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Feministische Außenpolitik

Weil Baerbock eine Frau wollte: Deutschland erstmals ohne Richter am Internationalen Strafgerichtshof

9 Jahre war Bertram Schramm Richter am Internationalen Strafgerichtshof. Nun wird er ohne Nachfolger ausscheiden. Ein wesentlicher Grund: Annalena Baerbock wollte eine Frau in den Strafgerichtshof wählen lassen. Nun steht Deutschland erstmals seit Gründung des Strafgerichtshofs ohne eigenen Richter da.

Seit 2015 ist Bertram Schmitt Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). Am heutigen Montag endete nach rund neun Jahren seine Amtszeit. Schmitt war der einzige deutsche Richter am Internationalen Strafgerichtshof. Wie sich heute herausstellte, wird Schmitt ohne Nachfolger ausscheiden. Die von der Bundesregierung unterstützte Richterin verfehlte die erforderliche Mehrheit deutlich. Ute Hohoff erreichte im siebten Wahlgang nur 16 von 120 gültigen Stimmen der Mitgliedsstaaten. Hohoff wird demzufolge Richterin am Bundesgerichtshof (BGH) bleiben.

Für Deutschland ist dieses Abstimmungsergebnis eine Blamage. Zwar hat kein Staat ein formelles Anrecht darauf, einen der 18 Richter am Internationalen Strafgerichtshof zu stellen, jedoch war Deutschland seit Gründung der Institution bisher immer in dem Gremium vertreten. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Beitragszahler an das Gericht. Die Bundesregierung hatte deswegen auch das Ziel formuliert, weiterhin am Internationalen Strafgerichtshof vertreten zu sein.

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Das Abstimmungsergebnis kann in Teilen auf die zunehmende Bedeutung afrikanischer und vor allem asiatischer Staaten zurückgeführt werden. Zu einem großen Teil scheiterte die Bundesregierung aber wohl an sich selbst. Die Blamage hätte womöglich vermieden werden können, wenn das Außenministerium unter Führung von Annalena Baerbock (Grüne) nicht darauf bestanden hätte, unbedingt eine Frau ins Rennen zu schicken.

Frankreich geht pragmatisch vor

Dabei war die Ausgangslage denkbar schlecht. Schon in den Jahren 2017 bis 2020 wurden bereits neun Frauen und nur drei Männer zu Richtern am Internationalen Strafgerichtshof gewählt. Wegen einer in der Wahlordnung vorgesehenen Geschlechterquote war klar, dass zusätzliche Frauen nur schlechte Chancen auf eine Wahl in den Gerichtshof haben würden. Zudem war Hohoff auf dem internationalen Parkett bisher kaum in Erscheinung getreten.

Frankreich ging offenbar pragmatischer an die Wahl heran. Paris nominierte den international angesehenen Nicolas Guillou. Auch vom Advisory Committee des Strafgerichtshofs wurde ihm im Vorfeld eine bessere Eignung als Hohoff bescheinigt. Anders als die deutsche Kandidatin wurde Nicolas Guillou im sechsten Wahlgang gewählt.

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