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Ausreiseverbote gegen Rechte: Wie die Regierung dieses kaum bekannte Instrument missbraucht

Im „Kampf gegen rechts“ kommt jetzt ein einschneidendes Instrument zum Einsatz: Ausreisesperren – das zeigt der jüngste Fall von festgesetzten IB-Aktivisten. Wie die Regierung dabei an die Grenzen des Rechts geht und sogar darüber hinaus. Eine Analyse.

Auch Bundesinnenminister Dobrindt setzt offenbar Taktiken von Faeser fort.

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Acht Mitglieder der Identitären Bewegung wurden am Donnerstag am Flughafen München daran gehindert, nach Mailand zu fliegen, um am „Remigration Summit 2025“ teilzunehmen. Die Bundespolizei verhängte gegen die Betroffenen eine Ausreisesperre und untersagte ihnen die Ausreise nach Italien, Österreich und in die Schweiz. Die Personen wurden am Flughafen befragt und erst nach mehreren Stunden wieder entlassen.

Zudem wurden die Betroffenen mit der Auflage versehen, sich bis einschließlich des 17. Mai täglich zwischen 17 und 20 Uhr bei der jeweiligen örtlichen Polizeibehörde melden zu müssen. Zur Begründung hieß es in dem entsprechenden Schreiben der Bundespolizei: „Im Fall einer Ausreise deutscher Rechtsextremisten besteht die erhebliche Gefahr der Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland.“

In einer Eilentscheidung wurde das Vorgehen der Bundespolizei vorläufig durch das Verwaltungsgericht München bestätigt. In dem Urteil hieß es: „Insbesondere können das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland erheblichen Schaden erleiden, wenn der Eindruck entstünde, es würde nicht versucht, den Neonazismus, insbesondere grenzüberschreitend, zu unterbinden“. Die Bundespolizei beruft sich dabei in ihrem Schreiben auf die Paragraphen 7 und 10 des Passgesetzes.

Nach Paragraph 7 kann der Pass versagt werden, unter anderem wenn die betroffene Person „die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“. Die rechtliche Diskussion kreist nun darum, ob dies durch die Teilnahme der IB-Mitglieder an dem „Remigration Summit 2025“ der Fall ist. Auf diese obige Definition stützend kann dann nach Paragraph 10 des Gesetzes die Ausreise verweigert werden.

Dass dieses Vorgehen der Bundespolizei politisch motiviert ist und die Behörde abermals im „Kampf gegen Rechts“ missbraucht wird, ist keineswegs von der Hand zu weisen. Mit Koalitionsstart der Ampel wurde ein großer Fokus darauf gelegt, Ausreiseuntersagungen allen voran gegen „Rechtsextremisten“ vermehrt auszusprechen.

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In einem im Innenausschuss eingebrachten Entschließungsantrag forderten SPD, Grüne und FDP die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen für Ausreise- und Passuntersagungen zu erleichtern. In dem Antrag heißt es, dass sich rechtsextremistische Veranstaltungen aufgrund des entschlossenen Vorgehens der Bundesrepublik zunehmend ins Ausland verlagern würden. Dadurch seien diese Veranstaltungen „dem Zugriff der inländischen Behörden entzogen“. Die Antragsteller forderten entsprechend eine Verschärfung der Paragraphen 7 und 10 des Passgesetzes.

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) griff die Initiative dann wenig später auf. Am 13. Februar 2024 wurde ein Maßnahmenpaket mit dem Titel „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen“ vorgelegt, das insgesamt 13 konkrete Punkte umfasst. Auch Maßnahmen zur Ausreiseverweigerung nahm man dabei in den Blick. „Rechtsextremistischer Hass darf weder nach Deutschland importiert noch aus Deutschland heraus exportiert werden“, heißt es in dem Papier konkret.

Zwar fehlten Bundesinnenministerin Faeser offenbar die Mehrheiten, um direkt rechtliche Anpassungen vorzunehmen, jedoch erklärte sie, die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten maximal ausschöpfen zu wollen. „Instrumente der Freizügigkeitsbeschränkung für Rechtsextremisten“ müssten „noch konsequenter zum Zuge kommen“. Weiter heißt es in dem Maßnahmenpaket: „Das BMI arbeitet gemeinsam mit den betroffenen Behörden daran, Ein- und Ausreisen von Rechtsextremisten so weit wie rechtlich möglich zu verhindern.“

Diese Direktive wird offenbar auch von dem neuen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) fortgeführt. Dass das Innenministerium hierbei vielfach rechtswidrig handelt, ist den Verantwortlichen offenbar auch intern bewusst. Zumindest liefert der oben genannte Entschließungsantrag im Innenausschuss mehrere Anhaltspunkte.

Konkret heißt es darin nämlich, dass die Verwaltungsgerichte vielfach den von der Ausreiseuntersagung Betroffenen Recht geben würden. „Die Verwaltungsgerichte entschieden im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes oftmals, dass die jeweiligen Ausreise- und Passversagungen voraussichtlich rechtswidrig waren“. Regelmäßig könnten „die Behörden keine hinreichende Tatsachengrundlage“ vorbringen, dass die Passversagungen gerechtfertigt waren.

Von dieser „Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte“ wich das Verwaltungsgericht München nun ab. Entsprechend gibt es jedoch Grund zur Annahme, dass diese Entscheidung auf tönernen Füßen steht. Rechtslage ist nach wie vor, dass solche Ausreiseuntersagungen nur in absoluten Ausnahmefällen erteilt werden dürfen. Im Bundesinnenministerium nimmt man aber offenbar vollkommen in Kauf, gegen die geltende Rechtslage zu verstoßen.

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116 Kommentare

  • „Rechtsextremistischer Hass darf weder nach Deutschland importiert noch aus Deutschland heraus exportiert werden“.
    Jeglicher anderer Hass augenscheinlich schon, wie tagtäglich auf unseren Straße zu beobachten ist!

    215
  • Man kann nicht dem EU Bürger „Freizügigkeit“ vertraglich gewähren, aber gleichzeitig national OHNE Straftat und OHNE Urteil Personen in den „politischenLockdown“ schicken.

    Besser kann man nicht den Unrechtsstaat beweisen, würden manche sagen.

    183
  • Messerstecherei darf ebenfalls nicht nach Deutschland importiert werden und frauenfeindliches Verhalten ebenso nicht.

    126
  • Habe hier eie andere juristische Auffassung. Man könnte das auch Rechtsbeugung des Grundrechts auf Reisefreiheit nennen.

    104
  • Mir läuft es kalt den Rücken runter, wenn ich mit ansehe, wie schnell diese Demokratiesimulation den Bach runter geht und ihr wahres Gesicht zeigt. Trotz allem dachte ich immer noch, ich wäre ein einigermaßen freier Mensch, aber das war eine handfeste Selbstlüge. Verwunderlich finde ich auch, dass der „Aufschrei“ eigentlich gar nicht vorhanden ist.

    93
  • Wenn den bisher unbescholtenen Mitgliedern einer nicht verbotenen Organisation die Teilnahme an einer ebenfalls nicht verbotenen friedlichen Versammlung nicht nur untersagt, sondern diese auch noch aktiv verhindert wird, dann ist das offensichtlich rechtswidrig. Das Ansehen des Landes ist in so einem Fall in der Tat gefährdet, aber wessen Ansehen? In diesem Fall das der Behörde, das des VG München und damit des Landes als noch funktionierender Rechtsstaat. Der Verdacht der Rechtsbeugung drängt sich hier geradezu auf.

  • Mit etwas Fantasie könnte man sich schon einen DDR 2.0 in Deutschland vorstellen .
    Anscheinend kommt nicht nur in der Mode alles wieder !!

    78
  • Wenn ich mir die Begründung durchlese, dann hätte man Baerbock auch nicht mehr ausreisen lassen dürfen.
    Auch hat so mancher anderer Politiker mehr Schaden im Ausland angerichtet als diese 8 Leute es jemals hätten tun können.

    56
  • Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Reisefreiheit nie eingeschränkt – Ausnahme: die sog. Corona-Maßnahmen. Es ist unfassbar.

    30
  • Bärbel Bohley hat dies und viel mehr vorhergesehen.
    Heute wäre auch sie ein Fall für den VS.

  • Dobrindt und die bayrischen Behörden handeln hier vollkommen im Geiste Faesers. Das ist auf jeden Fall kein Kompliment.

    13
  • Kenne ich aus DDR Zeiten. Mal gab es Visa und mal nicht. Hing wahrscheinlich von der Tagesverfassung des Bearbeiters ab und in Weiterentwicklung der DDR eben aktuell politisiert.

  • Würde mich nicht wundern, wenn das bald flächendeckend angewandt würde, ID + Digitalisierung.

  • Sonst wär es in Bielefeld bestimmt viel schlimmer geworden

  • in der DDR gabs auch Ausreiseverbot – die gibts nun nicht mehr..

  • da kommen ja Heimatliche Gefühle von vor 1990 auf

  • Der Wunsch, andere zu bevormunden, gehört zur moralischen Entwicklung.

    Denn Menschen entwickeln sich in Phasen und nach der Pubertät folgt die Konformität.
    Quelle: Ich-Entwicklung

    Die Konformität besteht aus zwei Teilen: Folgen und Einfordern desselben.

    Deshalb nimmt die allgemeine Bevormundung kontinuierlich zu, z.B. Steuern, Zensur, Bürokratie, Ausreisesperren, ….

    Die Epoche Aufklärung kann den Wunsch nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • „„Rechtsextremistischer Hass darf weder nach Deutschland importiert noch aus Deutschland heraus exportiert werden“,“

    Dann sollte man doch gleich auch noch das Internet abschalten. 😉

    Linksextremistischer Hass darf also nach Deutschland importiert und aus Deutschland exportiert werden oder gelten dafür auch diese Paragraphen?🤔

    Und was ist mit Islamischen Hass? 🤔

    Fragen über Fragen.

    37
  • Ein österreichischer Staatsbürger, der nicht verurteilt ist und keine Straftat begangen hat darf nicht in sein Heimatland ausreißen? Bei Fussballhooligans ist dies anders, denn die wurden von der jeweiligen Polizei des Landes bei Straftaten (Körperverletzung, Sachbeschädigungen usw.) festgenommen und die hiesigen Polizeibehörden darüber informiert. Wenn die dann nicht ausreißen dürfen, ist das voll in Ordnung. Diese Ausreiseuntersagung der Bundespolizei am Flughafen München ist sehr dünnes Eis und muß rechtliche Folgen haben. Aber nicht für die durchführenden Beamten, sondern für die Verantwortlichen.

    4
  • Sono, wegen Schädigung des Ansehens der BRD im Ausland? Und Baerbock in New York. Finde den Fehler.

  • Und wie stellt Herr Faeser sich das nun vor wie das weiter gehen soll? Sollen ein paar Hundert IB Mitglieder vorsorglich unter Hausarrest gestellt werden, damit die Deutschland ausserhalb des Landes nicht in Verruf bringen können? Und reicht dazu das Ausreiseverbot in Zeiten des Internets? Folgerichtig müsste dieser Personengruppe der Internetzugang verwehrt werden. Ist sich das Innenministerium sich sicher, dass es durch diese Handlungsweise selbst nach aussen hin ein unbeschädigtes Bild von Deutschland wiedergibt?

  • Republikflucht, waren das nicht bis zu 10 Jahre?

  • Geht das durch, kann theoretisch jedem, der sich z. B. hier kritisch äußert, die Ausreise verweigert oder der Reisepass entzogen werden. Höchste Zeit, sich eine zweite Staatsbürgerschaft zuzulegen, so man denn dazu berechtigt ist …

    22
  • Also darf jeder Hans und Franz in Deutschland einreisen, aber beim Ausreisen kann dies bei Strafe verboten werden?
    Und bei Ausreisen gilt „die Nichtgefährdung der inneren und äußeren Sicherheit der BRD“, bei Einreisen wird dies jedoch seit 10 Jahren beharrlich ignoriert?
    Kann es sein das hier im Land mittlerweile ein „led by donkeys“ praktiziert wird?

    83
  • Als ob das internationale Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht schon längst ruiniert wäre – und das garantiert nicht durch die Identitären:

    „Deutschland hat seinem Geheimdienst neue Befugnisse zur Überwachung der Opposition erteilt. Das ist keine Demokratie, sondern verkappte Tyrannei.“ – Marco Rubio (Secretary of State) am 02.05.2025

    https://x.com/SecRubio/status/1918344238468649055

    „Sie können Ihre eigenen Bürger als „Rechtsextremisten“ brandmarken und sie zum Schweigen bringen oder einsperren, weil sie beispielsweise offene Grenzen ablehnen. Aber bitte ersparen Sie uns die Moralpredigt.“ – Christopher Landau (Deputy Secretary of State) am 03.05.2025

    https://x.com/ChrisLandauUSA/status/1918475081426120927

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