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Faeser-Satire

Urteil zu milde: Staatsanwaltschaft geht im Fall Bendels in Berufung

Die Staatsanwaltschaft Bamberg geht gegen das Bendels-Urteil aufgrund einer satirischen Faeser-Fotomontage in Berufung, weil es zu milde sei. Sieben Monate Haft würden „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten“ nicht gerecht.

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Der Chef des AfD-nahen Deutschlandkuriers, David Bendels, ist Anfang April zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er eine satirische Fotomontage von Innenministerin Faeser geteilt hat. Nicht hart genug, findet die Staatsanwaltschaft Bamberg. Diese hat jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft acht Monate Haft auf Bewährung für Bendels gefordert, das Gericht blieb nur einen Monat unter dem geforderten Strafmaß. Um dieses jetzt durchzusetzen, zieht die Staatsanwaltschaft rund um Gruppenleiter Alexander Baum nun vor das Landgericht Bamberg. Begründet wird die Berufung damit, dass sieben Monate Haft auf Bewährung „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“ werde.

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Bendels war im April verurteilt worden, weil er eine Fotomontage von Innenministerin Nancy Faeser geteilt hatte. Dort wurde die Beschriftung eines Plakates, das die Ministerin hochhielt, satirisch verändert: Mit der Aufschrift „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ auf dem Schild sollte Kritik an der harten Amtsführung Faesers geübt werden, die immer wieder den Grenzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit tangiert hat.

Das Urteil hatte deutschlandweit und international Unverständnis und Empörung hervorgerufen. Die renommierte Wochenzeitung The Economist nahm den Fall jüngst als Aufhänger, um kritisch über die Bedrohung der Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik zu berichten.

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111 Kommentare

  • Todesstrafe wäre dann angemessen?
    Leute, was ist mit dem Grundgesetz , Artikel 5, passiert?
    Warum meldet sich Karlsruhe nicht zu Wort?
    Ich dachte, die Damen und Herren sind für die Bevölkerung da, um das Grundgesetz zu schützen.

    177
  • Dann müsste – theoretisch – Herr Böhmermann schon seit Jahren in Haft einsitzen.

    196
  • Der Staat delegitimiert sich, es wird immer schlimmer.

    132
  • Was stimmt mit der Gewaltenteilung nicht mehr? Erschreckend !

    106
  • Als Staatsanwalt muss man schon was für die Karriere tun, da kommen solche Fälle gerade recht.
    Mir Vergewaltigern ist ja kein Blumentopf zu gewinnen.

    88
  • Ich glaube, ich liefere mich freiwillig in die Klapse ein, denn dort geht es bestimmt NORMALER zu!

  • „zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt“
    Herr Bendels wurde zu 7 Monaten auf Bewährung verurteilt und weil die Staatsanwaltschaft 8 Monate auf Bewährung gefordert hat, geht sie jetzt in Berufung? 🤔
    Echt jetzt, wegen 1em Monat verplauzt man noch einmal Steuergeldern?🤔
    Na da hat die ausländische Presse wieder einen Aufmacher für ihre Zeitungen. 👍👍

    51
  • Die Staatswirtschaft Bamberg ist sich der politischen Rückendeckung sicher.
    Die sollen aber nie wieder jammern, dass sie überlastet wären.

  • So was gehört in einen demokratischen Land einfach nicht vor Gericht. Das ist einfach absurd. Was ist denn nur mit denen im Süden los?

  • Da fehlen einem wirklich die Worte.

  • Wir leben in einem Terrorstaat!

    113
  • Richtig so! Afghanische Vergewaltiger haben in der jüngeren Vergangenheit 6 Monate auf Bewährung bekommen. Da muß man für Majestätsbeleidigung doch ne Schüppe drauf legen…

    210
  • Und vorm Landgericht kommt dann der Freispruch wegen Art. 5 GG.

    24
  • „Ein kommunistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.“ 😠 Alexander Issajewitsch Solschenizyn

  • Vollkommen irre!!!

    119
  • Wie erklärt sich das Verhalten der Staatsanwaltschaft? Trotz, Renitenz, jetzt-erst-recht, nach dem internationalen Aufschrei? „Schaut her Leute, das war kein Ausrutscher, sondern blutiger Ernst, so läuft das ab jetzt!“? 🫨🙈🤕

  • Hat die beleidigte „Majestät“ auf dem kurzen Dienstweg bei der Staatsanwaltschaft interveniert?

  • „dem Unrechtsgehalt der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten nicht gerecht“ werde.

    Ein Spruch für’s Merkheft !

    17
  • Es müsste wohl eher heißen:
    „Sieben Monate Haft würden dem UNGEHORSAM der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten“ nicht gerecht“.
    Ich kann mich ja täuschen, aber irgendwie fehlt da in meinem bürgerlichen Rechtsverständnis die Verhältnismäßigkeit. Meiner Meinung nach ist das politische Satire. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da liefen durchaus zotige Kabarettisten mit weitaus bissigeren Sketchen im ÖRR um 20.15 Uhr auf. Irgendwie scheint hier das „rechte Maß“ verrutscht zu sein.

    12
  • Die Staatsanwaltschaft Bamberg hasst die Meinungsfreiheit auch.

    Das ist keine Satire sondern bittere Realität.

    Stalinismus für Anfänger.

  • wahrscheinlich hat die Staatsanwaltschaft recht.
    Jedenfalls in dem Fall, in dem man die Rechtsnormen von Belarus oder der Türkei zum Maßstab nimmt. Karlsruhe hat im Frühjahr 2024 ein ganz anderes Urteil gefällt. Da wurde die Meinungsfreiheit gestärkt!
    Satire ist in einem Rechtsstaat erlaubt und wer nicht an der Grenze der Debilität verortet ist, der sieht das Plakat auch als Satire. Diese Staatsanwaltschaft beleidigt alle Bürger dieses Landes. Man verortet unseren Intellekt im Energiesparmodus.

  • Wow, das ging ja schnell mit dem löschen. 🤣

  • Ja ist klar. Alles bestens, Herr Staatsanwalt. Hier gibt es nichts zu sehen….

  • sie wollen provozieren, und feixen sich ganz sicher eins dabei.

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