Sollte es einem Menschen möglich sein, selbstbestimmt und würdevoll zu sterben? Diese Frage ist eine ethische, mit der man sich nicht gerne befassen will. Nicht zuletzt, weil man sich kaum darin hineinversetzten kann, wie hoffnungslos jene Menschen sein müssen, die Sterbehilfe fordern und in Anspruch nehmen wollen. Im deutschen Strafgesetzbuch steht der Paragraph 217, der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen will.
Doch er ist kursiv geschrieben und mit dem Hinweis versehen, dass das Bundesverfassungsgericht diesen im Jahr 2020 für nichtig erklärt hat. Der Paragraph ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz nicht vereinbar, so das Urteil. Es gibt ein Recht auf Leben, aber keine Pflicht zum Leben.
In der Debatte um die Legalisierung der Sterbehilfe ist eigentlich immer die Rede von leidenden, unheilbar kranken Menschen, die ohnehin am Ende ihres Lebens stehen. Sie haben chronische Schmerzen, werden das Krankenhausbett niemals mehr verlassen und vereinsamen inmitten von Schläuchen und piependen Geräten. Sie wollen nicht weiter verpflichtet sein, zu leben. Der begrenzte Horizont, den man als gesunder Mensch zu so einem Schicksal hat und auch die Überzeugung, dass kein Leben unwert ist, lassen trotzdem die Empathie zu, den Wunsch nach dem Tod doch irgendwie nachvollziehen zu können.
Doch was ist, wenn die Menschen, die durch Sterbehilfe ihr Leben beenden wollen, keine physischen Schmerzen haben, keine finstere Diagnose, wenn sie noch am Anfang ihres Lebens stehen? Wenn sie einfach nur sterben wollen, weil sie depressiv sind? Wenn es in Deutschland die Möglichkeit der Sterbehilfe geben sollte – wo würden ihre Grenzen liegen? Es gibt noch keinen Ersatz für den Paragraphen 217 StGB, der Gesetzgeber hat diese Frage noch nicht beantwortet. Das heißt aber nicht, dass sich in der Zwischenzeit nicht weiter Menschen umbringen – und dass es nicht Menschen gibt, die bereit sind, ihnen dabei zu helfen.
Drei Jahre Haft wegen Beihilfe zum Tod
Am vergangenen Montag sprach das Landgericht Berlin ein Urteil, das noch vor Ende des Prozesses als Meilenstein in dieser Debatte antizipiert wurde. Der Berliner Arzt Christoph Turowski stand vor Gericht, weil er seiner Patientin, einer 37-jährigen Frau, die an starken Depressionen litt, bei einem Selbstmordversuch geholfen und bei einem zweiten Versuch ihren Tod verursacht haben soll. Im Prozess stand insbesondere eine Frage im Mittelpunkt: War Isabell R. zurechnungsfähig genug, um in ihren Tod einzuwilligen?
Die drei Jahre Freiheitsstrafe, zu denen Turowski wegen Totschags in mittelbarer Täterschaft im minder schweren Fall verurteilt wurde, wirken zwar wie eine eindeutige Antwort, doch so wirklich sind sie es nicht. Schlussendlich ausschlaggebend war die Ambivalenz des Todeswunsches des Opfers. Sie soll sich immer mal wieder von diesem Wunsch distanziert haben, in Textnachrichten, die die beiden sich stetig schrieben. Insbesondere soll sie es am Morgen des Tattages als „ewiges Hin und Her“ beschrieben haben, für das sie sich entschuldigte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Arzt kündigte bereits an, sich dagegen wehren zu wollen. Und nach Berichten der Presse soll der vorsitzende Richter die Revision sogar begrüßt haben, damit diese Grundsatzfrage höchstrichterlich geklärt wird. Es gab bereits Fälle in Deutschland, in denen Ärzte für Suizidhilfe freigesprochen wurden – auch Turowski selbst, der 2013 bereits einer anderen langjährigen Patientin mit einer chronischen Darmerkrankung Suizidassistenz geleistet hatte.
Er wurde freigesprochen, in einem Verfahren, das 2019 sogar beim Bundesgerichtshof landete. Abseits von Einzelfällen stellt sich eins sehr eindeutig dar: Es gibt einen Wertungsunterschied zwischen Suizidhilfe für Patienten mit psychischen und Patienten mit körperlichen Krankheiten. Es ist ja auch klar: Äußert ein depressiver Mensch einen Suizidwunsch, ist die naheliegende Reaktion von jedem – und doch insbesondere von Ärzten -, die Person von diesem Wunsch abbringen zu wollen und nicht ihn zu befürworten und umzusetzen.
Wenn Depressive sterben wollen
Relativ parallel findet ein sehr ähnlicher Fall gerade in den Niederlanden statt. Eine junge Frau, 28 Jahre alt, ist schwer depressiv, außerdem hat sie eine Autismus- und ADHS-Diagnose. Sie will sterben. Das steht da deshalb im Präsens, weil sie aktuell noch lebt. In den Niederlanden sind die Gesetze anders als in Deutschland. Dort hat man die aktive Sterbehilfe als erstes Land der Welt bereits 2002 eingeführt. In Anspruch nehmen kann sie salopp gesagt jeder – sogar Kinder ab 12 Jahren mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten oder Demenzkranke, wenn eine schriftliche Patientenverfügung vorliegt. Der durchführende Arzt muss diagnostizieren, dass der Patient unheilbar krank ist und unerträglich leidet.
Die junge Zoraya hat keine richtige Arbeit, sie hatte nie die Ambitionen, eine Ausbildung zu beenden. Aber sie lebt mit ihrem Lebensgefährten und ihren Katzen in einem schönen Haus. Sie ist körperlich kerngesund, doch ihr Antrag auf Sterbehilfe wurde genehmigt. Ihr Todestermin ist für den Mai festgelegt. In einem Artikel der Free Press erzählt sie von ihrem Sterbewunsch. Auch davon, dass sie eigentlich Angst hat zu sterben. Doch eine Ärztin soll ihr gesagt haben, dass sie unheilbar depressiv sei. „Es gibt nichts, was wir noch für Sie tun können. Es wird niemals besser werden“, soll sie zu ihr gesagt haben.
Zoraya beschloss daraufhin, sterben zu wollen. „Mir war immer sehr klar: Wenn es nicht besser wird, halte ich das nicht mehr aus.“ In dem Artikel steht nichts über die Reaktion ihres Freundes zu dieser Entscheidung. Zoraya selbst schildert nur, dass sie mit ihm schon auf einem Waldspaziergang entschieden habe, unter welchem Baum er ihre Asche verschütten soll. Sie will kein Grab, weil sie ihren Angehörigen keine Arbeit machen will. Und sie will keine Beerdigung, weil sie nicht glaubt, dass da irgendeiner ihrer Freunde hinwollen würde.
„Schlaf schön“ soll die Ärztin sagen
Im Mai wird eine Ärztin zu ihr nach Hause kommen, erzählt Zoraya. Sie wird mit ihr zur Beruhigung erstmal einen Kaffee trinken und sich mit ihr unterhalten. Wenn sie dann bereit ist, legt sie sich auf eine Couch und bekommt nach wiederholter Einwilligung eine Spritze gesetzt. „Schlaf schön“, soll die Ärztin dann zu ihr sagen. Normalerweise sagen Ärzte in dieser Situation wohl „Gute Reise“, doch das will Zoraya nicht: „Schöne Reise? Ich gehe doch nirgendwo hin!“ Alles an diesem Fall ist haarsträubend. Dass ihr Freund das alles so mitträgt, dass sie sich offensichtlich für unwertig hält, dass ihre Ärztin sie so aufgegeben hat. Wenn Zoraya so unbedingt sterben will, wenn das alles so unaufhaltbar ist, warum beging sie keinen Selbstmord? Etwa, weil sie sich nicht traut, weil sie es nicht durchziehen würde? Ist es ein Hilferuf, der Wunsch, dass ihr Freund, ihre Familie, ihre Freunde sie davon abhalten?
Auch in Kanada spielte sich ein ähnlicher Fall ab. Dort wollte eine 27-Jährige, die keine körperlichen Krankheiten hatte, Suizidhilfe in Anspruch nehmen. Wieder unter anderen Gesetzen. In Kanada gab es zuletzt besonders viele Sterbehilfe-Skandale. Hier wurde die medizinische Sterbehilfe – Medical Assistance in Dying (MAiD) – 2016 eingeführt. Zunächst war diese nur für Patienten erhältlich, die todkrank waren. Der häufigste Grund ist schwerer Krebs im fortgeschrittenen Stadium. 2021 wurde die Zielgruppe jedoch ausgeweitet. Auch unheilbar Kranke, die aber nicht in naher Zukunft sterben müssen, können MAiD in Anspruch nehmen. Es braucht aber Gutachten von zwei Ärzten.
Kanada wird häufig dafür kritisiert, dass die Sterbehilfe zu leicht erhältlich, teilweise von Ärzten regelrecht angeboten wird. Oftmals werde MAiD von Menschen in Anspruch genommen, die eigentlich nicht sterben wollen, so der Vorworf. Sie wollen aber keine Last sein oder können sich Behandlungen oder eine angemessene Versorgung nicht leisten. Vielleicht haben sie auch nur die Hoffnung verloren, eine gute medizinische Versorgung zu erhalten.
Zwei Gutachten beenden ein Leben
Der Fall der 27 Jährigen, die nur unter dem Kürzel M.V. bekannt ist, handelt vor allem von ihrem Vater (als W.V. bezeichnet). Eines Tages beschloss seine Tochter, die wie Zoraya autistisch ist und ADHS hat, zu sterben. Ihre Eltern waren geschockt – denn sie wussten nicht, welche Krankheit sie haben soll, sie ist körperlich völlig gesund. Doch nach zwei Durchgängen fand M.V. zwei Ärzte, die ihr die nötigen Gutachten ausstellten. Ihr Vater klagte, argumentierte, seine Tochter sei unerkannt psychisch krank und daher nicht in der Lage, wirksam in die Sterbehilfe einzuwilligen.
Sie habe außerdem wiederholt versucht, von verschiedenen Ärzten Diagnosen für Krankheiten zu erlangen, die aber immer nicht festgestellt werden konnten. Doch das Gericht war nach Kanadischen Recht dazu gezwungen, gegen ihn zu urteilen. Zwar muss man unheilbar krank sein, doch die Tochter musste vor Gericht nicht offenlegen, welche Krankheit sie habe, auch die Symptome nicht – nur dass sie die Antragsprozedur richtig durchlaufen hatte und die qualifizierte Unheilbarkeit von zwei Ärzten festgestellt wurde. Ihre Eltern wissen bis heute nicht, welche Krankheit ihr Leben so unaushaltbar machen soll.
Die Frage, ob es psychisch Kranken möglich sein sollte, in ihren Tod einzuwilligen und Sterbehilfe zu beanspruchen, ist kompliziert. Das Bundesverfassungsgericht entschied in seiner Grundsatzentscheidung, die den Paragraph 217 StGB kippte, dass es Menschen in jeder Lage möglich sein sollte, ihr Leben zu beenden und sich dafür Hilfe zu suchen. Auch psychisch Kranken. Egal in welcher Lebenslage. Man könne alles versuchen, sie davon abzubringen, es dürfe aber keine Wertung der Gründe stattfinden und man müsse die Entscheidung schlussendlich akzeptieren.
Die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit
Natürlich hebelt das nicht alles aus. Der Sterbewillige muss in der Lage sein, diesen Wunsch selbstständig und eigenständig zu treffen. Doch damit dreht man sich eigentlich nur im Kreis. Wie kann man „vernünftigerweise“ ganz ohne Mängel der Zurechnungsfähigkeit seinem Tod zustimmen? Eigentlich ist das – besonders bei einer Depression, deren Symptom doch gerade der Selbstmordgedanke sein kann – gar nicht möglich. Wenn man in seinen Tod einwilligt, willigt man in seinen Tod ein. Und das ist nichts, was ein normaler zurechnungsfähiger Mensch tun würde.
Dieses Paradoxon breitet sich damit aber ganz grundlegend auf die Sterbehilfe auch für körperlich Kranke aus. Sicher gibt es die Extremfälle, wie eingangs beschrieben. Doch wenn man wegen einer Krankheit sterben will, findet das auch im Kopf statt. Denn klar ist doch erst einmal, dass der durchschnittliche Mensch – auch mit leichten Depressionen, Heuschnupfen, Liebeskummer, Behinderung, Kurzsichtigkeit und den Problemen, die man nun mal hat – nicht sterben will. Der Wunsch nach dem Tod ist erstmal nicht normal, sondern in sich krankhaft.
Und es tut sich eine weitere Debatte auf, die zu Unrecht von der Debatte um die Sterbehilfe überschattet wird. Ist die Sterbehilfe ein Korrektiv von Behandlungsfehlern, mangelhafter Gesundheitsvorsorge und schlechten Ärzten geworden? Ich habe in der Recherche für diesen Artikel unabhängig voneinander mit verschiedenen Psychologen gesprochen. Alle waren sich einig: So etwas wie eine absolut nicht behandelbare Depression gibt es nicht. Die Patienten mögen vielleicht immer eine gewisse Beeinträchtigung haben, doch sie können durch Psychotherapie lernen, ein normales Leben zu leben oder im Ernstfall durch Medikamente behandelt werden. Der Tod aller drei Frauen ist im Grunde unnötig.
Alles nur Vertuschung?
Ist die Debatte über Sterbehilfe zu spät angesetzt? Sollte man bei der medizinischen Versorgung anfangen? Zuletzt sorgte der besonders anschauliche und tragische Fall des Kanadiers Normand Meunier für Schlagzeilen. Der 66-Jährige starb am 29. März 2024. Meunier war in seinen Armen und Beinen bereits seit 2022 gelähmt. Doch das war nicht der Grund, weshalb er sterben wollte. Infolge mehrer schwerer Viruserkrankungen wurde er ins Krankenhaus zur stationären Behandlung eingeliefert. Auch diese Krankheit war nicht der Grund für seinen Todeswunsch. Der entwickelte sich erst im Laufe und insbesondere in Folge seines Krankenhausaufenthalts.
Aufgrund seiner Lähmung konnte er sich selbstverständlich nur stark eingeschränkt eigenständig bewegen. Seine Frau hatte das Pflegepersonal darauf hingewiesen, dass Meunier wegen seines Zustandes auf eine spezielle Matratze angewiesen ist, diese hatte das Krankenhaus jedoch nicht vorrätig. Für vier Tage lag Meunier auf einer Trage in der Notaufnahme in der gleichen Position. Durch den Druck des Körpergewichts beim Liegen können auf Dauer besonders belastete Körperteile geschädigt werden, eine Wirkung, die auch als Wundliegen bezeichnet wird.
Patienten wie Meunier sind dafür anfällig, weshalb diese Patienten im Krankenhaus eigentlich von Pflegepersonal regelmäßig umgelegt werden müssen. Ansonsten können sich sogar tiefe Wunden bilden – wie es bei Meunier der Fall war: An seinem Gesäß entwickelte sich ein Druckgeschwür, durch das Muskel und Knochen in einer offenen Wunde freigelegt und sichtbar wurden, diese offene Wunde hatte einen Durchmesser von mehreren Zentimetern.
Der Heilungsprozess solcher Wunden ist lang und schmerzhaft. Meunier ließ zunächst mehrere Operationen über sich ergehen, in denen abgestorbenes Gewebe entfernt wurde, um den Heilungsprozess zu fördern. Doch irgendwann wollte er das Leiden nicht mehr aushalten und beschloss, sein Leben durch MAiD zu beenden. „Ich verstehe nicht, wie das passieren kann, denn eine Matratze ist das Grundlegendste., sagte seine Ehefrau gegenüber Radio-Canada. Meunier hatte zuvor schon öfter Wunden infolge von Wundliegen erlitten, jedoch war keine davon so extrem wie seine letzte.
Flyer, die den Tod bewerben
„Medizinische Sterbehilfe ist einfacher und regelmäßiger verfügbar als einige der grundlegendsten Pflegemaßnahmen“, sagte Trudo Lemmens, Professor für Gesundheitsrecht an der Universität von Toronto, gegenüber CBC Canada. Viele Patienten wollen keine Last sein. „Und dann antwortet das Gesundheitssystem: Nun, Sie haben Zugang zu medizinischer Sterbehilfe.“
Im Fall der deutschen Isabell R. war ein Schwerpunkt des Prozesses: Inwieweit hatte sie den Prozess selbst in der Hand und inwieweit hat ihr Arzt sie quasi als willenloses Werkzeug gegen sich selbst genutzt, indem er ihr den Zugang in eine Vene legte, damit sie sich das tödliche Medikament verabreichen konnte? In Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, deshalb hat das Gericht mit einer Palette an Tötungsdelikten zu arbeiten, Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen – wie bei jedem anderen Tötungsdelikt auch. In Deutschland fordern Strafrechtler, dass sich das ändert und endlich für Klarheit gesorgt wird.
Doch wäre das wirklich besser? Wenn die Entscheidung von Ärztinnen getroffen wird, wie in Zorayas Fall, die ihre Patientinnen aufgegeben haben? Wenn gutachterliche Befunde nicht durch Gerichte hinterfragt werden, wie im Fall von M.V.? Wenn Opfer von medizinischem Versagen durch Ärzte den Freitot durch Ärzte wählen, wie im Fall von Meunier?
Klar ist jedenfalls: Es geschehen unvermeidbar Fehler – ob mit Regelung wie in Kanada und der Niederlande oder ohne, wie in Deutschland. Doch es wird unweigerlich mehr Fehler geben, wenn es mehr Fälle gibt. Und die werden verursacht durch Fehler im System, Probleme, die nicht behoben werden. Und wenn der Ausweg in den Tod auf Flyern im Krankenhaus bereit steht.
Haben Sie Suizidgedanken?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhalten Sie rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800 / 111 0 111 und 0800 / 111 0 222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter telefonseelsorge.de.
Sobald die vielen Babyboomer der 1950er und 1960er Jahrgänge krank und pflegebedürftig werden, bricht das Gesundheits- und Pflegesystem finanziell und personell völlig zusammen. Daran werden auch die vielen, uns so „wohlgesonnenen“ „Fachkräfte“, welche seit 2015 eingewandert sind, nichts ändern.
Ich bin sicher, dass der Staat dann als Ausweg aus der Misere die Sterbehilfe völlig legalisieren wird.
Wer entscheidet, wann es vernünftig ist, sterben zu wollen?
Nur der betreffende Mensch selbst, denn es ist sein Leben.
Es geht nicht um Vernunft, Logik oder sonstige hypothetischen Fragestellungen.
Jeder Mensch sollte allzeit das Recht haben, seine schmerzfreie Selbsttötung zu bestimmen, egal wann oder aus welchem Grund dieser Mensch auch sein Leben beenden möchte.
Kein außenstehender Mensch hat das Recht, diese selbstbestimmte Entscheidung zu verhindern
oder zu be- oder verurteilen.
Niemand hat das Recht, weder Ärzte noch Richter oder Gerichte.
Was erdreisten sich Menschen, über das Leben oder Lebensende eines anderen Menschen bestimmen oder urteilen zu wollen ?
Und was geschieht, wenn eine Regierungen den Wunsch erzeugt, sich politisch korrekt suizidieren zu lassen?Die Gefahr ist, dass es zu einem politisch, „zivilgesellschaftlichen“ Druck kommen kann, der Menschen in die Depression treibt. Oder wenn es Alte sind, die in einer zu großen, eigenen Wohnung leben, wenn die Gesundheitskosten steigen, wenn ein Rentenproblem auftritt? Seit Corona und der Ampel bin ich vorsichtig und sehr hellhörig bei solchen Fragen.
Kanada (zweitgrösster Territorialstaat) ist inzwischen das gespaltenste Land, das ich kenne. Den schlechten Teil verkörpert ein bizarrer Poser/WEF-Follower Justin Trudeau. MAiD ist im Kern nachvollziehbar, jedoch führt es – streng betrachtet – zu einer Form der Anstiftung. Betreuer bestärken Wankelmütige (aufgrund lebensharter Umstände, die sich beseitigen liessen) zum Sterben. Was interessant ist allgemein: ca. 70 % der Suizidüberlebenden würden es nicht nochmals tun. Jedoch: bei MAiD, ärztlich ausgeführt, gibt es den garantierten Tod.
Schwieriges Thema.
Nach morgendlich kurzer u. auch schon öfter längerer Überlegung, neige ich zu sagen : wenn tausende Nichtsterbewillige getötet werden, warum sollten dann Sterbewillige keine Hilfe dafür erhalten? Menschen die ihr Leben einfach nicht mehr aushalten u. auch keine Hoffnung haben, dass es nochmal besser wird, sollten ihr Selbstbestimmungsrecht nutzen dürfen. Die Frage ist das wie? Eine Infusion ist weniger belastend als ein Cocktail. Erstens wirkt sie schneller, ähnlich einer Narkose, zweitens können manche Todkranke nicht mehr schlucken. Für einen Sterbehelfer ist es wichtig, in voller Überzeugung einer guten Tat zu handeln, ansonsten wird’s ein seelischer Bumerang, die beendete Not seines „Patienten“ wird zur eigenen. Zur Krankheit : seelische Nöte stehen körperlichen in nichts nach. Eine Depression kann die Hölle sein u. nicht wenige begehen martialische Selbstmorde um dieser Hölle zu entfliehen. Ich wünschte ihnen ein ruhigeres Sterbebett als den Brückensprung etc.
Hut ab, Sie trauen sich wirklich an sehr schwierige Themen ran.
Ich kann mich nicht hinein versetzen in einen Menschen, der sterben will. Aber ich glaube, es muß die legale Möglichkeit geschaffen sein, ein unsägliches Leid mit medizinischer Unterstützung beenden zu können, wenn man selbst nicht dazu in der Lage ist. Sterbehilfe in einem KH zu „bewerben“ oder durch Gesundheitsämter zu empfehlen, wie es lt ihrem Artikel wohl in Kanada üblich ist, halte ich für absolut indiskutabel. Ärzte haben einen Eid geschworen, dem müssen sie gerecht werden. Das Dilemma, in dem sie sich dadurch mit der passiven Sterbehilfe befinden, ist sicherlich groß. Ganz zu schweigen bei einer aktiven Sterbehilfe.
Wenn ein Mensch großes physisches Leid ertragen muß, ist er ebenfalls in einem psychischen Ausnahmezustand, was ihn ja letztendlich zum Sterbewunsch führt. Dennoch stehe ich persönlich dem assistierten Sterbewunsch eines psychisch kran, aber körperlich gesunden Menschen sehr skeptisch gegenüber
Die hier geschilderten Beispiele betreffen alle recht junge Menschen. Ich habe gerade einen anderen Fall erlebt. Meine Schwiegermutter (85) wollte nach dem Tod ihres Ehemanns im November nicht mehr leben. Wir haben alles Mögliche versucht: ambulante und stationäre Psychotherapie, Haushaltshilfen, Suche nach betreutem Wohnen usw. Sie hat alles abgelehnt und schließlich mit Alkohol und Tabletten ihr Leben beendet. Auch ich würde gern selbstständig darüber entscheiden, wann und wie ich mein Leben beenden will. Und über Hilfe bei der Wahl eines schmerzlosen und schnellen Todes wäre ich dabei sehr dankbar. Brutale Selbstmorde wie z.B. bei R. Enke, der sich vor einen Zug warf und so dem Zugführer vermutlich ein lebenslanges Trauma bescherte, wären dann vielleicht leichter vermeidbar.
„Krankenkassen zählen fast 11 Prozent mehr Pflegefälle.“ Das war die Schlagzeile vor einigen Tagen. Unser Gesundheitssystem bietet mir aktuell einen Facharzttermin mit Überweisung und Dringlichkeitscode in 7 Monaten an. Meine Sicht der Dinge hat sich geklärt als Wolfgang Herrndorf im Jahr 2013 seinem Leben mit einem Revolver in der Öffentlichkeit ein Ende gesetzt hat, nachdem er jahrelang an einem Glioblastom gelitten hat. Er hat im Umkehrschluss keine Begleitung erfahren, die es ihm ermöglicht hätte eine andere Option zu wählen. Sein blog Arbeit und Struktur https://www.wolfgang-herrndorf.de gibt Zeugnis davon. Da ist das Ende der Menschlichkeit. Übrigens gibt es momentan auf arte eine sehenswerte Dokumentation (verfügbar bis 3.10.2024): Letzte Worte Das Recht auf den selbstbestimmten Tod
https://www.arte.tv/de/videos/107816-000-A/letzte-worte/ , die die Situation in Belgien abbildet. Dort wird gezeigt, wie ein Umgang mit dem Tod auch gelebt werden kann.
Sie haben Nr.4 vergessen.
1.Es gibt die „nutzlosen Fresser“, die der Staat
umbringen lässt.
2.Es gibt Schwerstkranke,die erlöst werden
wollen.
3.Es gibt psychisch Kranke mit Sterbewunsch.
4.Und es gibt Gesunde,die nach zig Jahren keine
Lust mehr auf den Dreck um sie herum haben,
sich bewusst und konsequent
entscheiden,das unwürdige Lebensspiel nicht
mehr mitzuspielen.
Sie besorgen sich selbst ihre Hilfsmittel und
verschwinden eigeninitiativ von der Bildfläche.
Selbst dann, wenn wir in unseren Bibliotheken mit diesem
Thema noch so viele Regalmeter füllen würden, wir kämen
einer „Lösung“ nicht um einen Millimeter näher. Der Grund
ist für mich einfach: es gibt keine – oder anders ausgedrückt:
es gibt so viele, wie es Menschen gibt. Das kann nach meiner
Sicht auf diese so überaus komplexe Angelegenheit auch nicht
anders sein. Die Causa Schwangerschaftsabbruch läßt grüßen.
Es gehört für mich zur Würde eines Menschen dazu, so weit wie
das unter Einbezug aller Umstände nur möglich ist, über meinen
Tod selbst bestimmen zu können. Daß eine solche Gewißheit der
Qualität eines/meines gelebten Lebens einen erheblich positiven
Schub verleiht, davon geht eigentlich nie die Rede. Es ist aber –
für mich – von fundamentaler Bedeutung.
Ein sehr heikles Thema, Respekt, dass ihr euch da ran wagt; das habt ihr dem Mainstream mal wieder voraus. Grundsätzlich sollte man den Willen eines Individuums, sofern er nicht andere beeinträchtigt, respektieren. Aber Suizid zu bewerben, ist schon absolut dünnes Eis. Und auffällig dabei ist, dass ausgerechnet die Kreise, die laut eigener Darstellung doch sehr um die Weltgesundheit bemüht sind, gerade so etwas und auch die Erleichterung der Abtreibung vorantreiben, während man z. B. unser Gesundheitssystem verrotten lässt.
Ich bin seit mehr als 20 Jahren chronisch depressiv, so wie auch schon mein Vater, dessen Bruder und zwei seiner Schwestern. Ich habe alles versucht, da raus zu kommen, Kliniken, Medikamente, Therapien. Es ist genetisch bestimmt und hoffnungslos. Ich bin inzwischen 73 Jahre alt und im wörtlichen Sinne lebensmüde. Meine Ehe ist darüber kaputt gegangen. Habe zwei missglückte Suizidversuche unternommen, die deshalb nicht gelungen sind, weil ich selbst dazu keine richtige Kraft und Energie hatte. Ich wäre einfach nur dankbar dafür, wenn ich endlich mein Leben mit professioneller Hilfe und ohne Angst vor dem Scheitern beenden könnte. Niemand hat das Recht, mir und anderen Betroffenen einen gnädigen Tod zu verweigern.
„In der Debatte um die Legalisierung der Sterbehilfe
ist eigentlich immer die Rede von leidenden, unheilbar
kranken Menschen, die ohnehin am Ende ihres Lebens
stehen.“ (3. Absatz). Dieses so flapsig daherkommende
„ohnehin“ ist eine Ungeheuerlichkeit.
Sehr schwieriges Thema.. gerade bei psychischen Erkrankungen sehen Betroffene oft keinen anderen Ausweg als der Suizid
Zitat der Autorin: „Wenn Zoraya so unbedingt sterben will, wenn das alles so unaufhaltbar ist, warum beging sie keinen Selbstmord?“ Zitat Ende
Na, wenn´s denn so einfach ist.
Erst denken. Dann schreiben.
Deutschland erhebt an sich den Anspruch, den Menschen, die geistig, seelisch und körperlich mit den Kräften am Ende sind, schon von Amts wegen zu ermöglichen, sie insbesondere im Zuge einer so genannten „aktivierenden Pflege“ wiederzugewinnen, um damit am Leben bleiben zu können. Allerdings ist der Begriff mittlerweile in seiner Wirklichkeit völlig entstellt. So gelten inzwischen Anforderungen, die praktisch weit außerhalb jedweder Reichweite liegen. Zwar wäre es geboten, eine Formulierung zu erarbeiten, die von vornherein darauf verzichtet. Aber dazu scheint bislang politisch der Wille zu fehlen. Dadurch ist die Wahl, sich für den Tod zu entscheiden, stets eine hoheitlich aufgezwungene und keine, die aus freien Stücken heraus erfolgt.
Mein Leben, mein Körper
gehören nur mir.
Niemandem sonst.
Bestenfalls entscheide ich alleine.
So soll es sein.
Ist halt hypothetisch.
Sterbehilfe für Systemgegner ???
Verdammt schwieriges Thema. Der Schriftsteller Steve Cavanagh schrieb: „1 von 25 zur Todesstrafe Verurteilten ist unschuldig“. Ich bin überzeugt, dass die Zahl der vermeidbaren Suizide ähnlich ist: Nicht aus Notwendigkeit, sondern aus Scham, Anderen zur Last zu fallen, aus einer vorübergehenden Krise, fahrlässigen Gutachten usw.
Grundsätzlich bin ich FÜR Sterbehilfe: wenn Weiterleben ausweglos nur Leid bedeutet. Aber wie bei der Todesstrafe gibt es mit Sicherheit bei der Sterbehilfe Missbrauch. So lange sicher gestellt ist, dass es im Sinne der Patienten ist, sollte ein legaler Weg ermöglicht werden.
Mich hat niemand gefragt ob ich geboren werden will. Jetzt will man mir verwehren, das ich sterben kann wann ich möchte. Ist es besser, wenn ich mich vor den Zug werfe und den Bahnführer traumatisiere. Von der Brücke springe und andere Menschen traumatisiere. Wer will mich zwingen zu leben? Altersarmut, körperlich behindert oder schwer Krank, die Menschen haben das Recht frei zu entscheiden. Eine Sperrfrist von 6-8 Wochen und 10 Pflichtberatungstherminen als Auflage kann man akzeptieren, das filtert die Spontansuizide herraus aber jeder Mensch das recht seinem eigenem Leben ein Ende zu setzten und das kann „NIEMAND“ verhindern. Selbst im Gefängnis bringen sich Menschen um, wollt ihr alle in die Klapse sperren und mit Medikamenten benebeln für die nächsten 20 Jahre? Ist das der ethische Anspruch.
In Canada kann man mittlerweile offiziell in den National Parks Suicid begehen. Auch Armee Veteranen wird es gern nähergebracht und auch Fälle
bei denen Sozialarbeiter es ihren Klienten nahelegen, sind bekannt (“ ist ihr Leben wirklich noch lebenswert?) 50.000+ sind es mittlerweile insgesamt…
https://www.maiddocumentary.com/
Vorab: Ich bin selbst seit etwa 13 Jahren von schweren Depressionen betroffen, inkl. Suizidgedanken. Meines Erachtens dürfte kein Mensch über eine würdevolle Selbsttötung entscheiden, der nicht die geringste Ahnung von den Phasen der absoluten Hoffnungslosigkeit hat. Warum sollen psychisch Kranke auf einen würdevollen Tod verzichten müssen? Weshalb sollen psychisch Kranke nur die Wahl zwischen oftmals nicht endgültig wirkenden Medikamente, dem Erhängen, dem Sturz aus großer Höhe, dem Vergiften durch Autoabgase oder dem Schnellzug haben? Wieso glauben die Gegner der Selbsttötung eigentlich, dass diese Krankheit nur ein momentaner Zustand ist?
Ich persönlich finde das Leben in unserer Zeit zu 95 Prozent nur noch Scheiße. Die restlichen 5 Prozent genieße ich das Alleinsein mit meinen Haustieren. Da ich mir sicher bin, dass die Politik mir keine humanen Möglichkeiten geben wird, muss wohl ein weiterer Zugführer einen Schock für’s Leben bekommen.
Schwieriges Thema. Ich hätte mich schon dreimal umbringen wollen, wegen einer psychischen Erkrankung. Mittlerweile geht es mir besser.
Bei unheilbar kranken Menschen, die morgens mit Schmerzen aufwachen und am Abend mit ihnen ins Bett gehen. Dann ja, wenn gewollt.
Ob jemand leidet, kann nur der betreffende Patient sagen. Egal ob Krebs, Tinnitus oder Depression, Menschen können so ein großes Leiden erfahren, dass sie menschenunwürdig sterben möchten. Aus dem Nichts heraus stirbt keiner. Im Zweifel springen dann Betroffene vor den Zug.
Ich finde es immer wieder unsäglich, wie Menschen über andere bestimmen.
Ich gehe sogar soweit, dass diejenigen, die einem den Sterbewunsch absprechen wollen, selbst dieses Leid mal erfahren sollten.
Mittlerweile ist in dem Land alles möglich; Mann kann Frau sein, Frau Mann. Man darf sich als Kühlschrank fühlen usw usw. Nur wenn es um das individuelle Leid geht, ist es vorbei mit der Liberalität. Zum Kotzen.
„Sollten Depressive sich medizinisch töten lassen dürfen?“
Ja, denn sie „schaden“ nur sich selber, wenn sie auf ein möglicherweise später besseres Leben verzichten.
Eugeniker- Euthanasiefans freut es. Man nennt sie heutzutage auch verdreht megareiche „Menschenfreunde“ mit ihren Stiftungen. Wenn eine handvoll Schwerstkaputter meint, der Mensch sei eine Gefahr für die Erde, dann sollen sie sich selbst aus dem Leben befoerdern. Gott hat die Erde erschaffen, damit der Mensch auf ihr lebt und sich vernehrt. Es gibt keine Ueberbevolkerung, noch knappe Resourcen. Es gibt Kaputte „Eliten“ die soviel zusammenstehlen, rauben und morden, dass sie den Hals vor Gier nie voll bekommen. Und wenn es nicht so laeuft, wie bisher geschehen, muss die Menschheit drann glauben, so denken Monster.
Wir brauchen mehr solche Angebote für die geistig Gestörten und die Alten die nur noch im Weg sind. König George hat sich durch seinen Arzt erlösen lassen. Was gut genug ist für einen König ist gut genug für motzende Flaschensammler.