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US-Bundesstaat Indiana

Wegen Kindesmord im Gefängnis: Transgender-Moslem will sich Kopftuchtragen erklagen

Im US-Bundesstaat Indiana verklagt ein Transgender-Moslem das Gefängnis, in dem er wegen Mordes an einem Baby sitzt, weil er dort kein Kopftuch tragen darf. Der Mann, der sich als muslimische Frau identifiziert, hält das für religiöse Diskriminierung.

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„Ich trage einen Hijab, um meinen Kopf und meine Ohren aus Gründen der Bescheidenheit zu bedecken, da ich eine islamisch praktizierende Transfrau bin“. So begründete der Transgender-Moslem Autumn Cordellioné den Wunsch gegenüber dem Gefängnispfarrer, sich im Stile einer muslimischen Frau bedecken zu wollen. Cordellioné sitzt wegen Mordes an einem Baby im Gefängnis und verklagt nun den Gefängnispfarrer, um ein Kopftuch tragen zu dürfen.

Autumn Cordellioné, ein Mann, der zuvor als Jonathan C. Richardson bekannt war, fordert 150.000 US-Dollar Schadensersatz, nachdem ihm angeblich die Identifikation als muslimische Frau aberkannt wurde, indem ihm das Tragen eines Kopftuchs im Branchville Correctional Facility, im US-Bundesstaat Indiana, untersagt wird, wie das US-Portal Reduxx berichtete. Cordellioné beschuldigt den Gefängnispfarrer Tony Gray, seine verfassungsmäßigen Rechte nach dem Ersten, Achten und 14. Zusatzartikel zur US-Verfassung zu verletzen, da ihm von Gray gesagt sein wurde, dass er sein Kopftuch nicht außerhalb seiner Gefängniszelle tragen könne, wie aus veröffentlichten Gerichtsunterlagen hervorgeht.

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Cordellioné, der eine 55-jährige Haftstrafe in dem rein männlichen Gefängnis verbüßte, weil er 2001 seine Stieftochter ermordet hatte, argumentierte, dass muslimischen Insassen in der Einrichtung das Tragen von Kufis oder Taqiyah erlaubt war. Beide Kleidungsstücke sind runde, randlose Gebetsmützen, die von muslimischen Männern getragen werden.

„Islamische Glaubenssätze schreiben vor, dass Männer eine Kufi tragen sollen […] Der islamische Glaube schreibt auch vor, dass Frauen des Glaubens Hijabs tragen sollen, wenn sie nicht zu Hause sind und nicht unter Männern ihrer Familie sind“, sagte Cordellioné laut der Klage.

Cordellioné behauptete, dass das Nichttragen eines Kopftuchs eine nach der US-Verfassung verbotene „grausame und ungewöhnliche Bestrafung“ darstelle und dass er „Belästigungen und Spott“ von islamischen Insassen in seinem Gefängnis ausgesetzt sei, weil er kein Kopftuch tragen dürfe. Der Fall des Transgender-Insassen könnte jedoch schon abgewiesen werden, bevor es zu einem Verfahren kommt: Denn Cordellioné hat offenbar finanzielle Schwierigkeiten, die erstmalige Gerichtsgebühr von 36,55 US-Dollar zu zahlen.

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