Aufbewahrungsfristen
Ampel-Gesetz könnte Scholz vor Cum-Ex-Konsequenzen retten
Ein Gesetz aus der Ampel-Regierung könnte Ex-Kanzler Olaf Scholz vor weiteren Ermittlungen und Konsequenzen aus Cum-Ex und Cum-Cum Geschäften bewahren und so den Staat um Milliarden bringen.
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Während der Ampel-Regierung wurde ein Gesetz zum Bürokratieabbau verabschiedet, das eine kürzere Aufbewahrungsfrist für Steuer- und Buchungsbelege vorsieht. Konkret könnte das bedeuten, dass im Finanzskandal um Cum-Cum und Cum-Ex Geschäfte weitere Ermittlungen verhindert werden könnten, weil die jeweiligen Finanzinstitute die Belege legal löschen dürfen. Schätzungen zufolge könnte der Schaden durch Cum-Cum und Cum-Ex Geschäfte in Deutschland bei etwa 30 Milliarden Euro liegen.
Die neue Regierung kündigte an, gegen Finanzkriminalität vorgehen zu wollen. Im Fall Cum-Ex bedarf es dazu konkreter Handlungen. SPD und Union zögern jetzt jedoch bei einer Gesetzesänderung, die eine Aufarbeitung für die Jahre nach 2016 möglich macht. Die Ampel brachte das vierte Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg, das die Frist zur Löschung von Buchungsbelegen auf acht Jahre absenkt. Um eine Aufarbeitung der Geschäfte möglich zu machen, wurde die Frist ursprünglich um ein Jahr ausgesetzt. Diese müsste deshalb erneut ausgesetzt werden, sonst könnten die Daten ab Januar 2026 vernichtet werden. Während Grüne, AfD und Linke für eine solche Gesetzesänderung sind, zögert die Koalition. Union und SPD sehen in der Fristverkürzung keine Probleme, die die Aufklärung der Geschäfte beeinflussen würden.
Anne Brorhilker, ehemalige Staatsanwältin im Fall um den Milliardenbetrug, warnt im Hauptstadtstudio aber: „uns rennt tatsächlich die Zeit davon”. Die Ermittlungen stünden noch ganz am Anfang, wenn die Unterlagen vernichtet werden dürfen, sehe man das Geld wahrscheinlich nie wieder, fügt sie an.
Das Bundesfinanzministerium sieht kein Problem in der Fristverkürzung, es lägen keine Erkenntnisse vor, dass „Cum/Cum-Gestaltungen nach 2016 noch abgewickelt wurden”. Eine Zahlung von etwa 500 Millionen Euro wegen Cum-Cum Geschäften der DekaBank an die Finanzverwaltung für die Jahre 2013 bis 2018 lässt an dieser Darstellung jedoch zweifeln.