Fotos mit AfD-Politikern
Wegen JA-Mitgliedschaft: 16-Jährigem wird Ausbildungsvertrag gekündigt
Weil er Mitglieder in der Jungen Alternative ist und Fotos mit AfD-Politikern auf Instagram veröffentlichte, wurde einem 16-Jährigem kurz vor Ausbildungsbeginn der Vertrag gekündigt. Das Vorgehen der Ausbildungsstätte wirft einige Fragen auf.
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Weil er für die Jugendorganisation der AfD tätig ist, wurde einem 16-Jährigen der Ausbildungsvertrag gekündigt. Eigentlich hätte der für die Junge Alternative in Baden-Württemberg agierende Jugendliche am 2. September seine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten antreten sollen – am 27. August erhielten seine Eltern aber eine umgehende Kündigung des bereits im April geschlossenen Ausbildungsvertrags, berichtet die Junge Freiheit.
In dem Schreiben teilt die Ausbildungsstätte mit, dass der Grund für die Kündigung in der politischen Tätigkeit des 16-Jährigen bei der „AfD/Jungen Alternative“ liege – dort ist der Jugendliche als Vorstandsmitglied beziehungsweise Pressesprecher aktiv. Außerdem habe er „unter anderem Fotos veröffentlicht, auf denen er mit rechtsextremen Politikern abgebildet ist“, heißt es in dem Schreiben.
Damit bezieht sich die Ausbildungsstätte vermutlich auf einen im Oktober 2023 – also bereits vor der Vertragsschließung – veröffentlichten Beitrag auf Instagram. Dort ist der Jugendliche unter anderem mit dem Sprecher des thüringischen Landesverbandes der AfD, Björn Höcke, aber auch dem EU-Spitzenkandidaten der AfD, Maximilian Krah, zu sehen.
Warum die Kanzlei erst so spät beziehungsweise überhaupt auf die Tätigkeit des 16-Jährigen aufmerksam wurde, ist unklar. Durchsucht man das Internet nach dem Namen des Jugendlichen, wird sofort das Engagement bei der Jungen Alternative aufgelistet. Weil er im Bewerbungsgespräch angab, „politisch interessiert“ zu sein, könnte die Ausbildungsstätte möglicherweise weitere Recherchen angestellt haben, vermutet der 16-Jährige gegenüber der Jungen Freiheit.
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Und er geht noch weiter: Die kurzfristige Kündigung könnte absichtlich nur wenige Tage vor dem Ausbildungsstart vollzogen worden sein. Ausbildungen starten deutschlandweit am 1. September – dieses Jahr aufgrund des Wochenendes einen Tag später. In den wenigen Tagen zwischen Kündigung und Ausbildungsstart konnte der 16-Jährige keinen alternativen Ausbildungsplatz finden.
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Das Problem: Ob der Paragraf auch auf Mitglieder einer vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Organisation, wie es die Junge Alternative ist, angewendet werden kann, ist fraglich. Zumal die Kanzlei die Kündigung nicht einzeln, sondern je dreimal an Mutter und Vater des 16-Jährigen schickte – gegen jedes Exemplar müsste die Familie separat vorgehen.
In solch einer Kanzlei würde ich gar nicht lernen wollen. Die AfD hat doch selbst genügend gute Anwälte. Da wird sich doch sicher eine Kanzlei finden, die den jungen Mann nicht nur vertritt, sondern auch ausbildet.
Wo sind wir eigentlich gelandet, wenn junge Menschen aufgrund ihrer politischen Standpunkte keinen Ausbildungsplatz bekommen? Die DDR lässt grüßen. Dort genügte schon die Nichtteilnahme an der „sozialistischen Jugendweihe“ und die Nichtmitgliedschaft in der FDJ, um anstatt Lehrstellen nur Leerstellen zu sehen.
Artikel 3 des GG:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Klagen, was anderes verstehen die nicht.
Privat ist privat!
Der Arbeitgeber verwehrt das Ausbildungsverhältnis. Eine Anwaltskanzlei? Peinlicher gehts nimmer.
Laut übereinstimmenden Medienberichten handelt es sich um die Heilbronner Kanzlei SRF.
Kontaktschuld ist wieder in. Ist nicht mehr weit bis zur ersten Hexenverbrennung.
Was ist das nur für ein armseliges Land geworden, in dem sich Menschen und Unternehmen massenhaft zu einem Büttel des Staates degradieren.
Das ist auch eine Warnung an alle Beamten und Beamte im Ruhestand.
AfD-Mitgliedschaft „geht gar nicht“ (Merkel).
Der junge Mann scheint ja etwas auf dem Kasten zu haben, er findet bestimmt kurzfristig eine bessere Stelle.
Und gerade die Anwälte sollten sich mit dem Grundgesetz auskennen. Ich würde die verklagen, dass die zumachen müssten! Wo sind wir gelandet?
„Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten“
Soll er was richtiges lernen.
Lehrlinge werden überall gesucht.
Keiner ist mehr durch Kündigung erpressbar.
Diese Kanzlei sollte man sich merken. Dieser junge Mann mit Haltung und Mut wird sicher rasch etwas Passendes finden.
Das ist natürlich fragwürdig im Sinne des Gesetzes , aber der junge Mann hat auch taktisch unklug gehandelt .
Da er politisch tätig ist, hätte man wissen müssen in heutigen politischen Umfeld Deutschlands , das seine Instagam Veröffentlichungen nicht zielführend wären .
Viel Glück dem jungen Mann ,dass er standhaft bleibt und was neues Besseres findet .
Dass der Arbeitgeber seiner Lehrstelle in seinem Privatumfeld rumschnüffelt ,ist zum fremdschämen !
Was ist das nächste ? Sippenhaft ?
Auch das geht:
LTO Zitat
„Eine Lehramtsreferendarin in Brandenburg wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie verschwiegen hatte, dass sie für das rechtsextreme Compact-Magazin gearbeitet hatte. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun.
Das Land Brandenburg als Dienstherr hatte die Frau entlassen, weil sie arglistig getäuscht habe. Sie habe verschwiegen, als Moderatorin für Compact TV tätig gewesen zu sein, den Nachrichtenkanal des rechtsextremen Compact-Magazins. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft dieses Magazin seit 2021 als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung ein. „
Der Lack der demokratischen Zivilgesellschaft ist dünn, sehr dünn!
Verfassungswidrig. Klage auf Wiederherstellung des Ausbildungsvertrags. Klage auf Schadenersatz, falls kein neuer Ausbildungsplatz gefunden werden kann.
Da sagt man der Jugend ständig, sie solle sich politisch engagieren, und dann das. Was für ein Signal an ebendiese: Lohnt sich nicht, bringt nichts, also bin ich unwichtig.
Hmm, das ist allerdings *wirklich* seltsam… Würde eine kompetente Kanzlei dem Jugendlichen nicht einfach ohne Angabe von Gründen am ersten Arbeitstag in der Probezeit kündigen?
Ich meine, das würde es für den Azubi nicht besser machen, aber doch für die rechtliche Position der Kanzlei, oder? Ist doch genau das Gleiche, wie die Banken, die AfD-Politikern das Konto kündigen – ohne Angabe von Gründen. Wenn man den Grund nicht nennen muss, bringt eine Nennung doch juristisch nur Nachteile. Der einzige Vorteil, den ich sehe, ist die „kostenlose Publicity“ für die Kanzlei, die sich nun als Kämpfer „gegen rechts“ hinstellen kann.
Ich hoffe jedoch, das dies nur eine Fanatsie meinerseits ist. Denn wenn das wirklich die Taktik gewesen wäre, erst einstellen, dann publikumswirksam feuern, so empfände ich dies als zutiefst schäbig.
P.S.: 2 der Anwälte dort sind Fachanwälte für Arbeitsrecht! Da kann man doch nicht mehr von Unwissen ausgehen, oder?
Wäre er ein 16-jähriger Islamist mit Ditib-Verbindungen und Photos mit Erdogan oder gewaltbereiten Rappern, mit libanesisch-türkischem Hintergrund etc. – gäbe es wohl kaum Beschwerden!!
Politische Betätigung außerhalb der Arbeit ist in der Regel Privatsache. Deshalb gibt es auch keine Pflicht, eine Parteizugehörigkeit im Bewerbungsprozess anzugeben. Umgekehrt darf der Arbeitgeber auch gar nicht danach fragen, denn es geht ihn schlicht nichts an.
Ausnahmen gelten nur für sogenannte Tendenzbetriebe wie Kirchen, Medien oder Parteien.
Sollte gerade eine Anwaltskanzlei eigentlich wissen. Die Kündigung ist vielleicht ganz gut für den Jugendlichen, denn in dieser Kanzlei wäre er wohl nur sehr schlecht auf seine spätere Ausbildungsabschlussprüfung vorbereitet worden…
Vielleicht findet sich ja unter den zugereisten Messerstechern ein geeigneter Kanditat.
Er wird sehr schnell eine aufrichtige Lehrstelle finden. Es gibt ja schon Angebote!
Diese Kanzlei sollte man meiden!
Es fehlt nur noch die Armbinde, dann haben die uns da, wo sie es wollten…
Artikel 3 GG:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Drehen wir den Spieß doch mal um. Namen und Sitz dieser „Rechtsanwaltskanzlei“ bitte. Wer gehen das Grundgesetz verstößt, bräuchte mal einen gepflegten Shitstorm. Mal sehen wie lange sich diese „Kanzlei“ noch hält. Aber wer hält sich noch ans Grundgesetz? Die Politikasper im Lande machen es ja vor…
Mir tut der Junge leid.
Erneut wieder ein Verstoß gegen das GG und dies ist schon Usus von diesen Khmern.