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Gesetz zur Luftreinhaltung

„Weitreichende Fahrverbote denkbar“: EU plant drastische Verschärfung der Luftgrenzwerte

Die Europäische Union plant ein neues Gesetz zur Luftreinhaltung zu verabschieden. Grenzwerte sollen deutlich verschärft werden.

Die EU plant, ein neues Gesetz zur Luftreinhaltung zu verabschieden. Hierauf verständigten sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats am Dienstagabend. Die neue Richtlinie sieht neben deutlich verschärften Grenzwerten auch noch andere weitreichende Änderungen vor. Dem Gesetz muss noch abschließend sowohl vom Parlament als auch vom Rat zugestimmt werden. Beides gilt nach der Einigung im Trilogverfahren als Formsache.

Konkret soll bis 2030 der Grenzwert für Feinstaub von bisher 25 auf 10 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel verringert werden. Der Grenzwert für das bei Dieselabgasen enthaltene Stickstoffdioxid (NO2) soll im gleichen Zeitraum von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (Jahresmittelwert) auf 20 Mikrogramm gesenkt werden.

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Zudem will das Gesetz auch einen Anspruch auf Schadensersatz für Personen einführen, die aufgrund eines Überschreitens der Grenzwerte gesundheitliche Schäden erleiden. Parlament und Rat erklärten hierzu: „Betroffene Bürger und Umwelt-NGO soll Zugang zu Gerichten gewährt werden, um die Umsetzung dieser Richtlinie in den Mitgliedstaaten anzufechten, und die Bürger sollen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihre Gesundheit aufgrund von Verstößen gegen die neuen nationalen Vorschriften geschädigt wurde.“

Dass die Richtlinie auch durchgesetzt wird, zeigte sich bereits in der Vergangenheit. So kam es etwa schon wegen der Nichteinhaltung von Grenzwerten zu Fahrverboten in Stuttgart oder in Reutlingen. An 77 Prozent aller Messstellen werden derzeit die ab 2030 geforderten Grenzwerte überschritten. Die Verschärfung der Richtlinie ist aus Sicht der EU dennoch unausweichlich. Luftverschmutzung sei der Grund für circa 300.000 Todesfälle pro Jahr, heißt es. Grundlage für die Richtlinie waren Empfehlungen der WHO zur Schadstoffbegrenzung. Die Vorgaben der WHO gehen dabei noch deutlich weiter als das, was nun auf EU-Ebene beschlossen werden soll.

„Weitreichende Fahrverbote für Pkw und Lkw sind wieder denkbar“

„Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie kann in Deutschland zu unzumutbaren Eingriffen in Wirtschaft, Mobilität, Landwirtschaft und Wohnen führen“, kommentiert Holger Lösch vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) das neue Vorhaben. „Weitreichende Fahrverbote für Pkw und Lkw sind wieder denkbar“, so Lösch weiter. Die neuen Luftgrenzwerte bis 2030 einzuhalten, sei utopisch und im Ergebnis nicht machbar. „Die neuen Luftqualitätsgrenzwerte könnten Umbauprojekte verzögern oder sogar verhindern, auch wenn diese der Klimaneutralität und der Transformation dienen“, so der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BDI.

Im Gegensatz zum BDI begrüßt die Bundesregierung die Änderungen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke bezeichnet den Kompromiss als „Fortschritt für saubere Luft und die Gesundheit der Menschen in Europa“. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist die Richtlinie noch immer zu lasch. Wir begrüßen zwar neue, schärfere Grenzwerte für Luftschadstoffe, aber sie müssen auch so schnell wie möglich wirksam sein. Das ist hier definitiv nicht der Fall, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Außerdem habe man zu viele Ausnahmen gemacht.

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