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Urteil in Stockholm

Wegen „Klimanotstand“ – Gericht spricht Straßenblockierer frei

Ein Gericht in Schwedens Hauptstadt Stockholm hat einen Klimakleber für schuldig befunden - ihn aber aufgrund des „Klimanotstandes“ straffrei davonkommen lassen. Auch in Deutschland gab es schon ähnliche Fälle.

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Ein schwedisches Gericht hat einen Klimaaktivisten wegen Ungehorsams gegenüber der Polizei schuldig befunden, jedoch aufgrund des „Klimanotstands“ auf die Verhängung einer Strafe verzichtet. Das Gericht in Stockholm erklärte, es handle sich um eine akute Notlage, und zwei von vier Richtern argumentierten, dass der Angeklagte gehandelt habe, um eine Gefahr für die Gesellschaft abzuwenden.

Das Gericht urteilte mit offenen Sympathien für die Beweggründe des Straftäters. Im Urteil vom Mittwoch wurde betont, dass die Auswirkungen des Klimawandels bereits sichtbar seien. Vor diesem Hintergrund wurde das Verhängen einer Strafe als offensichtlich unangemessen erachtet. Das Gericht folgte somit der Argumentation des Angeklagten, der bei einer Klimaprotestaktion in Stockholm im Jahr 2022 teilgenommen hatte, bei der Klimaaktivisten den Verkehr blockierten. Der Mann gestand seine Beteiligung, plädierte jedoch auf nicht schuldig, indem er auf den anhaltenden Klimanotstand als Begründung verwies.

Kuschelrichter wie in Stockholm auch in Deutschland

In Deutschland werden Klimakleber regelmäßig von Gerichten verurteilt. Immer wieder lassen aber auch deutsche Richter Angeklagte davonkommen, weil sie mit den Klima-Beweggründen der Straftäter sympathisieren. „Objektiv war es Nötigung“, erklärte etwa eine Berliner Richterin im Sommer, als sie einen Klimaaktivisten mit einer kleinen Geldbuße davonkommen ließ. Die von ihr objektiv festgestellte Straftat sei im Endeffekt kein Problem: „Blockierte Fahrzeugführer wurden darauf aufmerksam gemacht, dass sie Teil des Klima-Problems sind“, sagte die Richterin.

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