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Karlsruhe

Zu Bewährungsstrafe verurteilt: Weimarer Masken-Richter scheitert mit Beschwerde vor Verfassungsgericht

Der Weimarer Richter, der die Maskenpflicht in zwei Schulen aufhob, scheiterte mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgericht. Er wurde zu einer Bewähunrgsstrafe verurteilt.

Von

Das Verfassungsgericht ist der Ansicht, dass der Richter durch die Verurteilung nicht in seinen Grundrechten eingeschränkt wird.

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Der Weimarer Familienrichter, der im April 2021 die Maskenpflicht an zwei Schulen aufhob, scheiterte mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgericht. Er war für die Aufhebung der Maskenpflicht allerdings nicht zuständig. Darum wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Richter hatte beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt, scheiterte jedoch.

Das Verfassungsgericht argumentierte, dass der Richter nicht schlüssig habe aufzeigen können, wie seine Grundrechte durch das Urteil des Bundesgerichtshofs eingeschränkt werden. Der verurteilte Richter hatte zuerst vor dem Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt Berufung eingelegt. Der BGH entschied im November 2024, dass die Verurteilung rechtens gewesen sei.

Laut Einschätzung des Landgerichts Erfurt habe der Richter das Urteil zur Aufhebung der Maskenpflicht von vorneherein so beabsichtigt. Er habe im Vorfeld Sachverständige kontaktiert, die Gutachten in seinem Sinne erstellt hätten. Der Richter hatte seine Entscheidung mit dem Kindeswohl begründet. Weil das Urteil bestätigt ist, könnte der Richter sein Amt und seine Pensionsansprüche verlieren. Denn das Beamtengesetz sieht dies vor, wenn ein Richter zu einer Haftstrafe von mindestens 12 Monaten verurteilt worden ist.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Verfahren vor dem Landgericht Erfurt eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Richter hatte nach der Klage einer Mutter, deren Kinder wegen der Masken in der Schule unter Kopfschmerzen und Übelkeit gelitten haben sollen, angeordnet, dass an zwei Schulen in Weimar alle Kinder weder Masken tragen müssen, noch Abstände einhalten oder Corona-Tests durchführen müssen.

mra

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68 Kommentare

  • Ob die Corona-Maßnahmen verfassungskonform waren oder nicht, spielt für mich im Nachhinein überhaupt keine Rolle. Sie waren gegen die Menschlichkeit und das wusste man schon ab dem ersten Tag. Das werde ich nie wieder vergessen.

    121
  • Unglaublich, was hier passiert. Ich würde eher sagen, die ganze Corona Zeit mit all den Vorgaben von Frau Merkel und den Landesfürsten, ohne das jemals der Bundestag gehört wurde, war eine Rechtsbeugung. Interessiert aber niemand mehr.

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  • Obwohl aus heutiger Sicht klar ist, dass es damals Unfug war, bleibt man hart.
    Unfassbar?
    Nein, auch bei Urteile aus der NS Zeit hat es teilweise 50 Jahre gedauert, bis diese zurückgenommen wurden.
    Und Galileos rehabilitation, fast 400 Jahre.
    Es gibt Institutionen, die nicht willens sind, Fehler zuzugeben, rückgängig zu machen.

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  • „Der Richter hatte seine Entscheidung mit dem Kindeswohl begründet.“
    Dafür hat er meine vollste Hochachtung!
    Vermisst hab ich zu der Zeit die Jugendämter, Kinderschutzbund und wie sie alle heißen! WO waren die, es ging schließlich um „Kindeswohlgefährdung“!
    Heute kümmern sie sich bestimmt rührend um all die Kinder, die durch den Coronawahn psychisch (immer noch!) angeschlagen sind oder?

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  • Die Maskenpflicht an Schulen war das Unmenschlichste überhaupt! Ich nenne es sogar Quälerei und werde die Bilder, vorallem von den Erstklässlern, mit den traurigen Blicken niemals vergessen! Und was ich den Rest meines Lebens nicht verstehen werde ist, daß das so viele Eltern mitgemacht und geduldet haben!

    79
  • Ein unbescholtener Richter, der unserem Land über Jahrzehnte treu gedient hat, wird schlimmer behandelt, als so mancher Intensivtäter und das nur, weil er seinem Rechtsverständnis und seinem Gewissen gefolgt ist. Selbst wenn er wirklich nicht zuständig war, was ich nicht beurteilen kann, dann rechtfertigt das keine Haftstrafe. Für jeden mit einen normalen Sinn für Gerechtigkeit, ist das völlig unverhältnismäßig.

    37
  • Gerechtigkeit aus anderen Blickwinkeln gesehen.

  • Querdenken lohnt.

  • irre. mein respekt für den richter, er müsste ausgezeichnet werden, ein vorbild. sind das nicht genau die lehre aus der vergangenheit?

  • Der Weimarer Richter trägt ein schweres persönliches Schicksal.
    Deshalb bedanke ich mich ausdrücklich bei ihm für seinen Mut.
    Er war und ist Leuchtturm für viele.

  • Was mag es wohl in Zukunft dort für Entscheidungen geben, wenn die Sozen die Stellen besetzen?

  • Bei den aktuellen Plänen zur Besetzung von Richterstellen am Bundesverfassungsgericht ist nicht zu erwarten, dass das besser wird.

  • Vielleicht gut der tag an dem diese leute zur rechenschaft gezogen werden,
    ob nun im Diesseits oder jenseits, entkommen kann keiner von ihnen.

  • „Darum wurde er von der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.“

    Was ist denn da in Eurem Land mit der Justiz los (CH Kommentar)?!?

    Die Staatsanwaltschaft spricht jetzt Recht?

    Öfter mal was neues oder wird nicht gegengelesen?

    25
  • „Er habe im Vorfeld Sachverständige kontaktiert, die Gutachten in seinem Sinne erstellt hätten“ …

    …. diesen Absatz sollte man gut aufheben, für spätere mögliche Klagen gegen Amtsmissbrauch in unseren Ministerien – z.Bsp. VS-Gutachten, etc.

  • „Weil das Urteil bestätigt ist, könnte der Richter sein Amt und seine Pensionsansprüche verlieren.“ Er wird nicht in seinen Grundrechten verletzt? Unfassbare Vorgänge in diesem Land – siehe auch den Fall Ballweg!

  • Die Autorität des Staates muss mit aller Härte verteidigt werden. Hier ist doch nicht die USA.

  • Von diesen Richtern, mit ihren erlesenen Parteibüchern habe ich kein anderes Urteil erwartet. Es sollte eigentlich bei jedem Urteil das verkündet wird, die Floskel „Im Namen des Volkes“ weggelassen werden!

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  • Warum ist das eine „Eilmeldung“ ?

    -19
  • Die Zusammenfassung in Ihrem Bericht ist teils falsch, teils irreführend.
    Zuerst: hat der Richter keinen Namen? Mir scheint es gerade vor dem Hintergrund des Verfahrens äußerst respektlos, Richter Dettmar nicht namentlich zu nennen. Letzteres ist ein – hoffentlich ungewollter – Beitrag zur Depersonalisierung von Herrn Dettmar.
    Zweitens war er der begründeten Ansicht, dass er als Familienrichter für die Aufhebung der Maskenpflicht zur Sicherung des Kindeswohls zuständig sei.
    Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage erst auf Weisung des grünen Justizministers von Thüringen eingeleitet.
    Drittens, und das ist der gröbste Schnitzer: er wurde definitiv nicht von der Staatsanwaltschaft verurteilt. Das ist hanebüchener Unsinn, was die Frage aufwirft, ob es in Ihrer Redaktion keine Qualitätskontrolle gibt.
    Ein ärgerlich schlampiger Artikel.

  • Wer hätte das gedacht….

  • Selbst diese „EU“ hatte festgestellt, dass es in der BRD keine unabhängige Justiz gibt.
    Ein Relikt aus noch düsteren Zeiten, was man nur allzu gern beibehielt
    So traurig es ist: Das war vergebliche Liebesmüh‘.

  • Spendenkonto?

  • Ja, da macht ein Richter mal was in seiner Jobbeschreibung steht und wird gleich gefeuert. Das einzig Positive daran: Offenbar sind Richter in DE nicht auf Lebenszeit bestellt. Man muss ihnen nur ein subjektiv falsches Urteil vorwerfen und schon ist er seinen Job und seine Pension los. Würde ich mir als Richter überlegen, ob sich das so durchsetzen soll.

  • Ach nee. Die Merkel hat doch auch nur die „Sachverständigen“ gehört, deren Aussagen zu ihrer eigenen Meinung passten. Bestraft wurde die aber dafür nicht.

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