lammert usw.), wo linke Seite-rechte Seite überwältigend deutlich sind. Trotzdem haben manche ihren ‚Dr‘ behalten dürfen. Dann darf man politische Rücksichtnahme (also Willkür) vermuten.
        Auch noch sehr ergiebig: ‚vroniplag‘

        21
    • Ehm, solange sie möglichst lange prüfen und damit die Kandidatur aufhalten läuft es doch in unserem Sinne. Bitte schön gründlich prüfen, alle Seiten hören, noch ein Forschungsfreisemester zwischenschieben.

      • Sobald Merz diese beiden Tanten absegnet ist der Aufschub durch!

        33
      • @Cdu Wähler haben uns verraten: Merz ist Scholz 2.0. Der lässt seine nominellen Untergebenen ihr eigenes Ding machen und spielt Außenkanzler. Sein Außenminister ist pro-Hamas, sein Innenminister will aufräumen. Er ignoriert den Streit. Das selbe Spiel mit Steuererhöhung vs. Sozialkürzung.

        12
    • Die Frau ist trotzdem durch, Uni Hamburg hin oder her. Die Juristen werden so jemand nicht mehr als Verfassungsrichterin akzeptieren.

      Man sagt das zwar im Moment noch nicht so laut, weil Juristen jetzt auch nicht per se Rückgrat-Leute sind. Aber da stehen ganz andere Interessen auf dem Spiel, nämlich z.B. auch das öffentliche Ansehen des „Dr. jur.“. Da hat der ganze Stand ein Interesse daran, dass der nicht künftig als „Zahnarzt-Doktor“ gewertet wird. Als Professorin so eine Frau, meinetwegen, aber nicht als Verfassungsrichterin.

      An der Stelle bewährt sich echt mal das Internet. Das Plagiats-Gutachten von Weber ist öffentlich und jeder kann es lesen (auch jeder Student von der Frau). Da hilft auch kein Verfassungsschutz, denn so ein Gutachten könnte man dann natürlich auch auf einen indonesischen Server legen.

    • hat diese hamburgerin mit hochbezahltem job in potsdam nicht wenigstens ein uneheliches kind oder eine affaere mit einem potsdamer in sansoucci waehrend ihr hamburger mann in leipzig lebt und auch da einen tollen posten in einem staatsbetrieb hat ? dann kann die bild zeitung endlich ihr werk tun und madam ist weg vom fenster. – diese saga von der ernsten westfrau mit dem doppelnamen und den abgeschriebenen doktorarbeiten geht einem als thueringer wirklich auf den keks. echt wessi eben.

  • …mehr schreibe ich nicht.

    • Aber 45 wäre Schluss damit gewesen…

      • Nicht unbedingt…sieher hier bei den Grünen!

        Mit Baldur Springmann und Werner Vogel gehörten zwei ehemalige NSDAP-Mitglieder zu den Gründungsmitgliedern der GRÜNEN.

        54
    • „…mehr schreibe ich nicht.“
      Und das ist auch gut so.

  • Es gibt nichts mehr zu prüfen. Die Sache ist durch. Man kann nicht Richter benennen, die gegen die große Mehrheit der Bevölkerung stimmen werden. Das ist in meinen Augen nämlich auch eine Form des Extremismus.

    • Das sieht Merz und die Spd aber leider ganz anders.

  • Diese Frau verkörpert in meinen Augen das linke Böse.

    • Wahre Worte und der Hass und die Hetze kommen immer von links.

    • Nun, ob „das linke Böse“ nicht etwas pleonastisch ist?

      -21
    • … In meinen Augen das böse insgesamt, nicht nur das linke Böse.

      Allerdings habe ich einen Bildschirm mit Ihrem Gesicht im Garten aufgestellt, daraufhin blieben die Wildschweine weg. Man muss es nur zu nutzen wissen.

  • Besser kann man die aktuelle Situation und das deutsche Elend nicht beschreiben!

    Benedikt Lux (Grüne), 2020: „Wir haben d. gesamte Führung fast aller Berliner Sicherheitsbehörden ausgetauscht und dort ziemlich gute Leute reingebracht. Bei der Feuerwehr, der Polizei, der Generalstaatsanwaltschaft (…). Ich hoffe sehr, dass sich d. in Zukunft bemerkbar macht.“

  • Die Frau Brosius Gersdorf wird doch eh nur noch als „Trojanisches Pferd“ im Rennen und damit in den Schlagzeilen gehalten, damit unter dem Radar die fast noch schlimmere Ann-Katrin Kaufhold durchgewunken wird.
    Ich teile den Vorschlag alle drei Kandidaten auszutauschen und den Wahlausschuss entsprechend zu sensibilisieren neutrale Vorschläge zu unterbreiten – nur so kann tatsächlich noch der Anschein eine unabhängigen Rechtsprechung aufrecht erhalten werden.

    • Wie wollen Sie ein Machterhaltungs- und Zementierungskartell „sensibilisieren“ ?

  • Bereits bei der Überprüfung der Qualität dessen, was einst Robert Habeck als vermeintliche Doktorarbeit eingereicht hat, sind von der Universität Hamburg die Grenzen der Hochschulautonomie sämtlich überschritten worden. Das ist schon daran erkennbar, dass der spätere Vizekanzler zwar auf der dortigen Seite 8 von der „Ganzheit des Ich“ schreibt, aber Praktiken der Verabsolutierung nicht kritisiert. Allein dadurch genügt seine Schrift nicht einmal im Ansatz den Mindeststandards guter wissenschaftlicher Praxis. Dennoch führte die insofern nicht erbrachte Leistung zu keinem Entzug des akademischen Grads. Angesichts dessen bleibt abzuwarten, ob die Universität Hamburg auch bei der nunmehr anstehenden Überprüfung der Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf dieselbe Eigenmacht an den Tag legt. Sollte erneut der absolut abgezirkelte Umkreis verlassen sein, hätte die Universität als solche vollends ihre Reputation verspielt.

    • Übrigens: In der Ausgabe vom 23. Mai 1969 der „Frankfurter Allgemeine“ ist dort längst auf Seite 32 zu lesen, dass die Freiheit stets in der Gegenwart eine Stätte hat. Es macht daher keinen Sinn, in der Zukunft etwas anzustreben, was man dadurch bereits heute sein Eigen nennen kann. Angesichts dessen sollte es erlaubt sein, darauf hinzuweisen, dass dann nicht zuletzt auch die angebliche Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf nichts weiter als ein Ausdruck schierer Selbstvergessenheit wäre. Dafür die höchsten akademischen Weihen zu erteilen, müsste die Universität Hamburg somit noch erläutern.

      • Sollte Frauke Brosius-Gersdorf angesichts der Tatsache eines unter allen Umständen unzugänglichen Ich sich wirklich während der Promotion dazu entschlossen haben, das eigene Ich gleich vollends durchzustreichen, hätte sich die heute als Kandidatin für das höchste Gericht nominierte Juristin bereits damals an der Universität Hamburg der Gnade des Kollektivs ausgeliefert. Es käme dann nicht von ungefähr, wenn gegenwärtig dort im Kollektiv eine von der Ombudsstelle einberufene Kommission über ihr künftiges Wohl und Wehe befindet. Insofern aber das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gleich eingangs erklärtermaßen den Menschen als Individuum anspricht und damit der Mensch im Mehrzahlbereich ausgeschlossen bleibt, wäre allein schon dadurch festgestellt, als Verfassungsrichterin nicht geeignet zu sein.

        1
  • Am Ende wird vielleicht ein „Du Du Du“ der Universität herauskommen. Aber die Führenden dort sollten auch bedenken, dass jegliche Verwässrung der Standards auch einhergeht mit der Absenkung der Reputation der Uni.
    Dass abgeschrieben wurde, ist insofern jedoch völlig klar! Die vielen Übereinstimmungen, die Falsch- bzw. Fehlzitate, die eigentümlichen Formulierungen weisen hier einen eindeutigen Zusammenhang auf. Man könnte immer noch spekulieren, dass der Ehemann von der Ehefrau abgeschrieben hat, aber aufgrund der zeitlichen Abläufe erscheint das mehr als unwahrscheinlich.
    Die zwingenden Folgen müssen die Aberkennung des Doktortitels und die Entlassung aus der Professur sein.

  • Wie kann überhaupt eine politisch-vorbelastete Person Richter(-in) werden?
    Egal ob links oder rechts.
    Die Göttin Justizia wird mit verbunden Augen, und einer Waage dargestellt. Diese Neutralität, und dieses Gleichgewicht, sollten sich auch im Urteilsvermögen des Richters ausdrücken, um Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
    Aber wie soll das gehen, bei einer idoktrinierten Person und ihren, zwangsläufig, zahlreichen Vorurteilen?

  • Eine lange Prüfung ist die Strafe, weil die SPD nicht so lange warten wird und bald jemand anderen aufstellt.
    Leider sind Unis ziemlich politisch, vor allem in den höheren Ebenen. Die Plagiatsvorwürfe sind sehr solide belegt, was den Ruf aller Prüfer und der Uni gefährdet. Also wird man lange grübeln, eine Rüge erteilen aber ihr den Titel nicht aberkennen. Man muss sich kritisch geben ohne selber Fehler einzugestehen.

  • In Zukunft sollten nur noch VerfassungsRichter gewählt werden, wie explizit kein Parteibuch haben!

  • Was macht sie, wenn die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird? Dann läuft ein ordentliches Gerichtsverfahren. Bis dies entschieden ist, ist die Wahlentscheidung gefallen. Denn während eines rechtsoffenen Verfahrens wird sie niemals zur Bundesverfassungsrichterin ernannt werden.

    Sie hat sich selbst aus dem Rennen genommen. Die top-Juristin hat einen schweren Anfängerfehler begangen.

  • …fotografiert und der Berghof wäre ihr zuhause gewesen.

  • Mittlerweile ist es kein Mindestmaß an Beweistatsachen, sondern ein Berg von Beweisen. Die Parallelen in der Formulierung sind eklatant.

  • Ergebnis von Prüfungen abwarten ist nicht so euer Ding, oder? 🤣🤣🤣

    • Ein „Ergebnis“ gibt es schon !
      Das Frau Brosius-Gersdorf unter diesen Umständen auf keinen Fall mehr Verfassungsrichterin werden kann.

      Ich empfehle ausserdem unbedingt auch dazu den Artikel bei Danisch.de zu lesen:
      „Die grusel-grütze-grottenschlechte Abmahnung der Frauke Brosius-Gersdorf“

      oder TE, oder achgut :-))

  • Aber sie ist doch eine Wissenschaftlerin Wissenschaftlerin Wissenschaftlerin Wissenschaftlerin Wissenschaftlerin Wissenschaftlerin Wissenschaftlerin Wissenschaftlerin ad inf.!

  • Können diese Augen lügen ?

    • Die Augen nicht, aber die Person zu den Augen.

    • Und wie!

    • Egal was diese Augen können . Aber muss den jedes mal bei einem Bericht über die Frau auch gleich noch ein Bild von ihr gezeigt werden ? Kann man da nicht was anderes schönes Zeigen ??

    • Nö, aber Bürger vernichten.

  • Hamburg ist so links, da passiert nix.

  • Wie lachhaft, da braucht es keine Prüfung. Es geht ja inhaltlich um das Gleiche bei der eingereichten Arbeit nur an einer anderen Stelle „geforscht“. Hauptsache schön viel Papier bedruckt, garantiert mit Umweltengel drauf.

  • Ganz unabhängig davon wie diese neuerliche Prüfung ausgeht, ist die Kandidatin längst KOMPLETT DURCH, angesichts und unter Berücksichtigung sämtlicher Fakten und Umstände, die zu ihrer Person inzwischen zutage gefördert wurden.

    Es wäre der absolute Supergau, wenn diese Person dennoch einen purpurnen Stuhl in Karlsruhe erhielte.

    Das müsste Brosius-Gersdorf eigentlich auch selbst einleuchten: Aber für realitätsnahe Selbstreflexionen scheinen Linksextremisten keinen „Korridor“ zu haben.

    • Das sieht Merz und die Spd aber ganz anders. Leider.

  • Wenn Du als Student ein Zitat falsch bringst: Tod und Pest über Dich und Deine Hausarbeit. Aber mit der richtigen Protektion „flutscht“ es. Da kommst Du als Lügenbold in tolle Positionen, z.B. Verteidigungsminister, Ministerpräsident, Abgeordneter – alles möglich. O academia….

  • Nun, die Anwälte von Frauke Brosamen-Gerstenschleim fordern: „Sollte es […] irgendeinen Mindestbestand an Beweistatsachen geben, fordern wir, unsere Mandanten damit konkret zu konfrontieren, damit sie dem entgegentreten können.“

    Hierbei ist indes dreierlei aufschlußreich:
    #1: Die Anwälte sprechen von „Mandanten“ und „sie“ (Pl.), was wohl heißt, daß sie auch den Gatten der Dame vertreten.
    #2: Die „Mandinfanten“ sind mit dem „Mindestbestand an Beweistatsachen“ durch das Gutachten hinreichen „konkret konfrontiert“, so daß „sie dem entgegentreten“ könnten – so sie könnten.
    #3: Der Konnex dieser Forderung mit einer Unterlassungserklärung, zeigt unstreitig, daß sogar die Anwälte das Rechtsbegehren ihrer „Mandanten“ für – bestenfalls – juristisch fadenscheinig halten, wenn sie meinen, ihre windige Rechtsposition mit einer Unterlassungserklärung des potentiellen Klagegegners schon vorab „festigen“ zu müssen.

    • Und, weil wohl keiner nachgeben wird (Dr. Weber muß es nicht und die „Mandanten“ können es nicht), wird es wohl zu einem „Showdown am OK-Corral“ kommen müssen.

  • Sollte diese Frau trotz allem gewählt werden, ist dass das Ende der eh schon nicht mehr vorhandenen Demokratie.

  • Dumm gelaufen. Die Uni hätte ihr immer Geld und Einrichtung gegeben und sie bräuchte nichts zu produzieren.

  • Ich finde es feige von der CDU, daß man Plagiatsvorwürfe als Grund für die Ablehnung vorschiebt. Offenbar hat man nicht die Eier offen zu sagen, daß man keine Linksaktivistin will.

    • Stimmt. Aber ‚Linksaktivistin‘ wirkt nicht (ist je eher noch ein Empfehlung!) wohingegen ‚Plagiatorin‘ wirkt politisch noch.

Werbung