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Trotz Vorstrafen

21-jähriger Syrer nach Jugendstrafrecht verurteilt – Vergewaltigungsopfer in Klinik

Ein Syrer vergewaltigte im Juni 2024 eine 49-Jährige, nachdem er kurz zuvor eine 10-Jährige missbraucht hatte. Die Richter verurteilten den 21-jährigen Täter nach Jugendstrafrecht, obwohl er vorbestraft war. Eines der Opfer befindet sich in Folge der Tat noch immer in einer Klinik.

Von

Zwei Sexualstraftaten und eine Verurteilung aus der Vergangenheit flossen in die Einheitsjugendstrafe ein.

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Am Freitag wurde ein vorbestrafter Syrer wegen einer brutalen Vergewaltigung und Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt – allerdings im Rahmen des Jugendstrafrechts. Im Juni hatte der Migrant eine 49-Jährige im Konstanzer Stadtgarten überfallen und vergewaltigt, auch der Missbrauch eines zehnjährigen Mädchens, das er im April in einer Flüchtlingsunterkunft bedrängt hatte, wurde dem 21-Jährigen vor dem Landgericht Konstanz zur Last gelegt.

Die Richter verurteilten den Syrer zu einer Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren, darin enthalten sind die Vorwürfe des gewalttätigen sexuellen Übergriffs sowie der Vergewaltigung mit Körperverletzung sowie eine Reststrafe aus einem 2023 verhängten Urteil wegen Raub und Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Das Jugendstrafrecht kann angewendet werden, wenn ein 18- bis 21-jähriger Angeklagter in seinem Handeln eher einem Jugendlichen gleicht als einer erwachsenen Person.

Strafmildernd wirkte die Geschichte des Syrers: Das Haus der Familie wurde zerstört, ein sozialer Absturz war die Folge. Daraufhin musste der Jugendliche in einer Metallfabrik arbeiten, ehe er mit seinem Bruder in ein Flüchtlingslager nach Griechenland floh, um so dem Krieg und dem drohenden Militärdienst zu entkommen. Dort wurden die Geschwister getrennt, der Angeklagte konsumierte Drogen und Alkohol, ehe er 2022 nach Deutschland reiste.

Während am ersten Verhandlungstag noch das zehnjährige Opfer vor Gericht aussagte, wurde am Freitag lediglich die polizeiliche Vernehmung des älteren Opfers gesichtet, da die Frau durch die Vergewaltigung massiv geschädigt wurde. Sie befindet sich in stationärer Behandlung in einer psychiatrischen Klinik, andernfalls ginge von ihr sogar eine Gefahr für Dritte aus, erklärte ihre Nebenklägerin.

Bereits vor der Tat befand sich die damals 49-Jährige in psychiatrischer Behandlung. Ein Gutachten stellte dann jedoch auch eine Verbindung zwischen der Vergewaltigung und dem heutigen Zustand des Opfers her: Die Tat habe „sie komplett aus der Bahn geworfen“, heißt es laut Südkurier etwa. An den Aussagen in der polizeilichen Vernehmung gab es dennoch keine Zweifel. In dem einstündigen Gespräch schilderte die Frau die verstörenden Details der Vergewaltigung, die auch bei einer gynäkologischen Untersuchung bestätigt werden konnten und den Syrer mittels DNA-Probe eindeutig als Täter identifizierten.

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Der 21-Jährige hatte zuvor bis März 2024 bereits 18 Monate eine Freiheitsstrafe abgesessen, weil er 2022 an Überfällen in Konstanz beteiligt gewesen war. Nur kurz nach seiner vorzeitigen Entlassung folgte dann die Tat in dem Flüchtlingsheim, nochmal zwei Monate später dann die brutale Vergewaltigung im Stadtpark. Vor Gericht leugnete er den Sachverhalt: Den Missbrauch des zehnjährigen Mädchens dementierte der Syrer vollständig, während er im Fall der Vergewaltigung von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr sprach.

In den Augen der Richter handelte es sich dabei aufgrund der vorliegenden Beweise jedoch um eine Schutzbehauptung. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft wertete der vorsitzende Richter diese Tat nicht als schwere Vergewaltigung: Dafür fehle der Vorsatz und zudem habe der 21-Jährige nicht von der psychischen Erkrankung seines Opfers wissen können, hieß es in der Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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98 Kommentare

  • Hier wird das Opfer bestraft, da es dem Richter offensichtlich wenig wert ist.

    247
    • So war es schon immer, wenn die Linken am Ruder waren. Ihr Hang zu Kriminellen und Asozialen hat Tradition.

    • Leute, wählt richtig.
      Danach räumen wir auf.
      Und zwar gründlich.
      Alle Fluchtwege nach Südamerika werden wir blockieren, oder es wie Stalin machen.

    • Die 10-jährige wollte es unbedingt wissen, das kleine Luder.

      -11
    • Bei deutschen Richtern mittlerweile der Normalfall.

    • Hätte dieser Syrer Steuern hinterzogen, dann wäre er nicht so glimpflich davon gekommen.
      Unseren Staat kann man nur noch als traurig empfinden.
      Aber der Wind dreht sich ….

    • Gut wenn der Täter „nach Jugendstrafrecht“ mit „scheinbaren“ 21 Jahren verurteilt, dann eben den Richter die „Differenz“ verurteilen und einsperren.

      Es nervt nur noch wenn Richter weder Recht noch Gerechtigkeit als Maßstab kennen.
      Es bedarf wieder alte Werte und Gerichte wie Things wo das Volk Recht spricht, denn diese Justiz fordert mehr und mehr Opfer, weil es gilt

      wer nicht abschreckt, erlebt Schrecken!!!

      • Das Volk wählt, da mache ich mit bezüglich Thing wenig Hoffnung

        1
  • „Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft wertete der vorsitzende Richter diese Tat nicht als schwere Vergewaltigung: Dafür fehle der Vorsatz und zudem habe der 21-Jährige nicht von der psychischen Erkrankung seines Opfers wissen können, hieß es in der Begründung.…“

    Diese Argumentationskette lässt mich sprachlos zurück.
    Ist in diesen Zeiten aber auch nichts neues.
    Ertappe mich immer mehr dabei, zu hoffen, dass Karma wirklich existiert!

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    • das ist kein Urteil sondern eine ausgeführte Anweisung, wie in einer Diktarur üblich – eine Vergewaltigung ist IMMER vorsätzlich

    • Bin mal gespannt, ob das durch die Zensur kommt.

      Wäre ich ein starker Mann würde ich gern mit dem Richter und einem Besenstiel in einem Zimmer eingesperrt werden, damit dieser empathielose Mensch erfahren würde was eine Vergewaltigung bedeutet.

    • Ich bin auch fassungslos. Ich hoffe statt auf Karma eher, dass das Jüngste Gericht wirklich irgendwann kommt und die Bösen bestraft. Das aktuelle Gericht ist die pure Ungerechtigkeit!

    • Ja, das hat mich auch erschüttert.
      „Dafür fehle der Vorsatz“ – ach so, der hat sie nur versehentlich vergewaltigt.
      „Er wusste nichts von ihrer psychischen Erkrankung“ – ja genau, denn hätte er es gewusst, wäre erstens sein Versehen nicht passiert und zweitens wäre es bei einer psysisch gesunden Frau ja nicht so schlimm gewesen.
      Da schnallst du ab, da fällt dir nix mehr ein. Ich glaube mittlerweile ernsthaft, dass ein Jurastudium zu einer außerordentlich verrückten Denke führt. Allein die Formulierungen des Stoffes, können keinen geistig gesunden Menschen hinterlassen.

  • Unsere Kuscheljustiz, schont die Täter und verhöhnt die Opfer. Es ist einfach unglaublich, wie diese Verbrecherschutzorganisation immer und immer wieder urteilt.

    193
    • nur eine methode der volksspaltung und -verunsicherung.

      warum will niemand begreifen, dass die regierung die prinzipien des globalismus ganz bewusst einsetzt, um D als wichtigstes EU-land zu zerstoeren ?

      das bedeutet, alle menschen arm und in abhaengigkeit vom staat zu halten.
      sie durch pademien, kriege , hungersnoete, inflation in angst und unruhe zu halten.
      die demographie durch medikation und bevoelkerungsaustausch so zu veraendern, dass die solidaritaet einer homogenen gesellschaft verlorengeht
      ihnen anschliessend die loesung in form von staatlichen kontrollierten zuwendungen zukommen zu lassen.

      nichts von dem was die regierung macht, ist zufall !

      legt die naivitaet zu seite, informiert euch, anstatt zum tausendsten mal darueber zu sinnieren, wer aus politik und wirtschaft *duemmer* oder *unfaehiger* ist.

      dumm sind am ehesten die, die auf diesen trick hereinfallen.

    • Mildernde Umstände sollten hier genauso wie bei vorherigem Substanzgebrauch niemals reduzieren für das Strafmaß herangezogen werden.
      Dieses Vorgehen gehört endlich aus dem Strafrecht gestrichen

      • Vor allem würde ich gerne mal wissen, was die Intention war, dies als mildernd zu werten.
        Ich dröhne mich voll (mit was auch immer) und bekomme, im Falle einer begangenen Straftat, dafür noch mildernde Umstände.
        Das ist doch vollkommen absurd!

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    • Das haben Sie sehr gut formuliert!

    • Einspruch! Kuscheljustiz nur dann, wenn es sich nicht um „Kartoffeln“ handelt.

      Wären die Opfer Ausländerinnen, und der Täter Biodeutscher, im Handumdrehen wäre er 1. als Rechtsextremer bezeichnet und in den (a)sozialen Medien (und der Presse) plattgemacht worden, und 2. wäre die Strafe wesentlich unangenehmer ausgefallen.

      Im allerschönsten Deutschland aller Zeiten sind manche eben gleicher als andere . . . genauer gesagt, die, „die jetzt halt hier sind“.

  • Der deutsche Michel wird hingegen für Schwachkopf Schwarzkopf sofort unverhältnismäßig hoch angeklagt.

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    • Nein, nein! Die Anklage wäre genauso hoch, wenn eine „demokratische“ (Spitzen-)Politikerin vergewaltigt würde. Nur eben nicht beim „Pöbel“. Genauso als wenn irgendjemand „unbedeutendes“ als männliches Kind einer Sexarbeiterin betitelt wird.
      Quod licet iovi, non licet bovi!

      • Es gab schon einmal Zeiten, wo die Machthaber über dem Gesetz standen! Für solche Personen wurde einst die Fallschwertmaschine erfunden.
        Die Täter dieser Verbrechen gehören zweifelsohne bestraft, noch härter bestraft, müssen jedoch diejenigen, die uns zu diesen Zuständen geführt haben und diejenigen, die sie dabei finanziell unterstützt haben.
        Wissen Sie, wie man diese Machthaber am besten bestrafen kann? Wählen gehen! Und zwar die Parteien, die ihnen am meisten auf den Sack gehen!
        Bei der Europawahl durfte ich nicht wählen, weil man mich „von Amts wegen“ abgemeldet hatte und ich somit nicht im Wählerregister stand. Ich bin mal gespannt, wie es bei der Bundestagswahl ablaufen wird. Manipulationen sind jedenfalls bereits Realität, denn warum sollte man sonst nachträglich Zählmechanismen verändern und ungewünschte Wahlbeobachter aus dem Wahllokal entfernen? Notfalls wird es heißen, daß die Wahl aufgrund einer ausländischen Kampagne beeinflusst worden sei! 😉

        7
    • Das Parteibuch ist stärker wie der gesunde Verstand, eben.

  • Wäre es ein Deutscher gewesen, hätte ihn sehr wahrscheinlich die volle Härte des Gesetzes getroffen.

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    • Davon kann man ausgehen. Was für absurde Begründungen diese Richters. Vergewaltigung einer 49-jährigen Frau in einem öffentlichen Park sei kein Vorsatz – wahrscheinlich fiel es dem Täter nur so ein, als er -rein zufällig – eine Frau sah. Ich vermute vielmehr, er ging in diesen Park mit dem Vorsatz zu einer solchen Tat!!

  • Der Punkt ist doch…

    „Der 21-Jährige hatte zuvor bis März 2024 bereits 18 Monate eine Freiheitsstrafe abgesessen, weil er 2022 an Überfällen in Konstanz beteiligt gewesen war.“

    Was macht der noch hier und warum durfte er her?

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    • Im „besten Deutschland aller Zeiten“ sind das Bagatellen, wenn sie von einer bestimmten Klientel ausgehen!

    • Die 1. Straftat ist eine „Gratisprobe“.

  • Solche Urteile machen doch in einschlägigen Kreisen schnell die Runde. Dann gibt es keine Abschreckung mehr und auch kein Halten …

    Wenn neben dem ¨ÖRR auch die Gerichte fest in woker Hand sind, sind wir alle verloren bzw. müssen Deutschland verlassen.

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    • Ich sehe, du hast den Unterschied zwischen „wenn“ und „falls“ begriffen…. :-/

  • Wie kann bei einer Vergewaltigung kein Vorsatz vorhanden sein?

    • Ich suche schon seit Stunden im StGB nach dem Tatbestand der fahrlässigen Vergewaltigung …

    • Das Opfer war schuld. Hat ihn mit seinem Aussehen provoziert.

    • Bei Bio immer Vorsatz vorhanden, bei Nichtbio Vorsatz juristisch überhaupt nicht möglich…

    • Die Begründung würde ich auch gerne hören.
      „War ne spontane Idee“, oder so ähnlich…….

      • Unglücklich gefallen… Kennt man doch aus der urologischen/proktologischen Notaufnahme 😉

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        • „Unglücklich gefallen…“
          War das nicht damals die Begründung von Dieter Bohlen in einem Fall? Entschuldigung, ich muß gerade Kotzen! 🤮

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      • isch swör, sie wollte es!

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  • Na super, aber bei einem 15 Jährigen eine Hausdurchsuchung machen. Dieses System ist krank bis ins Mark.

  • fuer frauen und maedchen gibt es in deutschland keinen schutz und keine achtung mehr. deutschland hat keinen respekt fuer seine frauen !

    • Deutschland hat keine Männer mehr, die die Frauen schützen.

    • Da frage ich mich auch immer bei solchen Urteilen und davon gibt es ja die letzten Jahre viele: Wo sind sie denn, die Emanzen und „Keine Gewalt gegen Frauen“ Schreierinnen? Wo sind die schlauchbusigen Femen oder wie die heißen? Wo sind sie???

  • Und wie war der „21-Jährige“ tatsächlich? Hat man dazu wenigstens einmal eine Röntgenaufnahme des Handgelenks gemacht? Oh, geht ja nicht. Das wäre Körperverletzung.

    • Genau, diesen ungeheueren Schwachsinn muss man sich mal vorstellen: Ein einzelnes Röntgenbild, mit einer kaum messbaren Strahlenbelastung ist unzumutbar. Die Zerstörung eines kleinen Mädchens wird aber akzeptiert, weil der Vergewaltiger „eher einem Jugendlichen gleicht“ . Mir wird schlecht.

  • „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
    Das einzig gute an dem Urteil… 🙁

    • Ich bin nicht so optimistisch.

  • Danke Mutti, KGE hat ihre helle Freude,

    • Ah so,das Bübchen hatte wieder eine schwere Jugend.

  • Und seine Vorgeschichte relativiert das ?Lachhaft. Diese Justiz hat eine gespaltene Zunge und eine pathologische Rechtssprechung.
    Täterschutz steht bei diesen Flüchtlingen etc. immer an erster Stelle.

  • Was für ein unwürdiges Possenspiel eben und undenkbare Zündelei zugleich.

  • Das ist in einem ehemaligen Rechtsstaat wohl so…

  • Was ein widerliches Subjekt. Eine 10jährige und eine 49 Jahre alte Frau vergewaltigen. Der gehört doch in Sicherungsverwahrung?!?!

  • Erste Maßnahme nach einer Vergewaltigung muss sein, dem Täter das Tatwerkzeug abzunehmen. Seine Haftstrafe kann er dann sogar im Frauengefängnis absitzen.

    • Nö. Im Männerknast. Mithäftlinge freuen sich über solche „Neuzugänge“…eventuell strafbar…aber…naja, auch die Mitinsassen hatten eine schlechte Kindheit.

  • Diese unendliche Suche nach strafmildernden Umständen wäre das erste was ich aus dem Strafrecht streichen würde. Es ist mir völlig egal das jemand eine schlimme Kindheit oder unter Alkohol stand.

    Ganz im Gegenteil, wenn ein Mensch unter Alkohol ein Auto führt und einen Unfall mit Körperverletzung oder sogar Todesfällen verursacht ist es für mich eigentlich ein strafverschärfender Grund, da wir alle wissen, das eine Trunkenheit am Steuer Konsequenzen hat.

    In der Regel wird es ja wohl so gewesen sein, das man vorsätzlich Alkohol getrunken hat und deshalb sollte es dann auch eine vorsätzliche Körperverletzung ggf mit Todesfolge oder aber sogar als Totschlag gewertet werden.

    Genauso sollte diese Ausdehnung des Jugendstrafrechts komplett gestrichen werden. Entweder man will Erwachsen sein und wählen dürfen oder eben nicht d.h. mit Erreichen des 18. Lebensjahres muss Schluss mit Jugendstrafrecht sein.

    • „… mit Erreichen des 18. Lebensjahres muss Schluss mit Jugendstrafrecht sein.“

      Dann kann man demnächst davon ausgehen, dass es urplötzlich einen immensen Anstieg an bärtigen 17-Jährigen Neubürgern in Buntschland gibt

  • Wie war das doch gleich mit der Scharia? Also von mir aus, können sie die gerne bei ihm anwenden…. 😀
    „Drogen und Alkohol“
    Und die Vergewaltigung wurde ja bereits in Deutschland nur lächerlich geahndet… 🙁

    P.S.: Ja, ich weiss, warum ich meinen Kommentar in 2 getrennten Posts getätigt habe… („Ihr Kommentar wartet auf redaktionelle Freigabe“ beim einen, jedoch nicht beim anderen Kommentar 😉 )

    • Ich glaube nicht, dass die Vergewaltigung einer „Ungläubigen“ bei der Scharia auf irgendein Vergeltungspotenzial stößt.

    • Ist hier wie in einer Lotterie…

  • Der Arme. Hatte doch so eine schlechte Kindheit. Die strenge Milde erinnert an den Freispruch im Fall des „versagenbereiten Herzens“. Opfer tot. Täter frei. .otz

    • Man stelle sich vor, er hat in einer Metallfabrik gar ARBEITEN müssen!!

  • Offensichtlich möchte die deutsche Regierung es provozieren, daß solche Triebtäter hier herumwüten wie damals die Russen beim Einmarsch 1945. Man fragt sich nur, warum?

    • Diese „Russen“ waren zwar Sowjetbürger, aber wohl nicht Russen, zumeist.

  • Es ist Aufgabe des Staates, für Recht, Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Gebt ihnen am 23.2.25 die Quittung ! Danke

  • Ihr kapiert es eben immer noch nicht ! „MARRAKECH PAKT 2018 !“ Merkel hatte Euer Todesurteil damit unterschrieben !

  • Für das fälschen von Corona Attesten gab es vor kurzem 3,5 Jahre Haft.

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