Trotz Vorstrafen
21-jähriger Syrer nach Jugendstrafrecht verurteilt – Vergewaltigungsopfer in Klinik
Ein Syrer vergewaltigte im Juni 2024 eine 49-Jährige, nachdem er kurz zuvor eine 10-Jährige missbraucht hatte. Die Richter verurteilten den 21-jährigen Täter nach Jugendstrafrecht, obwohl er vorbestraft war. Eines der Opfer befindet sich in Folge der Tat noch immer in einer Klinik.
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Am Freitag wurde ein vorbestrafter Syrer wegen einer brutalen Vergewaltigung und Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt – allerdings im Rahmen des Jugendstrafrechts. Im Juni hatte der Migrant eine 49-Jährige im Konstanzer Stadtgarten überfallen und vergewaltigt, auch der Missbrauch eines zehnjährigen Mädchens, das er im April in einer Flüchtlingsunterkunft bedrängt hatte, wurde dem 21-Jährigen vor dem Landgericht Konstanz zur Last gelegt.
Die Richter verurteilten den Syrer zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren, darin enthalten sind die Vorwürfe des gewalttätigen sexuellen Übergriffs sowie der Vergewaltigung mit Körperverletzung sowie eine Reststrafe aus einem 2023 verhängten Urteil wegen Raub und Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Das Jugendstrafrecht kann angewendet werden, wenn ein 18- bis 21-jähriger Angeklagter in seinem Handeln eher einem Jugendlichen gleicht als einer erwachsenen Person.
Strafmildernd wirkte die Geschichte des Syrers: Das Haus der Familie wurde zerstört, ein sozialer Absturz war die Folge. Daraufhin musste der Jugendliche in einer Metallfabrik arbeiten, ehe er mit seinem Bruder in ein Flüchtlingslager nach Griechenland floh, um so dem Krieg und dem drohenden Militärdienst zu entkommen. Dort wurden die Geschwister getrennt, der Angeklagte konsumierte Drogen und Alkohol, ehe er 2022 nach Deutschland reiste.
Während am ersten Verhandlungstag noch das zehnjährige Opfer vor Gericht aussagte, wurde am Freitag lediglich die polizeiliche Vernehmung des älteren Opfers gesichtet, da die Frau durch die Vergewaltigung massiv geschädigt wurde. Sie befindet sich in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, andernfalls ginge von ihr sogar eine Gefahr für Dritte aus, erklärte ihre Nebenklägerin.
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Bereits vor der Tat befand sich die damals 49-Jährige in psychiatrischer Behandlung. Ein Gutachten stellte dann jedoch auch eine Verbindung zwischen der Vergewaltigung und dem heutigen Zustand des Opfers her: Die Tat habe „sie komplett aus der Bahn geworfen“, heißt es laut Südkurier etwa. An den Aussagen in der polizeilichen Vernehmung gab es dennoch keine Zweifel. In dem einstündigen Gespräch schilderte die Frau die verstörenden Details der Vergewaltigung, die auch bei einer gynäkologischen Untersuchung bestätigt werden konnten und den Syrer mittels DNA-Probe eindeutig als Täter identifizierten.
Der 21-Jährige hatte zuvor bis März 2024 bereits 18 Monate eine Freiheitsstrafe abgesessen, weil er 2022 an Überfällen in Konstanz beteiligt gewesen war. Nur kurz nach seiner vorzeitigen Entlassung folgte dann die Tat in dem Flüchtlingsheim, nochmal zwei Monate später dann die brutale Vergewaltigung im Stadtpark. Vor Gericht leugnete er den Sachverhalt: Den Missbrauch des zehnjährigen Mädchens dementierte der Syrer vollständig, während er im Fall der Vergewaltigung von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr sprach.
In den Augen der Richter handelte es sich dabei aufgrund der vorliegenden Beweise jedoch um eine Schutzbehauptung. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft wertete der vorsitzende Richter diese Tat nicht als schwere Vergewaltigung: Dafür fehle der Vorsatz und zudem habe der 21-Jährige nicht von der psychischen Erkrankung seines Opfers wissen können, hieß es in der Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Hier wird das Opfer bestraft, da es dem Richter offensichtlich wenig wert ist.
„Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft wertete der vorsitzende Richter diese Tat nicht als schwere Vergewaltigung: Dafür fehle der Vorsatz und zudem habe der 21-Jährige nicht von der psychischen Erkrankung seines Opfers wissen können, hieß es in der Begründung.…“
Diese Argumentationskette lässt mich sprachlos zurück.
Ist in diesen Zeiten aber auch nichts neues.
Ertappe mich immer mehr dabei, zu hoffen, dass Karma wirklich existiert!
Unsere Kuscheljustiz, schont die Täter und verhöhnt die Opfer. Es ist einfach unglaublich, wie diese Verbrecherschutzorganisation immer und immer wieder urteilt.
Der deutsche Michel wird hingegen für Schwachkopf Schwarzkopf sofort unverhältnismäßig hoch angeklagt.
Wäre es ein Deutscher gewesen, hätte ihn sehr wahrscheinlich die volle Härte des Gesetzes getroffen.
Der Punkt ist doch…
„Der 21-Jährige hatte zuvor bis März 2024 bereits 18 Monate eine Freiheitsstrafe abgesessen, weil er 2022 an Überfällen in Konstanz beteiligt gewesen war.“
Was macht der noch hier und warum durfte er her?
Solche Urteile machen doch in einschlägigen Kreisen schnell die Runde. Dann gibt es keine Abschreckung mehr und auch kein Halten …
Wenn neben dem ¨ÖRR auch die Gerichte fest in woker Hand sind, sind wir alle verloren bzw. müssen Deutschland verlassen.
Wie kann bei einer Vergewaltigung kein Vorsatz vorhanden sein?
Na super, aber bei einem 15 Jährigen eine Hausdurchsuchung machen. Dieses System ist krank bis ins Mark.
fuer frauen und maedchen gibt es in deutschland keinen schutz und keine achtung mehr. deutschland hat keinen respekt fuer seine frauen !
Und wie war der „21-Jährige“ tatsächlich? Hat man dazu wenigstens einmal eine Röntgenaufnahme des Handgelenks gemacht? Oh, geht ja nicht. Das wäre Körperverletzung.
„Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
Das einzig gute an dem Urteil… 🙁
Danke Mutti, KGE hat ihre helle Freude,
Und seine Vorgeschichte relativiert das ?Lachhaft. Diese Justiz hat eine gespaltene Zunge und eine pathologische Rechtssprechung.
Täterschutz steht bei diesen Flüchtlingen etc. immer an erster Stelle.
Was für ein unwürdiges Possenspiel eben und undenkbare Zündelei zugleich.
Das ist in einem ehemaligen Rechtsstaat wohl so…
Was ein widerliches Subjekt. Eine 10jährige und eine 49 Jahre alte Frau vergewaltigen. Der gehört doch in Sicherungsverwahrung?!?!
Erste Maßnahme nach einer Vergewaltigung muss sein, dem Täter das Tatwerkzeug abzunehmen. Seine Haftstrafe kann er dann sogar im Frauengefängnis absitzen.
Diese unendliche Suche nach strafmildernden Umständen wäre das erste was ich aus dem Strafrecht streichen würde. Es ist mir völlig egal das jemand eine schlimme Kindheit oder unter Alkohol stand.
Ganz im Gegenteil, wenn ein Mensch unter Alkohol ein Auto führt und einen Unfall mit Körperverletzung oder sogar Todesfällen verursacht ist es für mich eigentlich ein strafverschärfender Grund, da wir alle wissen, das eine Trunkenheit am Steuer Konsequenzen hat.
In der Regel wird es ja wohl so gewesen sein, das man vorsätzlich Alkohol getrunken hat und deshalb sollte es dann auch eine vorsätzliche Körperverletzung ggf mit Todesfolge oder aber sogar als Totschlag gewertet werden.
Genauso sollte diese Ausdehnung des Jugendstrafrechts komplett gestrichen werden. Entweder man will Erwachsen sein und wählen dürfen oder eben nicht d.h. mit Erreichen des 18. Lebensjahres muss Schluss mit Jugendstrafrecht sein.
Wie war das doch gleich mit der Scharia? Also von mir aus, können sie die gerne bei ihm anwenden…. 😀
„Drogen und Alkohol“
Und die Vergewaltigung wurde ja bereits in Deutschland nur lächerlich geahndet… 🙁
P.S.: Ja, ich weiss, warum ich meinen Kommentar in 2 getrennten Posts getätigt habe… („Ihr Kommentar wartet auf redaktionelle Freigabe“ beim einen, jedoch nicht beim anderen Kommentar 😉 )
Der Arme. Hatte doch so eine schlechte Kindheit. Die strenge Milde erinnert an den Freispruch im Fall des „versagenbereiten Herzens“. Opfer tot. Täter frei. .otz
Offensichtlich möchte die deutsche Regierung es provozieren, daß solche Triebtäter hier herumwüten wie damals die Russen beim Einmarsch 1945. Man fragt sich nur, warum?
Es ist Aufgabe des Staates, für Recht, Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Gebt ihnen am 23.2.25 die Quittung ! Danke
Ihr kapiert es eben immer noch nicht ! „MARRAKECH PAKT 2018 !“ Merkel hatte Euer Todesurteil damit unterschrieben !
Für das fälschen von Corona Attesten gab es vor kurzem 3,5 Jahre Haft.