Kein Dementi
Plant die Koalition die Legalisierung von Abtreibungen? Ein Satz von Brosius-Gersdorf wirft Fragen auf
Brosius-Gersdorf erklärte bei Lanz, die Bundesregierung plane die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und verwies auf den Koalitionsvertrag. Stimmt das? Ihre Argumentation wirkt schlüssig - das Gesundheitsministerium dementiert auf Anfrage nicht.

Frauke Brosius-Gersdorf wollte sich am Dienstagabend bei Markus Lanz aus der Affäre ziehen, die rund um ihre Nominierung für das Bundesverfassungsgericht entstanden ist. In ihrer Rechtfertigung äußerte die Professorin sich allerdings bemerkenswert – und erklärte, ihre Forderung nach einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs fände sich auch im Koalitionsvertrag wieder.
„Im Koalitionsvertrag steht genau das, was ich vorgeschlagen habe, im Ergebnis“, erklärte Brosius-Gersdorf. Dort hieße es nämlich, „dass die Koalition für eine Ausweitung der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaftsabbrüchen ist. (…) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf es eine Leistungspflicht bei Schwangerschaftsabbrüchen nur geben, wenn er rechtmäßig ist. Also geht auch der Koalitionsvertrag davon aus, dass der Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig ist“, argumentierte die Juristin. „Das heißt: Im Ergebnis passt zwischen den Koalitionsvertrag und meine wissenschaftliche Position kein Blatt.“
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Um das Thema Schwangerschaftsabbruch war im Vorfeld und auch während der Koalitionsverhandlungen hart gerungen worden: Aus der SPD drohte beispielsweise die Frauen-Vereinigung mit einem Nein zum Vertrag, wenn Paragraph 218a, der Abtreibungen im Grundsatz für rechtswidrig und strafbar erklärt, nicht gestrichen würde.
„Eine Nicht-Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wäre ein Stillstand, den wir so nicht mehr akzeptieren“, sagte die Bundesvorsitzende der SPD-Frauen, Ulrike Häfner – eine etwas verquere Aussage, wo doch der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche längst entkriminalisiert ist. Am Ende konnte sich die SPD mit der Forderung nach einer Legalisierung nicht durchsetzen – zumindest nicht direkt.
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Denn der Koalitionsvertrag, der im Wording an dieser Stelle erst einmal durchaus der Unions-Position entspricht, betont zum Thema Abtreibung zunächst, man wolle „das ungeborene Leben bestmöglich schützen“. Allerdings heißt es dort auch: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“
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Innenminister Dobrindt hat der umstrittenen Brosius-Gersdorf den Rückzug nahegelegt. Schon am vergangenen Freitag hätte es für eine Mehrheit „nicht gereicht“, erklärte der CSU-Mann. Ihre Kandidatur würde polarisieren.Die heutigen Regelungen sind einfach und dem Recht entsprechend: Weil Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig sind, können und dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen solchen grundsätzlich nicht übernehmen. Ausnahmen gibt es für medizinisch oder kriminologisch indizierte Abtreibungen – solche also, die zum Schutze der Gesundheit der Mutter oder nach einer Schwangerschaft durch Vergewaltigung vorgenommen werden – sowie in sozialen Härtefällen.
Wollte die Bundesregierung die Kostenübernahme tatsächlich darüber hinaus „ausweiten“, wie es im Koalitionsvertrag heißt, müsste dies tatsächlich, wie von Brosius-Gersdorf behauptet, eine Form von Legalisierung voraussetzen. Die juristische Argumentation der Potsdamer Professorin ist in dieser Hinsicht zumindest schlüssig: Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die Kostenübernahme eines rechtswidrigen Abbruchs im Grundsatz nicht zulässig ist.
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„Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs, der nach § 218a Abs. 1 StGB straffrei ist, nicht übernehmen“, heißt es in einem Urteil aus dem Oktober 1998. Eine solche Kostenübernahme würde die Rechtswidrigkeit des Abbruchs relativieren und den Eindruck erwecken, dass der Staat den Abbruch als rechtmäßig anerkenne. „Dies wäre mit der Schutzpflicht für das ungeborene Leben nach Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar“, begründete Karlsruhe. Auch bei einer späteren Entscheidung wurde durch das Bundesverfassungsgericht auf diesen Beschluss verwiesen.
Plant die Regierung also eine Änderung der Rechtslage oder gar, wie von Brosius-Gersdorf beschrieben, eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs? Das Bundesgesundheitsministerium kann sich zu einer klaren Antwort in der Sache nicht durchringen. Apollo News hatte das Ministerium mit den Aussagen der Juristin konfrontiert und angefragt, ob der Koalitionsvertrag die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen decke. Als Antwort heißt es lediglich, dass „konkrete Gesetzesvorhaben“ in dieser Sache „noch nicht spruchreif“ seien. Ein Dementi der Aussagen von Brosius-Gersdorf sieht anders aus.
Es ist zu bezweifeln, ob jedem in der Union die mögliche Tragweite dieser Passage im Koalitionsvertrag bewusst war. Bundeskanzler Merz allerdings hatte sich in dieser Frage schon in der Vergangenheit kompromissbereit gezeigt. Ende vergangenen Jahres schloss er eine Reform der Gesetzgebung nicht aus und zeigte sich dafür sogar offen: „Natürlich kann man sich nach so vielen Jahren noch einmal neu mit dem Thema beschäftigen“, sagte Merz im November gegenüber der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft und den Stuttgarter Nachrichten. Es gebe erkennbar einen gesellschaftlichen Wandel, der eine Überprüfung der aktuellen Regelung rechtfertige, führte er weiter aus.
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Aus meiner Sicht ist diese Frau eine Gefahr für jeden Bürger.
Deutsche Frauen bekommen nur noch etwa 1,35 Kinder pro Frau in ihrem Leben.
Muslimische Frauen bekommen 1,85 Kinder pro Frau.
Gleichzeitig werden wir mit Muslimen geflutet.
Wer steckt dahinter?
Wer will die Deutschen ausrotten?
Ich schließe mich da an.
Nicht nur diese Frau, sondern auch all diejenigen, welche mit dieser Personalie unbedingt ihren eigenen Willen durchsetzen wollen. Verbissene Frauen, welche glauben, dass die Abtreibung um jeden Preis erlaubt werden muss. Ein echtes Armutszeugnis, denn schon heute ist es kein Problem ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden oder frühzeitig zu beenden.
Ich finde das alles nur noch albern und man sollte sich nicht immer mit extremen Positionen gemein machen.
Schon gar nicht sollte man als Abgeordnete Personalien unterstützen, welche sehr enge Kontakte zu den Grünen haben. Das sollte auch nicht im Interesse der SPD sein, denn sind die Personen erst einmal gewählt, bedeutet das auch für die SPD eine Einschränkung in der Entscheidungsfähigkeit, besonders dann wenn die konservative Teil wieder stärker wird. Strategisch sind beide Regierungsparteien nicht sonderlich intelligent unterwegs.
Nur Linksgrüne reden wie Brosius.
Wenn eine Frau das Kind nicht austragen möchte, hat sie einen Grund dafür.
Doch hat sie 3 Monate Zeit sich darauf einzustellen. Eigentlich ist es schon im Moment der Zeugung ein Mensch.
Was ist nur los mit der Menschheit?
Ob diese Frauen wohl noch nie was über Verhütungsmittel gehört haben?
100%ige Sicherheit gibt es auch bei Verhütungsmitteln nicht! Leider!
Es ist nicht die Menschheit Frau Unger, sondern Einzelne welche mit der Macht der Presse ihr Geschrei besonders laut vortragen und wo sich zu viele von einschüchtern lassen.
Der Grund ist in den allermeisten Fällen : kein Bock auf Schwangerschaft und Mutterdasein ! Sonst nichts, einfach nur KEINE LUST dazu.
Lust am F….. bis zur Ohnmacht, aber keine Lust auf Früchte.
Betrifft übrigens auch die Männer.
Das ist es dann wohl, was sich Gleichberechtigung nennt.
„Der will kein Kind, will ich auch keins !“ – Basta !
Grund? Kind paßt gerade nicht
ins Karriereleben oder der Erzeuger
war nur eine Partylaune oder macht
Theater?
Zitat:SPD-Vorwärts: Abtreibungen könnten laut einer Gruppe von Abgeordneten in dieser Legislatur noch legalisiert werden.
… Eine unabhängige Kommission hatte der Bundesregierung im Frühjahr empfohlen, Abtreibungen in Deutschland in den ersten drei Monaten zu legalisieren. Die Ampel-Regierung hatte diese Empfehlungen noch nicht umgesetzt. Die Unionsfraktion hatte mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht, sollte sie den Empfehlungen folgen.
Die Kommission empfahl dem Gesetzgeber auch, die Beratungspflicht abzuschaffen und unter Umständen auch spätere Abbrüche zu erlauben. Darauf aufbauend hatte die SPD im Sommer ein Positionspapier vorgelegt, das eine Frist für legale Abtreibungen aber nicht näher definierte. „Der Bruch der Ampel hat uns ein Stück weit die Füße weggehauen“, sagte Leni Breymaier,–
Breymaier „Ich persönlich bin gegen eine Pflichtberatung und wäre dafür, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 18. Woche straffrei zu stellen.“ –Zeit Wagt sich die Ampel…
Wenn die CDU droht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen–und die SPD holt die Verfasserin des „unabhängigen“ Kommissionsberichts ins Bundesverfassungsgericht-dann läuten bei mir alle Alarmglocken.
-Zumal beim „Abtreibungen legalisieren jetzt“-8. März 2025–Demo-
Aktivistenverein–auch Juristinnen (mehrere?) des Bundesverfassungsgerichts Mitglied sind/sein sollen.
„Deutscher Juristinnenbund ev“ . Mitglieder sind: Zitat.“Studentinnen, Anwältinnen sowie Expertinnen aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung, Medien und Kultur. Auch Ministerinnen und Richterinnen am Bundesverfassungsgericht und den obersten Bundesgerichten zählen dazu“
2 Richterinnen-+++evtl auch Richter…-und Frau Brosius Gersdorf–reicht für eine Mehrheit–
Viel Spass CDU beim Klagen….Haben es Grün/Rot deshalb so eilig? Muss es deshalb Frau Brosius Gersdorf bleiben?
Wenn beim hohen Gericht nur noch Flüchtlinge/Somalier und Klimaaktivisten Erfolg haben–kann man alles laufen lassen–good by Deutschland….
Glaubt es oder auch nicht.
Mit der Einsetzung von Brosius-Gersdorf geht es nicht um die Legalisierung von Abtreibungen.
Es geht nur um das AfD -Verbot, dafür ist der 2. Senat zuständig indem Brosius-Gersdorf eingesetzt werden soll!
Man muss es immer wieder verdeutlichen, hier am Beispiel: »Aus der SPD drohte beispielsweise die Frauen-Vereinigung mit einem Nein zum Vertrag, wenn Paragraph 218a, der Abtreibungen im Grundsatz für rechtswidrig und strafbar erklärt, nicht gestrichen würde.«
Diese Parteien haben regelmässig vor, Änderungen am Grundgesetz vorzunehmen, bzw. tun das auch regelmässig, als ginge es um irgendwelche kleinen bürokratischen Verwaltungsvorschriften. Ergo – Sie sind mit der Verfassung, so wie sie ist, nicht einverstanden. Sie sind regelmässig Verfassungsgegner.
Polemisch könnte man sagen es handele sich um Verfassungsrevisionisten oder Verfassungsleugner, also um gesichert anerkannte Extremisten.
Denn, um auch mal Klarheit in die Diskussionen zu bringen – Was sind nun eigentlich Radikale, oder Extremisten, wie sie überall benannt werden?
Also ich denke, die Verfassung dem Wesen nach verändern zu wollen ist eher eine extreme, keine gemässigte, Haltung?
Es geht beim $218 ums Stgb, nicht das GG. Das Stgb läßt sich mit der Mehrheit im BT ändern, würde aber vor dem BVG beklagt werden, Ausgang ungewiß. Das muß sauber unterschieden werden. Ihren Äußerungen, Ableitungen und Folgerungen widerspreche ich entschieden, sie werden der Sache nicht gerecht. Eine „beliebte“ Gegenfrage lautet, ob Abtreibung ein Grundrecht wäre, wenn Männer Kinder bekommen könnten. Auch das bezweifle ich.
Völlig richtig – aber sie können es nur mit einer machtgeilen CDU auch durchsetzen – 2/3 Mehrheit!
Als Kanzlerkandidat war Merz im Februar noch dagegen. Das bedeutet, daß er als Kanzler nun dafür sein wird. Wie bei der Schuldenbremse, beim Grenzedichtmachen u. Abschiebungendurchsetzen: immer das Gegenteil seiner Versprechungen vom Wahlkampf.
https://www.morgenpost.de/politik/article408276951/merz-spricht-sich-gegen-abschaffung-von-paragraf-218-aus.html
Der wolle auf Teufel komm raus Kanzler. Seine Wähler waren dumm genug…
Sollte der Koalitionsvertrag tatsächlich die Option enthalten, den § 218 zu streichen, wäre das ein weiterer Grund für die Unionsabgeordneten die beiden SPD-Kandidatinnen für das BVerfG nicht zu wählen. Der verfassungsmäßig abgesicherte Lebensschutz -auch für Ungeborene- ist zu essentiell und wichtig als dass er zur Disposition gestellt werden dürfte. Das gilt insbesondere für eine christliche Partei. Es versteht sich von selbst, dass diese Entscheidung der Abgeordneten nicht einer Fraktionsdisziplin unterworfen werden darf. Die Abgeordneten müssen nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden dürfen. Die Parteispitze täte gut daran, ihren Abgeordneten diese Freiheit zu gewähren, da es sonst die Union zerreißt.
Es ist das Bestreben bestimmter westlicher Eliten und wird Schritt für Schritt vollzogen. Erst wird innerhalb der Fristenlösung legalisiert, dann wird die Frist verlängert von 12 zu 14 zu 20 22, 24, 26…Wochen. Die völlige Freigabe bis zur Geburt ist keineswegs irreal, wird aber eher schleichend realisiert.
Frankreich hat eine „Freiheit zur Abtreibung“ inzwischen in der Verfassung verankert, Fristenlösung 14. Woche (vorher 10. Woche).
England + Wales bringen gerade eine völlige Legalisierung für Frauen auf den Weg, im Unterhaus bereits beschlossen, bis 24. Woche mit medizinischer Assistenz. Spätabtreibungen danach für Frauen legal, medizinisches Personal riskiert Strafverfolgung.
USA je nach Bundesstaat. Beispiele Staat New York und Washington D.C.: Abtreibung bis zur Geburt, Abtreibungskliniken bieten entsprechend an.
Hier bekommt der Satz: „Kinder sind das höchste Gut unserer Gesellschaft“., mehr als nur einen faden Beigeschmack, denn er klingt, wie Hohn, auf der jetzigen Debatte.
Wir leben in einer Zeit, wo jede Frau für sich entscheiden kann, möchte ich ein Kind, oder nicht! Wenn es dann dennoch passiert, gibt es viele Möglichkeiten, ohne überhaupt eine Abtreibung in Erwägung zu ziehen.
Frauen, welche krankheitbedingt, oder auch aus dem Grund einer Vergewaltigung, die Entscheidung treffen, da sind Ärzte mit dabei, die das überwachen und auch bedingt der Sitation anwenden, aber doch bitte schön nicht, wenn es für den Rest andere Möglichkeiten gibt.
Ich kann es nicht nachvollziehen, wie man solch eine Debatte überhaupt führen muss. Der § 218 ist vollumfänglich. Da muss man nichts neues, oder auch eine völlig Strffreiheit einfügen.
Dooooch, muss man.😁. Die gültige Rechtsprechung des BVerfG zum §218, sei VERSTEINERT , so Brosius Gersdorf in ihrem Gutachten zur faktischen Abschaffung des § 218.
Insofern sollten auch Frauen, die sich für eine Abtreibung entscheiden eine Proto -Mütterrente der Herzen erhalten.
Humor/Sarkasmus nicht die Sache von Jedermann/Jederfrau ?
😁
Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl rudert nach Telefonat mit Frau Frauke Brosius-Gersdorf zurück. Er bezeichnet seine Predigt als Fehler.
Politische Positionen als „wissenschaftlich“ zu bezeichnen, kennen wir allzu gut aus dem Marxismus. Deswegen braucht dort auch nicht gewählt zu werden, beziehungsweise, wenn, dann gibt es „zu wählende“ (Haßelmann) Kandidaten oder Vorschläge.
Die zweite Trulla ist ja auch der Meinung, dass der „Volkswille“ klar sei und man deshalb auf Wahlen verzichten könne. Und weil das Parlament zu lange braucht, sollten Eingriffe per Gerichtsurteil von einem „unabhängigen“ Gericht ergehen.
Falls sich jemand fragen sollte, wie es zum 3. Reich kam, das ist ein Weg!
In einer Diktatur braucht es keine Wahlen…
Ich denke eher an Straftatbestände. Sollte eine Schwangere Frau angegriffen werden, dabei kommt es zum Verlust des ungeborenen Kindes, könnte dieser Umstand eventuell nicht mehr ein Straftat bestand sein.
Wichtiger Aspekt, den Sie ansprechen, der immer Teil der Kritik an der dunkel-linken Agenda zur Reform des § 218 war und ist – und bleiben wird.
Der Merz erkennt einen gesellschaftlichen Wandel? Wer soll ihm das denn glauben?
Das dieser Text im Koalitionsvertrag durchaus juristisch verwinkelt eingebettet ist, zeugt eigentlich eher von der Handschrift „beratender“ Juristen, vom Schlage einer Brosius-Gersdorf.
Das Bundesverfassungsgericht soll die Politik kontrollieren und nicht beraten – erneut eine Disqualifizierung dieser Personalie.
„Es gebe erkennbar einen gesellschaftlichen Wandel, der eine Überprüfung der aktuellen Regelung rechtfertige, führte er weiter aus.“
Wenn der Zeitgeist die Hölle auf Erden
ist, dann ist Merz bestimmt auch dabei,
das Feuer zu schüren. Oder nicht?
Je länger gegenwärtig die soziale Auseinandersetzung mit dem, was Frauke Brosius-Gersdorf vertritt, andauert, desto deutlicher zeichnet sich ab, dass darin womöglich das Moment der Rationalität völlig fehlt. Bereits der Versuch, ihren schriftlichen und mündlichen Äußerungen einen rationalen Kern abzugewinnen, wäre dann von vornherein vergeblich. Das hätte zur Folge, die Suche daraufhin einstellen zu müssen, weil ohnehin nichts gefunden werden kann. Zugleich könnte damit begründet werden, warum es keinen Sinn macht, ihr insbesondere anlässlich einer Richterwahl die Stimme zu geben.
Desto mehr man in dem Konvolut von Aussagen und Interpretationen von Brosius G. wühlt, desto klarer fügt sich ein Puzzlestein an den anderen. Im Hintergrund macht sich in diesen Gedanken der alles bestimmende linksautoritäre Staat breit, der brachial und mit aller Demagogik offenbar vorangetrieben werden soll. Eins ist jedenfalls sicher, deren Visionen einer autoritär-technokratischen Zukunft sind dystopisch und ein Gruselkabinett
Sie log:
„Auch in der Spätphase der Schwangerschaft muss der Gesetzgeber aber Ausnahmen vom Verbot des Schwangerschaftsabbruchs vorsehen und den Abbruch erlauben (Rechtmäßigkeit und Straffreiheit), wenn der Frau die Fortsetzung der Schwangerschaft unzumutbar ist.“
„Bei der medizinischen Indikation besteht Neuregelungsbedarf. Sie erscheint problematisch in Konstellationen, in denen die Gefahr für die Frau nicht in einem akut lebens- oder gesundheitsbedrohenden Befund besteht, der durch die Schwangerschaft selbst bewirkt wird, sondern aus den Belastungen durch die Verantwortung für das Kind nach der Geburt resultiert.“
„Der Schwangeren geht es beim Abbruch (bis zum 9. Monat) um die Verweigerung des Austragens der Schwangerschaft, weil ihr die damit verbundenen Gefahrtragungs-, Gebär-, Verantwortungsübernahme- und Sorgepflichten eine eigene Rechtsaufgabe und zugleich Lebensneugestaltung abverlangen, die von ihr jenseits der Zumutbarkeit schlicht nicht eingefordert werden können.“
Die Kaufhold darf aber ebenfalls niemals gewählt werden, denn sie ist mindestens genauso schlimm.
Sie sagte, dass Wahlen überflüssig wären, weil man ja genau weiß, was die Bevölkerung will.
An diesen extrem verfassungsfeindlichen und totalitären Aussagen und der vollen Unterstützung von Links-Rot-Grün, sieht man, wie bösartig und schädlich diese Parteien sind!
Mir sträuben sich immer die Nackenhaare, wenn sich Juristen als Wissenschaftler bezeichnen….
Inkonsistenter Artikel, widersprüchliche Aussagen.
„Eine Nicht-Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen wäre ein Stillstand, den wir so nicht mehr akzeptieren“, sagte die Bundesvorsitzende der SPD-Frauen, Ulrike Häfner – eine etwas verquere Aussage, wo doch der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche längst entkriminalisiert ist.“
„Die heutigen Regelungen sind einfach und dem Recht entsprechend: Weil Schwangerschaftsabbrüche rechtswidrig sind, können und dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für einen solchen grundsätzlich nicht übernehmen.“
Außerdem Verdrehung von Tatsachen, denn keine Förderung von Abbrüchen, sondern das genaue Gegenteil gemeint:
„Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“
Was sagt die Brosius zu Kinderehen und Femizide? Oder zu den Corona Impfschäden?
Es gibt keine Impfschäden, das nennt sich „Long-Covid“! Sie war doch „nebenwirkungsfrei“ und außerdem „nur ein kleiner Pieks“, den meine Mutter NICHT überlebt hat!
Die „aktuelle Regelung“ ist eine Farce. Die „soziale Indikation“ bei „Härtefällen“ sieht in der Praxis so aus, dass jede Frau aus jedem angeführten Grund eine solche Erlaubnis zur Abtreibung erhält und diese dann auch von den Kassen bezahlt wird.
„Soziale Härtefall-Gründe“ können sein : Mutter zu jung oder zu alt, hat schon Kinder, befindet sich noch in Schule oder Ausbildung, hat zu wenig Geld, Erzeuger gefällt nicht, war ein one night stand, Gummi geplatzt, ist namentlich nicht bekannt, will nicht zahlen, will das Kind nicht, hat selbst schon welche, soziales Umfeld instabil, Mutter psychisch nicht gefestigt, fühlt sich außer Stande usw. usw. usw. = tausend Gründe gegen eine Schwangerschaft, die ohne jeden Einwand von den „Beratungsstellen“ akzeptiert werden. Frau geht da hin, klagt ihr Leid, eventuell drei Nachfragen, fertig, Wisch wird ausgestellt. Selbst wenn Frau stinkreich ist, finden sich immer noch unzählige Gründe für die soziale Härtefallregel.
Dazu kenne ich Berichte von Frauen, denen in der Beratungsstelle nahegelegt wurde, die Abtreibung sei die beste Lösung.
Ich war da selbst schon als mentale Unterstützung zugegen.
Ich kann nur sagen : Das sind keine pro Familien-Beratungen, sie sind das genaue Gegenteil. Wer sich dort einen Schein abholen will, hat leichtes Spiel.
Es ist notwendig für die zukünftige Legalisierung von Leihmütterschaft (falls die Ware doch nicht gefällt: weg damit) und geschieht unter dem Wehen der Regenbogenfahne, erst wenn jede polyamore Truppe überall Kinder shoppen kann, ist der menschliche Fortschritt vollendet. Es gibt Feministinnen (sogenannte Terfs), die seit langem davor waren. Es wird uns als Frauenemanzipation (pardon: Emanzipation von Menschen mit Uterus) verkauft und ist das glatte Gegenteil.
Es ist auch notwendig für das Geschäft mit fötalen Stammzellen und winzigkleinen Organen.
Da bleibt nichts unverwertet. Wie im Schlachthaus, entschuldigen Sie den unappetitlichen aber notwendigen Vergleich.
richtig!
Im Internet kann man genügend Seiten finden, auf denen Ultraschall Bilder von den winzig kleinen Menschen, auch bis zur 12ten Schwangerschaftswoche, sehen kann.
Kein Recht auf Leben? Keine Menschenwürde?
Ich könnte ko….
„Im Ergebnis passt zwischen den Koalitionsvertrag und meine wissenschaftliche Position kein Blatt“ (Zitat von F. Brosius-Gersdorf).
Wer das als wissenschaftliche Abwägungsleistung bewertet sehen will, outet sich in Wahrheit als Politmarionette, die den Richterstatus mit dem Ziel anstrebt, politische Programme einer nahestehenden Partei willfährig umzusetzen. Damit spricht diese Kandidatin für ein Richteramt zugleich aus, was seit langem bekannt ist, aber nicht in das Bewusstsein der unbedarften Öffentlichkeit vordringen sollte: Nicht die juristische Expertise und Fähigkeit zur richterlichen Unabhängigkeit sind die vorrangigen Auswahlkriterien bei der Besetzung des BVerfG, sondern die Prognose der in der Person der/des Vorgeschlagenen zu realisierenden Parteiinteressen. Ein Schelm, wer noch an den Rechtsstaat glaubt.