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Internationale Kritik

Wegen Selbstbestimmungsgesetz: UN-Frauenbeauftragte rechnet mit Ampel ab

Die UN-Frauenbeauftragte Reem Alsalem kritisiert das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel scharf und warnt vor möglichen Menschenrechtsverletzungen. In einem Schreiben an Außenministerin Baerbock äußerte sie ihre Bedenken bezüglich der Auswirkungen des Gesetzes ab dessen Inkrafttreten im November 2024.

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Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat deutliche Kritik am geplanten Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung geäußert. In einem ausführlichen Schreiben an Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, datiert auf den 13. Juni 2024, warnt Alsalem eindringlich vor möglichen Menschenrechtsverletzungen, die das Gesetz nach seinem Inkrafttreten im November 2024 zur Folge haben könnte.

In dem 17-seitigen Brief, über den die Welt berichtet, bringt Alsalem ihre „Besorgnis“ darüber zum Ausdruck, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form „zahlreichen Menschenrechtsverpflichtungen nicht gerecht“ werde, insbesondere gegenüber Frauen und Mädchen. Sie erinnert die Bundesregierung an ihre Verpflichtung, als Mitglied der UN gegen Diskriminierung von Frauen vorzugehen und geschlechtsbezogene Gewalt zu verhindern sowie strafrechtlich zu verfolgen. Sie fordert, dass „Besonderheiten, die sich aus biologischen Unterschieden ergeben“, in der Gesetzgebung berücksichtigt werden müssen, und betont: Es sei „in jedem Fall sicherzustellen, dass Frauen ein Leben frei von jeglicher Form von Gewalt führen können.“

Alsalem kritisiert, dass das Gesetz die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen, „insbesondere die derjenigen, die männlicher Gewalt ausgesetzt sind oder Opfer männlicher Gewalt geworden sind“, nicht ausreichend berücksichtige. Besonders besorgt zeigt sie sich über die fehlenden Schutzmaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass das Gesetz nicht von „Sexualstraftätern und anderen Gewalttätern missbraucht“ werden könne. Sie verweist auf „beunruhigende Berichte über mutmaßliche Fälle sexueller Gewalt“ in Deutschland, die von Personen verübt wurden, die von sich selbst behaupten, trans oder nicht-binär zu sein.

Weiter warnt sie davor, dass durch das neue Gesetz Männer „Zugang zu Räumen erhalten, die nur für ein Geschlecht bestimmt sind oder aus Sicherheitsgründen Frauen vorbehalten“ seien. Auch die Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sind für Alsalem problematisch. Sie hebt hervor, dass der Prozess durch das neue Gesetz „ausschließlich auf der Erklärung des Antragstellers“ basiere. Dies ignoriere eine Reihe internationaler Rechtsnormen, die die Bedeutung getrennter Einrichtungen für Männer und Frauen unterstreichen.

Die UN-Sonderberichterstatterin äußert zudem erhebliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes auf Kinder und Jugendliche. Sie betont die Notwendigkeit, dass Minderjährige und ihre Familien die teils irreversiblen Folgen von Geschlechtsanpassungen „vollständig verstehen“ müssen. In ihrer Antwort auf Alsalems umfassende Kritik zeigt sich die Bundesregierung wenig beeindruckt. Die Vertretung des Auswärtigen Amtes bei der UN reagierte mit einem knappen Schreiben, in dem es heißt: „Die Bundesrepublik Deutschland weist den Vorwurf zurück, sie werde (…) einer Reihe menschenrechtlicher Verpflichtungen nicht gerecht.“

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