Trotz Vorstrafen
21-jähriger Syrer nach Jugendstrafrecht verurteilt – Vergewaltigungsopfer in Klinik
Ein Syrer vergewaltigte im Juni 2024 eine 49-Jährige, nachdem er kurz zuvor eine 10-Jährige missbraucht hatte. Die Richter verurteilten den 21-jährigen Täter nach Jugendstrafrecht, obwohl er vorbestraft war. Eines der Opfer befindet sich in Folge der Tat noch immer in einer Klinik.
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Am Freitag wurde ein vorbestrafter Syrer wegen einer brutalen Vergewaltigung und Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt – allerdings im Rahmen des Jugendstrafrechts. Im Juni hatte der Migrant eine 49-Jährige im Konstanzer Stadtgarten überfallen und vergewaltigt, auch der Missbrauch eines zehnjährigen Mädchens, das er im April in einer Flüchtlingsunterkunft bedrängt hatte, wurde dem 21-Jährigen vor dem Landgericht Konstanz zur Last gelegt.
Die Richter verurteilten den Syrer zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren, darin enthalten sind die Vorwürfe des gewalttätigen sexuellen Übergriffs sowie der Vergewaltigung mit Körperverletzung sowie eine Reststrafe aus einem 2023 verhängten Urteil wegen Raub und Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Das Jugendstrafrecht kann angewendet werden, wenn ein 18- bis 21-jähriger Angeklagter in seinem Handeln eher einem Jugendlichen gleicht als einer erwachsenen Person.
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Strafmildernd wirkte die Geschichte des Syrers: Das Haus der Familie wurde zerstört, ein sozialer Absturz war die Folge. Daraufhin musste der Jugendliche in einer Metallfabrik arbeiten, ehe er mit seinem Bruder in ein Flüchtlingslager nach Griechenland floh, um so dem Krieg und dem drohenden Militärdienst zu entkommen. Dort wurden die Geschwister getrennt, der Angeklagte konsumierte Drogen und Alkohol, ehe er 2022 nach Deutschland reiste.
Während am ersten Verhandlungstag noch das zehnjährige Opfer vor Gericht aussagte, wurde am Freitag lediglich die polizeiliche Vernehmung des älteren Opfers gesichtet, da die Frau durch die Vergewaltigung massiv geschädigt wurde. Sie befindet sich in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, andernfalls ginge von ihr sogar eine Gefahr für Dritte aus, erklärte ihre Nebenklägerin.
Bereits vor der Tat befand sich die damals 49-Jährige in psychiatrischer Behandlung. Ein Gutachten stellte dann jedoch auch eine Verbindung zwischen der Vergewaltigung und dem heutigen Zustand des Opfers her: Die Tat habe „sie komplett aus der Bahn geworfen“, heißt es laut Südkurier etwa. An den Aussagen in der polizeilichen Vernehmung gab es dennoch keine Zweifel. In dem einstündigen Gespräch schilderte die Frau die verstörenden Details der Vergewaltigung, die auch bei einer gynäkologischen Untersuchung bestätigt werden konnten und den Syrer mittels DNA-Probe eindeutig als Täter identifizierten.
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In den Augen der Richter handelte es sich dabei aufgrund der vorliegenden Beweise jedoch um eine Schutzbehauptung. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft wertete der vorsitzende Richter diese Tat nicht als schwere Vergewaltigung: Dafür fehle der Vorsatz und zudem habe der 21-Jährige nicht von der psychischen Erkrankung seines Opfers wissen können, hieß es in der Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Hier wird das Opfer bestraft, da es dem Richter offensichtlich wenig wert ist.
„Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft wertete der vorsitzende Richter diese Tat nicht als schwere Vergewaltigung: Dafür fehle der Vorsatz und zudem habe der 21-Jährige nicht von der psychischen Erkrankung seines Opfers wissen können, hieß es in der Begründung.…“
Diese Argumentationskette lässt mich sprachlos zurück.
Ist in diesen Zeiten aber auch nichts neues.
Ertappe mich immer mehr dabei, zu hoffen, dass Karma wirklich existiert!
Unsere Kuscheljustiz, schont die Täter und verhöhnt die Opfer. Es ist einfach unglaublich, wie diese Verbrecherschutzorganisation immer und immer wieder urteilt.
Der deutsche Michel wird hingegen für Schwachkopf Schwarzkopf sofort unverhältnismäßig hoch angeklagt.
Wäre es ein Deutscher gewesen, hätte ihn sehr wahrscheinlich die volle Härte des Gesetzes getroffen.
Der Punkt ist doch…
„Der 21-Jährige hatte zuvor bis März 2024 bereits 18 Monate eine Freiheitsstrafe abgesessen, weil er 2022 an Überfällen in Konstanz beteiligt gewesen war.“
Was macht der noch hier und warum durfte er her?
Solche Urteile machen doch in einschlägigen Kreisen schnell die Runde. Dann gibt es keine Abschreckung mehr und auch kein Halten …
Wenn neben dem ¨ÖRR auch die Gerichte fest in woker Hand sind, sind wir alle verloren bzw. müssen Deutschland verlassen.