AfD-Anfrage
Könnte „Staatswohl gefährden“: Berliner Senat will Vornamen von deutschen Messer-Tätern weiterhin nicht herausgeben
Vor über einem Jahr forderte die AfD vom Berliner Senat die Herausgabe der Vornamen aller deutschen Messerangreifer aus dem Vorjahr. Das lehnte der Senat mit Verweis auf Persönlichkeitsrechte ab. Nachdem ein Gericht diese Begründung für unzulässig erklärte, reicht der Senat nun das Argument der Staatswohlgefährdung nach.

Die Berliner Landesregierung weigert sich weiterhin, die Vornamen der deutschen Messerangreifer von 2023 und 2024 öffentlich zu machen. In der Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thorsten Weiß begründet der Senat das Zurückhalten der Namen jetzt damit, dass dies das „Staatswohl“ gefährden könnte.
So sieht die Senatsverwaltung die Gefahr, dass ganze Bevölkerungsgruppen anhand der Vornamen stigmatisiert und pauschal herabgewürdigt würden. In Äußerungen und Beiträgen, insbesondere in sozialen Medien, werde propagiert, dass Angehörige bestimmter Ethnien aufgrund ihrer Herkunft einen stärkeren Hang zu Straftaten hätten. Man könne mit einer Antwort daher nicht mehr sicherstellen, dass Grundrechte wie die Menschenwürde geachtet werden, und verweigere diese deswegen, so die Begründung.
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Weiterhin offenbare die Nennung der Vornamen ein hohes Missbrauchsrisiko. Es könne ein Weltbild beworben werden, „wonach Menschen mit Migrationsgeschichte ungeachtet ihrer deutschen Staatsbürgerschaft allenfalls als ‚Passdeutsche‘ bzw. als Deutsche ‚zweiter Klasse‘ anzusehen seien und niemals gleichberechtigte Mitglieder des als Abstammungsgemeinschaft erstandenen deutschen Volkes werden könnten“.
Die Antwort könne ein Weltbild bewerben, „wonach Menschen mit Migrationsgeschichte ungeachtet ihrer deutschen Staatsbürgerschaft allenfalls als ‚Passdeutsche‘ bzw. als Deutsche ‚zweiter Klasse‘ anzusehen seien und niemals gleichberechtigte Mitglieder des als Abstammungsgemeinschaft erstandenen deutschen Volkes werden könnten“. Zudem sehe man die Gefahr, dass ganze Bevölkerungsgruppen anhand der Vornamen stigmatisiert und pauschal herabgewürdigt würden.
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Die Senatsverwaltung versucht mit dieser Begründung bereits zum zweiten Mal, einer Anfrage der AfD-Fraktion aus dem Weg zu gehen. Bereits im Mai des vergangenen Jahres hatte der Abgeordnete Marc Vallendar nach den 20 häufigsten Vornamen deutscher Tatverdächtiger bei Messer-Straftaten gefragt. Damals hieß es von Seiten des Berliner Senats, dass eine Auskunft zu der Frage die Persönlichkeitsrechte der Tatverdächtigen verletzen würde.
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Während eine Auskunft über die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen auch in der zweiten Anfrage ausblieb, gab der Berliner Senat aktuelle Zahlen zu Messerangriffen in der Bundeshauptstadt bekannt. So waren nach Angaben der Landesregierung in den vergangenen drei Monaten rund 83 Prozent der tatverdächtigen Messerangreifer bereits polizeibekannt.
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Als Kriminalitätsschwerpunkte identifizierte man vor allem den Berliner Alexanderplatz mit 32 Messer-Vorfällen, gefolgt von der Tempelhofer Vorstadt und dem Zentrum von Wedding mit jeweils 22 Übergriffen. Zudem seien seit Februar bei Messerangriffen 186 Personen leicht und 29 Personen schwer verletzt worden. Drei Auseinandersetzungen endeten demnach tödlich.
Keine Antwort ist auch eine Antwort!
Damit ist die Antwort doch schon gegeben…..
Was ist an „Maximilian“, „Thorben-Malte“ und „Justus“ so schlimm das es staatswohlgefährdend ist…..😂
Also die Wahrheit könnte das Staatswohl gefährden…
Jetzt könnten sie doch wunderbar die „Vorurteile“ widerlegen…
Die Begründungen sind wirklich mittlerweile etwas für das Kuriositätenkabinett! Da muss man erstmal drauf kommen!
„Staatswohl gefährden“:
Was für eine haltlose Begründung. Menschen werden gefährdet und die müssen auf Gefahren hingewiesen werden, damit sie wissen, wer in diesem Land eine Gefahr ist.
„Könnte „Staatswohl gefährden“
Wie gut, dass diese Taten das „Bürgerwohl“ nicht gefährden könnten oder?
Abgesehen davon, dass keine Antwort auch eine Antwort ist, haben wir hier eine sehr beachtliche, wenn nicht gar entlarvende, Interpretation des Begriffes „Staatswohl“.
Damit ist die Anfrage beantwortet!🤣
Eine klarere Antwort kann der Senat kaum geben.
Die nehmen die Antwort vorweg.
Wegner und Frau Spranger in Berlin, das beste Erfolgstrio der Welt
Zu Figuren wie Wegner äußere ich mich nicht, sonst ist der Ärger vorprogrammiert!!
Spannend auch, wie sich Wegener vor und nach der Wahl veränderten. Wie März.
Abweichende Schreibweisen weisen auf Satire hin.
Schon früher in den Zeitungsanzeigen von elektrischen Wunder-Schlank-Vibrationsgürteln mit eindrucksvollen Vorher-Nachher-Bildern wurden Josefine D. aus Freiburg und Alfonso W. aus Berlin als Referenz genannt. Warum ist das jetzt auf einmal ein Problem?
Wo ist mein Kommentar? Ich hatte doch nur nach einer Definition von „Staatswohl“ und einer Rechtsgrundlage gefragt…
Die Berliner Landesregierung stellt sich damit ausserhalb der Rechtsordnung.
… könnte die Bevölkerung verunsichern, und die wählen wohlmöglich noch die AFD.
Wenn die Bekanntmachung der Namen das Staatswohl gefährden könnte, dann ist das eine Bestätigung dessen, was wir vermuten.
Aber vielleicht leakt das noch jemand, soll ja vorkommen.
Moment… hieß das nicht mal „Teile dieser Antwort könnten die Bevölkerung verunsichern!“ ?
Hmm, nun scheint also eine „verunsicherte Bevölkerung“ bereits das Staatswohl zu gefährden…. soso… :-/
Ich weiß auch so bescheid.
Malte, Stefan, Jürgen, Torben,
Tim, Struppi etc.
oder doch nicht ???
och !!!!
na sowas.
Wenn man wirklich wichtige Dinge unter den Teppich kehrt, heißt das zwangsläufig, man hat was zu verbergen. Keine gute Idee,
die (meisten) Leute sind Nicht blöd….
Wir reden hier von Berlin.
Nie würde ich da einen Fuß reinsetzen,
für kein Geld der Welt.
Nur nicht die Probleme beim Namen nennen. Nur weiter so, kommt bestimmt gut.
..das spielt Dauerbeleidigten und
Krawallmachern in die Hände.
Wer auf Kritik mit „Bambule“ reagiert,
wird geschont.
Zitat: Könnte „Staatswohl gefährden“
Na, dann ist ja eh alles klar, für mich auf jeden Fall